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EU-Pläne zum Thema e-Zigarette: Kein Grund zur Verunsicherung

München, 19.07.2013. Erneut sind falsche Pressemeldungen über die e-Zigarette im Umlauf, in welchen dem nichtsahnenden und gutgläubigen Leser wiederholt suggeriert werden soll, dass die EU die e-Zigarette jetzt angeblich als Arzneimittel eingestuft hätte. Dies ist jedoch definitiv NICHT der Fall und schlichtweg FALSCH! 

ENVI Ausschuss der EU kann kein Gesetz zur e-Zigarette erlassen

Es hat sich lediglich kürzlich auf EU-Ebene der sogenannte ENVI Ausschuss, der Umweltausschuss des EU-Parlaments mit dem Thema e-Zigarette befasst. Dieser Umweltausschuss, welcher absolut keine Gesetzgebungs-Konpetenzen hat, sondern generell nur Empfehlungen an das EU-Parlament abgibt, vertritt lediglich die Meinung, dass die e-Zigarette angeblich ein Arzneimittel wäre.

Genau wie hierzulande also auch, versuchen findige Politiker in diesem Umweltausschuss der EU die e-Zigarette unter dem Deckmantel des Arzneimittelbegriffs vom Markt zu drängen, um wohl nichts anderes zu sichern, als fortlaufende Tabaksteuereinnahmen in den jeweiligen EU-Ländern.

Erst vor wenigen Tagen wurde übrigens in der Presse erneut berichtet, dass die Tabaksteuereinnahmen schon wieder massiv gesunken sind... Zum Glück, denn das bedeutet, dass weniger Menschen rauchen und höchstwahrscheinlich auch auf die Alternative e-Zigarette umgestiegen sind, welche tausendfach weniger Schadstoffe beinhaltet! Das bedeutet zum Einen natürlich weniger Tabaktote in Deutschland und zum Anderen aber mehr Rentenzahlungen und weniger Tabaksteuer. Dem Finanzminister und der Regierung schmecken die finanziellen Folgen wohl eher weniger... Dieses Phänomen und das finanzielle "Problem e-Zigarette" scheint wohl in ganz Europa momentan das gleiche zu sein.

Deutsche Politiker versuchen die e-Zigarette vom Markt zu vertreiben

Diese Vorgehensweise in Sachen e-Zigarette ist uns allen natürlich auch schon aus Deutschland bekannt. Allen voran versuchte dies bereits vor knapp 2 Jahren Frau Ministerin Barbara Steffens (NRW/DIE GRÜNEN), indem Sie vehement – ohne jegliche wissenschaftliche Beweise für Ihre waghalsigen Thesen – vor der e-Zigarette gewarnt hatte und diese quasi im Alleingang gleich noch als Arzneimittel deklariert hat. Zudem entschied Sie im gleichen Zug höchst persönlich auch noch, dass der Vertrieb der e-Zigarette unter Strafe steht... Solche Vorgehensweisen kennt man normalerweise nur aus Diktaturen, jedoch ist die Tabaksteuer eine sehr sehr wichtige Einnahmequelle des deutschen Staates. Diese muss natürlich beschützt werden.

Dieser hinrissige Kreuzzug gegen die e-Zigarette war jedoch im Nachhinein nicht nur vollends zu belächeln, sondern wurde letztendlich auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gerichtlich geahndet – mit dem Ergebnis: die e-Zigarette ist definitiv erlaubt, kein Arzneimittel und auch der Vertrieb der e-Zigarette ist nicht strafbar. Frau Ministerin wurde zudem dazu verdonnert, nicht mehr in diesem Maße vor der e-Zigarette zu warnen. Soweit so gut...

e-Zigarette gefährdet Tabaksteuereinnahmen in Deutschland

Natürlich lassen sich Politiker und Staatsanwälte – wenn es um die zweit-wichtigste Steuer in Deutschland geht – natürlich nicht so einfach unterkriegen. Es verstrich ein wenig Zeit und danach wurde einfach weiter behauptet, dass die e-Zigarette und das nikotinhaltige Liquid ein Arzneimittel seien. Schließlich geht es hier ja auch um ein Produkt, welches die Tabaksteuereinnahmen in Deutschland so sehr gefährdet wie kein anderes Produkt zuvor!

Glücklicherweise gibt es in Deutschland jedoch Gesetze, an welche sich nicht nur der „Otto-Normal-Bürger“, sondern auch Politiker, Staatsanwälte und Gerichte halten müssen! Und genau in diesem Arzneimittelgesetz wird geregelt, wann ein Produkt überhaupt als Arzneimittel deklariert werden kann.

Unter diesen Gesichtspunkten hat es bis heute auf Rechtsprechungsebene in ganz Deutschland, also vor Gericht, mittlerweile eine einheitliche Meinung gegeben: eine e-Zigarette, welche als Genussmittel vertrieben wird, also als Genussmittel und Alternative zur Tabakzigarette, kann und wird niemals ein Arzneimittel nach deutschen Recht sein! Zuletzt bestätigte dies auch nochmals das Verwaltungsgericht München (Az.: M 18 K 12.5432).

Umweltausschuss-Meinung zur e-Zigarette hat keine Auswirkungen auf deutsches Recht

Selbst wenn sich also sogar auf EU-Ebene Politiker in einem sogenannten Umweltausschuss zur e-Zigarette äußern und die Meinung vertreten, die e-Zigarette wäre angeblich ein Arzneimittel, ändert dies noch lange nicht geltendes deutsches Recht!

Auch wenn sich der ENVI-Ausschuss der EU bzgl. dem Thema e-Zigarette im EU-Parlament wirklich mit seiner hinrissigen Meinung durchsetzen würde und die e-Zigarette im Rahmen einer neuen EU-Richtlinie als Arzneimittel deklariert werden sollte, muss diese EU-Richtlinie immer erst noch in das deutsche Arzneimittelrecht implementiert werden.

Wir gehen fest davon aus, dass diese EU-Richtlinie niemals mit deutschem Arzneimittelrecht vereinbar sein wird. Weiterhin werden bis zu diesem schier undenkbaren Fall wohl noch etliche Jahre vergehen, denn die Mühlen in Brüssel mahlen ja bekanntlich so langsam, dass das Korn fast verschimmelt bevor es zu Mehl wird...

Rechtsanwalt äußert sich zum Thema e-Zigarette und EU

Aus den o.g. Gründen hat sich unser „Happy Liquid“-Hersteller aus München, die „Happy People UG“ ein rechtliche Beurteilung von Herrn Rechtsanwalt Thomas Bruggmann aus der Rechtsanwaltskanzlei „Juravendis“ eingeholt.

Diese Beurteilung zum Thema e-Zigarette und EU möchten wir Euch natürlich nicht vorenthalten und wir stellen Euch diese hiermit mit freundlicher Genehmigung der „Happy People UG“ gerne zum Download bereit:

Stellungnahme eines Rechtsanwaltes: EU-Pläne zur e-Zigarette 

 

Europäischer Gerichtshof hat bereits entschieden!


Die Meinung des ENVI-Ausschusses zur e-Zigarette klingt umso absurder, wenn man einmal die geltende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Thema "Arzneimittelstatus" ansieht. D
er Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat in den Verfahren C-316/0, C-316/0, C-299/03, C-316/03, C-317/03 und C-318/03 diese Frage bereits eindeutig beantwortet:

„Es muss ausreichende Sicherheit dafür bestehen, dass Produkte, die angeblich eine Wirkung als Arzneimittel haben, diese Wirkung auch tatsächlich aufweisen. ...Stuft ein Mitgliedsstaat etwas als Arzneimittel ein, muss es seine Entscheidung auf objektive wissenschaftliche Daten stützen, die sie rechtfertigen können. ...Gleichzeitig sollte zumindest eine nachweisbare therapeutische Wirkung vorhanden sein.“

Legt man in der Frage, ob die e-Zigarette ein Arzneimittel oder ein Genussmittel ist, also die seit langem rechtskräftige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Grunde, muss man sich also die Frage stellen wie denn überhaupt eine e-Zigarette unter diesen Gesichtspunkten ein Arzneimittel sein kann? Die e-Zigarette wird schließlich als eine Alternative zur Tabakzigarette vertrieben, also als Genussmittel! Wenn man also nikotinhaltige e-Zigaretten oder Liquids aufgrund des Nikotins als Arzneimittel einstufen möchte, muss man sich vor allem die "therapeutische" Frage stellen:

"Seit wann kann man denn eine Nikotinsucht mit Nikotin heilen?!" Hallo?!?!?

Das wäre so, als wenn man einen schweren Alkoholiker mit Bier oder Wein heilen könnte... Hätte der ENVI Ausschuss also recht, müsste Bier und Wein in Zukunft ausschließlich in der Apotheke zu kaufen sein, denn es wäre dann nämlich ein Arzneimittel und kein Genussmittel... Auf deutsch: Der ENVI Ausschuss hat entweder keine Ahnung von Gesetzen oder die Politiker im Ausschuss verfolgen andere Interessen (siehe oben). Wir vermuten zweiteres... Die liebe Tabaksteuer mal wieder...

Es bleibt also, wie es ist: Das Genussmittel e-Zigarette nicht nur die wohl beste Alternative zur Tabak-Zigarette, sondern auch kein Arzneimittel, legal und schlichtweg einfach...."smart"!

 

In diesem Sinne, einfach weiterdampfen und Spaß haben!

Euer iSmokeSmart Team


P.S.: Schon unser brandneues iSmokeSmart "Tabak Special" probiert? Es ist geschmacklich wahrlich traumhaft, dampft wie eine Dampflok und hat einen richtig tollen Flash! ;-)

 

e-Zigarette Tabak-Liquid

 
 

4 Kommentare

  • Felix 19. Juli 2013 10

    Klasse Blog!

    Man merkt einfach, dass Ihr wisst, was Ihr tut und bringt professionell Licht ins Dunkel!
    Fazit: Nicht immer alles glauben was die Presse schreibt oder korrupte Politiker behaupten!
     
  • Marita 19. Juli 2013 10

    danke für die Info....

    einfach toll....danke.
    Auch ich bin Dampfer.....und es geht mir viel viel besser dabei!
     
  • Hermann Weber 19. Juli 2013 10

    Super !

    Sehr gut formuliert !
    Dann kann ich ja beruhigt weiter dampfen, um nie wieder eine dieser ekeligen Kippen rauchen zu müssen.
     
  • Rudi 20. Juli 2013 5

    Nicht ganz dieser Meinung ...

    Verringerte (Tabak) Steuereinnahmen müssen nicht zwangsläufig weniger Raucher (und mehr E-Dampfer) als Grund haben. Durchaus wäre auch ein Umstieg auf weniger besteuerte Filterzigarillos, Pfeifentabak und vor allem Schmuggelzigaretten denkbar. An einen Zusammenhang zwischen Steuereinbusse und Rauchverhalten glaube ich erst, wenn nennenswert typische Raucherkrankheiten zurückgehen.

    Zum Thema E-ZIgaretten wegregulieren muss man trotzdem höllisch aufpassen, auch wenn das mit der Arzneimittelschiene nicht durchsetzbar ist werden die Damen und Herren schon was anderes finden - Snus ist schliesslich auch verschwunden, ganz ohne als Arzneimittel diskutiert worden zu sein.

    Zum Thema, ob man Nikotinsucht nicht mit Nikotin bekämpfen kann: Das ist eine gute Frage, denn Nikotinentwöhnungssachen aus der Apotheke (nutzloses Zeug) ist auch ein Arzneimittel, aus Nikotin. Die Frage ist nämlich, wenn die Tabaksucht aus mehreren Komponenten besteht, also Nikotin, diverse andere Inhaltsstoffe wie MAO-Hemmer und Verhalten (Belohnungseffekt in Situationen) so kann ein nikotinhaltiges Präperat die Sucht sozusagen aufdröseln, man bekämpft zuerst andere Komponenten um am Schluss nur noch die Nikotinsucht beenden zu müssen - so zumindet die Idee dahinter. Die Gefahr ist nun, daß E-Zigaretten eine ähnliche Eigenschaft zugeschrieben werden könnte.

     
 

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