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Entwarnung! KEINE Nikotinsteuer bzw. Steuer auf e-Zigaretten in Sicht!

München, 26.02.2015. Derzeit liest man in der Presse vermehrt Artikel zu einer „geforderten“ Nikotinsteuer bzw. einer angeblich „geplanten“ Steuer auf e-Zigaretten bzw. nikotinhaltige Liquids.

Zunächst möchten wir hiermit erst einmal – wie schon so oft in den letzten Jahren – ENTWARNUNG geben.

Entsprechende Presseartikel sind lediglich Teil einer seit Jahren groß angelegten Medien-Kampagne gegen die e-Zigarette und entbehren jeglicher rechtlichen oder faktenbasierten Grundlage.

Eine Einführung einer neuen Steuer ist in Deutschland zu Recht mit diversen hohen Hürden belastet. Aufgrund dieser rechtlichen Hürden ist die Einführung einer Nikotinsteuer bzw. die steuerliche Gleichstellung mit der Tabak-Zigarette (Einbindung in die Tabaksteuer) mit der gültigen Rechtslage nicht durchführbar und würde – wie schon die Einstufung als Arzneimittel oder die Implementierung ins Nichtraucherschutzgesetz – von deutschen Gerichten regelrecht abgeschmettert werden.

Warum die Verantwortlichen des Premium-Shops iSmokeSmart.de dieser Ansicht sind, erklären wir Ihnen hier gerne ausführlich und sorgfältig recherchiert im folgenden Blog-Artikel.

Dieser Artikel ist zwar etwas umfangreicher, es lohnt sich aber auf jeden Fall diesen ausführlich und aufmerksam zu lesen.

Ganz Eilige klicken bitte hier: Link

Erst einmal präsentieren wir Ihnen eine interessante Zeitreise und eine Erklärung wie es zu solchen Berichterstattungen der Presse und vor allem zu dem großen Kampf öffentlicher Stellen gegen die e-Zigarette kam.

 

Die e-Zigarette wird seit dem Markteintritt 2007 in Deutschland immer „gefährlicher“

Gefährlicher? Wie bitte? Für wen? Keine Angst, nicht für Sie...

Zunächst führte die e-Zigarette seit 2007 (Markteinführung in Deutschland) ein ruhiges Dasein. Im Jahr 2007 startete die e-Zigarette als sog. „Nischenprodukt“ – kaum einer kannte sie und kaum einer benutzte sie. Die e-Zigarette war damals wie die ersten Mobiltelefone noch ein Produkt für „Freaks“.

Öffentliche Stellen waren sich jedoch der Existenz des Produktes e-Zigarette durchaus bewusst, denn irgendwo mussten e-Zigaretten und auch nikotinhaltiges Liquid durch den Zoll, es gab Gewerbeanmeldungen, Verkaufsstellen, Werbung usw. Man stufte die e-Zigarette damals jedoch als „nicht gefährlich“ ein – soll heißen: keine Gefahr für staatliche Einnahmen.

Eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der Bürger stellte die e-Zigarette (bis heute) ohnehin nie dar, denn Konsumenten sind fast ausschließlich Raucher und diese nutzen nahezu alle bereits ein Produkt, welches tausendfach mehr Schadstoffe beinhaltet und trotzdem frei verkäuflich ist – die klassische Tabak-Zigarette.

Ein Verbot zugunsten der Gesundheit kam also nicht in Frage, denn dann müsste man normale Zigaretten schon erst recht verbieten. Weiterhin erachtete man ein Verbot zum Gebrauch im Nichtraucherschutzbereich als nicht möglich.

Die ersten zwei Patronen im Kampf gegen die e-Zigarette erwiesen sich somit bereits von vornherein als Blindgänger.

So schrieb das BfR (Bundesamt für Risikoforschung) bereits am 05.01.2008 in einer Stellungnahme (Quelle, Seite 3):

Eine maßgebliche Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen wird bei Verwendung dieses Systems [e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung] allerdings nicht erwartet.

Und weiterhin:

Die Abschätzung des Gefährdungspotenzials von Nikotin kann nicht mit Hilfe von Untersuchungen der Effekte herkömmlicher Zigaretten erfolgen, da der Rauch einer Zigarette neben dem Nikotin noch tausende von anderen Verbindungen enthält, die zum Teil ein erhebliches Gefährdungspotenzial besitzen.“

Doch warum sollte man das nach deutschem Recht frei verkäufliche Produkt e-Zigarette (in den Jahren 2007-2011) angreifen, wenn dieses Nischenprodukt sowieso von fast von keinem benutzt wird. Ein solcher Angriff kostet schließlich viel Geld, denn Lobbyisten arbeiten bekanntlich auch nicht umsonst.

Somit unternahmen öffentliche Stellen zunächst auch keinerlei Aktionen um die e-Zigarette vom Markt zu drängenbis zum Jahr 2011.

Denn aufgrund verschiedener technologischer Neuerungen und Verbesserungen wurde die e-Zigarette mit den Jahren immer beliebter und mehr und mehr Raucher stiegen erfolgreich auf's Dampfen um. Erste Auswirkungen erkannte man wohl schon Ende 2011.

 

Erster Angriff auf die e-Zigarette: Einstufung als Arzneimittel

Als man sich der steigenden Anzahl an e-Zigaretten Nutzern bewusst wurde und folglich daraus schloss, dass die e-Zigarette irgendwann vor allem eine Gefahr für die Tabaksteuer darstellen könnte, wurden öffentliche Stellen wach.

Allen voran schritt die damalige und – man glaubt es kaum – immer noch jetzige Gesundheitsministerin in NRW, Barbara Steffens, welche jedoch einen anderen Grund zur Kampfansage gegen die e-Zigarette hatte, nämlich die Novellierung des Nichtraucherschutz-Gesetzes in NRW.

Am 01.12.2011 fand die 9. Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle beim DKFZ (Deutsches Krebsforschungszentrum) in Heidelberg statt. Das Gesundheitsministerium NRW (MGEPA) erhielt auf dieser Konferenz Informationsmaterial, welches vom DKFZ erstellt worden war und nachweislich manipulierte und falsche Informationen enthielt (Quelle).

Ironischerweise stellte das DKFZ damals zunächst fest, dass die e-Zigarette bzw. nikotinhaltiges Liquid „kein Tabakprodukt“, sondern vielmehr ein „Nikotinprodukt“ ist und gab die Richtung (Arzneimittel) vor. Heute gehen Aussagen des DKFZ diesbezüglich in eine völlig andere Richtung: Denn richterlich ist die Arzneimittelfrage inzwischen geklärt und auch das DKFZ wünscht sich jetzt neuerdings eine Implementierung ins Tabaksteuergesetz und eine Gleichbehandlung als Tabakprodukt, obwohl eine e-Zigarette jedoch gar keinen Tabak enthält (hierzu später mehr).

In der manipulierten Präsentation im Dezember 2011 wurde den Teilnehmern nämlich suggeriert, dass das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) e-Zigaretten mit Nikotin generell als Arzneimittel eingestuft hat und quasi sofortiger Handlungsbedarf bestehe. Dem war jedoch natürlich nicht so (Quelle 1, Seite 5 & Quelle 2) – aber es kam wie es kommen musste.

Barbara Steffens sah sehr schnellen Handlungsbedarf und unterstellte daraufhin im Alleingang per Erlass am 16.12.2011 die e-Zigarette und nikotinhaltiges Liquid in NRW dem Medizinprodukte- bzw. Arzneimittelgesetz (Quelle). Die Folge war ein sofortiges Verbot und ein Verkaufsstopp im Bundesland NRW.

Es folgten unmittelbar groß angelegte Razzien bei Händlern und sogar die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet. Überdies verbreiteten mehrere Medien sofort nachweislich falsche Informationen zur rechtlichen Lage in Deutschland. Focus Online berichtete z.B. am 20.02.2012, dass der Verkauf von e-Zigaretten auch in Bayern verboten sei (Quelle) – seltsam, denn auch das Unternehmen iSmokeSmart (wie viele andere) erhielt bereits im Jahr 2011 hierzu eine Genehmigung, welche übrigens natürlich niemals widerrufen worden ist. Focus Online, sowie viele andere Nachrichten wollten dem Leser dies jedoch glaubhaft darstellen.

Der e-Zigaretten-Markt war über Nacht in NRW natürlich komplett tot und in anderen Bundesländern bereits innerhalb weniger Tage am Sterben. Dampfer kehrten zur normalen Zigarette zurück und die deutsche Presse überschlug sich mit Artikeln wie „Verkauf von e-Zigaretten ist illegal“, oder „Bestseller e-Zigarette steht vor dem Totalverbot.“

Treffer... Harter Treffer...

Natürlich bekräftigten sofort auch andere Politiker und öffentliche Institutionen, allen voran natürlich das Team des DKFZ um Dr. Martina Pötschke-Langer, dass nikotinhaltige Liquids Arzneimittel seien und ohne Zulassung nicht verkauft werden dürfen.

Hätten sich jedoch alle Personen, welche eine solche haltlose Forderung unterstützen einfach einmal das Arzneimittelrecht angesehen, dann hätten sie das Ergebnis der folgenden Gerichtsverfahren nicht nur erahnen können, sondern wissen müssen. Wussten sie bestimmt, aber eine Eindämmung/Vernichtung des e-Zigarette Markts war wohl eher deren Hauptziel. Finanziert wurden diese Gerichtsprozesse natürlich mit Steuergeldern.

Lange Rede, kurzer Sinn: Höchst richterlich wurde mittlerweile entschieden, dass nikotinhaltiges Liquid natürlich kein Arzneimittel ist. Diese „Arzneimittel-Patrone“ war also kein Killer für die e-Zigarette, aber ein Streifschuss, denn alleine die Berichterstattung in den Medien schreckte viele Raucher vor dem Produkt e-Zigarette ab.

Nach einer kurzen Erholungsphase verbreitete sich die e-Zigarette in Deutschland in den Jahren ab 2012 wieder wie ein „Lauffeuer“ und heute nutzen wohl weit über 2 Millionen in Deutschland diese Produkte und sind Dampfer.

 

Verbreitung von Unwahrheiten und Panikmache zu Gefahren von e-Zigaretten

Es mussten also andere Mittel her um den Markt von e-Zigaretten zu schwächen bzw. bestenfalls auszurotten.

Wir möchten an dieser Stelle zunächst anmerken, dass es sehr oft zu keinerlei Recherchen zu entsprechenden Presse-Artikeln von Seiten der Zeitungen (und anderen Medien) kommt, bevor diese veröffentlicht oder abgedruckt werden. Es handelt sich vielmehr um gezielt gestreute Pressemeldungen von teils unbekannten Stellen – einem sog. Nachrichten-Pool – aus welchem sich die deutsche Presse hierbei bedient. Diese Meldungen werden dann copy-paste-mäßig meist ohne jegliche Sorgfaltspflicht ungeprüft abdruckt und erscheinen in Tageszeitungen und im Internet. Somit unterstützt die deutsche Presse nach wie vor direkt den öffentlich geführten Kampf gegen die e-Zigarette.

Vor einigen Jahren startete bereits eine regelrechte FUD-Kampagne in der Presse gegen die e-Zigarette (FUD=Fear, Uncertainty and Doubt), d.h. man verbreitet immer wieder eine Fülle von Negativ-Informationen über Presse-Ticker und hofft, dass Nutzer verunsichert werden oder erst gar nicht auf die e-Zigarette umsteigen.

Einer der ersten bekannten Negativ-Berichte handelte von einem explodierenden e-Zigaretten Akku. Explodiert ist ein e-Zigaretten Akku in den USA wirklich. Dass dies jedoch ein völlig falsch konzeptionierter Akku der Marke „Eigenbau“ war und quasi explodieren „musste“, wurde jedoch bewusst verschwiegen. Diese Presse-Artikel erzeugten natürlich den gewünschten Effekt – und aus Angst vor Verletzungen kehrten Nutzer der e-Zigarette erneut den Rücken zu. Wieder Treffer...

Man bedient sich jedoch nicht nur an solchen „Vorfällen“, sondern stützt die Berichterstattung in der Presse neuerdings vermehrt auf Meinungen und Aussagen von sog. „Experten“.

Diese „Experten“ werden immer wieder zitiert in der Hoffnung, dass auch der Leser irgendwann glaubt, dass diese „Experten“ mit allem Recht haben, was sie sagen.

Hier ein paar wenige Beispiele über irrsinnige Aussagen der viel zitierten „Expertin“ Dr. Martina Pötschke-Langer (DKFZ) zur e-Zigarette:

13.11.2008 Interview mit EXPRESS (Quelle):

„Die E-Zigarette ist in Deutschland nicht zugelassen worden - aus gutem Grund.“

Wie bitte? Sie war schon immer legal und frei verkäuflich...

16.12.2011 Interview mit WAZ Online (Der Westen) (Quelle):

„E-Zigaretten gehören in den verschlossenen Apothekenschrank und nicht auf den frei zugänglichen Wohnzimmertisch.“

Ach wirklich? Und wie sieht es bei Zigaretten-Schachteln aus? Es handelt sich hierbei wohl eher um eine persönliche Meinung.

08.02.2012 Interview Wirtschaftswoche (Quelle):

„Wer würde schon freiwillig Frostschutzmittel inhalieren.“

Bitte was?

Faktenbasierte Erklärung: Der Begriff „Frostschutzmittel“ wurde von Dr. Martina Pötschke-Langer schon viele Male in Warnungen vor e-Zigaretten verwendet. Sicherlich sollte man als Ärztin und Wissenschaftlerin jedoch wissen, dass es zwei Arten von Propylenglykol gibt – „industrielles“ Propylenglykol = findet Verwendung als Frostschutzmittel (genauso wie übrigens Kochsalz auf der Straße) und „medizinisches“ Propylenglykol, zu finden im Liquid. Aber egal, diesen Unterschied kennt keiner und „Frostschutzmittel“ hört sich böse an – der gewünschte Effekt ist da.

Weiterhin warnt Dr. Martina Pötschke-Langer wiederholt vor eben beschriebenem und in jedem Liquid zu findenden medizinischen Propylenglykol (PG). Wir stellen uns daher die Frage, "Weiß denn Fr. Dr. Pötschke-Langer nicht, dass Propylenglykol seit den 70er Jahren Anwendung in Nebelmaschinen weltweit findet und gerade auch im Bezug auf eine Inhalation als unbedenklich gilt oder passt ihr das einfach nicht in den Kram?"

Insbesondere hinkt der Vergleich von Fr. Dr. Pötschke-Langer zwischen schwermetallbelasteter Kühlerflüssigkeit (industrielles PG) und dem zur Inhalation zugelassenen medizinischen PG doch sehr.

Ein weiteres oft zitiertes Schreckens-Gespenst ist der Fund von Nitrosaminen (krebserzeugende Substanzen), welche die FDA (amerikanische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde) im Jahr 2008 angeblich in e-Zigaretten bzw. in Liquids gefunden hat.

Betrachtet man jedoch die Werte bzw. Mengen an Nitrosaminen genauer, so stellt man fest, dass die gefundene Menge ungefähr der Menge an Nitrosaminen in einer handelsüblichen Tomate entspricht. Weiterhin:

"Selbst wenn die Nitrosaminebelastung in den heutigen Liquids so hoch wäre wie zum Zeitpunkt der FDA-Untersuchung dann könnte ein E-Zigarettenkonsumenten, der einen Tagesverbrauch von 5 ml Liquid hat, 14.500 Tage, oder auch fast 40 Jahre jeden Tag 5 ml Liquid zu sich nehmen und hätte immer noch nicht den Nitrosaminegehalt einer Tabakzigarette aufgenommen." (Quelle, Rursus-Blog)

Würden Sie solchen Experten Ihren Glauben schenken? Wir auf gar keinen Fall.

Desweiteren werden Studien verbreitet, in welchen angeblich gefährliche Stoffe in Liquids gefunden worden sind – vielmehr im Dampf von Liquids. Man erwähnt jedoch nicht, dass in diesen Studien sog. „Rauchroboter“ verwendet worden sind, welche Temperaturen im Verdampfer-System erzeugen, zu denen eine handelsübliche e-Zigarette bei normalem Gebrauch niemals in der Lage wäre.

Zudem werden Berichte gestreut, dass Stoffe wie z.B. Formaldehyd im Dampf nachweisbar sind. Dass die Konzentration dieser Stoffe jedoch teilweise weit unter den Grenzwerten für normale Atemluft liegen, wird natürlich auch verschwiegen (weitere Informationen zu Formaldehyd im Dampf).

An dieser Stelle möchten wir dem Leser ein Zitat von Uni-Prof. Dr. Bernhard Mayer (Toxikologe an der Universität Graz) nicht vorenthalten:

„Man nimmt [mit einer Kampagne gegen die e-Zigarette] den Tod von Millionen von Rauchern in Kauf! [...] Eigentlich sollte ein einziger Raucher, den man durch diese Verunsicherung der Konsumenten abhält vom Umstieg [auf die e-Zigarette] und der dann einen Lungenkrebs entwickelt und stirbt [...], genügen, dass Sie beide schlaflose Nächte haben [...]. Es ist aber nicht Einer, es sind Hunderte, es sind Tausende, möglicherweise Millionen. Wie Sie mit dieser Schuld leben können ist mir schleierhaft!“ 

Sehen Sie sich am Besten die weitergehenden Ausführungen von Uni-Prof. Dr. Mayer hier an:

Video-Quelle

(angesprochen sind Frau Dr. Pötschke-Langer vom DKFZ und österreichischer Ministerialrat Mag Dr. jur. Franz Pietsch auf einer Podiumsdiskussion zur e-Zigarette am 10. November 2014 in Österreich)

 

Die Idee der Nikotinsteuer bzw. Steuer auf e-Zigaretten gibt es mindestens seit Anfang 2012

Bereits im Februar 2012 hatten einige Abgeordnete aus dem Bundestag und die Fraktion DIE LINKE Vorahnungen bzgl. einer Besteuerung von e-Zigaretten und wandten sich im Rahmen einer Kleinen Anfrage (Quelle) an die Bundesregierung:

Erwartet die Bundesregierung aufgrund der Verbreitung der E-Zigaretten Mindereinnahmen aus der Tabaksteuer?“

Antwort der Bundesregierung:

„Im Vergleich mit dem Markt für Tabakwaren ist der Markt für E-Zigaretten noch sehr klein. Auswirkungen auf das Tabaksteueraufkommen sind derzeit nicht erkennbar.“

Weiterhin wurde gefragt:

„Erwägt die Bundesregierung, eine Steuer auf E-Zigaretten einzuführen, und falls ja, wie soll diese ausgestaltet sein?

Antwort der Bundesregierung:

„Derzeit wird nicht erwogen, eine Steuer auf E-Zigaretten einzuführen.“

Eine Einführung einer Steuer ist nämlich gar nicht so einfach... Gleich mehr hierzu.

 

e-Zigarette belastet wohl vor allem Verkäufe von Tabak-Zigaretten

Seit dem Jahr 2014 wird die e-Zigarette jedoch zunehmend zur ernsthaften „Gefahr“, denn Umfragen und Statistiken liefern öffentlichen Stellen Informationen, dass immer mehr Raucher zur e-Zigarette wechseln und somit die Tabaksteuer irgendwann ernsthaft angegriffen werden könnte.

Seit der Wiedervereinigung wurden in Deutschland noch nie so wenige Tabak-Zigaretten geraucht wie im Jahr 2014.

Jetzt ging es natürlich Schlag auf Schlag...

Das schmeckt vor allem den großen Tabak-Konzernen selbstverständlich nicht und natürlich auch nicht dem Bundesfinanzministerium.

 

Tabak-Konzern fordert Steuer auf e-Zigaretten

Werner Barth, Deutschlandchef von Philip Morris forderte bereits im November 2014 in einem Interview eine Steuer auf e-Zigaretten (Quelle). Er möchte wohl hiermit dem preislichen Vorteil von e-Zigaretten und der damit einhergehenden angeblichen „Benachteiligung“ beim Verkauf von normalen Tabakwaren entgegentreten. Schön wenn er das fordert, kann er ja – die Umsetzung ist aber sehr sehr schwer...

 

Drogenbeauftragte der Bundesregierung fordert Steuer auf e-Zigaretten

Weiterhin macht sich seit kurzem auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, stark für eine Steuer auf e-Zigaretten. Frau Mortler liefert auch gleich zwei schlagkräftige Argumente für ihre wüsten Steuerpläne (Quelle).

Erstens sehe sie die e-Zigarette "kritisch", da der Käufer angeblich nicht wisse, welche Inhaltsstoffe in den Liquids wären. Eine Steuer würde hier natürlich auch keine Abhilfe schaffen, aber zum Glück sind die Inhaltsstoffe ja auch auf der Liquid-Flasche aufgedruckt. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Daher gehen wir davon aus, dass die e-Zigarette für Frau Mortler momentan wahrscheinlich genauso "Neuland" ist wie einst das Internet für unsere Bundeskanzlerin.

Als weiteren Grund müssen Bürger natürlich vor dem schädlichen Nikotin geschützt werden (somit eine Lenkungssteuer, hierzu später mehr). Jedoch sollte uns allen DIE Drogenbeauftragte der Bundesregierung  zunächst einmal eine Erklärung liefern können, warum Nikotin in Arzneimitteln (Nikotinpflaster, Nikotin-Inhalator, Nikotinkaugummi) als nicht schädlich und nicht suchterzeugend gilt, bei der e-Zigarette wiederum aber plötzlich als unglaublich schädlich und extrem suchterzeugend eingestuft wird. Nikotin in Verbindung mit Tabakrauch macht definitiv abhängig, aber es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass Nikotin alleine suchterzeugend wirkt. Auf einen Beweis hierfür werden wir wohl auch noch länger warten müssen, denn Nikotin gibt es nicht erst seit gestern... Außerdem haben die Forschungsergebnisse von Uni-Prof. Dr. Berhard Mayer genau gegenteiliges aufgezeigt.

Beide Forderungen nach Steuern wurden natürlich umgehend in allen Zeitungen und Medien großflächig verbreitet, sodass einem Durchschnitts-Zeitungsleser ohne Hintergrundwissen bereits nach 1-2 Tagen fast schon klar sein muss: „Es kommt bald eine Steuer auf e-Zigaretten.“

Doch ist dem wirklich so? Natürlich nicht.

Es handelt sich hierbei – und das muss man an dieser Stelle mal ganz klar sagen – lediglich um eine Forderung, also einen „Wunsch“ entsprechender Personen. Es war auch mal der Wunsch einiger Personen, dass die e-Zigarette in die Apotheke verbannt werden soll...

Letztlich scheiterten alle am Gesetz und dies wird auch hier eindeutig wohl exakt genauso passieren. Denn...

 

e-Zigaretten können nicht über das Tabaksteuergesetz besteuert werden

Laut §1 Abs. 1 des Tabaksteuergesetzes (TabStG) können nur Tabakwaren besteuert werden (Quelle). Und Tabakwaren sind:

„1. Zigarren oder Zigarillos [...]“
„2. Zigaretten [...]“
„3. Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak) [...]“

sowie

„(8) Als Zigaretten oder Rauchtabak gelten Erzeugnisse, die statt aus Tabak ganz oder teilweise aus anderen Stoffen bestehen und die sonstigen Voraussetzungen nach Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 erfüllen.“

Jetzt könnte man her gehen und behaupten: e-Zigaretten bestehen ja ganz oder teilweise aus anderen Stoffen und müssten daher natürlich besteuert werden.

Doch ist dem wirklich so? Natürlich nicht, denn e-Zigaretten erfüllen nicht die sonstigen Voraussetzungen nach Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3.

Denn nach Absatz 2 Nummer 2 folgt:

Besteuerung nicht möglich, da e-Zigaretten keine Zigaretten sind, welche aus Tabaksträngen bestehen und sich auch nicht unmittelbar zum Rauchen (definiert durch die Verbrennung von Pflanzenteilen) eignen, weder Tabakstränge hier in Zigarettenpapierhülsen geschoben werden können und es sich auch nicht um Tabakstränge, welche mit einem Zigarettenpapierblättchen umhüllt werden, handelt.

Und nach Absatz 2 Nummer 3 folgt:

Besteuerung auch nicht möglich, da e-Zigaretten nicht aus Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak) bestehen, welcher geschnittenen oder anders zerkleinerten oder gesponnenen oder in Platten gepressten Tabak, der sich ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen eignet. „Zum Rauchen eignet“... Genau das ist der springende Punkt.

Schlussfolgerung: Eine e-Zigarette ist laut Gesetz keine Tabakware, ganz einfach aus dem Grund weil man sie NICHT raucht, sondern dampft. Daher ist es auch unmöglich die e-Zigarette über das gültige Tabaksteuergesetz zu besteuern.

 

Neues Gesetz zur Besteuerung von e-Zigaretten in Entwicklung?

Aufgrund der Tatsache, dass man e-Zigaretten mit dem gültigen Tabaksteuergesetz nicht besteuern kann, würde es nahe liegen, einfach ein neues Gesetz zu erarbeiten, welches e-Zigaretten einschließt oder gar eine neue Steuer wie z.B. eine Nikotinsteuer einzuführen.

Doch auch dies ist zum Glück nicht so einfach, denn sonst gäbe es mit Sicherheit schon lange eine „Döner-Steuer“, „Frozen-Joghurt-Steuer“, „Schokoladensteuer“ oder neuerdings eine „Handschellen-Steuer“ (à la „Shades of Grey“), denn nicht alles was Spaß macht und dem Nutzer Genuss bereitet kann so einfach versteuert werden.

Steuern werden vom Staat gemacht. Jedoch muss sich auch der Staat hierbei an strenge Regeln halten.

Die Entwicklung einer neuen Steuer, also einer „Nikotinsteuer“, „Liquid-Steuer“, „e-Zigaretten Steuer“ oder wie auch immer ist aus den folgenden Gründen nicht möglich:

Eine derartige Steuer wäre rein rechtlich zunächst als Verbrauchsteuer, vielmehr jedoch als eine sog. Lenkungssteuer, zu beurteilen.

Lenkungssteuern sind dazu da, die Bevölkerung in eine gewisse Richtung zu lenken um ein sog. Rechtsgut der Bevölkerung zu schützen – hier wäre die Gesundheit das zu schützende Rechtsgut. Um eine solche Steuer einzuführen, müsste jedoch zunächst bewiesen werden, dass die e-Zigarette langfristig einen gesundheitlichen Schaden anrichtet, welcher das Gesundheitssystem in Deutschland so sehr belastet, dass man dieses Produkt besteuern muss.

Aufgrund des jetzigen Stands der Wissenschaft, welcher gerade eben nicht von einer langfristigen Schädigung ausgeht, ist eine solche Steuer als Lenkungssteuer also nicht einführbar. Lenkungssteuern dürfen nicht willkürlich eingeführt werden und müssten überdies natürlich genauso wie jede andere Steuer nach dem "Prinzip der Gesetzmäßigkeit" auf einem Gesetz begründet sein. Ein solches Gesetz müsste natürlich zuerst vom Bundestag bzw. der Bundesregierung erarbeitet, vom Bundesrat verabschiedet und letztendlich vom Bundespräsidenten unterzeichnet und genehmigt werden.

Sollte es also doch irgendwann einmal zu einem Gesetzesentwurf kommen, so dauert es mit Sicherheit etliche Jahre bis dies ins deutsche Recht verankert werden könnte – wenn überhaupt.

Weiterhin hätten die Finanzbehörden nach §85 der Abgabenordnung (Quelle"sicherzustellen, dass Steuern nicht [...] zu Unrecht erhoben [werden]", was diesen sicherlich nicht leicht fallen würde.

 

Steuerliche Gleichstellung der e-Zigarette verstößt gegen EU-Recht

Eine e-Zigarette kann auch nicht ohne weiteres steuerrechtlich mit Tabakwaren gleich gestellt und damit im Rahmen eines novellierten (überarbeiteten) Tabaksteuergesetzes gleich besteuert werden. Dies wäre alleine schon nach EU-Recht nicht möglich. So lässt sich z.B. ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf diesen Sachverhalt anwenden:

Im Urteil des EuGH ist zu lesen: „Insoweit ist zunächst daran zu erinnern, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung oder der Nichtdiskriminierung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürfen, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist.“ (Aktenzeichen C-304/01)

Mehrere Gerichte in Deutschland haben genau über diesen Sachverhalt bereits mehrfach entschieden. Eine e-Zigarette gleicht NICHT einer Tabak-Zigarette. Es kann hier also keine Gleichbehandlung zu Ungunsten der e-Zigarette geben, auch wenn sich bestimmte Personen dies noch so sehr wünschen.

Sie sehen also, wir sind sehr weit entfernt von einer Steuer und werden eine solche wohl auch nie sehen.

Alleine die Berichterstattung über eine „geplante“, „geforderte“ aber vielmehr „gewünschte“ Steuer hat aber schon erste Konsequenzen gezeigt, denn e-Zigaretten Nutzer sind verunsichert. Gleichermaßen gehen wir davon aus, dass sich bereits einige Raucher von diesem Sachverhalt abschrecken ließen und eben nicht auf die e-Zigarette umgestiegen sind – wieder natürlich ganz zur Freude von Staat, Tabak- und Pharmalobby.

Alleine dieser Sachverhalt zeigt, dass eine solche Steuer allenfalls eine „negative Lenkungssteuer“ sein würde, durch die Dampfer und auch Raucher wieder zurück zur Tabak-Zigarette greifen und das eigentlich zu schützende Rechtsgut – die Gesundheit – mehr beschädigen als es eine „geforderte Steuer“ schützen könnte.

Machen Sie sich also keine Gedanken, denn genauso wenig wie eine e-Zigarette und nikotinhaltiges Liquid ein Arzneimittel sind, müssen wir uns wohl in Zukunft mit einer Steuer auf unsere Dampfprodukte beschäftigen.

Außerdem sind wir hier nicht bei „Wünsch dir was..."

Und nicht vergessen: Unsere geliebten „Experten“ und Gegner der e-Zigarette werden in Zukunft sicherlich noch mit so einigen völlig haltlosen Forderungen und Erkenntnissen auf sich aufmerksam machen. Die Presse wird natürlich auch dies dann wohl ungeprüft abdrucken. Hoffen wir es nicht...

In diesem Sinne,

viel Spaß weiterhin beim Dampfen und bleibt vor allem eins.... "smart"!

Euer iSmokeSmart.de Team

 

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Liquid

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5 Kommentare

  • Simon Bach 28. Februar 2015 10

    Sehr intelligenter und fachkundiger Kommentar

    Es ist sehr angenehm, zwischen all den Falschmeldungen, taktischen Kommentaren und all der Lobby-Propaganda einen so fundiert argumentierten Kommentar lesen zu dürfen. Ich hoffe, er wird millionenfach geteilt, gepostet und weitergeleitet. Vielleicht erreicht er so auch all die Journalisten, die es leider all zu oft unterlassen, Meldungen, Statements und Behauptungen auf ihren Faktengehalt zu prüfen und stattdessen einfach weiterverbreiten, was sie ungeprüft aufgeschnappt haben. Ich denke zwar, dass die Gegenseite auch in diesem Thema Mittel und Wege versuchen wird, die wir derzeit noch nicht auf dem Radar haben – vor allem Taktiken der eher schmutzigen Sorte. Aber mit der hier beschriebenen Faktengrundlage ist der „normale Dampfer“ sehr gut gerüstet, um bei der täglichen Überzeugungsarbeit im kleinen persönlichen Kreis deutlich besser diskutieren zu können als ohne diese wertvollen Fachinformationen. Vielen Dank also für diese wichtige „grundlagenforschung“, von der die gesamte Community profitieren kann!
     
  • Sebastian F. 5. März 2015 10

    EINS mit Stern (1*)

    Sehr gut recherchiert! Unterhaltsam zu lesen!
    Unbedingt dem Link zum Prof. Mayer folgen!

    Wenn da nicht Korruption im Spiel ist verstehe ich die Welt nicht mehr…
    Weiter so!!!
     
  • Daniel "PepeCyB" Hagemeister-Biernath 8. Mai 2015 10

    Danke dafür, dass Ihr mir Arbeit gespart habt

    Habe einen vergleichbaren Entwurf schon seit Wochen auf meinen Rechner zu "dümpeln", aber es kamen immer "eiligere" Sachen dazwischen. Besser hätte ich das aber eh nicht ausführen können. Nun kann ich mir die Arbeit echt sparen. Vielen Dank für den Artikel, der den Panikmachern den Wind aus den Segeln nehmen kann.

    Sehr schön… ich werde darauf verweisen, wenn ich darf… ;)

    Gruß
    Daniel "PepeCyB"
     
  • Gerold Arnold 27. Mai 2015 10

    gut recherchiert

    unabhaengig vom Inhalt, tutes gut mal wieder einen so guten und fundierten Artikel zu lesen.
    Ich bin jetzt seit ca. 4 Wochen Dampfer, habe nur noch wenige Zigaretten geraucht und bin sehr zufrieden.
    Ubrigens hat schon mal jmd.untersucht wieviel weniger Gefaehrdungspotential in der E-Zigarette steckt bezueglich Gefaehrdung als Verursacher bei Verkehrsunfeallen durch unaufmerksamkeit beim Anzuenden einer normalen Zigarette oder der herunterfallen waehrend der Fahrt? Oder die geringere Gefaehrdung im Vergleich mit Zigaretten als Verursacher bei Haus und Zimmerbraenden?
     
  • Tanina Winter 22. Juni 2015 10

    ...was läuft in Italien?

    Vielen Dank für den umfänglichen und informativen Artikel. Ich freue mich, das alles lesen zu dürfen, doch ein Rest Skepsis bleibt.

    In Italien wird nikotinhaltiges Liquid besteuert. Ich hörte von astronomischen Summen pro Liter. (400-600 €/Lieter) Auf irgendeiner Basis muss das doch geschehen sein, und auch, wenn es ein anderes Land mit anderen Gesetzen ist, wie schaut es denn mit der Übertragbarkeit, bzw. der Verallgemeinerung auf EU-Recht aus? Irgendwo geistert die Aussage rum, dass es im Mai 2016 zu einer Entscheidung kommen soll!

    Wisst Ihr da etwas zu sagen? Ich würde mich freuen, wenn es zu dem Punkt weitere Klärung geben wird.
    Vielen Dank!
     
 

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