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e-Zigaretten Blog - Aktuelles über die e-Zigarette und Liquid im Überblick

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In diesem Blog über die e-Zigarette veröffentlichen wir regelmäßig Neuigkeiten unseres iSmokeSmart.de Onlineshops. Weiterhin findet ihr in diesem e-Zigaretten Blog interessante und gut recherchierte Hintergrundinformationen zu aktuellen Geschehnissen rund um das Thema elektronische Zigaretten. Sobald wir tolle und interessante News über e-Zigaretten und Liquid für Euch haben, findet ihr diese hier im e-Zigaretten Blog. Ein regelmäßiger Besuch lohnt sich definitiv!

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e-Zigarette ist vom neuen Nichtraucherschutzgesetz in NRW NICHT betroffen!

München, 08.12.2012. Die neue Fassung des Nichtraucherschutzgesetzes in NRW wurde am 29.11.2012 im Landtag beschlossen. Hierin wird die e-Zigarette (mit Liquid-Vernebelung) noch nicht einmal wörtlich erwähnt und daher steht fest: die e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung fällt NICHT unter das neue Nichtraucherschutzgesetz in NRW! Anders lautende Meldungen in den Medien beziehen sich bedauerlicherweise wiederholt auf Aussagen, Meinungen bzw. Auslegungen der wohl größten Gegnerin der elektrischen Zigarette, Frau Ministerin Barbara Steffens, und dienen wohl einzig und allein der Einschüchterung und Verunsicherung mündiger Bürger und der Sicherung von Tabaksteuer-Einnahmen. Aussagen und Meinungen einer Ministerin über ein angebliches Verbot der e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung haben jedoch juristisch überhaupt keine Relevanz, wie Frau Ministerin Steffens und andere Gegner der e-Zigarette schon "leidvoll" vor Gericht erkennen mussten... Die e-Zigarette ist auch im neuen Nichtraucherschutzgesetz nämlich gar nicht geregelt. Und das aus gutem Grund: sie raucht nämlich gar nicht!

Es ist richtig anzunehmen, dass Frau Ministerin Steffens natürlich wieder einmal alles versucht hat, die e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung in das Nichtraucherschutz-Gesetz explizit mit aufzunehmen. Dies ist ihr jedoch zum Glück - und mit Recht - wieder nicht gelungen. In der Begründung des Gesetztentwurfs in NRW wird die e-Zigarette zwar generell erwähnt, im baldigen Gesetz ist diese aber wie im momentan gültigen Gesetz auch wieder nicht aufgeführt.

Eine e-Zigarette raucht nicht, sie dampft!
Grundsätzlich wird im neuen Nichtraucherschutz-Gesetz nicht mehr explizit zwischen den rauchenden Produktgruppen unterschieden. Das ist auch gut so und gewährleistet einen effektiven Nichtraucherschutz! Jedoch muss man hier auf dem Boden der Tatsachen bleiben: Bei einer e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung RAUCHT nämlich gar nichts, denn sie dampft! Daher kann die e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung auch niemals unter ein Nichtraucherschutz-Gesetz fallen, denn ein Nichtraucherschutz-Gesetz soll Nichtraucher vor schädlichem Passiv-RAUCH schützen. Bei der e-Zigarette entsteht jedoch gerade eben dieser schädliche Passiv-Rauch erst gar nicht. Diese wichtige Tatsache haben bereits mehrere Gerichte bestätigt. Zwar gab oder gibt es angeblich auch vereinzelt "Tabak verbrennende e-Zigaretten" zu kaufen (Ministerin Steffens verallgemeinert aber gerne...), welche dann wohl unter das Gesetz fallen würden, jedoch...
 

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