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EU-Rat entscheidet PRO e-Zigarette – KEIN EU-Verbot der e-Zigarette

München, 17.12.2013. E-Zigarette und nikotinhaltiges Liquid bleiben frei verkäuflich. Dies entschied der EU-Rat am späten Abend des 16.12.2013 durch seine Zustimmung zur neuen EU-Tabakrichtlinie. Auch nachfüllbare Verdampfer für die e-Zigarette, wie z.B. die beliebten „Clearomizer“ oder andere Tanksysteme für die e-Zigarette fallen keinem EU-Verbot zum Opfer. Bestätigt wurde dies zügig vom europäischen Abgeordneten Chris Davis noch in der Nacht zum 17. auf dessen Blog. Das Team von iSmokeSmart.de hat die Entwicklung zur e-Zigarette die ganze Nacht natürlich für Euch verfolgt.

Erst im Jahr 2016 wird die EU erneut über die e-Zigarette beraten. Bis dahin wird sich die Konsumenten-Anzahl wohl verzehnfacht haben. Vielleicht läuft die e-Zigarette der Tabak-Zigarette auch schneller den Rang ab! Millionen Tabak-Tote könnten unserer Gesellschaft durch die e-Zigarette erspart bleiben. Es ist zwar immer noch nicht abschließend geklärt, warum eine e-Zigarette überhaupt in einer Tabakrichtlinie reglementiert werden kann, obwohl in einer e-Zigarette gar kein Tabak enthalten ist, aber dies wird dann wohl auf höchster EU-Gerichtsebene zu klären sein. Bis 2016 bleibt hierfür reichlich Zeit um sich auch der jetzt beschlossenen Einschränkungen wieder zu entledigen. Bis dahin wurden unseren "Papierfliegern" EU-weit eben in der neuen "Luftfahrtverordnung" die Flügel leicht gestutzt.

Einige Unbelehrbare (welche wohl auf der Gehaltsliste von Pharma- oder Tabaklobby stehen) sprachen sich in den sog. Trilog-Verdandlungen der EU zunächst für ein komplettes Verbot der e-Zigarette aus, diese konnten sich jedoch nicht wirklich gegen die zahlreichen Befürworter der e-Zigarette in der EU durchsetzen. Einziger Wehmutstropfen für die sogenannten „Dampfer“ (Nutzer der e-Zigarette) nach den Trilog-Verdandlungen der EU: der zulässige Nikotingehalt für nikotinhaltiges Liquid soll auf 20 mg/ml beschränkt sein, was jedoch für einen "normalen" e-Zigaretten Nutzer kein Problem darstellen sollte.

Neue Tabakrichtlinie enthält kein Verbot der e-Zigarette in der EU

Nachdem bereits das EU-Parlament am 08.10.2013 über die neue Tabakrichtlinie abgestimmt hatte, in welcher die e-Zigarette mit KEINEM Verbot belegt wurde, lag es nun am EU-Rat über die neue Tabakrichtlinie abzustimmen. Unter anderem beinhaltete die neue Tabakrichtlinie jedoch einige Einschränkungen zur e-Zigarette z.B. im Bezug auf den Nikotingehalt der Nachfüllflüssigkeiten. In den sogenannten Trilog-Verhandlungen im Europäischen Parlament wurde darüber intensiv beraten wie denn eine e-Zigarette, nachfüllbare Depots und nikotinhaltiges Liquid eingestuft werden soll. Nach tagelangen Verhandlungen und Diskussionen im Trilog und nach einem großen Aufschrei in der europäischen Bevölkerung kam man im Minister-Rat zu einem tolerierbaren Ergebnis für Millionen e-Zigaretten Nutzer in Europa.

Tabak- und Pharmalobby verliert in der EU gegen die e-Zigarette

Wir von iSmokeSmart begrüßen dieses Ergebnis, denn es wäre wohl nicht im Sinne des europäischen Volkes gewesen, diejenigen, welche bereits auf eine e-Zigarette umgestiegen sind durch ein Verbot der e-Zigarette wieder zur normalen Tabak-Zigarette zurück zu drängen. Wenn sich Tabak- und Pharmalobbyisten hier durchgesetzt hätten, wären der EU wohl innerhalb der nächsten Jahre einige EU-Bürger mehr am Rauchen weggestorben. Doch es siegte zum Glück die Vernunft.

 

*** UPDATE 18.12.2013 (Quelle)***

Bzgl. diesem Update bleibt zunächst anzumerken, dass folgende beschlossene Einschränkungen der e-Zigarette erst in Deutschland gelten, wenn diese auch "erfolgreich" in deutsches Recht verwandelt worden sind. Bei vielen dieser Einschränkungen sind wir der Meinung, dass dies mit geltendem deutschen Recht niemals möglich sein wird. Weiterhin muss das europäische Parlament erneut über die vom EU-Rat vorgeschlagenen Änderungen abstimmen. Sollte es nicht zu einer "positiven Abstimmung" seitens des Parlaments kommen, wird die komplette Regulierung der e-Zigarette wohl aus der Tabakrichtlinie heraus fallen und die e-Zigarette bleibt dann vollkommen unreguliert.

Nach weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene kam der EU-Rat also abschließend zu folgenden Einschränkungen bzgl. der e-Zigarette:

Nachfüllbare Tanks für die e-Zigarette und der 2-Jahres Report im Jahr 2016

In zwei Jahren (2016) wird die Europäische Kommission die Sicherheit von nachfüllbaren elektronischen Zigaretten erneut überprüfen. Dies bedeutet keinesfalls, dass diese in 2 Jahren verboten werden, sondern es wird erneut darüber beraten wie "sicher" diese z.B. im Bezug auf Kindersicherung usw. sind. Hierfür bleibt also genug Zeit für Hersteller sich diesem Thema anzunehmen und entsprechende Produktverbesserungen vorzunehmen. Wir halten dies für einen nachvollziehbaren Schritt und begrüßen diese Entscheidung, denn auch unserer Meinung nach sollten e-Zigaretten kindersicher (z.B. der 5-fach Klickschutz / "Tastensperre") sein, genauso wie z.B. bereits die Liquidflaschen mit Kindersicherung.

Verbot bestimmter e-Zigaretten Produkte

Im Internet kursieren bereits Gerüchte, dass nachfüllbare e-Zigarette verboten werden sollen. Dies ist NICHT der Fall.

Jedoch bleibt hier anzumerken, dass falls sich 3 EU-Länder dazu bereit erklären bzw. es wirklich schaffen sollten bestimmte nachfüllbare e-Zigaretten in ihrem Land zu verbieten, wir die EU erneut über diese Thematik beraten. Ein solches Verbot kann sich aber ausschließlich auf ein bestimmtes Produkt beziehen und NICHT auf eine ganze Produktgruppe. Weiterhin hat natürlich auch das europäische Parlament die Befugnis ein solches Verbot sofort auszuhebeln, sollten keine nachvollziehbaren Gründe vorliegen (z.B. eine 50 ml e-Zigarette, welche leicht auslaufen kann).

Nikotinkonzentrationen von e-Liquid für die e-Zigarette

Liquids für die e-Zigarette, welche eine Nikotinkonzentration größer als 20 mg/ml haben, werden in der EU in der EU nicht mehr verfügbar sein. Es muss hierzu jedoch eine Umsetzung der Länder, also eine Implementierung in das Gesetz des jeweiligen Landes (auch dies wird ein interessanter Prozess z.B. in Deutschland, da dies nicht ohne weiteres möglich ist) erfolgen. Weiterhin wurde beschlossen, dass eine Einweg-Kartusche einer e-Zigarette mit nicht mehr 2 ml Liquid befüllt sein soll. Somit sollen sich in einer Kartusche nicht mehr als 40 mg Nikotin (2 ml x 20 mg/ml) befinden. Auch dies ist ein vertretbarer Schritt bzgl. z.B. Kindersicherung, denn Einweg e-Zigaretten bzw. Kartuschen können aufgrund der Bauweise nicht die Produktsicherheit bieten, welche nachfüllbare Systeme haben. Hinweis: Einweg-Kartuschen haben NICHTS mit nachfüllbaren Systemen zu tun!

Weiterhin soll eine Beschränkung auf 10 ml pro Liquid-Flasche erfolgen. Man soll jedoch so viele 10 ml Flaschen kaufen können wie man möchte.

Es wird weiterhin keine Einschränkung bzgl. der Verdampferleistung einer e-Zigarette geben (Studien haben ja gezeigt, dass stärkere Verdampfer einen größeren Effekt bei Dampfern erzielen)

All diese Einschränkungen sollen der Produktsicherheit dienen. Bei manchen ist dies auch nachzuvollziehen, bei manchen überhaupt nicht.

Wir möchten an dieser Stelle anmerken, dass dieser Anlauf weit "großzügiger" ist, als die zunächst vorgeschlagene Regulierung der e-Zigarette seitens der EU. Vor einiger Zeit sollte die Nikotinkonzentration noch auf 4 mg/ml bzw. die Menge auf eine 1ml "Flasche" beschränkt werden. Der Kompromiss ist nicht gut, aber besser.

Kindersicherung

Liquidflaschen sollen kindersicher sein. Dies ist bereits bei all unseren Liquidflaschen der Fall. Bei Nachfüllen von Liquid in die e-Zigarette soll kein Liquid auslaufen können. Auch dieses "Problem" haben die Hersteller bereits durch entsprechende Tropfer oder Pipettenöffnungen gelöst.

Aromen in Liquids für die e-Zigarette

Einzelne Länder können selbst entscheiden, ob sie bestimmte Aromen in Liquids für die e-Zigarette verbieten möchten. Wir halten dies für eine sinnvolle Regelung, denn es gibt bereits Hersteller, welche nicht das nötige Know-How besitzen und Aromen beimischen, welche nicht zur Inhalation geeignet sind. Hierbei bleibt anzumerken, dass einzelne Länder NICHT bestimmte Geschmacksrichtungen verbieten können. Das schöne an der EU ist nämlich, dass wenn eine Geschmacksrichtung in einem Land erlaubt ist, muss diese auch in allen anderen Ländern erlaubt sein. Alle Geschmacksrichtungen für die e-Zigarette zu verbieten ist hierdurch unmöglich!

Verbraucherinformation

Liquid-Hersteller müssen zukünftig alle Inhaltsstoffe deklarieren und diese auch angeben. Es müssen zusätzlich Warnhinweise bzgl. Nikotin auf den Flaschen angebracht werden und darauf hingewiesen werden, dass nikotinhaltiges Liquid nichts für Nichtraucher ist. All diese Vorschriften werden bereits von unseren Premium-Herstellern nachweislich und gewissenhaft durchgeführt.

Regulierung der e-Zigarette als Arzneimittel

Kurz und knapp: Laut EU ist und bleibt die e-Zigarette ein Genussmittel und KEIN Arzneimittel – auch in Deutschland (bereits von mehreren Gerichten bestätigt).

*** UPDATE 18.12.2013 Ende ***

 

In diesem Sinne,

Don’t be a Smoker, just be Smart! Viel Spaß beim Dampfen Eurer e-Zigarette!


Euer iSmokeSmart.de Team

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P.S.: Wir erwarten, dass die Tabak- und Pharmalobby diese milde Regulierung der e-Zigarette nicht hinnehmen wird, so freuen wir uns auch in naher Zukunft auf etliche fast mitlerweile schon lustige "Horror-Meldungen" zur e-Zigarette in der Presse. Wir sind gespannt, was sie sich diesmal einfallen lassen. Evtl. ist die e-Zigarette ja vielleicht auch an der globalen Erwärmung schuld und muss daher spätestens 2016 dringend vom Markt verschwinden?! ;-)

e-Zigarette Tabak-Liquid

© 2013, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdrücklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf natürlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!

 
 

6 Kommentare

  • Felix 17. Dezember 2013 5

    nicht gut

    Ich bin da nicht ganz so optimistisch wie ihr von ismokesmart.de. Denn es gibt noch zu viele Hintertürchen die von der Kommission genutzt werden können um den Markt zu blockieren und zu zerstören. So wäre es der EU z.B. möglich wiederbefüllbare Verdampfer vollständig zu verbieten, wenn nur drei EU-Länder sich hierzu entscheiden. Alleine die Tatsache das der Kommission wohl die Entscheidungsgewalt zu diesen Produkten zugesprochen wird ist quasi ein Freibrief die eDampfe jederzeit vom Markt zu nehmen. Der einzig vernünftige Weg ist es die E-Zigarette komplett aus der TPD2 rauszuhalten und in einer eigenen Richtlinie, welche zusammen mit ECHTEN Experten und den Verbänden erarbeitet werden sollte, zu regulieren
     
  • Christof Sinsig 17. Dezember 2013 10

    darf man also hoffen?

    ist das eine gesicherte Erkenntnis? die Pressekonferenz wurde ja verschoben..
     
  • Frank Teske 17. Dezember 2013 5

    Wenig gut

    Ja da ist noch genug Platz um die Sache sehr stark einzuschränken -- also vorerst kein Grund zum jubeln !!
     
  • Werner 17. Dezember 2013 7

    E-Zigaretten gibt es bald aus dem Hause Marlboro

    zitat :
    [...] die Tabaklobby ... sprachen sich in den sog. Trilog-Verdandlungen der EU zunächst für ein komplettes Verbot der e-Zigarette aus, diese konnten sich jedoch nicht wirklich gegen die zahlreichen Befürworter der e-Zigarette in der EU durchsetzen.[...]

    es wiederspricht sich, sie wollen die e-zigi in der EU verbieten,aber selbst die dinger verkaufen,so so......

    http://www.welt.de/wirtschaft/article122138234/E-Zigaretten-gibt-es-bald-aus-dem-Hause-Marlboro.html

     
  • Jörg 18. Dezember 2013 10

    @ Werner

    Nach meinem Kenntnisstand widerspricht sich das überhaupt nicht.
    Es zeigt nur einmal mehr wie umfangreich die Lobby in Brüssel ist:

    Tabak-Konzerne wollen so eine Art Einweg-eZigarette verkaufen und wollen deshalb die anderen Produkte vom Markt haben, bei denen man selber Liquids nachfüllen kann, um so die Konkurrenz auszuschalten.

    Diese Einweg-eZigaretten bedürfen keiner Beratung und man kann sie an jedem Kiosk (ohne Kundenservice) verkaufen. An einem umfangreichen Netz von Fachhändlern sind die Konzerne nicht interessiert.
     
  • Peter 5. Januar 2014 8

    Europäisches Volk?

    "Wir von iSmokeSmart begrüßen dieses Ergebnis, denn es wäre wohl nicht im Sinne des europäischen Volkes gewesen,..." - wovon reden Sie? Es gibt kein "europäisches Volk", es gibt einen von oben aufgezwungenen Zusammenschluß ehemals freier, souveräner europäischer, sich individuell unterscheidender Völker zu einem Kunstprodukt namens "EU", dass man uns seit Jahren als "Vereinigte Staaten von Europa" schmackhaft machen will. In Wirklichkeit ist dieser Zusammenschluß (zu dem wir nie befragt wurden) unter eine größenwahnsinnige, durch niemanden demokratische legitimierte Horde von Bürokraten, genannt "EU-Kommission", die fast nach Belieben das sogenannte "EU-Parlament" beherrscht, das wir zur Tarnung alle paar Jahre "wählen" dürfen. Zum Glück wird der Widerstand gegen dieses Kunstprodukt in allen Nationen, die man unter diese Knute zwingen will, immer größer. Wir brauchen weder diese "EU" noch deren Fahne noch deren "Kommissare" noch deren "Verodnungen", wir brauchen eine Rückkehr zum Prinzip freier, souveräner Nationen, die in Freundschaft zusammen leben und wirtschaftlich kooperieren - nicht mehr und nicht weniger.
     
 

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