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    <title>Blog / Atom Feed</title>
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    <updated>2026-05-15T23:18:29+02:00</updated>
    
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            <title type="text">Steuererhöhungen auf e-Zigaretten Liquid</title>
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                                            München, 02.11.2025. Seit der ersten Einführung der Tabaksteuer auf E-Zigaretten Liquid am 01.07.2022 ist eine Menge Zeit vergangen. Ähnlich wie bei Tabakzigaretten wird auch bei Liquids in den kommenden Jahren die Tabaksteuer ansteigen. In diesem Artikel werfen wir einen deta...
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 München, 02.11.2025. Seit der ersten Einführung der Tabaksteuer auf E-Zigaretten Liquid am 01.07.2022 ist eine Menge Zeit vergangen. Ähnlich wie bei Tabakzigaretten wird auch bei Liquids in den kommenden Jahren die Tabaksteuer ansteigen. 
 In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick auf die bevorstehenden Erhöhungen dieser Steuer, vor allem um Euch die Möglichkeit zu geben, vorausschauend zu planen und durch gezielte Einkäufe  bares Geld zu sparen . 
 Da wir selbst alle Liquids bereits mit jeweils gültigen Tabaksteuer (bzw. Liquidsteuer) bei unseren Herstellern einkaufen müssen, ist es uns leider nicht möglich die Preise erneut so lange auf dem &quot;alten&quot; Niveau zu halten, wie bei erstmaliger Einführung der Liquidsteuer im Juli 2022. Hier war es uns noch möglich, die Preise auf &quot;altem Niveau&quot; bis zum Ende der Abverkaufsfrist im Februar 2023 zu halten, indem wir für Euch quasi bis unter die Decke unversteuertes Liquid &quot;gebunkert&quot; haben. 
   Die Liquidsteuer (Tabaksteuer) im Überblick   
  Bevor wir uns den kommenden Steuererhöhungen widmen, werfen wir zunächst einen Blick auf die Grundlagen der Liquidsteuer. Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) wurde im Jahr 2021 verabschiedet und führte ab Juli 2022 zu einer Besteuerung von Liquids für E-Zigaretten. Die Liquidsteuer betrifft alle nikotinfreien und nikotinhaltigen Flüssigkeiten und wurde als schrittweise Erhöhung je Milliliter festgelegt.  
   Beschlossene Erhöhungen der Liquidsteuer (Tabaksteuer)   
  Um die Entwicklung der Liquidsteuer besser zu verstehen, werfen wir einen Blick auf die bisherigen Steuerstufen seit ihrer Einführung, sowie auf die kommenden Erhöhungen der Tabaksteuer auf Liquids:  
 
 
 
   Stichtag   
   Steuer  je  ml (Milliliter)   
   Effekt auf Preis  je  10 ml   
 
 
  01.07.2022  
  &amp;nbsp;0,16 EUR (zzgl. MwSt)  
  &amp;nbsp;+ ca. 2 EUR (brutto)&amp;nbsp; + Preissteigerung der Hersteller   
 
 
  01.01.2024  
  &amp;nbsp;0,20 EUR (zzgl. MwSt)  
  &amp;nbsp;+ ca. 50 Cent (brutto)&amp;nbsp; + Preissteigerung der Hersteller   
 
 
  01.01.2025&amp;nbsp;  
  &amp;nbsp;0,26 EUR (zzgl. MwSt)  
  &amp;nbsp;+ ca. 70 - 80 Cent (brutto)&amp;nbsp; + Preissteigerung der Hersteller   
 
 
  01.01.2026&amp;nbsp;  
  &amp;nbsp;0,32 EUR (zzgl. MwSt)  
  &amp;nbsp;+ ca. 70 - 80 Cent (brutto) + Preissteigerung der Hersteller  
 
 
 
   Wie die Tabelle zeigt, erfolgt die Steigerung in mehreren Etappen, wobei die Liquidsteuer bis zum Jahr 2026 schrittweise auf 0,32 Euro (zzgl. MwSt) je Milliliter anwachsen wird.  Hinzu kommt die steigende Inflation und Steigerung der herstellerseitigen Einkaufspreise , welche wir für Euch bisher jedoch so gering wie möglich halten konnten.  
   Da die Steigerung zum 1. Januar 2024 erneut 4 ct (zzgl. MwSt) pro ml (Milliliter) Liquid betrug, stieg der Verkaufspreis zum 1. Januar 2024 Verkaufspreis bei  allen  Liquids bereits um  ca. 50 ct (brutto) pro 10 ml Liquid.    
   Analog hierzu wird die  Steuer zum 1. Januar 2026 ein letztes Mal angehoben &amp;nbsp;– diesmal erneut um 6 ct (zzgl. MwSt) pro ml (Milliliter) Liquid, sodass auch hier der Verkaufspreis bei  allen  Liquids erneut um  mindestens 70 - 80 ct (brutto) pro 10 ml Liquid steigen  wird.   
    WICHTIG:  Wir gehen allerdings von  Preissteigerungen von bis zu 1 EUR pro Liquid  aus, da aufgrund der allgemein immer noch anhaltenden Inflation auch zusätzlich Preissteigerungen seitens der Hersteller (Einkaufspreise) zu erwarten sind!   
   Ist die Liquidsteuer bzw. Tabaksteuer auf Liquid überhaupt legal?   
 Leider ist eine Steuer immer so lange &quot;legal&quot;, bis ein Gericht das Gegenteil entscheidet. Man kennt dies bereits von anderen Steuern... 
 Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG e.V.), welches wir übrigens im Jahr 2015 mitgegründet haben (!),&amp;nbsp; betrachtet die Tabaksteuer auf Liquids als verfassungswidrig. Das TabStMoG verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Da die Steuer mit dem – zumindest geringen – Schadenspotenzial von E-Zigaretten begründet wird, muss eigentlich auch deren deutlich geringere Schädlichkeit gegenüber Tabakzigaretten berücksichtigt werden. Das BfTG hat hierzu bereits eine  Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht  eingereicht. 
 Es sieht aktuell so aus, als müsste sich das Bundesverfassungsgericht also sehr bald mit der neuen Liquidsteuer beschäftigen. Wir gehen von einer Entscheidung im Laufe des Jahres 2024 aus. Bis dahin bleibt uns Dampfern leider keine Wahl diese (unverhältnismäßige) Steuer entsprechend zu entrichten. 
   UPDATE (12/2024): Leider hat das Bundesverfassungsgericht die Klage zwischenzeitlich zurückgewiesen. Leider werden wir mit dieser Steuer also weiterhin leben müssen.   
   Spart daher beim Kauf von Liquid auf Vorrat!   
 Wir möchten Euch daher dazu ermutigen, noch die aktuelle Gelegenheit zu nutzen und Eure favorisierten Liquids noch  vor der nächsten Steuererhöhungen zum 1. Januar 2026  auf Vorrat zu kaufen. Dies ermöglicht es Euch, nicht nur von den (noch) aktuellen günstigeren Preisen zu profitieren, sondern auch potenziellen Engpässen aufgrund der zu erwartenden Nachfrageerhöhung vorzubeugen. 
 Wir hoffen, dass wir Euch hiermit einen guten Überblick über dieses (leider) unvermeidliche Thema der Steuererhöhungen auf Liquids geben konnten. 
   In diesem Sinne,   
  „Don’t be a Smoker, just be Smart!“  
  Dein iSmokeSmart.de Team    
       
  &amp;nbsp;  
  © 2025, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdrücklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf natürlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!  
  &amp;nbsp;  
 
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                            <updated>2025-11-02T14:10:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Fertig gemischte Liquids mit Nikotin kaufen</title>
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                                            Du möchtest fertig gemischte Liquids mit Nikotin kaufen, ohne großen Aufwand online und in höchster Qualität? Hier bei iSmokeSmart.de, Deinem Premium Online-Shop für e-Zigaretten, Liquids &amp; Zubehör findest Du eine große Auswahl an sofort dampfbereiten Liquids – in verschiedene...
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                 Du möchtest  fertig gemischte Liquids mit Nikotin kaufen , ohne großen Aufwand online und in höchster Qualität? Hier bei&amp;nbsp; iSmokeSmart.de , Deinem Premium Online-Shop für e-Zigaretten, Liquids &amp;amp; Zubehör findest Du eine große Auswahl an sofort dampfbereiten Liquids – in verschiedenen Geschmacksrichtungen und Nikotinstärken. Bestimmt findest auch Du bei uns Dein neues Lieblings-Liquid! 
 Warum fertig gemischte Liquids? 
  Fertig gemischte Liquids  enthalten bereits das perfekte Mischungsverhältnis aus sog. Basis (Base), Aroma und Nikotin. Das bedeutet: kein eigenhändiges Anmischen, kein Dosieren von Aroma oder Nikotin – einfach das Liquid in den Tank Deiner e-Zigarette füllen und losdampfen. Fertig-Liquid ist besonders praktisch für Umsteiger von Tabak-Zigaretten und natürlich auch für alle Dampfer, die großen Wert auf Komfort und gleichbleibende herausragende Qualität legen! 
 Deine Vorteile bei iSmokeSmart.de 
 Wenn Du bei  iSmokeSmart.de   fertig gemischte Liquids mit Nikotin  kaufst, profitierst du automatisch von folgenden Vorteilen bei Deinen Liquids: 
 
  Höchste Qualität:  Alle unsere Liquids stammen von geprüften Herstellern und erfüllen höchste Qualitäts-Standards.   
  Sichere Herstellung:  Der überwiegende Teil unserer Liquids wird in Deutschland hergestellt und unterliegt strengsten Kontrollen.   
  Riesige Auswahl:  Fruchtige Sorten, klassische Tabak-Liquids oder frische Menthol-Liquids – hier im Online-Shop findest Du garantiert Dein neues Lieblingsliquid.   
  Flexible Nikotinstärken:  Wähle zwischen verschiedenen Nikotin-Stärken, passend zu Deinem persönlichen Bedarf.   
  Verschiedene Nikotin-Varianten:  Wähle zwischen regulären Nikotin-Liquids, Liquids mit Nikotinsalz (NicSalt) oder sog. Hybrid-Liquids (Mischung zwischen regulärem Nikotin und Nikotinsalz). Reguläre Nikotin-Liquids erzeugen das (vom Rauchen bekannte) Kratzen im Hals, NicSalt Liquids sind vollständig &quot;kratzfrei&quot; und Hybrid-Liquids eine Mischung aus beiden Varianten.   
  Schneller Versand &amp;amp; Versand-Tracking:  Dein Lieblings-Liquid ist nur wenige Klicks in unserem Online-Shop entfernt und in kürzester Zeit bei Dir zuhause. Unser Team gibt hierfür jeden Tag sein aller Bestes. Mehrfach kommt DHL bei uns jeden Tag vorbei, damit Dein Liquid schnellst möglich bei Dir zu Hause ankommt. Du kannst Dein Paket jederzeit direkt in Deinem Kundenkonto oder über das DHL-Tracking verfolgen. 
 
 Welche Nikotinstärken sind verfügbar? 
 Bei  iSmokeSmart.de  kannst du  fertig gemischte Liquids  in vielen verschiedenen  Nikotinstärken  kaufen – von nikotinfrei, über leichtere Varianten mit 3 mg/ml und 6 mg/ml bis hin zu stärkeren Ausführungen mit bis zu 20 mg/ml. Ideal, um genau die Stärke genau zu wählen, die zu Deinem individuellen Dampfstil passt. 
 Qualität, auf die du dich verlassen kannst! 
 Wir von  iSmokeSmart.de  legen größten Wert auf Produktsicherheit und Transparenz. Viele unserer Liquids besitzen sogar Analysenzertifikate und sind frei von schädlichen Zusatzstoffen wie Diacetyl. Besonders hervorzuheben ist hierbei  Happy Liquid , welches in München von einem  Arzt und Apotheker  produziert wird. 
 &amp;nbsp; 
 Viel Spaß beim Stöbern in unserem Premium Online-Shop und viel Spaß beim anschließenden Dampfen!  Dein Team von iSmokeSmart.de   
       
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  © 2025, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdrücklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf natürlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!  
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                            <updated>2025-04-25T21:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Pflanzliches Glycerin (VG) in E-Liquids: Herstellung und Qualität</title>
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                                            München, 04.04.2023. In dieser Woche widmen wir uns einem weiteren Hauptbestandteil von Liquids, dem Glycerin – engl. Vegetable Glycerin (VG). Glycerin dient ebenso wie Propylenglykol als Basis für den Dampf eines Liquids aus einer e-Zigarette. Während herkömmliches Glycerin a...
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 M&amp;uuml;nchen, 04.04.2023. In dieser Woche widmen wir uns einem weiteren Hauptbestandteil von Liquids, dem Glycerin &amp;ndash; engl. Vegetable Glycerin (VG). Glycerin dient ebenso wie Propylenglykol als Basis f&amp;uuml;r den Dampf eines Liquids aus einer e-Zigarette. W&amp;auml;hrend herk&amp;ouml;mmliches Glycerin aus tierischen Produkten hergestellt wird, gibt es auch eine pflanzliche Alternative. 
 Die chemische Formel f&amp;uuml;r pflanzliches Glycerin ist C3H8O3. Diese Formel gilt sowohl f&amp;uuml;r pflanzliches als auch f&amp;uuml;r tierisches Glycerin, da es sich um dieselbe chemische Verbindung handelt. Glycerin, auch bekannt als Glycerol, ist eine dreiwertige Alkoholverbindung, die bei Raumtemperatur eine farblose, viskose Fl&amp;uuml;ssigkeit ist. Es wird h&amp;auml;ufig in der Kosmetik-, Lebensmittel- und Pharmaindustrie sowie in der Herstellung von E-Liquids und anderen chemischen Produkten verwendet. 
   Dampfentwicklung durch Pflanzliches Glycerin (VG)   
  Beim Dampfen von E-Liquids werden die fl&amp;uuml;chtigen Teile, einschlie&amp;szlig;lich des Glycerins, erhitzt, wodurch der sichtbare Dampf entsteht, den wir einatmen. Glycerin tr&amp;auml;gt besonders zur Dampfproduktion bei, da es sich schnell bei hohen Temperaturen in Dampf verwandelt und eine gro&amp;szlig;e Menge Dampf erzeugen kann.  
  Glycerin beeinflusst nicht nur die Menge des Dampfes, sondern auch den Geschmack und das Gef&amp;uuml;hl im Mund bei der Verwendung von E-Liquids in e-Zigaretten. Der VG-Anteil im Liquid kann den Geschmack verst&amp;auml;rken oder milder machen und dem Dampf eine glatte oder samtige Konsistenz bzw. Textur geben. Die Auswahl und Qualit&amp;auml;t des Glycerins, das in E-Liquids verwendet wird, kann also den Geschmack und das Gef&amp;uuml;hl des Dampfes beeinflussen.  
   Glycerin beeinflusst die Konsistenz von E-Liquid   
 Die Menge des verwendeten Glycerins kann die Konsistenz des E-Liquids beeinflussen. Eine h&amp;ouml;here Konzentration von Glycerin f&amp;uuml;hrt zu einem dickeren E-Liquid, w&amp;auml;hrend eine niedrigere Konzentration zu einem d&amp;uuml;nneren E-Liquid f&amp;uuml;hrt. 
 Je h&amp;ouml;her der VG-Anteil in einem E-Liquid ist, desto mehr Dampf wird bei jedem Zug produziert. Das bedeutet, dass E-Liquids mit einem h&amp;ouml;heren VG-Anteil in der Regel mehr Dampf produzieren als E-Liquids mit einem h&amp;ouml;heren PG (Propylenglykol)-Anteil. E-Liquids mit einem h&amp;ouml;heren VG-Anteil eignen sich besonders f&amp;uuml;r die Verwendung mit leistungsstarken E-Zigaretten, da sie in der Lage sind, gro&amp;szlig;e Wolken von Dampf zu produzieren. 
  Wenn ein E-Liquid mehr pflanzliches Glycerin (VG) enth&amp;auml;lt, dauert es l&amp;auml;nger, bis es verdampft und ist auch dickfl&amp;uuml;ssiger. Dadurch kann es passieren, dass das Liquid langsamer von der Watte im Verdampfer aufgenommen wird. Man muss dann l&amp;auml;nger warten, bis das Liquid nachflie&amp;szlig;t. Hierbei kann es zu einem trockenen Mundgef&amp;uuml;hl kommen und sogar der Verdampfer kann besch&amp;auml;digt werden. Um ein Liquid mit viel VG zu verdampfen, ben&amp;ouml;tigt man einen Verdampfer mit niedrigem elektrischen Widerstand (Stichwort: Sub-Ohm), damit genug Strom durch den Verdampferkopf flie&amp;szlig;t und das Liquid ausreichend erhitzt wird. Wenn der Verdampferkopf mehr Fl&amp;auml;che hat, kann er auch mehr Liquid verdampfen, was widerum zu mehr Dampf f&amp;uuml;hrt.  
   Beachte:   Wenn Du ein VG-lastiges Liquid mit einem Verdampferkopf mit zu kleinen &quot;Nachflussl&amp;ouml;chern&quot; verwendest, so kann der Verdampfer schnell anbrennen, da nicht gen&amp;uuml;gend Liquid nachflie&amp;szlig;en kann &amp;ndash; dies nennt man &quot;kokeln&quot;. 
 E-Liquids mit einem h&amp;ouml;heren PG-Anteil produzieren zwar weniger Dampf, haben aber eine schnellere Aufnahme durch die Watte und eine bessere Geschmacksintensit&amp;auml;t. PG-lastige Liquids sind auch d&amp;uuml;nner in der Konsistenz, was zu einer l&amp;auml;ngeren Lebensdauer der Verdampferk&amp;ouml;pfe f&amp;uuml;hren kann. Ein Liquid mit h&amp;ouml;herem PG-Anteil hat eine d&amp;uuml;nnere Konsistenz als ein VG-lastiges Liquid und wird daher schneller durch die Watte im Verdampfer aufgenommen. Verdampferwiderst&amp;auml;nde mit einem h&amp;ouml;heren Widerstand haben auch den Vorteil, dass sie eine l&amp;auml;ngere Lebensdauer haben und weniger h&amp;auml;ufig ausgetauscht werden m&amp;uuml;ssen. 
   Beachte:   Wenn Du ein PG-lastiges Liquid in einem Verdampfer mit zu gro&amp;szlig;en &quot;Nachflussl&amp;ouml;chern&quot; verwendest, so kann es schnell dazu kommen, dass das Liquid einfach in den Verdampfer hineinflie&amp;szlig;t und durch die Luftl&amp;ouml;cher am Clearomizer wieder austritt &amp;ndash; dies nennt man &quot;siffen&quot;. 
 Die Wahl eines geeigneten Verdampfers f&amp;uuml;r das jeweilige Liquid h&amp;auml;ngt aber auch von der Leistung des verwendeten Akkus bzw. Akkutr&amp;auml;gers ab. Ein h&amp;ouml;herer Widerstand erfordert in der Regel eine niedrigere Leistung, w&amp;auml;hrend ein niedrigerer Widerstand eine h&amp;ouml;here Leistung erfordert. Es ist daher wichtig, die Leistung des Akkus entsprechend anzupassen, um ein optimales Dampferlebnis zu erzielen. Eine sorgf&amp;auml;ltige Abstimmung dieser Faktoren kann dazu beitragen, ein optimales Dampferlebnis zu erzielen, das sowohl hohen Dampf- als auch Geschmacksanforderungen entspricht, daher empfehlen wir generell die Verwendung eines einstellbaren Akkutr&amp;auml;gers. 
   Verwendete Qualit&amp;auml;t von Pflanzlichem Glycerin (VG) ist entscheidend   
 In E-Liquids sollten unserer Meinung nach ausschlie&amp;szlig;lich Rohstoffe h&amp;ouml;chster Reinheit verwendet werden. Einen solchen Qualit&amp;auml;tsstandard bietet die sog. Ph. Eur. Qualit&amp;auml;t (Pharmacopoea Europaea). Dies bedeutet, dass das verwendete Glyerzin den strengen Qualit&amp;auml;tsanforderungen der Europ&amp;auml;ischen Arzneibuch-Kommission entspricht. Diese Kommission legt die Standards f&amp;uuml;r die Qualit&amp;auml;t, Identit&amp;auml;t und Reinheit von Medikamenten und pharmazeutischen Hilfsstoffen fest. In der Praxis bedeutet dies, dass pflanzliches Glycerin von h&amp;ouml;chster Qualit&amp;auml;t ist und frei von Verunreinigungen oder anderen unerw&amp;uuml;nschten Stoffen. 
   Herstellung von Pflanzlichem Glycerin (VG) in Ph. Eur. Qualit&amp;auml;t   
 Die Herstellung von pflanzlichem Glycerin in Ph. Eur. Qualit&amp;auml;t ist ein komplexer Prozess, der sorgf&amp;auml;ltige Kontrollen und Verfahren erfordert, um die Reinheit und Qualit&amp;auml;t des Endprodukts zu gew&amp;auml;hrleisten. Im Folgenden werden die Schritte der Herstellung von pflanzlichem Glycerin in Ph. Eur. Qualit&amp;auml;t erl&amp;auml;utert: 
 Im ersten Schritt erfolgt eine sorgf&amp;auml;ltige Auswahl der Rohstoffe. Pflanzen&amp;ouml;le wie Palm&amp;ouml;l, Raps&amp;ouml;l oder Sonnenblumen&amp;ouml;l werden verwendet, um Glycerin herzustellen. Die Rohstoffe m&amp;uuml;ssen von hoher Qualit&amp;auml;t und frei von Verunreinigungen sein, um die Qualit&amp;auml;t des Endprodukts zu gew&amp;auml;hrleisten. Im Rahmen des aufwendigen Herstellungsprozesses wird Pflanzliches Glycerin mehrfach gefiltert um alle Verunreinigungen zu entfernen. Dies ist entscheidend, um die Ph. Eur. Qualit&amp;auml;t des Glycerins zu erreichen. 
 Das gereinigte Glycerin wird weiterhin durch eine Destillation gereinigt, um die letzten Verunreinigungen und unerw&amp;uuml;nschten Bestandteile zu entfernen. Schlie&amp;szlig;lich wird das Glycerin veredelt und auf die gew&amp;uuml;nschte Konzentration gebracht, bevor es zur Herstellung von E-Liquid verwendet wird. 
 Zusammenfassend l&amp;auml;sst sich also sagen, dass eine sorgf&amp;auml;ltige Herstellung und Kontrolle eine hohe Reinheit und Qualit&amp;auml;t von Glycerin in E-Liquids sicherstellt, die sogar den Standards der Europ&amp;auml;ischen Arzneibuch-Kommission entspricht. Dies ist entscheidend, um das Risiko von gesundheitssch&amp;auml;dlichen Verunreinigungen in E-Liquids zu minimieren und ein optimales Dampferlebnis zu gew&amp;auml;hrleisten. 
  Die Reinheit von pflanzlichem Glycerin (VG) spielt eine wichtige Rolle bei der Auswahl des passenden E-Liquids f&amp;uuml;r Deine E-Zigarette. Wenn der Reinheitsgrad hoch ist, ist die Qualit&amp;auml;t des Liquids besser und das Risiko von unerw&amp;uuml;nschten Nebenwirkungen wird minimiert. Daher ist es empfehlenswert, E-Liquids von Herstellern zu w&amp;auml;hlen, die sich auf hohe Reinheitsgrade der einzelnen Inhaltsstoffe von Liquid spezialisiert haben, um ein sicheres und angenehmes Dampferlebnis zu gew&amp;auml;hrleisten.  
   Liquid aus dem Premium Online-Shop von iSmokeSmart   
  Als Premium-Shop ist es uns besonders wichtig, unseren Kunden ausschlie&amp;szlig;lich Produkte von h&amp;ouml;chster Qualit&amp;auml;t anzubieten. Um diesem Ziel gerecht zu werden, w&amp;auml;hlen wir unsere Produkte und Hersteller &amp;auml;u&amp;szlig;erst sorgf&amp;auml;ltig aus und verlassen uns dabei auf unsere langj&amp;auml;hrige Erfahrung, die wir seit 2011 kontinuierlich ausbauen.&amp;nbsp; Unser Anspruch ist es Dir stets die herausragendste Liquid-Qualit&amp;auml;t auf dem Markt zu pr&amp;auml;sentieren.   
    Falls Du auf der Suche nach einem E-Liquid mit h&amp;ouml;chster Qualit&amp;auml;t bist, empfehlen wir Dir die Auswahl von Happy Liquid aus M&amp;uuml;nchen.&amp;nbsp; Die Herstellung von Happy Liquid erfolgt unter strengsten Qualit&amp;auml;tsstandards und alle E-Liquids werden regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig auf ihre Qualit&amp;auml;t und Reinheit gepr&amp;uuml;ft. Bei der Herstellung werden nur hochwertige und zertifizierte Inhaltsstoffe verwendet, um selbst den h&amp;ouml;chsten Anspr&amp;uuml;chen gerecht zu werden.     
   In diesem Sinne,  
  &amp;bdquo;Don&amp;rsquo;t be a Smoker, just be Smart!&amp;ldquo;  
  Dein iSmokeSmart.de Team    
       
  &amp;nbsp;  
  &amp;copy; 2023, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!  
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            <title type="text">Propylenglykol (PG) in E-Liquids: Bedeutung und Reinheitsgrad</title>
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                                            München, 25.03.2023. Propylenglykol (PG) wird in E-Liquids (Verdampferflüssigkeiten) als Basis- bzw. Trägerflüssigkeit verwendet, da es eine klare, geruchlose und geschmacksneutrale Flüssigkeit ist. Propylenglykol dient als Lösungsmittel für Nikotin, Aromen und andere Zutaten ...
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 M&amp;uuml;nchen, 25.03.2023.&amp;nbsp; Propylenglykol (PG) wird in E-Liquids (Verdampferfl&amp;uuml;ssigkeiten) als Basis- bzw. Tr&amp;auml;gerfl&amp;uuml;ssigkeit&amp;nbsp;verwendet, da es eine klare, geruchlose und geschmacksneutrale Fl&amp;uuml;ssigkeit ist.&amp;nbsp; Propylenglykol dient als L&amp;ouml;sungsmittel f&amp;uuml;r Nikotin, Aromen und andere Zutaten und kann auch als Verdickungsmittel verwendet werden, um die Konsistenz des Liquids zu verbessern. In diesem Artikel werden die Eigenschaften von Propylenglykol (PG) in E-Liquids untersucht.   
   Chemisch betrachtet ist es eine&amp;nbsp; organische Verbindung mit der Formel C3H8O2 und besteht aus einer Kette von drei Kohlenstoffatomen, die durch zwei Hydroxylgruppen miteinander verbunden sind.  Propylenglykol &amp;ndash; auch 1,2-Propandiol genannt &amp;ndash; gilt als sicher f&amp;uuml;r den menschlichen Verzehr.  
   Propylenglykol als Inhaltsstoff von E-Liquid   
 Eine der wichtigsten Eigenschaften von Propylenglykol in E-Liquids ist, dass es eine geringe Dichte und eine niedrige Viskosit&amp;auml;t aufweist. Dadurch kann es leicht in die Heizspule der E-Zigarette eingesogen werden und verdampft schnell bei Erhitzung. Dadurch entsteht ein feiner Dampf, der inhaliert werden kann. Im Vergleich dazu hat pflanzliches Glycerin eine h&amp;ouml;here Viskosit&amp;auml;t und neigt dazu, mehr Dampf zu erzeugen, der etwas schwerer ist und daher weniger intensiv inhaliert werden kann. 
 Ein weiterer Vorteil von Propylenglykol in E-Liquids ist, dass es ein relativ neutrales Aroma hat und daher keinen starken Einfluss auf den Geschmack des Aromas hat. Es ist auch ungiftig und sicher f&amp;uuml;r den menschlichen Verzehr, was es zu einer idealen Basisfl&amp;uuml;ssigkeit f&amp;uuml;r E-Liquids macht. 
   Die Bedeutung von Propylenglykol f&amp;uuml;r die Geschmacksentwicklung   
 Propylenglykol spielt eine wichtige Rolle bei der Geschmacksentwicklung von E-Liquids. Es tr&amp;auml;gt dazu bei, dass die Aromen im Liquid erhalten bleiben und nicht verf&amp;auml;lscht werden. Es erm&amp;ouml;glicht auch eine gleichm&amp;auml;&amp;szlig;ige und konsistente Geschmacksentwicklung beim Dampfen. 
 Propylenglykol ist hierbei auch ein effektiver Feuchtigkeitsspender, der die Bildung von trockenen Stellen im Mund und Rachen verhindert, die bei einigen Dampfern auftreten k&amp;ouml;nnen. Dies tr&amp;auml;gt zur Verbesserung des Dampferlebnisses bei und macht das Dampfen angenehmer. 
 Es wird  oft in Kombination mit Vegetable Glycerin (VG) verwendet, um die Basis f&amp;uuml;r das Dampfen zu bilden.&amp;nbsp; Es hat auch eine geringe Viskosit&amp;auml;t, was bedeutet, dass es schnell verdampft und eine angenehme Dampfproduktion erzeugt. Dar&amp;uuml;ber hinaus tr&amp;auml;gt Propylenglykol zur Erhaltung des Geschmacks und der Aromen im E-Liquid bei. 
   Einige wenige Dampfer reagieren allergisch auf PG   
 Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Propylenglykol auch ein potenzieller Allergen ist und einige wenige Dampfer allergisch darauf reagieren k&amp;ouml;nnen. Wenn Du also bemerkst, dass Du nach dem Dampfen von E-Liquid mit Propylenglykol Reaktionen wie Hautausschl&amp;auml;ge, Juckreiz oder Atembeschwerden hast, solltest Du auf E-Liquids umsteigen bei welchen der Hauptbestandteil aus Vegetable Glycerin (VG) besteht bzw. dessen Anteil gegen&amp;uuml;ber dem enthaltenen PG &amp;uuml;berwiegt. 
   Propylenglykol gibt es in unterschiedlichen Qualit&amp;auml;tsstufen   
 Es gibt zwei Haupttypen von Propylenglykol: technisches Propylenglykol und Propylenglykol in USP-Qualit&amp;auml;t. Doch was ist der Unterschied zwischen den beiden? 
 Technisches Propylenglykol ist ein billigerer und weniger reiner Typ von Propylenglykol, der h&amp;auml;ufig in industriellen Anwendungen eingesetzt wird. Es kann auch Spuren von Verunreinigungen enthalten, die f&amp;uuml;r die Verwendung in Lebensmitteln oder Arzneimitteln nicht zugelassen sind. Obwohl technisches Propylenglykol als sicher gilt, ist es nicht f&amp;uuml;r den menschlichen Verzehr zugelassen und minderwertige Varianten dieses Inhaltsstoffs k&amp;ouml;nnen&amp;nbsp; schwerwiegende Auswirkungen auf Deine Gesundheit haben.  
  Bestimmt bist du bereits im Internet oder in deiner Zeitung einmal auf einen Artikel gesto&amp;szlig;en, in dem behauptet wurde, dass in E-Zigaretten Frostschutzmittel enthalten ist. Diese Aussage ist nat&amp;uuml;rlich journalistischer Unsinn, denn tats&amp;auml;chlich wird lediglich technisches Propylenglykol als Frostschutzmittel verwendet. Wenn man dieselbe journalistische Sorgfalt an den Tag legen w&amp;uuml;rde, m&amp;uuml;sste man auch behaupten, dass Salz als Frostschutzmittel eingesetzt wird und daher nicht zum Kochen geeignet ist (Ironie!).  
   Studien haben gezeigt, dass einige E-Liquids tats&amp;auml;chlich minderwertiges Propylenglykol enthalten. Eine Studie ergab sogar, dass 75% der getesteten Liquids Verunreinigungen aufwiesen, die nicht auf den Etiketten aufgef&amp;uuml;hrt waren. Einige dieser Verunreinigungen waren potenziell sch&amp;auml;dlich f&amp;uuml;r die Gesundheit.&amp;nbsp; In e-Zigaretten Liquids sollte daher ausschlie&amp;szlig;lich Propylenglykol in USP-Qualit&amp;auml;t verwendet werden!  
 Propylenglykol in USP-Qualit&amp;auml;t wird in pharmazeutischer Qualit&amp;auml;t hergestellt und ist f&amp;uuml;r den menschlichen Verzehr zugelassen. Es ist auch frei von Verunreinigungen und hat eine h&amp;ouml;here Reinheit als technisches Propylenglykol. USP-Qualit&amp;auml;t wird in der Regel f&amp;uuml;r medizinische Anwendungen und in Lebensmitteln und Getr&amp;auml;nken verwendet, einschlie&amp;szlig;lich E-Liquids f&amp;uuml;r e-Zigaretten. 
   Propylenglykol in Happy Liquid aus M&amp;uuml;nchen hat USP-Qualit&amp;auml;t   
 Der Reinheitsgrad von Propylenglykol in E-Liquids ist ein wichtiger Faktor bei der Wahl des richtigen E-Liquids. Je h&amp;ouml;her der Reinheitsgrad, desto besser die Qualit&amp;auml;t und desto geringer das Risiko von unerw&amp;uuml;nschten Nebenwirkungen. Propylenglykol in der USP-Qualit&amp;auml;t ist die h&amp;ouml;chste Reinheitsstufe, die f&amp;uuml;r den menschlichen Verzehr zugelassen ist und wird daher in der Regel f&amp;uuml;r E-Liquids verwendet. 
  Happy Liquid aus M&amp;uuml;nchen  ist sich dessen bewusst und verwendet nur Propylenglykol in USP-Qualit&amp;auml;t mit dem h&amp;ouml;chsten Reinheitsgrad f&amp;uuml;r seine E-Liquids. 
 USP steht f&amp;uuml;r United States Pharmacopeia und ist eine Organisation, die Qualit&amp;auml;tsstandards f&amp;uuml;r Arzneimittel und andere Verbindungen festlegt. Propylenglykol in USP-Qualit&amp;auml;t wird in der Regel durch eine Reihe von Reinigungsprozessen, einschlie&amp;szlig;lich Destillation und Kristallisation, hergestellt, um sicherzustellen, dass es frei von Verunreinigungen ist. 
 Das verwendete Propylenglykol in Happy Liquid aus M&amp;uuml;nchen hat den h&amp;ouml;chsten Reinheitsgrad und ist von h&amp;ouml;chster Qualit&amp;auml;t. Die Verwendung von Propylenglykol in h&amp;ouml;chster Reinheitsstufe gew&amp;auml;hrleistet ein sicheres und angenehmes Dampferlebnis, ohne dass sich der Dampfer um unerw&amp;uuml;nschte Nebenwirkungen sorgen muss. 
   Leider verwenden nicht alle Liquid-Hersteller PG in USP-Qualit&amp;auml;t   
  Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle E-Liquids den gleichen Reinheitsgrad haben. Es lohnt sich, vor dem Kauf eines E-Liquids die Inhaltsstoffe zu &amp;uuml;berpr&amp;uuml;fen und sicherzustellen, dass es den h&amp;ouml;chsten Reinheitsgrad f&amp;uuml;r Propylenglykol enth&amp;auml;lt. Liquids sollte man daher nur bei&amp;nbsp; vertrauensw&amp;uuml;rdigen H&amp;auml;ndlern kaufen um sicherzustellen, dass alle Inhaltsstoffe auf den Etiketten der E-Liquids aufgef&amp;uuml;hrt sind.   
  Wenn man sich f&amp;uuml;r ein Liquid aus unserem Online-Shop entscheidet, kann man sich sicher sein, dass man ein E-Liquid h&amp;ouml;chster Qualit&amp;auml;t kauft, das nat&amp;uuml;rlich auch den h&amp;ouml;chsten Reinheitsgrad f&amp;uuml;r Propylenglykol enth&amp;auml;lt.  
   Als Premium-Shop legen wir gro&amp;szlig;en Wert darauf, unseren Kunden ausschlie&amp;szlig;lich qualitativ hochwertige Produkte anzubieten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, selektieren wir unsere angebotenen Produkte und Hersteller sehr sorgf&amp;auml;ltig und legen dabei gro&amp;szlig;en Wert auf unsere fundierte Erfahrung, die wir seit dem Jahr 2011 aufgebaut haben.   
 Insgesamt ist also der Reinheitsgrad von Propylenglykol ein wichtiger Faktor bei der Wahl des richtigen E-Liquids. Durch die Verwendung von Propylenglykol in USP-Qualit&amp;auml;t k&amp;ouml;nnen Dampfer sicher sein, dass sie ein E-Liquid h&amp;ouml;chster Qualit&amp;auml;t dampfen, welches ebenfalls keine unerw&amp;uuml;nschten Nebenwirkungen verursacht. 
   In diesem Sinne,  
  &amp;bdquo;Don&amp;rsquo;t be a Smoker, just be Smart!&amp;ldquo;  
  Euer iSmokeSmart.de Team    
       
  &amp;nbsp;  
  &amp;copy; 2023, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!  
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                            <updated>2023-03-25T14:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Entdecke die Welt der E-Zigaretten: Artikelserie über Inhaltsstoffe und Besta...</title>
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                                            München, 25.03.2023. e-Zigaretten haben weltweit in den letzten Jahren immer mehr an Beliebtheit gewonnen. Sie bieten eine wesentlich weniger schädliche Alternative zum Rauchen und sind in der Lage, das Verlangen nach Nikotin zu stillen, ohne dass man Tabak verbrennen muss. Ab...
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 M&amp;uuml;nchen, 25.03.2023. e-Zigaretten haben weltweit in den letzten Jahren immer mehr an Beliebtheit gewonnen. Sie bieten eine wesentlich weniger sch&amp;auml;dliche Alternative zum Rauchen und sind in der Lage, das Verlangen nach Nikotin zu stillen, ohne dass man Tabak verbrennen muss. Aber wie funktioniert eine e-Zigarette eigentlich genau und was sind die wichtigsten Inhaltsstoffe von E-Liquid? 
 Um Dir diese Fragen zu beantworten, haben wir beschlossen, eine Artikelserie zu erstellen, die sich mit den wichtigsten Inhaltsstoffen von E-Liquid und den Bestandteilen einer e-Zigarette besch&amp;auml;ftigt. 
   Die Inhaltsstoffe von E-Liquid   
 In den kommenden Wochen werden wir Dir eine Reihe von Artikeln pr&amp;auml;sentieren, die sich unter anderem auf jeden einzelnen E-Liquid-Inhaltsstoff konzentrieren. Wir werden Dir alles &amp;uuml;ber die Wirkung und die Auswirkungen von Nikotin auf deinen K&amp;ouml;rper erkl&amp;auml;ren und Dir zeigen, wie Du die richtige Nikotinkonzentration f&amp;uuml;r deine Bed&amp;uuml;rfnisse w&amp;auml;hlen kannst. Au&amp;szlig;erdem werden wir uns auch mit der Bedeutung von Aromen und anderen Inhaltsstoffen befassen, die Einfluss auf den Geschmack und die Qualit&amp;auml;t des E-Liquids haben k&amp;ouml;nnen. 
   Die Bestandteile einer e-Zigarette   
 Aber nicht nur die Inhaltsstoffe von E-Liquid sind wichtig, auch die Bestandteile einer e-Zigarette spielen eine gro&amp;szlig;e Rolle. In einer weiteren Artikelserie werden wir uns mit den verschiedenen Komponenten einer e-Zigarette befassen, darunter Akkus, Verdampfer und Coils. Wir werden Dir erkl&amp;auml;ren, wie diese Komponenten zusammenarbeiten, um das perfekte Dampferlebnis zu schaffen. 
   Warum solltest Du unsere Artikel lesen?   
 Unsere Artikelserie bietet Dir die M&amp;ouml;glichkeit, die Welt der e-Zigaretten im Detail kennenzulernen und zu verstehen. Du kannst dich darauf verlassen, dass alle unsere Artikel fundiert recherchiert sind und auf den neuesten wissenschaftlichen Daten basieren. Wir wollen sicherstellen, dass Du alle notwendigen Informationen hast, um das beste Dampferlebnis zu erleben und dabei deine Gesundheit im Auge zu behalten. 
   Bleib dran f&amp;uuml;r weitere Informationen   
 Wir hoffen, dass Du unsere bevorstehende Artikelserie genie&amp;szlig;en wirst und dass Du alle Informationen findest, die Du ben&amp;ouml;tigst, um das perfekte E-Liquid und die ideale e-Zigarette f&amp;uuml;r dein Dampfger&amp;auml;t zu finden. Bleib dran f&amp;uuml;r weitere Informationen &amp;uuml;ber die wichtigsten Inhaltsstoffe von E-Liquid und die Bestandteile einer e-Zigarette! 
   In diesem Sinne,  
  &amp;bdquo;Don&amp;rsquo;t be a Smoker, just be Smart!&amp;ldquo;  
  Euer iSmokeSmart.de Team    
       
  &amp;nbsp;  
  &amp;copy; 2023, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!  
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                            <updated>2023-03-25T11:30:00+01:00</updated>
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            <title type="text">VGH Bayern: e-Zigarette und Liquid sind täglicher Bedarf!</title>
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                                            München, 14.01.2021. Aufgrund der einstweiligen Verfügung des Verwaltungsgerichts München vom 29.12.2020 (Link) hat die Staatsregierung bzw. Landesanwaltschaft Bayern vor kurzem eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt. Die Staatsanwaltschaft war – entgegen ...
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                <![CDATA[
                 
 M&amp;uuml;nchen, 14.01.2021. Aufgrund der einstweiligen Verf&amp;uuml;gung des Verwaltungsgerichts M&amp;uuml;nchen vom 29.12.2020 (  Link  ) hat die Staatsregierung bzw. Landesanwaltschaft Bayern vor kurzem eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt. 
 Die Staatsanwaltschaft war &amp;ndash; entgegen der Ansicht der erstinstanzlichen Richter &amp;ndash; der Auffassung, dass Fachgesch&amp;auml;fte f&amp;uuml;r e-Zigaretten w&amp;auml;hrend des Lockdowns nicht &amp;ouml;ffnen d&amp;uuml;rfen, da die Bev&amp;ouml;lkerung auf diese verzichten k&amp;ouml;nne. Es ging somit f&amp;uuml;r unser Unternehmen iSmokeSmart damit in die zweite Runde...  und wir waren erneut erfolgreich!  
   Damit gilt: Unser Laden ist wieder ge&amp;ouml;ffnet!   
  Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bayern hatte vor dem VGH keinen Erfolg und wurde heute, am 14.01.2021, per Beschluss (AZ: M 26a E 20.6704) vollumf&amp;auml;nglich zur&amp;uuml;ckgewiesen. 
 Somit gilt ab sofort: 
  Fachgesch&amp;auml;fte f&amp;uuml;r e-Zigaretten d&amp;uuml;rfen in Bayern auch w&amp;auml;hrend eines Lockdowns &amp;ouml;ffnen.  
 Auch die Richter am VGH haben eindeutig erkannt, dass es sich bei 
  &amp;bdquo;E-Zigaretten um ein Wirtschaftsgut [handelt], dass f&amp;uuml;r die entsprechende Konsumentengruppe f&amp;uuml;r die t&amp;auml;gliche Versorgung unverzichtbar ist.&amp;ldquo;  
 Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar und damit der Sachverhalt eindeutig in Stein gemei&amp;szlig;elt. 
  Beschluss vom 14.01.2021 zum Download       hier klicken  
 &amp;nbsp; Lange Rede, kurzer Sinn:  Unser Fachgesch&amp;auml;ft bleibt ge&amp;ouml;ffnet&amp;nbsp;und das ist auch gut so.  
 Wir freuen uns sehr dar&amp;uuml;ber, dass wir auch weiterhin damit in gewohnter Weise f&amp;uuml;r Euch im Ladengesch&amp;auml;ft da sein k&amp;ouml;nnen! 
     Es gelten wie immer unsere regul&amp;auml;ren &amp;Ouml;ffnungszeiten:    
   Mo - Fr: 10:00 - 19:00 Uhr   Sa: 10:00 - 18:00 Uhr   
  In diesem Sinne,&amp;nbsp; 
 liebe Gr&amp;uuml;&amp;szlig;e vom gesamten Team und bleibt gesund! 
 Euer iSmokeSmart Team   
 
       
  * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *  
      
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  &amp;nbsp;  
  &amp;copy; 2021, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!  
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                            <updated>2021-01-14T16:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Fachgeschäfte für e-Zigaretten dürfen während LOCKDOWN öffnen!</title>
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                                            München, 29.12.2020. Unser Unternehmen iSmokeSmart hat sich kurz nach Beginn des zweiten Lockdowns in Bayern mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht München (VG München) gewandt, da wir der festen Überzeugung sind, dass Fachgeschäfte für e-Zigaretten zur Versorgung der B...
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                <![CDATA[
                 
 M&amp;uuml;nchen, 29.12.2020. Unser Unternehmen iSmokeSmart hat sich kurz nach Beginn des zweiten Lockdowns in Bayern mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht M&amp;uuml;nchen (VG M&amp;uuml;nchen) gewandt, da wir der festen &amp;Uuml;berzeugung sind, dass Fachgesch&amp;auml;fte f&amp;uuml;r e-Zigaretten zur Versorgung der Bev&amp;ouml;lkerung unverzichtbare Ladengesch&amp;auml;fte sind &amp;ndash; auch w&amp;auml;hrend eines Corona-Lockdowns.  Wir waren erfolgreich!  
 Damit gilt: Unser Laden ist wieder ge&amp;ouml;ffnet! 
 Es kann nicht sein, dass Dampfer, welche bewusst auf eine deutlich weniger sch&amp;auml;dliche Alternative umgestiegen sind, w&amp;auml;hrend eines Lockdowns von der Politik gen&amp;ouml;tigt werden wieder Tabakzigaretten rauchen zu m&amp;uuml;ssen. Selbst S uchtmediziner haben sich gegen einen Verkaufsstopp in Spezialgeschäften ausgesprochen und bestätigen, dass die Versorgung der Bevölkerung   mit   E-Zigaretten   im   Fachhandel vor Ort gerade in Zeiten der Corona-Pandemie unverzichtbar sei.  
 Unsere &amp;Uuml;berzeugung hat das VG M&amp;uuml;nchen heute in einem richterlichen Beschluss (AZ: M 26a E 20.6704) vollumf&amp;auml;nglich geteilt: 
  Wir d&amp;uuml;rfen unser Fachgesch&amp;auml;ft f&amp;uuml;r e-Zigaretten auch w&amp;auml;hrend des Corona-Lockdowns f&amp;uuml;r unsere Kunden in M&amp;uuml;nchen &amp;ouml;ffnen.  
 So f&amp;uuml;hrt das VG M&amp;uuml;nchen in seinem Beschluss (auszugsweise) aus: 
 &amp;bdquo;[...] der Konsum [von e-Zigaretten bedeutet] typischerweise keinen verzichtbaren Luxus oder blo&amp;szlig;e Freizeitgestaltung durch entspannten Genuss, sondern dient &amp;auml;hnlich wie bei Tabakkonsumenten, typischerweise einer legalen Suchtbefriedigung in Bezug auf Nikotin. E-Zigaretten sind zwar keine Lebensmittel, sondern werden den &amp;bdquo;Genussmitteln&quot; zugeordnet, die nicht in erster Linie wegen ihres N&amp;auml;hrwertes und zur S&amp;auml;ttigung konsumiert werden, sondern aufgrund ihres Geschmacks und ihrer anregenden oder berauschenden Wirkung.&amp;ldquo; 
 &amp;nbsp;&amp;bdquo;Diese Begrifflichkeit impliziert aber keinen Ausschluss der E-Zigaretten aus dem Kreis der f&amp;uuml;r die t&amp;auml;gliche Versorgung der Bev&amp;ouml;lkerung unverzichtbaren G&amp;uuml;ter. F&amp;uuml;r den typischen, von den entsprechenden Stoffen abh&amp;auml;ngigen, Konsumenten von E-Zigaretten ist die t&amp;auml;gliche Versorgung mit E-Zigaretten samt Zubeh&amp;ouml;r unverzichtbarer Grundbedarf seiner Lebensf&amp;uuml;hrung, nicht etwa ein f&amp;uuml;r l&amp;auml;ngere Zeit verzichtbarer Luxus.&amp;ldquo; 
   Beschluss vom 29.12.2020 zum Download         hier klicken   
 &amp;nbsp; Lange Rede, kurzer Sinn:  Wir haben wieder offen und das ist auch gut so.  
 Wir freuen uns sehr dar&amp;uuml;ber, dass wir ab sofort wieder f&amp;uuml;r Euch in gewohnter Weise da sein k&amp;ouml;nnen! 
  In diesem Sinne, 
 liebe Gr&amp;uuml;&amp;szlig;e vom gesamten Team und bleibt gesund! 
 die Gesch&amp;auml;ftsf&amp;uuml;hrung von  iSmokeSmart &quot;   
 
       
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  &amp;nbsp;  
  &amp;copy; 2020, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!  
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                            <updated>2020-12-29T10:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Offener Brief zur MwSt-Senkung ab 1. Juli 2020</title>
            <id>https://www.ismokesmart.de/e-zigaretten-blog/928-offener-brief-zur-mwst-senkung-ab-1.-juli-2020.html</id>
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                                            München, 01.07.2020. Ab dem 1. Juli 2020 senkt die Regierung die MwSt von 19% auf 16%. Ab 1. Januar 2021 gilt dann wieder der MwSt-Satz von 19%. Diese ist für viele Verbraucher – gerade bei größeren Anschaffungen – eine sehr positive Entscheidung. Im Gegensatz zu Großkonzernen...
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 M&amp;uuml;nchen, 01.07.2020. Ab heute senkt die Regierung die MwSt von 19% auf 16%. Ab 1. Januar 2021 gilt dann wieder der MwSt-Satz von 19%. Diese Anpassung ist f&amp;uuml;r viele Verbraucher &amp;ndash; gerade bei gr&amp;ouml;&amp;szlig;eren Anschaffungen &amp;ndash; eine sehr positive Entscheidung. Im Gegensatz zu Gro&amp;szlig;konzernen stellt diese Anpassung jedoch kleine und mittelst&amp;auml;ndische Unternehmen &amp;ndash; wie das unsere &amp;ndash; vor gro&amp;szlig;e Probleme.  Wir m&amp;ouml;chten Euch die Hintergr&amp;uuml;nde f&amp;uuml;r unsere Entscheidung, die Preise f&amp;uuml;r diesen kurzen Zeitraum nicht um einen winzigen Prozentsatz zu senken, im folgenden &quot;offenen Brief&quot; transparent erl&amp;auml;utern: 
  &quot;Liebe Kundinnen und Kunden,  
  bei der Ersprarnis handelt es sich effektiv meist nur um wenige Cent auf ein Produkt. Dem steht jedoch der enorme Aufwand und die Kosten f&amp;uuml;r die neuen Auszeichnungen der Produkte gegen&amp;uuml;ber. Diese w&amp;auml;ren sehr hoch und w&amp;uuml;rden dann im Dezember erneut auf uns zukommen. Gleicherma&amp;szlig;en musste unsere gesamte buchhalterische Infrastruktur sowie der Online-Shop bereits umprogrammiert werden. Auch die laufenden administrativen Kosten sind bereits immens.  
  Im Gegensatz zu Gro&amp;szlig;konzernen wie z.B. Amazon hat die COVID-19 Pandemie unserem Unternehmen und unseren Mitarbeitern &amp;ndash; wie sicherlich auch Euch &amp;ndash; bereits sehr viel abverlangt.  
  Viele unserer Kunden konnten uns nicht mehr besuchen &amp;ndash; wir mussten zeitweise w&amp;auml;hrend des Lockdowns unseren Laden komplett schlie&amp;szlig;en. Wir haben unsere Mitarbeiter mit Mund-/Nasenbedeckungen ausgestattet, es mussten Hinweisschilder und Aufsteller erstellt und gedruckt werden, Hygiene-Konzepte f&amp;uuml;r Beh&amp;ouml;rden erarbeitet, Desinfektionsmittel (teuer) beschafft, Rechtsanw&amp;auml;lte bezahlt und sogar Gerichtsprozesse gef&amp;uuml;hrt werden, um &amp;uuml;berhaupt wieder in irgendeiner Form &amp;ouml;ffnen zu d&amp;uuml;rfen.  
  Anfangs mussten wir starke Umsatzeinbr&amp;uuml;che hinnehmen. Um so mehr freuen wir uns, dass ihr uns treu geblieben seid!  
  Neben Euch als Kunden haben uns durch die Krise vor allem aber auch unsere engagierten und tollen Mitarbeiter gebracht. Diese haben w&amp;auml;hrend der Krise f&amp;uuml;r Euch die Stellung gehalten, Euch &amp;uuml;ber Telefon oder Email betreut und Eure Eink&amp;auml;ufe &amp;uuml;ber unseren Online-Shop abgewickelt. Dies war auch f&amp;uuml;r uns sicher nicht immer leicht &amp;ndash; aber unser gesamtes Team hat immer sein aller Bestes gegeben.  
  Wir haben unsere Mitarbeiter zudem nicht in Kurzarbeit geschickt und damit auch w&amp;auml;hrend der gesamten Zeit voll bezahlt. Dar&amp;uuml;ber hinaus haben wir trotz erheblich verringertem Arbeitsvolumen keine einzige Arbeitsstelle abgebaut &amp;ndash; im Gegenteil: es mussten sogar neue Arbeitspl&amp;auml;tze geschaffen werden.  
  Im Anbetracht der bereits entstandenen zus&amp;auml;tzlichen Kosten aufgrund der Pandemie, sowie der nun vollzogenen MwSt-Senkung und der erneuten MwSt-Erh&amp;ouml;hung ab 1. Januar 2021 m&amp;uuml;ssten wir die Preise f&amp;uuml;r unsere Produkte eigentlich sogar erh&amp;ouml;hen. Dies werden wir jedoch in Eurem Sinne nicht tun, denn wie bereits seit knapp 10 Jahren m&amp;ouml;chten wir weiterhin konstante Preise anbieten. So haben wir f&amp;uuml;r die allermeisten Produkte in unserem Sortiment den Preis seither auch nicht um einen einzigen Cent erh&amp;ouml;ht.  
   Wir haben uns daher entschieden die Preise im Rahmen der MwSt-Senkung nicht um diesen winzigen Prozentanteil zu reduzieren, sondern werden die entstehende Preisdifferenz wie folgt investieren:   
   1. Die bereits entstandenen zus&amp;auml;tzlichen Kosten und Umsatzausf&amp;auml;lle im Rahmen der Pandemie (siehe oben) werden hierdurch reduziert &amp;ndash; dies sichert die Arbeitspl&amp;auml;tze unserer Mitarbeiter sowie das langfristige Bestehen unseres Unternehmens.   
   2. Einen gro&amp;szlig;en Teil werden wir unseren Mitarbeitern in Form einer sog. &quot;Corona Pr&amp;auml;mie&quot; als Wertsch&amp;auml;tzung f&amp;uuml;r die besonderen Anforderungen und Anstrengungen w&amp;auml;hrend dieser Pandemie zukommen lassen &amp;ndash; ein besonderer Dank und unsere Anerkennung f&amp;uuml;r den gro&amp;szlig;artigen Einsatz unserer Angestellten!   
  Wir hoffen aufgrund der o.g. Gr&amp;uuml;nde, dass ihr uns daher wegen ein paar Cent nicht den R&amp;uuml;cken zukehrt, uns weiterhin treu bleibt und ihr diese Entscheidung auch vollumf&amp;auml;nglich nachvollziehen k&amp;ouml;nnt.  
  Selbstverst&amp;auml;ndlich werden wir Euch auch in Zukunft regelm&amp;auml;&amp;szlig;ige Rabatt-Angebote und Sonderpreise f&amp;uuml;r bestimmte Artikel in unserem Sortiment anbieten.  
    In diesem Sinne,   
   liebe Gr&amp;uuml;&amp;szlig;e vom gesamten Team und bleibt gesund!   
   die Gesch&amp;auml;ftsf&amp;uuml;hrung von  iSmokeSmart &quot;     
 
       
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  &amp;nbsp;  
  &amp;copy; 2020, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!  
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                            <updated>2020-07-01T09:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">E-Zigarette: Die beste Alternative zu Menthol-Zigaretten</title>
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                                            München, 20.05.2020. Ab sofort sind Menthol-Zigaretten ein Relikt der Vergangenheit. Bereits im Jahr 2016 beschlossen, ist das Thema für viele schon fast wieder in Vergessenheit geraten. Doch die lange angekündigten Ergänzungen zur EU-Tabakproduketrichtlinie (TPDs) treten ab d...
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 M&amp;uuml;nchen, 20.05.2020. Ab sofort sind Menthol-Zigaretten ein Relikt der Vergangenheit. Bereits im Jahr 2016 beschlossen, ist das Thema f&amp;uuml;r viele schon fast wieder in Vergessenheit geraten. Doch die lange angek&amp;uuml;ndigten Erg&amp;auml;nzungen zur EU-Tabakproduketrichtlinie (TPD2) treten ab dem 20.05.2020 mit neuen, strengeren Vorschriften f&amp;uuml;r den Verkauf von Tabakprodukten und tabak&amp;auml;hnlichen Produkten in Kraft. 
 Ein wesentlicher Teil dieser &amp;Auml;nderungen bezieht sich auf den Zusatz von Aromen in Tabakprodukten. Genauer gesagt, Aromen, welche den eigentlichen Tabakgeschmack ver&amp;auml;ndern oder &amp;uuml;berdecken. Und dazu z&amp;auml;hlt auch der Zusatz von Menthol oder Menthol-Aroma. Die neuen Richtlinien gelten f&amp;uuml;r Tabakprodukte wie Zigaretten, Cigarillos oder auch Drehtabak. Auch die IQOS von Philip Morris wurde hier nicht ausgenommen und so sind auch die HEETS mit Menthol-Zusatz ab dem 20.05.2020 nicht mehr erh&amp;auml;ltlich. 
 Der genaue Wortlaut ist dabei wie folgt: 
 &amp;bdquo;Es ist verboten, in den Verkehr zu bringen: Zigaretten und Tabake zum Selbstdrehen, die a) ein charakteristisches Aroma haben oder b) Aromastoffe in ihren Bestandteilen enthalten oder sonstige technische Merkmale aufweisen, mit denen sich der Geruch oder der Geschmack oder die Rauchintensit&amp;auml;t ver&amp;auml;ndern lassen&quot; ( Quelle ) 
   Menthol f&amp;uuml;r e-Zigaretten bleibt selbstverst&amp;auml;ndlich verf&amp;uuml;gbar   
  Wie sieht das Ganze aber nun bei e-Zigaretten aus? Gerade bei Dampfern sind Liquids mit Menthol oder einem &amp;auml;hnlichen &amp;bdquo;Cooling-Aroma&amp;ldquo;, wie Minze oder Anis &amp;auml;u&amp;szlig;erst beliebt. Manch einer dampft sogar nichts anderes als Spearmint- oder Menthol-Geschmack. Und insbesondere Dampfer, welche mit Hilfe der e-Zigarette das Nikotin komplett abgesetzt haben und nur noch nikotinfreie Liquids dampfen, schw&amp;ouml;ren auf die frischen Menthol-Liquids. 
 Menthol oder menthol-&amp;auml;hnliche Liquids liefern meist selbst ohne den Zusatz von Nikotin einen sogenannten &amp;bdquo;Throat Hit&amp;ldquo; &amp;ndash; also das sp&amp;uuml;rbare Gef&amp;uuml;hl im Hals, das simuliert, man w&amp;uuml;rde Nikotin dampfen, selbst wenn keines vorhanden ist. Dies hilft vielen ehemaligen Rauchern nun endlich die Nikotinsucht zu besiegen. 
 Die gute Nachricht: Die neue Regelung trifft nur Tabak-Produkte und gilt nicht f&amp;uuml;r sog. &amp;bdquo;verwandte Produkte&amp;ldquo;, zu der laut Gesetzestext die e-Zigarette geh&amp;ouml;rt. 
 Das hei&amp;szlig;t, im Grunde &amp;auml;ndert sich f&amp;uuml;r Dampfer gar nichts und sie k&amp;ouml;nnen weiterhin Liquids mit Menthol, Minze oder &amp;auml;hnlichen Aromen genie&amp;szlig;en. Raucher hingegen m&amp;uuml;ssen sich Gedanken um Alternativen machen. Es ist also der perfekte Zeitpunkt um &amp;uuml;ber einen Umstieg nachzudenken. 
 Sie m&amp;ouml;chten mit dem Rauchen aufh&amp;ouml;ren oder suchen eine wesentlich weniger sch&amp;auml;dliche Alternative zur Menthol-Zigaretten bzw. Tabak? Unser Team von iSmokeSmart steht Ihnen gerne jederzeit f&amp;uuml;r eine ausf&amp;uuml;hrliche und unverbindliche Beratung zur Verf&amp;uuml;gung. Ob telefonisch oder online. Am besten besuchen Sie uns in unserem Ladengesch&amp;auml;ft in der M&amp;uuml;nchner Innenstadt. Unser kompetentes Fachpersonal steht jederzeit f&amp;uuml;r mit einem L&amp;auml;cheln zur Verf&amp;uuml;gung. 
 
   In diesem Sinne,  
  &amp;bdquo;Don&amp;rsquo;t be a Smoker, just be Smart!&amp;ldquo;  
  Euer iSmokeSmart.de Team    
       
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  &amp;copy; 2020, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!  
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                            <updated>2020-05-20T11:30:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Corona-Virus: Tabak-Raucher sollen auf e-Zigarette umsteigen!</title>
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                                            Die Corona Pandemie (COVID-19) hat unser aller Leben aktuell fest im Griff. Weltweit schlagen daher auch insbesondere Suchtforscher Alarm, denn diese haben einen dringenden und begründeten Verdacht: Gerade Tabak-Raucher weisen durch die Schädigung Ihrer Lungen einen wesentlich...
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 M&amp;uuml;nchen, 28.03.2020. Die Corona Pandemie (COVID-19) hat unser aller Leben aktuell fest im Griff. Weltweit schlagen daher auch insbesondere Suchtforscher Alarm, denn diese haben einen dringenden und begr&amp;uuml;ndeten Verdacht: Gerade  Tabak-Raucher weisen durch die Sch&amp;auml;digung Ihrer Lungen einen wesentlich schlimmeren Krankheitsverlauf auf  als Nichtraucher oder Dampfer (Konstumenten von e-Zigaretten), was die Erfahrungen aus China und anderen Corona Hotspots, wie z.B. Italien belegen. In China ist statistsisch gesehen  jeder zweite Mann ein Raucher!  
 Die Wissenschaft ist sich einig, dass Raucher klassischer Tabakprodukte (Zigaretten, Zigarren, Cigarillos, etc.) schwere Lungenentz&amp;uuml;ndungen vor allen Dingen bei einer notwendigen maschinellen Beatmung wesentlich schlechter &amp;uuml;berstehen als Nichtraucher und Konsumenten von elektronischen Zigaretten. Auch gibt es bereits eindeutige Hinweise dass Raucher von Tabakprodukten eine schlechtere Allgemein-Prognose &amp;uuml;ber den Krankheitsverlauf bei einer COVID-19 Infektion (Coronavirus) aufweisen. Au&amp;szlig;erdem besteht mittlerweile in der Wissenschaft Einigkeit dar&amp;uuml;ber, dass der Konsum von e-Zigaretten deutlich risiko&amp;auml;rmer ist als Tabakrauch. 
  Daher raten Suchtforscher und Mediziner dringend Rauchern als Alternative auf das Dampfen von e-Zigaretten umzusteigen , da hier das Gesundheitsrisiko an einer Lungensch&amp;auml;digung zu erkanken wesentlich geringer ist. Das Risiko von einer Krebserkrankung geht sogar fast gegen Null. 
 Einen entsprechenden dringenden Apell hat der Suchtforscher Prof. Heino St&amp;ouml;ver auf seinem extra daf&amp;uuml;r eingerichteten Youtube-Kanal gestern gepostet: 
    Prof. St&amp;ouml;ver: Raucher und Corona - Warum ein Umstieg die effektivere Alternative zum Rauchstopp ist    
 
   In diesem Sinne,  
  &amp;bdquo;Don&amp;rsquo;t be a Smoker, just be Smart!&amp;ldquo;  
  Euer iSmokeSmart.de Team    
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  &amp;copy; 2020, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!  
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                            <updated>2020-03-28T11:30:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Totschlag-Argument &quot;Keine Langzeitstudien&quot; ist eine leere Seifenblase</title>
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                                            Immer wieder wird argumentiert, es gäbe keine Langzeitstudien über die Schädlichkeit bzw. Unschädlichkeit von e-Zigaretten. Diese Forderung von Kritikern kann jedoch niemals erfüllt werden, da solche Studien entweder wissenschaftlich hochgradig angreifbar oder ethisch nicht ve...
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 München, 27.09.2019. Immer wieder wird argumentiert, es gäbe keine Langzeitstudien über die Schädlichkeit bzw. Unschädlichkeit von e-Zigaretten. Diese Forderung von Kritikern kann jedoch niemals erfüllt werden, da solche Studien entweder wissenschaftlich hochgradig angreifbar oder ethisch nicht vertretbar wären. 
 Es gibt bereits eine Reihe von Langzeit-Untersuchungen und mehrere Millionen Langzeit-Erfahrungen von Dampfern weltweit (e-Zigaretten gibt es mittlerweile schon über 10 Jahre), die auf ein kaum messbares Gesundheitsrisiko hinweisen – sofern diese  handelsübliche, zugelassene Produkte  verwenden. 
 Insbesondere die aktuelle Situation in den USA zeigt eindrucksvoll, warum es wichtig ist  e-Zigaretten und Liquids im Fachhandel  zu beziehen und eben  nicht auf dem Schwarzmarkt . Gleichermaßen führen uns die bedauerlichen Krankheitsfälle in Amerika vor Augen, dass eine Regulierung von Inhaltsstoffen sinnvoll ist und vorrangig einem wichtigen Ziel dient: Verbraucherschutz. Aus diesem Grund sind die in Verdacht stehenden Inhaltsstoffe in Deutschland und Europa auch verboten, denn weder Öle noch Vitamine gehören in Liquids von e-Zigaretten. 
 Vorweg sei auch erwähnt, dass mit dem Hinweis auf fehlende Langzeitstudien jedes neue bzw. unerwünschte Produkt in Frage gestellt werden kann. Weder für Energy-Drinks und noch nicht einmal für Medikamente liegen zur Markteinführung Langzeitstudien vor. Gleichermaßen würde die Wirtschaft zum Erliegen kommen, wenn man Produkte erst zulassen würde nachddem man eine absolute Unschädlichkeit bewiesen hat – eine Unschädlichkeit kann man nämlich nicht beweisen.&amp;nbsp; 
   Ein geschickter Trick, damit Tabak-Raucher weiter rauchen   
 Das Argument von fehlenden Langzeitstudien erscheint zwar auf den ersten Blick als gerechtfertigt, doch in Wirklichkeit ist es ein psychologischer Trick von gewissen Interessengruppen Unsicherheit zu verbreiten und das &quot;ungeliebte Produkt&quot; e-Zigarette zu dämonisieren. Umsteigewillige Raucher werden so subtil davon abgehalten, auf die erwiesenermaßen bessere Alternative „e-Zigarette“ umzusteigen. Man suggeriert hiermit also Rauchern doch „sicherheitshalber“ weiter zu rauchen – ein absoluter Wahnsinn. 
 Noch-Tabak-Raucher mit diesem „Totschlag-Argument“ davon abzuhalten auf die e-Zigarette umzusteigen, ist auch in den Augen vieler Suchtforscher ethisch höchst verwerflich. 
 Natürlich ist Nichtrauchen und das Einatmen von reiner Bergluft die beste Wahl, doch es gibt viele Tabak-Raucher, die nicht aufhören können – oder eben nicht wollen. Diesen dann mit einem theoretischen und hypothetischen Restrisiko von e-Zigaretten, das nach über 10 Jahren Forschung bislang noch nicht gefunden wurde, den Eindruck zu vermitteln, dass sie weiter rauchen sollen ist perfide – zumal man mit Sicherheit weiß, dass Tabak-Zigaretten hochgradig toxisch, krebserregend und sogar tödlich sind. 
 Dass der Wusch nach Langzeitstudien eine inhaltsleere Seifenblase ist, weiß jedoch jeder seriöse Wissenschaftler – denn es wird sie niemals geben! 
 Die Forscher sind sich nicht einmal einig darüber, was „Langzeit“ überhaupt bedeutet. Dr. Ute Mons vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) nennt hier einen Zeitraum von 5 Jahren – wobei Prof. Dr. Bettina Grasl-Kraupp von der Med. Universität Wien einen Zeitraum von 60 Jahren fordert. 
 Um den immer noch skeptischen Wissenschaftlern und den nach größtmöglicher Sicherheit strebenden Menschen jedoch einigermaßen gerecht zu werden, müsste man also ca. 1.000 Nichtraucher (!) 30 Jahre lang eine ganz bestimmte e-Zigarette mit einem ganz bestimmten Liquid dampfen lassen. Dies wäre nicht nur etisch in keinster Weise vertretbar, sondern darüber hinaus auch völlig sinnlos, denn auf dem Markt sind aktuell ca. 10.000 Aromen und 2.000 verschiedene e-Zigaretten verfügbar – vom technologischen Forschritt innerhalb der nächsten 30 Jahre einmal abgesehen... 
 Im November 2017 hat jedoch der italienische Wissenschaftler Prof. Dr. Riccardo Polosa eine ähnliche Studie veröffentlicht, bei der untersucht wurde, wie sich der Dampf von e-Zigaretten über einen Zeitraum von 3,5 Jahren auf die Lunge von Nichtrauchern (!) auswirkt.  Dabei fanden die Forscher:   „ keinerlei Verminderung des Lungenvolumens, Entwicklung von Atemwegssymptomen, Veränderungen der Marker für eine Entzündung der Lunge in der ausgeatmeten Luft oder Anzeichen von frühen Lungenschäden im CT Scan. Selbst die intensivsten Nutzer von E-Zigaretten zeigten keinen Nachweis für eine beginnende Lungenschädigung in den physiologischen, klinischen oder Entzündungen betreffenden Messungen. Darüber hinaus wurden keine Veränderungen im Blutdruck oder Herzfrequenz gemessen.“   
 Zu fast identischen Ergebnissen kamen Wissenschaftler vom renommierten britischen Krebsforschungszentrum Cancer Research UK bereits im Februar 2017. Wie hätten diese Studie wohl bei Tabak-Zigaretten ausgesehen? Sicherlich anders. 
   Situation in Deutschland und Europa nicht mit den USA vergleichbar   
 Natürlich „kann“ es irgendwann einmal sein, dass irgendein Aroma-Stoff in e-Liquids gefunden wird, der unter Verdacht steht schädlich zu sein. Dieser würde dann selbstverständlich sofort vom Markt genommen werden und mit in die bereits bestehende „Negativ-Liste“ der verbotenen Inhaltsstoffe eingereiht werden. 
 In Europa – entgegen der gegenwärtigen Situation in USA – gibt es bereits eine sehr strenge Regulierung bezüglich den Inhaltsstoffen und Aromen in e-Zigaretten und Liquids. Elektronische Zigaretten und Liquids aus dem deutschen Fachhandel bleiben sichere Produkte – Liquids vom Schwarzmarkt selbstverständlich nicht. 
  Der Wissenschaftler Prof. Jean-Francois Etter von der Universität Genf hat eindrucksvoll beschrieben, was generell zu erwarten ist, wenn Raucher schlecht recherchierten und gezielt gestreuten Medienberichten zu e-Zigaretten ihren Glauben schenken oder auf der ewigen Suche nach der &quot;Unschädlichkeit&quot; eben weiter rauchen:  
    &quot;W  enn weniger umsteigen, sterben mehr.&quot;  (    Quelle    )   
 Seit mehreren Jahren ist sich die Wissenschaft einig, dass der Konsum von e-Zigaretten weitaus weniger schädlich ist als Tabak-Rauch – Langzeitstudien hin oder her! 
 Weitere Informationen finden Sie hier: 
    Veröffentlichung – Dr. Bernhard-Michael Mayer    
    Video zu Langzeitstudien – Dr. Bernhard-Michael Mayer    
 
   In diesem Sinne,  
  „Don’t be a Smoker, just be Smart!“  
  Euer iSmokeSmart.de Team    
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  &amp;nbsp;  
  © 2019, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdrücklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf natürlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!  
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                            <updated>2019-09-27T17:30:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Verschwörung der Pharma-Lobby gegen die e-Zigarette aufgedeckt!</title>
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                                            Unsere jahrelange Vermutung, dass die Pharmaindustrie einen geheimen, aber wirkungsvollen Feldzug gegen die e-Zigarette führt, wurde oftmals als Verschwörungstheorie abgetan. Das Schaubild “David gegen Goliat” wirkte abgedroschen und eine solche Behauptung aufzustellen war fas...
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                <![CDATA[
                 
 Unsere jahrelange Vermutung, dass die Pharmaindustrie einen geheimen, aber wirkungsvollen Feldzug gegen die e-Zigarette führt, wurde oftmals als Verschwörungstheorie abgetan. Das Schaubild “David gegen Goliat” wirkte abgedroschen und eine solche Behauptung aufzustellen war fast schon tabu – denn sie machte unglaubwürdig. 
 Doch nun hat der  SPIEGEL-Redakteur Manfred Dworschak  die geheimen Machenschaften dieser einflussreichen Lobby aufgedeckt – siehe SPIEGEL-Artikel  „Wie Pharmakonzerne gegen die e-Zigarette vorgehen“  Ausgabe Nr. 35 vom 24.08.2019 (ab Seite 100) oder online:    https://www.spiegel.de/plus/warum-die-pharmalobby-die-e-zigarette-bekaempft-a-00000000-0002-0001-0000-000165579742   
 Verschleiert wird die Meinungsmache der Pharmaindustrie durch Organisationen, die auf den ersten Blick nur beste Absichten versprechen. Das ist vielleicht auch der Grund, warum die Medien die taktisch gestreuten Pressemeldungen dankbar aufnehmen und ungeprüft verbreiten. 
   Mindestens 50% der Bevölkerung glaubt nicht an geringere Schädlichkeit   
 Die Folgen aus der größtenteils wahrheitsverzerrenden Negativ-Presse ist jedoch verheerend: laut einer Umfrage des Instituts für Therapieforschung glaubt inzwischen  mehr als die Hälfte aller Befragten , dass das Dampfen von e-Zigaretten mindestens genauso schädlich ist wie Tabakrauch. 
 Doch das Gegenteil ist der Fall: Nach langjähriger Erfahrung und zahlreichen international anerkannter Studien bescheinigt inzwischen jeder ernstzunehmende Wissenschaftler, der sich näher mit der Thematik e-Zigarette befasst, dass die  Schädlichkeit von e-Zigaretten maximal 5 % der einer Tabakzigarette  beträgt und dass das  Krebsrisiko gegenüber Tabakzigaretten sogar um 99 % niedriger  ist – also de facto gar nicht mehr existiert. Wissenschaftler sprechen sogar davon, dass mehrere Millionen tabakbedingte Todesfälle vermeidbar wären, wenn alle Raucher aufs Dampfen umsteigen würden – die vielen Krankheitsfälle gar nicht erst eingerechnet. 
 Wenn man einmal über den Tellerrand hinaus sieht, könnte die e-Zigarette die Chance des Jahrhunderts in der Tabakentwöhnung sein!  Wie auch der Journalist des SPIEGEL nach  eigener Recherche  richtig erkannt hat sind: &quot; Dampfgeräte das wirksamste Mittel, vom viel schädlicheren Tabak loszukommen.&quot;  (DER SPIEGEL Ausgabe Nr. 35 v. 24.08.2019, Seite 100) 
   Warum und wie bekämpft die Pharma-Lobby die e-Zigarette?   
 Nun stellt sich die Frage, warum &quot;Big Pharma&quot; diese Fakten ignoriert und sogar alle Hebel in Bewegung setzt, die großartigen Erfolge der e-Zigarette bei der Harm-Reduction (gesundheitliche Risiko-Minimierung) zu torpedieren.  Ganz einfach: Es geht wie immer um’s Geld und nicht um die Gesundheit! Nicht nur, dass die Umsätze von Nikotin-Ersatzprodukten (Pflaster, Sprays und Kaugummis) enorm ist (ca. 2 Milliarden Dollar pro Jahr), auch mit Medikamenten und Behandlungen (z.B. Bestrahlungen bei Krebs) tabakbedingter Krankheiten lassen sich weltweit hunderte Milliarden verdienen. 
 Als Sprachrohr für die Interessen der Pharmaindustrie tut sich hierzulande wieder einmal  Frau Dr. Martina Pötschke-Langer , als Vorsitzende des Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. (ABNR) hervor. Sie machte schon in ihrer früheren Tätigkeit beim DKFZ (Deutsches Krebsforschungszentrum) im WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle mit ihren nachgewiesenen Falschaussagen, unwissenschaftlichen Selbstversuchen und Verteufelungen gegenüber der e-Zigarette auf sich aufmerksam. 
 Den Recherchen des SPIEGELs zufolge hat dieses vermeintlich gemeinnützige  &quot;Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V.“ geheime Gelder im großen Stil vom Pharma-Riesen Pfizer  angenommen, um ein Lobby-Büro in Berlin aufzubauen und die politische und mediale Kommunikation zu professionalisieren. 
 Dabei muss man wissen, dass der Pharma-Konzern Pfizer alleine mit dem Psychopharmaka Champix, das gegen die Nikotinsucht helfen soll, über eine Milliarde pro Jahr umsetzt – das ist doppelt so viel wie mit Viagra. 
 Ist es also Zufall, dass besagtes Aktionsbündnis für den Ausstieg aus der Tabaksucht mit Nachdruck die Produkte der Pharma-Industrie empfiehlt und gleichzeitig die e-Zigarette so oft es geht schlecht redet, obwohl sie nachgewiesener Maßen die größeren Erfolgsquoten aufweist? 
   Wie agiert hierbei das Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V.?   
 Auch wenn das Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. angibt mittlerweile keine Spenden mehr von der Pharmaindustrie anzunehmen, ist der Geldfluss noch lange nicht versiegt, denn die Mitglieder des gemeinnützigen Vereins erhalten durchaus noch großzügige Zuwendungen von den Pharma-Konzernen. 
 Darunter verbergen sich alte Bekannte wie das DKFZ (mit ihrer Zweigstelle der WHO), die Deutsche Krebshilfe, die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin, die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie, der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit und viele mehr. 
 Kürzlich hat wieder einmal die Bundesärztekammer ein komplettes Werbeverbot für e-Zigaretten gefordert. Argumentiert wird dies mit dem Jugendschutz. Doch in Deutschland ist der Kauf von e-Zigaretten und Liquids seit dem Jahr 2016 erst ab 18 Jahren erlaubt und wir haben somit einen funktionierenden Jugendschutz – davon abgesehen, dass laut allen verfügbaren renommierten Studien 99 % der Dampfer (ehemalige) Raucher sind. Nebenbei bemerkt ist die Bundesärztekammer ebenfalls ein Mitglied des Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V.! 
   Gesundheitsorganisationen erhalten Geld der Pharmaindustrie   
 Noch interessanter wird es, wenn man auf die internationale Bühne schaut: Der Leiter der US-amerikanischen Arzneimittel-Behörde FDA wechselte Anfang 2019 in den Vorstand von Pfizer, kurz nachdem er das Dampfen von e-Zigaretten als “Epidemie” ausgerufen hat. Ist diese Aussage auch nur ein Zufall, obwohl die wissenschaftlichen Fakten etwas ganz anders beweisen? 
 Selbst die einst so wertgeschätzte Weltgesundheitsorganisation WHO ist mittlerweile nahezu komplett von der Pharma-Lobby ferngesteuert, denn die Finanzierung dieser Organisation wird geschätzt zu 80% aus Spenden getragen. Da wundert es nicht, dass die WHO erst kürzlich das Verbot von e-Zigaretten gefordert hat, da sie “keinen Nutzen für die Menschheit habe”. Eine derartige Aussage ist unprofessionell und solch eine Forderung sogar hoch fahrlässig! 
 Alle seriösen Studien beweisen, dass e-Zigaretten im Vergleich zu Tabakzigaretten ein verschwindend geringes Risiko aufweisen und zur Tabakprävention einen maßgeblichen Anteil haben, auch wenn gewisse Interessenvertreter das Gegenteil behaupten und versuchen die öffentliche Meinung zu manipulieren. 
   Das Team von iSmokeSmart appelliert an Presse und Politk   
  &quot;Geschätzte Journalisten, geehrte Politiker, wenn wieder einmal die alt bekannte Kuh “e-Zigarette” durch&#039;s Dorf getrieben wird, hinterfragen Sie bitte den Absender und deren Interessen, recherchieren Sie und machen Sie sich bitte Ihr eigenes Bild.&quot; 
 &quot;Sehr geehrter Herr Dworschak (SPIEGEL), Ihre Recherche = 1 mit Stern!&quot; 
 
   In diesem Sinne,  
  „Don’t be a Smoker, just be Smart!“  
  Euer iSmokeSmart.de Team    
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  © 2019, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdrücklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf natürlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!  
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                            <updated>2019-08-26T15:30:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Mit der e-Zigarette auf Reisen</title>
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                                            Ist ein Urlaub geplant und möchten Sie ihre e-Zigarette mit auf Reisen nehmen? Dann sollten Sie sich unbedingt über die gesetzlichen Bestimmungen im Ferienziel informieren, um einen sorgenfreien Urlaub genießen zu können. Lesen Sie hier, an was sie denken sollten, wenn Sie ein...
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 Die Feriensaison bahnt sich an und viele sind bereits mit der Urlaubsplanung in ein traumhaftes, weit entferntes Reiseziel besch&amp;auml;ftigt. Damit man im Urlaub nicht auf seine e-Zigarette verzichten muss oder im schlimmsten Fall sogar wieder zur Tabak-Zigarette greift, ist es wichtig, sich vor der Buchung &amp;uuml;ber die gesetzlichen Regelungen in den verschiedenen Reisel&amp;auml;ndern zu informieren. 
 Denn die e-Zigarette ist nicht &amp;uuml;berall auf der Welt rechtlich gleichgestellt und es gibt sogar ein paar wenige L&amp;auml;nder, in denen das Dampfen komplett verboten ist. 
 Nun war wieder ein Fall in den Nachrichten, bei der eine junge franz&amp;ouml;sische Touristin auf ihrem Trip durch Thailand beim Dampfen in der &amp;Ouml;ffentlichkeit von der Polizei erwischt wurde (Quelle:   Der Farang &amp;ndash; Newsportal f&amp;uuml;r Urlauber in Thailand  ) 
 Doch leider ist in Thailand das Dampfen strengstens verboten. Mit ein bisschen Gl&amp;uuml;ck kommt man mit der sofortigen Zahlung einer Strafe und der Konfiszierung der e-Zigarette nochmals davon. 
 Doch in diesem Fall war es nicht ganz so einfach: Da sich die junge Frau weigerte Bestechungsgeld zu zahlen, musste sie 4 Tage und 3 N&amp;auml;chte in einer thail&amp;auml;ndischen Gef&amp;auml;ngniszelle verbringen, eingezw&amp;auml;ngt mit 60 anderen Frauen. Nach einer gerichtlichen Verurteilung und der Bezahlung einer hohen Geldstrafe wurde sie letztendlich zur Abschiebung nach Frankreich in die Hauptstadt Bangkok gebracht und konnte erst Wochen sp&amp;auml;ter die Heimreise antreten. So stellt man sich seinen Urlaub sicherlich nicht vor! 
 Thailand ist aber nicht das einzige Land, in dem das Dampfen gesetzlich eingeschr&amp;auml;nkt oder gar komplett untersagt ist. Um Zwischenf&amp;auml;lle, wie den geschilderten zu vermeiden, wird empfohlen, sich vor der Reise ausgiebig &amp;uuml;ber die gesetzlichen Regelungen vor Ort zu informieren. 
 Wir haben f&amp;uuml;r Euch mal recherchiert und eine Liste der L&amp;auml;nder erstellt, in denen das Dampfen verboten ist (die Angaben sind nat&amp;uuml;rlich ohne Gew&amp;auml;hr und die gesetzlichen Bestimmungen k&amp;ouml;nnten sich auch &amp;auml;ndern): 
 &amp;bull;  Argentinien : Es ist verboten, e-Zigaretten ins Land einzuf&amp;uuml;hren 
 &amp;bull;  Australien : Nur nikotinhaltiges Liquid ist verboten und darf auch nicht eingef&amp;uuml;hrt werden &amp;ndash; nikotinfreies Liquid ist legal 
 &amp;bull;  Hongkong : e-Zigaretten sind Tabak-Zigaretten gleich gestellt und d&amp;uuml;rfen in Verbotszonen (z.B. Parks und Str&amp;auml;nde) nicht gedampft werden 
 &amp;bull;  Indien : In manchen Bundesstaaten ist die Einfuhr von e-Zigaretten verboten 
 &amp;bull;  Israel : Die Einfuhr ist generell erlaubt (Ausnahme JUUL, wegen des hohen Nikotingehalts) 
 &amp;bull;  Kambodscha : Das Einf&amp;uuml;hren und der Gebrauch von e-Zigaretten ist illegal 
 &amp;bull;  Katar : Das Einf&amp;uuml;hren von e-Zigaretten ist verboten 
 &amp;bull;  Malaysia : Liquids, die Nikotin enthalten sind illegal 
 &amp;bull;  Saudi-Arabien : Das Dampfen ist nicht verboten, aber die Einfuhr nicht gestattet 
 &amp;bull;  Singapur : Es ist nicht erlaubt, e-Zigaretten zu kaufen, zu besitzen oder zu benutzen 
 &amp;bull;  Taiwan : e-Zigaretten sind illegal und d&amp;uuml;rfen nicht eingef&amp;uuml;hrt oder benutzt werden 
 &amp;bull;  Thailand : Es ist illegal, e-Zigaretten einzuf&amp;uuml;hren oder zu benutzen 
 Wer aber auf Nummer sicher gehen m&amp;ouml;chte, sollte sich zus&amp;auml;tzliche Informationen beim   Ausw&amp;auml;rtigen Amt   beschaffen. 
 Niemand m&amp;ouml;chte w&amp;auml;hrend der Reise, am Ende oder schlimmsten Falls gleich bei der Einreise Probleme mit den ortlichen Beh&amp;ouml;rden bekommen, Strafen zahlen m&amp;uuml;ssen oder eine Weile im Gef&amp;auml;ngnis untergebracht werden. 
 Aber selbst, wenn man seine e-Zigarette mit in den Urlaub nehmen darf, sollte man folgendes unbedingt beachten:&amp;nbsp; 
 &amp;bull; Ausreichend Liquid und Ersatz-Verdampfer einpacken 
 &amp;bull; Am besten eine zweite e-Zigarette als Reserve mitnehmen 
 &amp;bull; Akku, Akkutr&amp;auml;ger oder die e-Zigarette selbst muss bei Flugreisen immer im Handgep&amp;auml;ck mitgef&amp;uuml;hrt werden. 
 &amp;bull; Das Liquid sollte in den Koffer, der&amp;nbsp;beim Check-In am Flugschalter aufgegeben wird (Ausnahme: eine kleine Liquid-Flasche zum Nachf&amp;uuml;llen &amp;ndash; hierbei gilt die maximale Menge von insgesamt 100 ml) 
 &amp;bull; Das &quot;Rauchen&quot; von e-Zigaretten ist im Flugzeug generell verboten und kann teure Konsequenzen haben. 
 Gut informiert und vorbereitet, steht der Traumreise also nichts mehr im Weg. 
 Das gesamte Team von iSmokeSmart w&amp;uuml;nscht einen erholsamen und gl&amp;uuml;cklichen Urlaub! 
 
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  &amp;copy; 2019, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!  
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                            <updated>2019-05-28T13:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Katastrophe: Jumbo-Jet mit Rauchern abgestürzt!</title>
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                                            „Das sind Fake-News!“ denken Sie jetzt bestimmt. Nein, eigentlich nicht! Aber es ist natürlich nur eine Metapher, denn jeden Tag sterben in Deutschland über 300 Menschen an den Folgen des Rauchens – dies entspricht ungefähr einer, mit Rauchern besetzten Boeing 747. Mit einer i...
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 &amp;bdquo;Das sind Fake-News!&amp;ldquo; denken Sie jetzt bestimmt. Nein, eigentlich nicht! Aber es ist nat&amp;uuml;rlich nur eine Metapher, denn  jeden Tag sterben in Deutschland &amp;uuml;ber 300 Menschen an den Folgen des Rauchens  &amp;ndash; dies entspricht ungef&amp;auml;hr einer, mit Rauchern voll besetzten Boeing 747. 
 W&amp;uuml;rde wirklich jeden Tag ein Jumbo abst&amp;uuml;rzen, so m&amp;uuml;sste die Regierung sofort handeln und diesem Flugzeug-Typ die Starterlaubnis entziehen &amp;ndash; so wie k&amp;uuml;rzlich bei der Boeing 737-Max geschehen. Doch bei den Todesopfern, die t&amp;auml;glich an den Folgen des Rauchens sterben, handelt es sich nicht um einen medienwirksamen Flugzeugabsturz, sondern um schwerkranke Raucher, die unter Ausschluss der &amp;Ouml;ffentlichkeit im Krankenhaus den Kampf gegen den Tod verlieren. 
  Man wei&amp;szlig; mittlerweile, dass der Umstieg auf die wesentlich weniger sch&amp;auml;dliche e-Zigarette diese hohe Sterblichkeit stark vermindern w&amp;uuml;rde und die gesundheitlichen Risiken des Tabak-Rauchs fast vollst&amp;auml;ndig beseitigen kann! Dennoch sieht die Bundesregierung trotz all der Fakten leider immer noch keinen Handlungsbedarf.  
   Schlimmer noch : Laut Umfragen denken immer noch &amp;uuml;ber 60% der Befragten, dass e-Zigaretten mindestens genauso sch&amp;auml;dlich sind, wie normale Tabak-Zigaretten. Diese Unwissenheit h&amp;auml;lt viele Raucher vom Umstieg auf e-Zigaretten ab. Es ist also h&amp;ouml;chste Zeit die Bev&amp;ouml;lkerung &amp;uuml;ber die Vorteile der e-Zigarette umfassend aufzukl&amp;auml;ren, denn das Gesundheitsrisiko von e-Zigaretten ist im Vergleich zu Tabak-Zigaretten verschwindend gering.  
 Nat&amp;uuml;rlich w&amp;auml;re es am besten, ganz mit dem Rauchen aufzuh&amp;ouml;ren. Doch viele Raucher k&amp;ouml;nnen oder wollen nicht auf ihren Nikotin-Genuss verzichten. Daher w&amp;uuml;rden wir uns eine staatliche Informationskampagne zur Harm-Reduction (Minimierung des Gesundheitsrisikos) w&amp;uuml;nschen, die im Interesse der Volksgesundheit endlich Klarheit schafft. Andere L&amp;auml;nder haben mit gro&amp;szlig;em Erfolg gezeigt, dass dies m&amp;ouml;glich ist. 
   Unser Appell : Bitte animieren Sie alle Raucher in Ihrem Bekanntenkreis zum Umstieg auf e-Zigaretten. Vielleicht schaffen wir es, dass diese nicht eines Tages im &amp;bdquo;Jumbo-Jet der Raucher&amp;ldquo; sitzen.  
 Wer mehr &amp;uuml;ber die Mythen und Fakten von e-Zigaretten erfahren will, kann dies auf der Homepage vom &amp;bdquo;B&amp;uuml;ndnis f&amp;uuml;r Tabakfreien Genuss e.V.&amp;ldquo; nachlesen: 
   Mythen und Fakten zur e-Zigarette   
 Der Toxikologe Prof. Dr. Bernard Mayer hat bereits im Jahr 2017 diesbez&amp;uuml;glich eine Information f&amp;uuml;r Konsumenten ver&amp;ouml;ffentlicht und alle Vorurteile entkr&amp;auml;ftigt: 
   Informationen zum Umstieg vom Rauchen auf e-Zigarette f&amp;uuml;r Konsumenten   
 
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  &amp;copy; 2019, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!  
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                            <updated>2019-04-05T04:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Ist die e-Zigarette auf dem Oktoberfest erlaubt?</title>
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                                            Das Rauchverbot auf der Wiesn wird im Jahr 2018 ähnlich streng sein wie letztes Jahr, das heißt Raucher dürfen nur in ausgewiesenen Raucherbereichen ihrem Laster fröhnen und dürfen auch nicht mehr zurück ins Festzelt, wenn sie dieses ohne Wieder-Einlasskarte oder Stempel verla...
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                <![CDATA[
                  M&amp;uuml;nchen, 14.09.2018. Das Rauchverbot auf der Wiesn wird im Jahr 2018 &amp;auml;hnlich streng sein wie letztes Jahr, das hei&amp;szlig;t Raucher d&amp;uuml;rfen nur in ausgewiesenen Raucherbereichen ihrem Laster fr&amp;ouml;hnen und d&amp;uuml;rfen auch nicht mehr zur&amp;uuml;ck ins Festzelt, wenn sie dieses ohne Wieder-Einlasskarte oder Stempel verlassen haben. Daher stellen Kunden uns zur Zeit wiederholt die Frage: &quot;  Ist die e-Zigarette auf dem Oktoberfest erlaubt?  &quot;. Diese Antwort k&amp;ouml;nnen wir mit einem ganz klaren   JA   beantworten.   
  Die e-Zigarette ist auf dem Oktoberfest erlaubt!&amp;nbsp;  Es gibt kein Gesetz, dass den Gebrauch der e-Zigarette auf dem Oktoberfest verbietet.  
  Entgegen anders lautender Pressemeldungen f&amp;auml;llt die  e-Zigarette nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz , weil bei einer Liquid vernebelnden&amp;nbsp; e-Zigarette kein sch&amp;auml;dlicher Rauch  wie bei einer normalen Zigarette entsteht. Der Dampf einer e-Zigarette im Allgemeinen hat n&amp;auml;mlich gar nichts mit dem Rauch einer normalen Zigarette zu tun. Daher entsteht bei der e-Zigarette kein sch&amp;auml;dlicher Passiv-Rauch. Man muss hierzu wissen, dass es auch Tabak-erhitzende e-Zigaretten gibt, diese sind nat&amp;uuml;rlich verboten, eine Liquid-vernebelnde e-Zigarette NICHT! Aus diesen Gr&amp;uuml;nden ist die e-Zigarette auf dem Oktoberfest, unserer M&amp;uuml;nchner Wiesn, nat&amp;uuml;rlich grunds&amp;auml;tzlich erlaubt! Anderslautende Presseberichte beruhen auf falschen Tatsachen (Fake News), schlechter Recherche oder sind wohl von der Tabakindustrie gepsonsert.  Wichtig ist, diese Presseberichte sind nur eines, n&amp;auml;mlich falsch! Denn es gibt kein anders lautendes Nichtraucherschutzgesetz - auch nicht in Bayern.   
  Hierzu eine  Festlegung der Regierung von Oberbayern :  Download   
    Tip:   Wir empfehlen dieses Schreiben auszudrucken und immer auf der Wiesn dabei zu haben ;-)  
  Da das Nichtraucherschutzgesetz und das Rauchverbot bei der e-Zigarette nicht greift, weil hier gar kein Rauch entsteht, hat nur der jeweilige  Hausherr , auf dem Oktoberfest, also der Zelt-Wirt, jedoch weiterhin das Recht auch das Dampfen zu untersagen. Genauso wie er G&amp;auml;sten z.B. mit einem roten Pullover den Eintritt verwehren k&amp;ouml;nnte.  So hat der Wirte-Sprecher Toni Roiderer, zwar bekannt gegeben, dass e-Zigaretten in Festzelten nicht wirklich erw&amp;uuml;nscht sind, es aber keine einheitliche Regelung bei den Festwirten gibt. So wird das dampfen in manchen Festzelten gestattet, in anderen widerum aufgrund des Hausrechts untersagt.   Da unser  M&amp;uuml;nchner iSmokeSmart Team  jedoch die letzten Jahre schon ausgiebig mit  e-Zigarette auf dem Oktoberfest  unterwegs war und diverse Wiesn-Zelte besucht hat, k&amp;ouml;nnen wir aus weitreichender Erfahrung sagen,  dass in fast allen Zelten auf dem Oktoberfest das Dampfen mit der e-Zigarette wohl erlaubt sein wird . Schon seit dem Jahr 2011 gab es unseres Wissens nach keine ernsthaften Probleme mit der e-Zigarette auf dem Oktoberfest. Auch wir haben immer e-Zigaretten auf der Wiesn ganz normal gedampft :-)  
    WICHTIG:  Wir empfehlen die e-Zigarette auf dem Oktoberfest  grunds&amp;auml;tzlich jedoch in einer Weise zu benutzen, dass man beim Sicherheitspersonal nicht generell den Eindruck erweckt man w&amp;uuml;rde eine normale Zigarette rauchen. Insbesondere &amp;ndash; und das bereits aus Anstand den anderen G&amp;auml;sten gegen&amp;uuml;ber &amp;ndash; sollte man mit seiner e-Zigarette keine riesigen Wolken machen, welche beim Sicherheitspersonal sofort den Eindruck erwecken, dass evtl. etwas brennt oder jemand raucht, sondern vielmehr  unauff&amp;auml;llig und dezent den Dampf unter den Biertisch pusten .  
  Weiterhin empfehlen wir auch  keine e-Zigaretten auf dem Oktoberfest zu dampfen, welche dem Aussehen einer normalen Zigarette &amp;auml;hneln  und hier  gro&amp;szlig;e Verwechslungsgefahr  besteht.   In unserem Premium Online-Shop finden Sie  hochwertige e-Zigaretten , welche ein ganz anderes Aussehen als normale Zigaretten haben und bei welchen jeder Dritte sofort sieht, dass Sie keine normale Zigarette rauchen.  
   Wo kann ich kurzfristig eine e-Zigarette f&amp;uuml;r das Oktoberfest kaufen?   
  Sie finden uns&amp;nbsp; direkt neben dem Oktoberfest ! Unser M&amp;uuml;nchner Fachgesch&amp;auml;ft f&amp;uuml;r e-Zigaretten, der  iSmokeSmart Premium-Store M&amp;uuml;nchen , befindet sich  direkt neben dem Oktoberfest  an der U-Bahn Haltestelle Goetheplatz. In  max. 5 Minuten  erreichen Sie uns direkt vom Oktoberfest und k&amp;ouml;nnen bei uns e-Zigaretten und Liquid testen und nat&amp;uuml;rlich auch kaufen, damit einem tollen Wiesn-Besuch nichts mehr im Weg steht. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!  
   
   &amp;nbsp;iSmokeSmart    Premium-Store M&amp;uuml;nchen  
   Lindwurmstra&amp;szlig;e 26&amp;nbsp;    (direkt an der U-Bahn Haltestelle Goetheplatz, U3/U6)  
   D-80337 M&amp;uuml;nchen   
     &amp;Ouml;ffnungszeiten:   
  Mo-Fr: 10:00 - 19:00 Uhr    Sa: 10:00 - 18:00 Uhr  
  Telefon: 089-99932529  Email: kontakt(at)ismokesmart.de&amp;nbsp;  
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       Finden Sie diese Adresse in M&amp;uuml;nchen ganz einfach per  Google Maps:&amp;nbsp;   iSmokeSmart &amp;ndash; e-Zigarette auf dem Oktoberfest   
 &amp;nbsp; 
  Wenn Sie also f&amp;uuml;r die diesj&amp;auml;hrige Wiesn noch keine e- Zigarette  besitzen oder kurzfristig noch  Liquid f&amp;uuml;r Ihre e-Zigarette auf dem Oktoberfest  ben&amp;ouml;tigen, kommen Sie bei uns vorbei und werden Sie mit Ihrer neuen e-Zigarette &quot;ready for Wies&#039;n&quot;! :-)  
 &amp;nbsp; 
  LG, Ihr iSmokeSmart Team  
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            <title type="text">FAKE NEWS! Keine e-Zigarette explodiert, Akku wurde kurzgeschlossen!</title>
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                                            Die Nachrichten überschlagen sich, weil in Aschaffenburg angeblich eine e-Zigarette explodiert ist. Doch ist dem wirklich so? Man könnte einfach sagen: „Jährlich grüßt das Murmeltier“ – doch selbstverständlich hat das iSmokeSmart Team für Euch erneut recherchiert. Eigentlich s...
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                  München, 02.10.2017. Die Nachrichten überschlagen sich, weil in Aschaffenburg angeblich eine e-Zigarette explodiert ist. Doch ist dem wirklich so? Man könnte einfach sagen: „Jährlich grüßt das Murmeltier“ –&amp;nbsp;doch selbstverständlich hat das iSmokeSmart Team für Euch erneut recherchiert.  
  Eigentlich sind  FAKE-News  seit kurzem gesetzlich verboten. Offensichtlich scheint dieses neue Gesetz jedoch nicht für große Nachrichtenportale, wie z.B. „Spiegel Online“ oder &quot;Bild&quot; zu gelten, denn  es werden offizielle Pressemitteilungen der Polizei verfälscht &amp;nbsp;und &quot;alternative Fakten&quot; hinzu gedichtet um dem Leser etwas anderes zu suggerieren – eventuell sogar bewusst?  
  Natürlich schreiben nahezu alle Nachrichtenportale anschließend voneinander ab, denn „Copy-Paste-Journalismus“ geht bekanntlich schneller als eine „aufwendige“ Recherche-Arbeit und die Sensationslust der Leser ist natürlich immens. So dauert es oft nur wenige Minuten und nahezu die gesamte deutsche Presse schreibt:  
   „E-Zigarette explodiert. Raucher schwer verletzt.“ Doch stimmt das?!?!?!     
  Nein, es stimmt nicht. Nach einer kurzen Recherche (ca. 30 Sekunden) merkt der aufmerksame Leser:  in dieser Überschrift sind bereits 2 Fehler.   Erstens ist  keine E-Zigarette explodiert  und zweitens nennt man einen E-Zigaretten Nutzer auch keinen Raucher, sondern einen Dampfer.  Ein langjähriger Raucher hingegen, welcher eventuell auf die E-Zigarette umsteigen will und nicht mit der gesamten Thematik vertraut ist, wird seine Entscheidung jedoch sicherlich nach dem Lesen dieser „Sensations-Meldung“ noch einmal gründlich überdenken.  Ist dies sogar gewollt? Dampfer zahlen bekanntlich keine Tabaksteuer mehr und mehrere Millionen Menschen in Deutschland sind bereits auf die e-Zigarette umgestiegen  (Denkanstoß!) .  
  Soweit so gut. Was war also wirklich passiert?  
  Hier die&amp;nbsp; offizielle Pressemeldung der Polizei Aschaffenburg :   &quot;Der Akku einer E-Zigarette ist am Sonntag gegen 17:00 Uhr in der Hosentasche eines 29-Jährigen explodiert. [...] Neben dem Akku hatte der Aschaffenburger noch seinen Schlüsselbund und ein Behältnis für „Liquid“ in der Hosentasche. Vermutlich durch einen Kurzschluss im Akku kam es zu der Explosion, wodurch der junge Mann Verbrennungen am rechten Oberschenkel und an der rechten Hand davontrug.&quot;   Laut offizieller Pressemitteilung der Polizeiinspektion Aschaffenburg also transportierte ein Dampfer seine austauschbare (Hochleistungs-)Akkuzelle – nicht wie dringend(!) empfohlen –  in einer entsprechenden Transportbox  (  Link  ) oder Schutzhülle, sondern  zusammen mit seinem Schlüsselbund  in seiner Hosentasche. Es kam zum Unvermeidlichen – &amp;nbsp;der Schlüsselbund erzeugte an den offenliegenden Kontakten der Akkuzelle einen  Kurzschluss , woraufhin der Akku schließlich entgaste und der Mann daher Verletzungen davon trug.  
  Ein&amp;nbsp; unvermeidlicher Kurzschluss durch unsachgemäßen Transport  – genau das ist passiert. Nicht mehr und nicht weniger. Selbstverständlich wünschen wir dem jungen Mann gute Besserung, doch eines ist nach wie vor definitiv fakt:  
   Eine handelsübliche E-Zigarette sowie ein handelsüblicher Akku wird bei sachgemäßen Gebrauch (und Transport) nicht explodieren – Punkt.   
  Handelsübliche e-Zigaretten verfügen über  mehrere Schutzmechanismen  – ähnlich wie Mobiltelefone oder MP3-Player, welche wirksam verhindern, dass Akkus in Geräten dem Nutzer schaden können. Handelsübliche e-Zigaretten sind sichere Geräte –  genauso sicher wie handelsübliche Handys , Powerbanks, MP3-Player oder Fernbedienungen eines TVs.  
  Übrigens: Der „explodierte“ Akku-Typ findet nicht nur in E-Zigaretten Anwendung, sondern in vielen elektrisch betriebenen Geräten (z.B. Powerbanks oder Taschenlampen), sodass sogar die Verbindung zum Produkt e-Zigarette eigentlich nicht korrekt ist. In diesem Fall war der junge Mann jedoch &quot;Raucher&quot; – Verzeihung, natürlich Dampfer – und schon war die &quot;Sensations-Meldung&quot; perfekt.  
  Wir möchten an dieser Stelle weiterhin gerne nochmals ausdrücklich anraten,  elektronische Zigaretten und Akkus  &amp;nbsp;ausschließlich im renommierten Fachhandel &amp;nbsp;wie z.B. iSmokeSmart zu erwerben und diese sachgemäß zu verwenden und zu transportieren. Bitte bauen Sie sich keinesfalls e-Zigaretten selbst zusammen (Marke: Eigenbau) oder kaufen Sie gar Plagiate bzw. minderwertige Geräte oder Akkus auf diversen ausländischen Plattformen (z.B. Alibaba, Amazon Marketplace, etc.)!  
  Handelsübliche elektronische Zigaretten und Akkus aus dem Fachhandel sind und bleiben sichere Geräte.  
   In diesem Sinne,  
  „Don’t be a Smoker, just be Smart!“  
  Euer iSmokeSmart.de Team    
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  &amp;nbsp;  
  © 2017, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdrücklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf natürlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!  
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                            <updated>2017-10-02T20:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Informationen zum Umstieg vom Rauchen auf e-Zigarette</title>
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                                            Der Toxikologe Prof. Dr. Mayer räumt in einem Essay mit den Vorurteilen und der Verunsicherung der Verbraucher in Bezug auf die e-Zigarette auf. Lesen Sie hier seine &quot;Informationen zum Umstieg vom Rauchen auf e-Zigaretten für Konsumenten&quot;
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 Oftmals wird die e-Zigarette in den Medien völlig falsch dargestellt. Statt Raucher zu animieren auf dieses, im Vergleich zu Tabakzigaretten eher harmlose Genussmittel umzusteigen, wird Unsicherheit gestreut. 
 Auch einige Nichtraucher-Verbände, Gesundheitsorganisationen und medizinische Fachgesellschaften warnen immer wieder vor der Schädlichkeit von e-Zigaretten. Medienwirksam wird versucht, die e-Zigarette oder das &quot;Dampfen&quot; mit längst widerlegten Argumenten (wie z.B. fehlende Langzeitstudien oder Jugendschutz) in der öffentlichen Wahrnehmung schlecht zu machen. Die Motive für diese scheinbar gut gemeinten Veröffentlichungen möchen wir hier jedoch nicht weiter kommentieren. 
 Der anerkannte Toxikologe Prof. Dr. Bernhard Mayer (Karl-Franzens-Universität Graz – Institut für Pharmazeutische Wissenschaften) hat nun einige Informationen zum Thema e-Zigarette zusammengefasst, um endlich mit diesen hartneckigen Vorurteilen aufzuräumen. 
 Wir bedanken uns bei Prof. Mayer, dass wir dieses Dokument an unsere interessierten Leser weiter geben dürfen. 
 Hier der Link zum Download:     Informationen zum Umstieg vom Rauchen auf e-Zigarette für Konsumenten   
 Weitere interessante Links:     Langzeitstudie zur e-Zigarette      Mythen und Fakten zur e-Zigarette   
 
    
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                            <updated>2017-05-03T18:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Erste Langzeitstudie: e-Zigaretten deutlich weniger schädlich als Tabak!</title>
            <id>https://www.ismokesmart.de/e-zigaretten-blog/908-erste-langzeitstudie-e-zigaretten-deutlich-weniger-schaedlich-als-tabak.html</id>
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                                            München, 07.02.2017. Eines der Hauptargumente von e-Zigaretten Gegnern war in den vergangenen Jahren oft das Nichtvorhandensein von Langzeitstudien zu e-Zigaretten. Dieses Argument scheint nun passé. Das renommierte britische Krebsforschungszentrum Cancer Research UK hat am 6....
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                  M&amp;uuml;nchen, 07.02.2017. Eines der Hauptargumente von e-Zigaretten Gegnern war in den vergangenen Jahren oft das Nichtvorhandensein von Langzeitstudien zu e-Zigaretten. Dieses Argument scheint nun pass&amp;eacute;.&amp;nbsp;  
  Das renommierte  britische Krebsforschungszentrum Cancer Research UK  hat am 6. Februar 2017 die erste Langzeitstudie zum Konsum von elektronischen Zigaretten ver&amp;ouml;ffentlicht. Das Ergebnis dieser Langzeitstudie zur e-Zigarette ist eindeutig: Im Organismus von Dampfern&amp;nbsp; &amp;ndash; also von Nutzern welche &amp;uuml;ber einen l&amp;auml;ngeren Zeitraum ausschlie&amp;szlig;lich e-Zigaretten konsumieren (dampfen) &amp;ndash; konnten deutlich weniger Schadstoffe (giftige und krebserregende Substanzen) nachgewiesen werden als im K&amp;ouml;rper von Tabak-Rauchern.  
  W&amp;auml;hrend dieser ersten Langzeitstudie zum Konsum von e-Zigaretten wurden Dampfer untersucht welche schon mehr als sechs Monate vollst&amp;auml;ndig auf die e-Zigarette umgestiegen sind. Zum ersten Mal analysierten die Forscher des britischen Krebsforschungszentrums (Cancer Research UK) den Speichel und Urin von Langzeit-Dampfern und NRT-Patienten (NRT = Nicotine Replacement Therapy / Nutzer von Nikotinersatzpr&amp;auml;paraten), sowie Rauchern klassischer Tabak-Zigaretten und verglichen anschlie&amp;szlig;end die Belastung des Organismus mit gef&amp;auml;hrlichen Schl&amp;uuml;sselsubstanzen.  
  Bei ehemaligen Rauchern, welche vollst&amp;auml;ndig auf elektronische Zigaretten oder NRT-Pr&amp;auml;parate gewechselt sind, konnten  signifikant niedrigere Konzentrationen toxischer und krebserregender Stoffe  nachgewiesen werden &amp;ndash; ganz im Gegenteil zu der Kontrollgruppe von Rauchern welche nach wie vor regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig Tabak-Zigaretten konsumieren.  
  Bei sogenannten Dual-Usern, also Personen, welche parallel rauchen und dampfen, konnte dieser deutliche Unterschied zwischen den entsprechenden Schadstoff-Levels nicht in gleichem Ma&amp;szlig;e nachgewiesen werden. Der im K&amp;ouml;rper gemessene Schadstoffgehalt von Dual Usern war demnach wie erwartet h&amp;ouml;her als der von Nutzern welche vollst&amp;auml;ndig auf eine e-Zigarette umgestiegen sind. Es wurde im Rahmen dieser Langzeitstudie entsprechend hervorgehoben, dass nur ein kompletter Umstieg auf die elektronische Zigarette zur nun wissenschaftlich erstmals nachgewiesenen&amp;nbsp; dauerhaften und massiven Reduktion von Schadstoffen  im menschlichen K&amp;ouml;rper f&amp;uuml;hrt.  
  Der leitende Dozent der Abteilung f&amp;uuml;r Epidemiologie und &amp;ouml;ffentliche Gesundheit des UCL (University College London) und f&amp;uuml;hrende Autor dieser Langzeitstudie Dr. Lion Shahab merkt mahnend an: &quot;Unsere Studie erg&amp;auml;nzt die vorhandenen Beweise, dass e-Zigaretten und NRT  weit sicherer als das Rauchen  sind, und weist darauf hin, dass [lediglich] ein  sehr geringes Risiko im Zusammenhang mit ihrer langfristigen Nutzung  besteht.&quot;  
   &quot;Our study adds to existing evidence showing that e-cigarettes and NRT are far safer than smoking, and suggests that there is a very low risk associated with their long-term use.&quot; **      
  Au&amp;szlig;erdem weist Cancer Research UK erneut auf die Tatsache hin, dass Nikotin zwar abh&amp;auml;ngig macht, es hingegen &amp;ndash; wie die landl&amp;auml;ufig verbreitete Meinung &amp;ndash; eben  NICHT krebserregend  ist:  
   &quot;Nicotine is addictive, but does  not cause cancer .&quot; **      
  Auch Alison Cox, die Direktorin des britischen Zentrums f&amp;uuml;r Tabakkontrolle im britischen Krebsforschungszentrum (Cancer Research UK) weist auf diese wichtigen Tatsachen ausdr&amp;uuml;cklich hin &amp;ndash; ganz im Gegenteil zu ihrem wissenschaftlichen Pendant Dr. Martina P&amp;ouml;tschke-Langer, die ehemalige Leiterin der entsprechenden Stabstelle Krebspr&amp;auml;vention im Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) sowie des WHO-Kollaborationszentrums f&amp;uuml;r Tabakkontrolle im DKFZ.  
  Weiterhin so Dr. Lion Shahab: &quot;Dies[e Studie] bedeutet, dass einige Zweifel an der Sicherheit von e-Zigaretten falsch sein k&amp;ouml;nnen. Unsere Ergebnisse deuten auch darauf hin, dass w&amp;auml;hrend e-Zigaretten nicht nur sicherer sind, [diese] gleichzeitig eine &amp;auml;hnliche Menge an Nikotin bereitstellen wie herk&amp;ouml;mmliche Zigaretten. Dies kann Menschen helfen mit dem Rauchen aufzuh&amp;ouml;ren &amp;ndash; ganz ohne [dauerhaftes] Verlangen [und] auf eine sichere Art und Weise.&amp;ldquo;  
   &quot;This means some doubts about the safety of e-cigarettes may be wrong.&quot; **    &quot;  Our results also suggest that while e-cigarettes are not only safer, the amount of nicotine they provide is not noticeably different to conventional cigarettes. This can help people to stop smoking altogether by dealing with their cravings in a safer way.&quot; ** &amp;nbsp;   
  Alison Cox wies im Zuge dieser Langzeitstudie erneut daraufhin, dass etwa  ein Drittel der durch Tabak verursachten Todesf&amp;auml;lle auf Krebs zur&amp;uuml;ckzuf&amp;uuml;hren  ist und es daher bei ihrer aktuellen Forschung einzig und allein ein vorrangiges Ziel gibt: &amp;bdquo;Wir wollen sehen, dass noch viele weitere der britischen 10 Millionen Raucher ihre Sucht brechen.&quot;  
  Gro&amp;szlig;britannien z&amp;auml;hlt zu denjenigen L&amp;auml;ndern in der Europ&amp;auml;ischen Union, in denen die elektronische Zigarette am weitesten in der Bev&amp;ouml;lkerung verbreitet ist &amp;ndash; unter anderem, da staatliche Insititutionen dort Raucher aktiv ermuntern auf dieses deutlich weniger sch&amp;auml;dliche Produkt umzusteigen. &quot;Das Verst&amp;auml;ndnis [in der Bev&amp;ouml;lkerung] und die &amp;Uuml;bermittlung der Vorteile von Nikotinersatzstoffen wie e-Zigaretten ist ein wichtiger Schritt zur Verringerung der Zahl der durch Tabak verursachten Todesf&amp;auml;lle hier in Gro&amp;szlig;britannien.&quot; Weiterhin hebt auch sie hervor, dass diese Langzeitstudie darauf hindeutet, dass eine e-Zigarette eine weitaus sicherere Alternative zu Tabak ist und Langzeiteffekte hierbei minimal sein werden.  
   &quot;Around a third of tobacco-caused deaths are due to cancer, so we want to see many more of the UK&amp;rsquo;s 10 million smokers break their addiction.&quot; **    &quot; Understanding and communicating the benefits of nicotine replacements, such as e-cigarettes, is an important step towards reducing the number of tobacco-related deaths here in the UK.&quot; &amp;nbsp;**       &quot;This study adds to growing evidence that&amp;nbsp; e-cigarettes are a much safer alternative to tobacco , and suggests the&amp;nbsp; long term effects of these products will be minimal . &quot; **   
  Das britische Krebsforschungszentrum betont in seiner Publikation zur e-Zigarette weiterhin ausdr&amp;uuml;cklich, dass es keinerlei wissenschaftliche Beweise f&amp;uuml;r eine Sch&amp;auml;digung Dritter durch Passivdampf gibt:  
   &quot;There is  no evidence , that e-cigarettes harm bystanders.&quot; **   
  Es bleibt zu hoffen dass nun auch in Deutschland nach Jahren der Panikmache ein massives Umdenken geschieht und man die Vorteile von e-Zigaretten vor allem im Bezug auf eine massive Harm Reduction (Schadensbegrenzung) endlich erkennt!   
  Alleine  in Deutschland sterben jedes Jahr (!) rund 120.000 Menschen an den Folgen des Rauchens  &amp;ndash; mit gezielten Falschinformationen, Desinformation und einer damit einhergenden Verunsicherung der Bev&amp;ouml;lkerung zu e-Zigaretten wird man hieran sicherlich auch in Zukunft nichts &amp;auml;ndern.  
  Wir schlie&amp;szlig;en uns daher selbstverst&amp;auml;ndlich der abschlie&amp;szlig;enden Meinung des britischen Krebsforschungszentrums Cancer Research UK an:  
   &quot;LET&amp;rsquo;S BEAT CANCER SOONER.&quot;  **   dt.: &amp;bdquo;Lasst uns den Krebs fr&amp;uuml;her besiegen.&amp;ldquo;  
     SEHR WICHTIG:   Leider gehen wir davon aus, dass diese bahnbrechende Pressemeldung des britischen Krebsforschungszentrums Cancer Research UK in der Medienlandschaft hierzulande erneut kein allzu gro&amp;szlig;es Echo finden wird &amp;ndash; es liegt also erneut an Euch  so viele Menschen wie m&amp;ouml;glich auf diesen wichtigen Text aufmerksam zu machen .   
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 &amp;nbsp; 
  In diesem Sinne,  
  don&amp;rsquo;t be a Smoker, just be smart!  
   Euer iSmokeSmart Team  
 &amp;nbsp; 
  ** Quellen-Angabe:   Cancer Research UK, Pressemeldung vom 06.02.2017    
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  &amp;nbsp;  
  &amp;copy; 2017, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!  
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                            <updated>2017-02-07T12:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Wichtige Kundeninformation – Neues Jugendschutzgesetz ab 01.04.2016!</title>
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                                            München, 01.04.2016. In Deutschland gilt seit 1. April 2016 ein neues Jugendschutzgesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem Konsum von elektronischen Zigaretten. Hierdurch gibt es neue gesetzliche Auflagen wie z.B. eine Altersprüfung beim Online-Kauf, sowie eine A...
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                  Sehr geehrte Kunden (aus Deutschland),  
  seit&amp;nbsp; 1. April 2016  (kein Aprilscherz!) gilt in Deutschland ein  neues Jugendschutzgesetz  welches Kinder und Jugendliche vor dem Konsum von elektronischen Zigaretten sch&amp;uuml;tzen soll, denn e-Zigaretten geh&amp;ouml;ren &amp;ndash; wie Tabakwaren &amp;ndash; definitiv nicht in die H&amp;auml;nde von Minderj&amp;auml;hrigen.  
   Wir haben die&amp;nbsp; neue gesetzlich vorgeschriebene Alterspr&amp;uuml;fung, sowie die sog. Alterssichtpr&amp;uuml;fung bei Paket&amp;uuml;bergabe  f&amp;uuml;r Sie so  kundenfreundlich  wie m&amp;ouml;glich und sogar  kostenlos  gestaltet.&amp;nbsp;   
  Im Folgenden m&amp;ouml;chten wir Sie ausf&amp;uuml;hrlich dar&amp;uuml;ber aufkl&amp;auml;ren wie Sie Ihr Alter in Ihrem Kundenkonto bei uns einfach verifizieren k&amp;ouml;nnen und was bei Ihren Bestellungen seit 1. April 2016 zu beachten ist.   
  Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie sich die folgenden wichtigen Informationen in Ihrem Interesse unbedingt vollst&amp;auml;ndig und aufmerksam durch. Vielen Dank vorab.  
  Das neue  Jugendschutzgesetz f&amp;uuml;r e-Zigaretten gilt seit 1. April 2016  und wir sind daher seit diesem Zeitpunkt&amp;nbsp; gesetzlich verpflichtet  zu &amp;uuml;berpr&amp;uuml;fen, ob Sie (beziehungsweise ggf. der Empf&amp;auml;nger Ihrer Sendung) vollj&amp;auml;hrig sind. Wir bitten Sie daher um Ihr Verst&amp;auml;ndnis.    
   *** WICHTIGE INFORMATION vorab ***   
  Das Jugendschutzgesetz betrifft ausschlie&amp;szlig;lich Kunden aus Deutschland,   sowie den Paket-Versand nach Deutschland!  
  &amp;nbsp;  
  Aufgrund des neuen deutschen Jugendschutzgesetzes gibt es f&amp;uuml;r Sie zuk&amp;uuml;nftig  zwei wichtige Neuerungen  beim Online-Kauf von elektronischen Zigaretten und Zubeh&amp;ouml;r:    
    1. Neuerung: Altersverifizierung Ihres Kundenkontos notwendig    
  Sie m&amp;uuml;ssen (einmalig) w&amp;auml;hrend des Kauf- bzw. Bestellprozesses Ihr pers&amp;ouml;nliches Kundenkonto altersverifizieren. Hierzu werden Sie gesondert w&amp;auml;hrend der ersten Bestellung seit dem 1. April 2016 aufgefordert.  
     
  Die Pr&amp;uuml;fung der Vollj&amp;auml;hrigkeit erfolgt wie bei anderen gro&amp;szlig;en Verkaufsportalen (z.B. Amazon) &amp;uuml;ber die Eingabe der Daten aus Ihrem  Ausweis . Sie k&amp;ouml;nnen zwischen  Personalausweis  (neu oder alt), und  Aufenthaltserlaubnis  (Aufenthaltstitel) w&amp;auml;hlen, sofern Sie keinen deutschen Personalausweis besitzen. Auch die Eingabe der Ausweisdaten aus Ihrem  Reisepass  ist m&amp;ouml;glich &amp;ndash;&amp;nbsp; Reisep&amp;auml;sse aller L&amp;auml;nder m&amp;ouml;glich!&amp;nbsp;   
   Alle Ausweise m&amp;uuml;ssen nat&amp;uuml;rlich noch g&amp;uuml;ltig sein!  (siehe: G&amp;uuml;ltig bis, Date of Expiry)  
  Bitte beachten Sie folgende Eingabe-Anleitung: &amp;nbsp; &amp;nbsp;     Eingabe-Hilfe ansehen       
   Wir werden in K&amp;uuml;rze&amp;nbsp;  weitere Ausweise aufnehmen  &amp;nbsp;(z.B. Personalausweise der EU-L&amp;auml;nder). Wir bitten um Ihr Verst&amp;auml;ndnis, dass wir uns zun&amp;auml;chst auf die relevantesten Ausweise konzentriert haben.   
     WICHTIG bis zur Freischaltung der anderen Ausweise:  &amp;nbsp;Sofern Sie in Deutschland leben und  keinen der w&amp;auml;hlbaren Ausweise  besitzen, erstellen &amp;ndash; &amp;nbsp;falls Sie noch kein Kundenkonto besitzen &amp;ndash; Sie bitte ein Kundenkonto (oben unter &quot;Mein Konto&quot;) und senden Sie uns bitte die eingescannte&amp;nbsp; Vorder- und R&amp;uuml;ckseite Ihres Ausweises  (z.B. Personalausweis Schweiz, Italien, etc.) an unsere Email  kontakt(at)ismokesmart.de  . Wir werden Ihren Ausweis dann &amp;uuml;berpr&amp;uuml;fen und Ihr Kundenkonto schnellst m&amp;ouml;glich &amp;ndash;  innerhalb von 24 Stunden &amp;ndash; freischalten .   
  Die Ausweisdaten werden in unserem Online-Shop w&amp;auml;hrend der Bestellung auf Richtigkeit gepr&amp;uuml;ft, Ihr Alter wird best&amp;auml;tigt und Ihr Kundenkonto ist damit&amp;nbsp; dauerhaft altersverifiziert . Es versteht sich von selbst, dass Sie die pers&amp;ouml;nlichen Zugangsdaten zu Ihrem Kundenkonto (Ihre Email Adresse und Ihr gew&amp;auml;hltes Passwort) keinem unberechtigten Dritten bzw. Minderj&amp;auml;hrigen weitergeben d&amp;uuml;rfen.  
  Selbstverst&amp;auml;ndlich werden Ihre eingegebenen Ausweisdaten im Rahmen der Alterspr&amp;uuml;fung durch eine  sichere SSL-Verbindung verschl&amp;uuml;sselt  an uns &amp;uuml;bertragen und  keinesfalls von uns gespeichert . Sie dienen ausschlie&amp;szlig;lich der (einmaligen) Altersverifizierung Ihres pers&amp;ouml;nlichen Kundenkontos.  
     
    WICHTIGER HINWEIS:   Bitte beachten Sie jedoch, dass die Altersangabe in Ihrem Kundenkonto nur bei Eingabe der korrekten Daten Ihres Ausweises verifiziert werden kann. Daher bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse um  gr&amp;ouml;&amp;szlig;te Sorgfalt bei der Eingabe Ihrer Ausweisdaten . Bitte achten Sie auf  Verwechslung von z.B. der Zahl &quot;0&quot; mit dem Buchstaben &quot;O&quot; !  
  &amp;nbsp;  
   2. Neuerung: Alterspr&amp;uuml;fung bei Paket&amp;uuml;bergabe   
  Weiterhin schreibt das neue Jugendschutzgesetz eine sog.  Alterssichtpr&amp;uuml;fung bei Paket&amp;uuml;bergabe  vor, dies funktioniert wie z.B. beim Kauf von Tabakwaren und Alkohol im Ladengesch&amp;auml;ft oder an der Tankstelle.  
     
  Hierdurch entstehen uns f&amp;uuml;r jedes versendete Paket zus&amp;auml;tzliche Kosten, welche wir jedoch keinesfalls auf Sie umlegen m&amp;ouml;chten.  Daher bleiben unsere attraktiven Versandkosten unver&amp;auml;ndert&amp;nbsp; und die  Alterssichtpr&amp;uuml;fung f&amp;uuml;r Sie kostenlos .  
   Wir bitten Sie unbedingt daf&amp;uuml;r Sorge zu tragen, dass Sie oder eine andere vollj&amp;auml;hrige Person (Alter: mindestens 18 Jahre) Ihr Paket entgegennehmen kann.  Sollten Zweifel bzgl. des Alters der entgegennehmenden Person bestehen, wird der Paket-Bote einen  Ausweis als Altersbest&amp;auml;tigung  verlangen &amp;ndash; wie z.B. beim Kauf von Tabakwaren im Supermarkt!  
    WICHTIGER HINWEIS:   Ihre Sendung kann  nicht mehr an Nachbarn  und  nicht mehr an vereinbarte Ablageorte  zugestellt werden! Trifft der Paket-Bote nicht Sie bzw. keine in Ihrem Haushalt lebende vollj&amp;auml;hrige Person an, wird Ihr Paket in die n&amp;auml;chst gelegenste Postfiliale zur Abholung gebracht. Auch dort wird eine Alterssichtpr&amp;uuml;fung wie an der Haust&amp;uuml;r erfolgen.    WICHTIGER HINWEIS in eigener Sache:   Wir bitten Sie  im Falle einer Weiterleitung Ihres Pakets  in die  n&amp;auml;chst gelegene Postfiliale  (siehe oben) dort Ihr Paket  innerhalb von 5 Werktagen  unbedingt abzuholen, da uns sonst jede R&amp;uuml;cksendung wiederum in Rechnung gestellt wird! Sie k&amp;ouml;nnen Ihr Paket jederzeit in Ihrem Kundenmen&amp;uuml; unter &quot;Meine Bestellungen&quot; verfolgen &amp;ndash; Sie erhalten zudem nach Versand Ihres Pakets von uns eine Email mit der Sendungsnummer und einen Link zur Sendungsverfolgung. Bitte verfolgen Sie daher Ihr Paket und holen dies &amp;ndash; f&amp;uuml;r den Fall, dass Sie bei Zustellung nicht zu Hause waren &amp;ndash; in der laut Sendungsverfolgung angegebenen Postfiliale ab!&amp;nbsp; Nur so k&amp;ouml;nnen wir dauerhaft unsere niedrigen Versandkosten beibehalten. &amp;nbsp;Wir m&amp;ouml;chten solche Kosten, welche aufgrund von unn&amp;ouml;tigen R&amp;uuml;cksendungen entstehen nicht auf Sie und unsere anderen Kunden umlegen.&amp;nbsp; Vielen Dank vorab!      
  Wir hoffen sehr, dass Ihnen das neue Jugendschutzgesetz keine allzu gro&amp;szlig;en Unannehmlichkeiten beschert und dass Sie auch in Zukunft auf die Premium-Qualit&amp;auml;t und den erstklassigen Service von iSmokeSmart vertrauen.  
   Bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben haben wir uns gro&amp;szlig;e M&amp;uuml;he gegeben, sodass Sie auch selbstverst&amp;auml;ndlich weiterhin kundenfreundlich bei uns einkaufen k&amp;ouml;nnen.   
  Sollten Sie Hilfe bei der Eingabe Ihrer Ausweisdaten ben&amp;ouml;tigen oder sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte einfach unser iSmokeSmart Team von  Mo. &amp;ndash; Fr. von 10:00 &amp;ndash; 19:00 Uhr oder Samstag von 10:00 &amp;ndash; 18:00 Uhr unter +49 (0)89 &amp;ndash; 999 325 29  oder senden Sie uns eine Email an  kontakt(at)ismokesmart.de   
  &amp;nbsp;  
  Mit freundlichen Gr&amp;uuml;&amp;szlig;en und weiterhin viel Spa&amp;szlig; beim Dampfen,  
  Ihr iSmokeSmart.de Team  
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  &amp;copy; 2016, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!  
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                            <updated>2016-04-01T00:01:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Kein Verbot – Nikotinhaltige Liquids sind natürlich weiterhin frei verkäuflich!</title>
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                                            München, 08.02.2016. In der Presse ist aktuell von einem BGH-Urteil die Rede, welches angeblich aussagt, dass nikotinhaltige Liquids in Deutschland verboten wären. Dies ist nach eingehender rechtlicher Prüfung unserer Einschätzung nach definitiv nicht der Fall, da sich dieses ...
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                <![CDATA[
                  M&amp;uuml;nchen, 08.02.2016. In der Presse ist aktuell von einem BGH-Urteil die Rede, welches angeblich aussagt, dass nikotinhaltige Liquids in Deutschland verboten w&amp;auml;ren. Dies ist nach eingehender rechtlicher Pr&amp;uuml;fung  unserer Einsch&amp;auml;tzung nach&amp;nbsp; definitiv nicht der Fall, da sich dieses Urteil lediglich auf einen vor dem Landgericht Frankfurt verhandelten Einzelfall aus dem Jahr 2013 (   Link   ) bezieht.   
  Au&amp;szlig;erdem hat sich die Rechtslage mittlerweile aufgrund einer neuen EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 bereits dahingehend ge&amp;auml;ndert, dass diese Produkte nat&amp;uuml;rlich weiterhin frei verk&amp;auml;uflich sind &amp;ndash; und zwar in jedem EU-Land.  
  Denn selbst wenn es dem BGH zufolge im Jahr 2013 rechtlich noch anders aussah, sind nikotinhaltige Liquids und elektronische Zigaretten bereits seit dem Jahr 2014 ganz klar durch h&amp;ouml;heres EU-Recht (Richtlinie 2014/40/EU) geregelt:  
     EU-Richtlinie 2014/40/EU (Link)&amp;nbsp;     
  Die EU-Richtlinie 2014/40/EU ist bereits am 19.05.2014 in Kraft getreten und die Mitgliedstaaten &amp;ndash; auch Deutschland &amp;ndash; sind daher nach zutreffener Auffassung verpflichtet nationales Recht auch vor Ablauf der Umsetzungsfrist in deutsches Recht (20.05.2016) richtlinienkonform auszulegen.   
  Es besteht daher auch in Deutschland eine Vorwirkung der EU-Richtlinie 2014/40/EU dahingehend, dass nicht verboten sein kann, was seit dem 19.05.2014 EU-rechtlich und ab dem 20.05.2016 zwingend auch nach deutschem Recht erlaubt ist. Somit widerspricht das aktuelle BGH-Urteil nicht nur der bislang &amp;uuml;berwiegenden Meinung in der juristischen Literatur sowie der Rechtsprechung (vgl.   OVG M&amp;uuml;nster, Urteil vom 04.11.2014, 4 A 775/14  ), sondern kollidiert gleicherma&amp;szlig;en mit EU-Recht.  
  Zudem hat das aktuelle BGH-Urteil keine Auswirkung auf die aktuelle Rechtslage, da der verhandelte Fall aus Frankfurt zeitlich vor dem Inkraftreten dieser Richtlinie lag und die aktuelle Rechtslage g&amp;auml;nzlich anders aussieht.  
  Obendrein hat der BGH gar nicht die rechtliche Kompetenz ein Produkt zu verbieten. Der BGH ist und bleibt lediglich ein Gericht, in welchem Richter eine spezielle gerichtliche Entscheidung auf Rechtm&amp;auml;&amp;szlig;igkeit &amp;uuml;berpr&amp;uuml;fen &amp;ndash; also ob diese Entscheidung korrekt oder falsch war. Ge&amp;auml;u&amp;szlig;ert wird diese &quot;Meinung&quot; der Richter durch ein sog. BGH-Urteil. Wenn wiederum nun aus einem BGH-Urteil &amp;ndash; wie von Medien nun f&amp;auml;lschlicherweise verbreitet &amp;ndash; jedoch gleichbedeutend ein Gesetz werden w&amp;uuml;rde, h&amp;auml;tte dies im Allgemeinen fatale Auswirkungen, denn auch Richter sind nur Menschen und machen Fehler. Keineswegs kann der BGH also rechtlich ein generelles Verbot von nikotinhaltigem Liquid erwirken.  
  Von den deutschen Medien werden diese und weitere Aspekte jedoch abermals au&amp;szlig;er Acht gelassen und es wird (w&amp;auml;hrend der Karnevalszeit) feucht fr&amp;ouml;hlich propagiert, dass nikotinhaltige e-Zigaretten und Liquids nun verboten w&amp;auml;ren &amp;ndash; das komplette Gegenteil ist jedoch der Fall. Verkaufen l&amp;auml;sst sich eine Meldung &amp;uuml;ber ein Verbot &amp;ndash; frei nach dem Motto &quot;Quote vor Wahrheit&quot; &amp;ndash; nat&amp;uuml;rlich immer besser...  
  Unserer Meinung nach handelt es sich ungeachtet der gerade beschriebenen Tatsache bei dem aktuellen BGH-Urteil zudem um die wohl gr&amp;ouml;&amp;szlig;te Fehlentscheidung, welche jemals in Bezug auf e-Zigaretten vor einem deutschen Gericht entschieden worden ist. Es ist daher seit heute nicht mehr nur ein gesundheitspolitischer Skandal rund um die e-Zigarette, sondern nun auch noch ein massiver Justiz-Skandal &amp;ndash; denn bereits seit dem Jahr 2001 galt die EU-Richtlinie 2001/37/EG, welche Tabakerzeugnisse klar definiert hat:  
     EU-Richtlinie 2001/37/EG (Link)&amp;nbsp;     
  Offensichtlich haben sich die Richter des BGH die Richtlinie 2001/37/EG, welche Tabakerzeugnisse auch bereits im Jahr 2013 genau regelte nicht genau angesehen.  
  Laut dieser Richtlinie sind Tabakerzeugnisse n&amp;auml;mlich Erzeugnisse, die zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt sind, &amp;bdquo;sofern sie ganz oder teilweise aus Tabak bestehen.&amp;ldquo; Davon klar abgegrenzt ist in Artikel 2 Nr. 3 der Richtlinie jedoch explizit der Stoff Nikotin!  
  Aufgrund dieser rechtlichen Abgrenzung wird ein Produkt nicht automatisch ein Tabakerzeugnis oder ein Tabakprodukt wenn es Nikotin enth&amp;auml;lt, denn weder die e-Zigarette noch das Liquid bestehen im Sinne dieser Richtlinie &amp;bdquo;ganz oder teilweise aus Tabak&amp;ldquo;. Auch wenn das Nikotin aus Tabak gewonnen worden ist, l&amp;auml;sst dieses das Produkt noch nicht zu einem Tabakerzeugnis werden, sondern wenn &amp;uuml;berhaupt zu einem &amp;bdquo;Nikotin-Produkt&amp;ldquo; &amp;ndash; denn der Stoff Nikotin kann &amp;uuml;brigens neben der synthetischen Herstellung sogar aus Tomaten, Kartoffeln, Paprika oder anderen Nachtschattengew&amp;auml;chsen gewonnen werden.   
  Analog ist auch Teer kein Tabakerzeugnis, selbst wenn dieser durch die Verbrennung von Tabak entsteht, denn auch Teer ist in Artikel 2 Nr. 4 klar von den Tabakerzeugnissen abgegrenzt. Macht auch Sinn, denn sonst w&amp;auml;ren Teer-Produzenten automatisch Tabakerzeugnis-Hersteller.  
  Weiterhin ist das Produkt e-Zigarette auch nicht zum Rauchen, Kauen oder anderweitigen oralen Gebrauch oder zum Schnupfen bestimmt, sondern es wird Dampf (kein Rauch!) inhaliert; das Inhalieren des Dampfes ist eine andere, im Vorl&amp;auml;ufigen Tabakgesetz nicht angesprochene Anwendungsform und daher als kein Unterfall der oralen Aufnahme zu sehen. Dies wurde auch bereits mehrfach h&amp;ouml;chstrichterlich in Deutschland entschieden.  
  Was &amp;bdquo;Tabak zum oralen Gebrauch&amp;ldquo; ist, wird auch aus dieser Richtlinie aus dem Jahr 2001 klar, denn es sind bestimmte Erzeugnisse, &amp;bdquo;die ganz oder teilweise aus Tabak bestehen, sei es in Form eines Pulvers oder feink&amp;ouml;rnigen Granulats oder einer Kombination dieser Formen, insbesondere in Portionsbeuteln bzw. por&amp;ouml;sen Beuteln, oder in einer Form, die an ein Lebensmittel erinnert, mit Ausnahme von Erzeugnissen, die zum Rauchen oder Kauen bestimmt sind.&amp;ldquo; Eine Inhalation wie bei e-Zigaretten kann also zudem nicht mit dem oralen Gebrauch solcher festen Stoffe, wie z.B. Snus, gleichgesetzt werden.  
  Auf diese unterschiedlichen Gebrauchsformen zwischen &quot;oralem Gebrauch&quot; und einer &quot;Inhalation&quot; wies auch das OVG M&amp;uuml;nster (  04.11.2014, Az. 4 A 775/14  ) in seinem Urteil ganz klar hin:  
   &quot;Wie bereits dargelegt, handelt es sich bei dem Konsum von E-Zigaretten nicht um &quot;Rauchen&quot;. Die Nutzung stellt sich auch nicht als ein &quot;anderweitiger oraler Gebrauch&quot; im Sinne des &amp;sect; 3 Abs. 1 VTabakG dar. Dieser erfasst lediglich solche Produkte, die l&amp;auml;nger in der Mundh&amp;ouml;hle gehalten werden, mithin oral/peroral (&amp;uuml;ber den Mund) aufgenommen werden. Die Aufnahme der verdampften nikotinhaltigen Liquids erfolgt demgegen&amp;uuml;ber inhalativ, das hei&amp;szlig;t durch Einatmen in die Lunge. Diese beiden Applikationsformen sind sowohl medizinisch als auch vom Sprachgebrauch zu differenzieren.&quot;   
   Und jetzt wird es richtig interessant...    
  Das BGH-Urteil widerspricht sogar dem Gesetzgeber selbst, denn bereits im Jahr 2012 &amp;auml;u&amp;szlig;erte sich die Bundesregierung zum vor dem BGH verhandelten Sachverhalt wie folgt (Ab Seite 7, Mitte):  
     Deutscher Bundestag, Drucksache 17/9872&amp;nbsp;     
   &quot;Aus Sicht der Bundesregierung stellen E-Zigaretten und nikotinhaltige Liquids als Teile davon keine Tabakerzeugnisse im Sinne des &amp;sect; 3 Absatz 1 des Vorl&amp;auml;ufigen Tabakgesetzes dar. Nach der Legaldefinition des &amp;sect; 3 Absatz 1 des Vorl&amp;auml;ufigen Tabakgesetzes sind Tabakerzeugnisse &amp;bdquo;aus Rohtabak oder unter Verwendung von Rohtabak hergestellte Erzeugnisse, die zum Rauchen, Kauen oder anderweitigen oralen Gebrauch oder zum Schnupfen bestimmt sind.&amp;ldquo;   
   &quot;Oraler Gebrauch im Sinne des &amp;sect; 3 Absatz 1 des Vorl&amp;auml;ufigen Tabakgesetzes ist das Einf&amp;uuml;hren von Erzeugnissen aus Tabak in den Mund, ohne dass Rauch erzeugt wird. Vor diesem Hintergrund handelt es sich beim Inhalieren nikotinhaltiger Liquids nicht um anderweitigen oralen Gebrauch.&quot;   
   &quot;Wie [...] dargestellt, hatte die Europ&amp;auml;ische Kommission in der &amp;bdquo;Orientation Note &amp;ndash; Electronic cigarettes and the EC Legislation&amp;ldquo; vom 22. Mai 2008 seinerzeit festgestellt, dass elektronische Zigaretten, die keinen Tabak enthalten, keine Tabakerzeugnisse im Sinne der Richtlinie 2001/37/EG sind.&quot;   
  Die EU-Kommision kam bereits im Jahr 2008 zu folgender Schlussfolgerung:  
   &quot; [An] Electronic cigarette not containing tobacco is not a tobacco product under the Tobacco Products Directive.&quot;  (  Link  )   
  Weiterhin hat der BGH einen entscheidenen Fehler begangen, denn er hat vers&amp;auml;umt im Rahmen dieses Urteils den EUGH (Europ&amp;auml;ischer Gerichtshof) anzurufen, denn dieses Urteil ist faktisch ein Eingriff in den EU-Binnenmarkt und verst&amp;ouml;&amp;szlig;t damit gegen geltendes EU-Recht.  
  Es handelt sich also vielmehr um einen gravierenden Justiz-Irrtum als um ein geschriebenes Gesetz oder gar ein Verbot. Anders als deutsche Medien es nun propagieren hat der BGH also keinesfalls ein Verbot dieser Produkte erwirkt sondern lediglich seine Meinung in einem Revisions-Verfahren zu einem Urteil aus dem Jahr 2013 mitgeteilt &amp;ndash; nicht mehr und nicht weniger.   
  Im &amp;Uuml;brigen ist das BGH-Urteil auch nur eine Entscheidung von f&amp;uuml;nf Strafsenaten. Es ist h&amp;ouml;chst fraglich ob die &amp;uuml;brigen vier Strafsenate vor dem Hintergrund der neuen Regelung der EU-Richtlinie 2014/40/EU und den vorangegangen Urteilen der Verwaltungsgerichte dieser Entscheidung &amp;uuml;berhaupt ann&amp;auml;hernd folgen w&amp;uuml;rden.  
  Laut aktueller Rechtslage w&amp;auml;re zudem bei einem neuen Verfahren das sog. G&amp;uuml;nstigkeitsprinzip anzuwenden, welches bei mehreren kollidierenden Rechtsnormen die f&amp;uuml;r den Betroffenen g&amp;uuml;nstigste (EU-Richtlinie 2014/40/EU) anwendet und die ung&amp;uuml;nstigere (VTabG) automatisch verdr&amp;auml;ngt.  
  Laut aktueller Rechtslage bleiben nikotinhaltige e-Zigaretten und Liquids somit nat&amp;uuml;rlich frei verf&amp;uuml;gbar und verk&amp;auml;uflich.  
   Die einzig entscheidene Frage aus unserer Sicht ist hierbei also:   
   Wer wurde hier gekauft &amp;ndash; und wer hat bezahlt?!   
  Abschlie&amp;szlig;end bleibt nicht nur zu hoffen, dass die namhafte deutsche Presse in Belangen der e-Zigarette zuk&amp;uuml;nftig deutlich besser recherchiert, sondern auch, dass Artikel welche andere signifikantere t&amp;auml;gliche Themen betreffen hingegen auf gr&amp;ouml;&amp;szlig;erer journalistischer Sorgfalt und einer detailgenaueren Recherche beruhen.  
  In diesem Sinne,  
  Don&amp;rsquo;t be a Smoker, just be Smart!  
  Euer iSmokeSmart.de Team  
 &amp;nbsp; 
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    Hinweis: Dieser Blog-Artikel wurde zwar sorgf&amp;auml;ltig von uns recherchiert, stellt aber lediglich die Meinung von iSmokeSmart und keine rechtsverbindliche Aussage dar.   
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                            <updated>2016-02-08T16:30:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Explodierte e-Zigarette in Köln war ein Billig-Nachbau (Plagiat)!</title>
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                                            München, 28.01.2016. Heute Abend überschlagen sich die Pressemeldungen über eine explodierte e-Zigarette in Köln. Die wichtigste Tatsache zum Vorfall wird von nahezu allen deutschen Medien hierbei jedoch abermals – wie so oft bei Negativmeldungen zu elektronischen Zigaretten –...
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                <![CDATA[
                  M&amp;uuml;nchen, 28.01.2016. Heute Abend &amp;uuml;berschlagen sich die Pressemeldungen &amp;uuml;ber eine explodierte e-Zigarette in K&amp;ouml;ln. Die wichtigste Tatsache zum Vorfall wird von nahezu allen deutschen Medien hierbei jedoch abermals &amp;ndash; wie so oft bei Negativmeldungen zu elektronischen Zigaretten &amp;ndash; au&amp;szlig;en vor gelassen, denn es handelte sich nachweislich um einen  Billig-Nachbau  einer hochwertigen e-Zigarette aus den USA! Es soll scheinbar erneut die Bev&amp;ouml;lkerung aktiv verunsichert werden &amp;ndash; damit diese wohl am besten lieber wieder raucht.  
  Aus gesicherter Quelle bzw. direkter R&amp;uuml;ckfrage bei den beteiligten Personen wissen wir, dass es sich bei dem &amp;bdquo;explodierten&amp;ldquo; Modell um einen offensichtlich mangelhaften Billig-Nachbau (sog. Klon bzw. Plagiat) handelte und man also keineswegs hierbei von einer handels&amp;uuml;blichen e-Zigarette sprechen kann, welche man im seri&amp;ouml;sen deutschen Fachhandel erwerben kann.  Das Modell, ein sogenannter Akkutr&amp;auml;ger, welches im Original (Hersteller: Avid Lyfe, USA) ca. rund 250 Dollar kostet, erwarb der Gesch&amp;auml;digte als sog. Plagiat (Klon) vermutlich sehr preiswert f&amp;uuml;r rund 20 Dollar auf der chinesischen Plattform Alibaba (China) oder bei anderen &amp;ndash; eher unseri&amp;ouml;sen &amp;ndash; Plattformen oder H&amp;auml;ndlern. Auf Alibaba findet man z.B. leicht ein solches Beispiel eines Billig-Nachbaus:      Link      Der junge Mann (20) betrat den e-Zigaretten Laden in K&amp;ouml;ln mit diesem nachgebauten Billig-Modell und kaufte sich hierf&amp;uuml;r einen neuen Hochleistungsakku. Da Plagiate aus China in den allermeisten F&amp;auml;llen originalgetreu aussehen, kann man dem K&amp;ouml;lner H&amp;auml;ndler auch hier keinerlei Mitschuld unterstellen, denn er ging selbstverst&amp;auml;ndlich davon aus, dass der mitgebrachte Akkutr&amp;auml;ger die Mindestanforderungen eines elektronischen Ger&amp;auml;ts (bzw. e-Zigarette), welches normalerweise mit einem Hochleistungs-Akku betrieben wird, erf&amp;uuml;llt.  Als der junge Mann dann den Hochleistungs-Akku in sein nachgebautes Ger&amp;auml;t einbaute und dieses betrieb, fing die e-Zigarette Feuer und der Mann erlitt dadurch bedauerlicherweise Verletzungen.  Wir m&amp;ouml;chten an dieser Stelle also noch einmal ausdr&amp;uuml;cklich darauf aufmerksam machen,  ausschlie&amp;szlig;lich qualitativ hochwertige e-Zigaretten von Markenherstellern&amp;nbsp; und  keinesfalls Billig-Kopien zu verwenden ! Solche Plagiate bzw. Klone (Fakes) k&amp;ouml;nnen erhebliche Gesundheitsgefahren f&amp;uuml;r den Nutzer mit sich bringen!    
   Erwerben Sie bitte daher hierzulande Ihre e-Zigaretten und Bauteile bzw. Ersatzteile ausschlie&amp;szlig;lich in einem seri&amp;ouml;sen deutschen Fachhandel wie z.B. dem erfahrenen M&amp;uuml;nchener Unternehmen iSmokeSmart.   
   Abschlie&amp;szlig;end k&amp;ouml;nnen wir mit Sicherheit sagen: handels&amp;uuml;bliche hochwertige e-Zigaretten von Markenherstellern bleiben nach wie vor sichere elektronische Ger&amp;auml;te &amp;ndash; genauso wie handels&amp;uuml;bliche Mobiltelefone, MP3 Player, Uhren usw. und verf&amp;uuml;gen &amp;uuml;ber die gleichen wichtigen Sicherheitsstandards wie z.B. ein Entgasungsloch bzw. eine Sollbruchstelle, welche zwingend notwendig sind f&amp;uuml;r den Betrieb des Ger&amp;auml;ts durch einen Akku bzw. Hochleistungs-Akku. Billige Nachbauten werden meist extrem kosteng&amp;uuml;nstig produziert, worunter allzu oft leider die Sicherheit leiden kann &amp;ndash; ganz zum Nachteil f&amp;uuml;r den Benutzer.  Lesen Sie hierzu bitte folgenden ausf&amp;uuml;hrlichen Artikel, welcher &amp;auml;hnliche Pressemitteilungen weiter aufkl&amp;auml;rt:   
      Blog-Artikel &amp;uuml;ber die Sicherheit handels&amp;uuml;blicher e-Zigaretten   &amp;nbsp;   
  Selbstverst&amp;auml;ndlich w&amp;uuml;nschen wir dem jungen Mann eine baldige Genesung von seinen Verletzungen.  In diesem Sinne,  
  Don&amp;rsquo;t be a Smoker, just be Smart!  
  Euer iSmokeSmart.de Team  
 &amp;nbsp; 
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  &amp;copy; 2016, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck und Vervielf&amp;auml;ltigung nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!  
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                            <updated>2016-01-28T19:30:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Popkorn-Lunge durch e-Zigaretten Liquid? – Studie falsch interpretiert!</title>
            <id>https://www.ismokesmart.de/e-zigaretten-blog/895-popkorn-lunge-durch-e-zigaretten-liquid-studie-falsch-interpretiert.html</id>
            <link href="https://www.ismokesmart.de/e-zigaretten-blog/895-popkorn-lunge-durch-e-zigaretten-liquid-studie-falsch-interpretiert.html"/>
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                                            München, 12.12.2015. Seit kurzem berichten deutsche Medien offensiv über eine aktuelle Harvard-Studie und den Inhaltsstoff bzw. das Liquid-Aroma Diacetyl, welches in Verdacht steht eine sog. „Popkorn-Lunge“ auszulösen. Auch hier wird abermals aus einer kleinen Mücke ein großer...
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                  M&amp;uuml;nchen, 12.12.2015. Seit kurzem berichten deutsche Medien offensiv &amp;uuml;ber eine aktuelle Harvard-Studie und den Inhaltsstoff bzw. das Liquid-Aroma Diacetyl, welches in Verdacht steht eine sog. &amp;bdquo;Popkorn-Lunge&amp;ldquo; auszul&amp;ouml;sen. Auch hier wird abermals aus einer kleinen M&amp;uuml;cke ein gro&amp;szlig;er Elefant gemacht.  
  Ungeachtet der Tatsache, dass diese Thematik allen seri&amp;ouml;sen und namhaften gro&amp;szlig;en deutschen Liquid-Herstellern seit etlichen Jahren bekannt ist und nahezu alle aus genau diesem Grund ausdr&amp;uuml;cklich auf die Verwendung solcher Stoffe verzichten, m&amp;ouml;chten wir Ihnen hiermit trotzdem gerne ausf&amp;uuml;hrlich darlegen, warum diese Medienberichte erstens vollst&amp;auml;ndig &amp;uuml;berzogen sind und zweitens vielmehr wohl nur dem Zweck dienen sollen, Nutzer von e-Zigaretten und die Bev&amp;ouml;lkerung noch tiefer zu verunsichern.  
  Eine Tabaklobby- bzw. Pharmalobby-gesteuerte Verbreitung solcher Berichte ist hierbei nicht von der Hand zu weisen, sondern vieles deutet sogar besonders darauf hin, dass e-Zigaretten Nutzer entweder lieber wieder rauchen sollen, oder besser noch statt einer e-Zigarette lieber die Nikotinprodukte der Pharmakonzerne verwenden sollen. Das Nikotin in solchen Produkten ist nat&amp;uuml;rlich nicht sch&amp;auml;dlich... aber das ist ein anderes Thema.  
  Auch Anti-Raucher-Organisationen und Institutionen wie dem DKFZ rund um die wohl gr&amp;ouml;&amp;szlig;te e-Zigaretten Gegnerin Fr. Dr. Martina P&amp;ouml;tschke-Langer spielen solche Berichte nat&amp;uuml;rlich in die H&amp;auml;nde um das Thema &amp;bdquo;e-Zigarette&amp;ldquo; weitergehend zu dramatisieren.  
  Zun&amp;auml;chst stellen wir nach Sichtung der benannten Harvard-Studie (   Quelle   ) fest, dass diese in den USA durchgef&amp;uuml;hrt worden ist, bei welcher man aus &amp;uuml;ber 7.000 in den USA verkauften Liquids ganze 51 Liquids &amp;bdquo;ausgew&amp;auml;hlt&amp;ldquo; und diese dann getestet hat. Es handelte sich laut Studienbericht sogar um eine bewusste Selektion von einzelnen Liquids! Bereits bei dieser &quot;Selektion&quot; ist eine Manipulation der Studienergebnisse nicht auszuschlie&amp;szlig;en sondern vielmehr zu erwarten.  
  Es handelt sich also im Gro&amp;szlig;en und Ganzen zun&amp;auml;chst um Liquids, welche in den USA verkauft werden. Insbesondere in den USA findet der Aromastoff Diacetyl des &amp;ouml;fteren Anwendung in Liquids f&amp;uuml;r elektronische Zigaretten.  
  Seri&amp;ouml;se deutsche Liquidhersteller verzichten jedoch explizit auf die Verwendung solcher Aromastoffe, da diese sich des benannten Risikos einer &amp;bdquo;Popkorn-Lunge&amp;ldquo; o.&amp;auml;. durchaus bewusst sind, wie z.B. der Hersteller von Happy Liquid, welcher Inhaltsstoffe und Aromen vor Verwendung auf Lungenvertr&amp;auml;glichkeit ausf&amp;uuml;hrlich untersucht und eben genau aus diesem Grund auf die Verwendung von Diacetyl, verwandter Diketone oder Triacetin verzichtet.  
  Grunds&amp;auml;tzlich bedeutet eine Verwendung selbst dieser Aromastoffe, vor allem f&amp;uuml;r einen Dampfer, welcher vorher Tabakzigaretten geraucht hat, jedoch kein erh&amp;ouml;htes Risiko, sondern vielmehr ein um ein bis zu 100-fach geringeres Risiko im Vergleich mit Tabakrauch.   
  Warum dies so ist, k&amp;ouml;nnen wir im Folgenden schnell und einfach erkl&amp;auml;ren:  
  Wir st&amp;uuml;tzen hierbei unsere Ausf&amp;uuml;hrungen auf einen wissenschaftlichen Kommentar von Dr. Farsalinos (   Quelle   ), einem der weltweit anerkanntesten Forscher zu elektronischen Zigaretten und Liquids.  
  Entsprechende deutsche Medienberichte zum Thema Diacetyl suggerieren dem Leser, dass dieser sich bei Verwendung von Diacetyl-haltigem Liquid dem &amp;bdquo;erh&amp;ouml;hten Risiko&amp;ldquo; einer &amp;bdquo;Popkorn-Lunge&amp;ldquo; aussetzt. Grunds&amp;auml;tzlich ist dies nicht von der Hand zu weisen, denn Diacetyl kann in hohen Dosen(!) eine sog. &amp;bdquo;Popkorn-Lunge&amp;ldquo; ausl&amp;ouml;sen. Ein sog. &amp;bdquo;erh&amp;ouml;htes Risiko&amp;ldquo; kann sich hierbei jedoch nur auf einen Nichtraucher beziehen &amp;ndash; und auch nur dann, wenn er Diacetyl-haltiges Liquid verwendet.  
  Wenn man jedoch davon ausgeht, dass der Leser bzw. Verwender von Diacetyl-haltigem Liquid vorher geraucht hat, was nahezu auf alle Nutzer von elektronischen Zigaretten zutrifft, so sollte man vor allem bedenken, dass Tabakrauch im Durchschnitt eben eine um bis zu 100-fache Menge der Stoffe Diacetyl (und Acetylpropionyl) enth&amp;auml;lt.  
  Weiterhin wurden in den meisten Liquid-Proben der Harvard-Studie derart niedrige Konzentrationen an Diacetyl gefunden, dass eine Sch&amp;auml;digung der Lunge hierbei nicht zu erwarten ist. Dies wurde von den forschenden Wissenschaftlern jedoch nicht erw&amp;auml;hnt bzw. evtl. sogar bewusst ignoriert.  
  Der Leser der Studie und der folgenden Medienberichte glaubt also nun, dass ein neuer sch&amp;auml;dlicher Inhaltsstoff in e-Zigaretten Liquids gefunden worden ist, welcher sehr sehr sch&amp;auml;dlich ist.   
  Dass dieser Stoff jedoch nur in vereinzelten Liquids vorkommt und die festgestellte Diacetyl-Konzentration zudem weit unter der in Tabakrauch liegt und man nicht unmittelbar von einer physiologischen Sch&amp;auml;digung ausgehen kann, wird verschwiegen.  
  Ein weiteres Mal soll die Bev&amp;ouml;lkerung hierzulande also einen extrem schlechten Eindruck von elektronischen Zigaretten erhalten. Man l&amp;auml;sst abermals v&amp;ouml;llig au&amp;szlig;er Acht, dass nahezu alle Nutzer von e-Zigaretten vorher geraucht haben und dadurch vorher einem immens h&amp;ouml;heren Risiko ausgesetzt waren &amp;ndash; auch dem an einer Erkrankung an einer &quot;Popkorn-Lunge&quot;.  
  Auch an dieser Stelle weisen wir gerne wieder auf die Schlussfolgerung des Wissenschaftler Prof. Jean-Francois Etter von der Universit&amp;auml;t Genf hin, was generell zu erwarten ist, wenn die Bev&amp;ouml;lkerung solch schlecht recherchierten und gezielt gestreuten Medienberichten Glauben schenkt:  
    &quot;Weniger Raucher steigen um.   Und wenn weniger umsteigen, sterben mehr.&quot;  (    Quelle    )   
  Es kann nach wie vor nicht sein, dass die Bev&amp;ouml;lkerung hierzulande bewusst in die Irre gef&amp;uuml;hrt und pausenlos verunsichert wird. Warum werden Raucher wie in anderen L&amp;auml;ndern (z.B. England) im Sinne einer Schadensminimierung (Harm Reduction) nicht dazu ermutigt auf die e-Zigarette, eine wesentlich weniger sch&amp;auml;dliche Alternative, umzusteigen?  
  Leider erwarten wir auch in Zukunft noch die eine oder andere Schreckens-Meldung der deutschen Presse zu e-Zigaretten &amp;ndash; die Tabak- und Pharmalobby, sowie militante Anti-Raucher Organisationen werden ihren gro&amp;szlig;en Gefallen daran finden und sich wahrscheinlich bei jeder dieser falschen bzw. v&amp;ouml;llig &amp;uuml;berzogenen Horror-Meldungen eine Flasche Champagner &amp;ouml;ffnen.   
  Wir werden Euch nat&amp;uuml;rlich aber auch in Zukunft wie immer auf dem Laufenden halten und vor allem wie gewohnt wissenschaftlich fundiert und gut recherchiert aufkl&amp;auml;ren.  
  In diesem Sinne,  
  &amp;bdquo;Don&amp;rsquo;t be a Smoker, just be Smart&amp;ldquo;  
  Euer iSmokeSmart Team  
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   &amp;copy; 2015, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck und Vervielf&amp;auml;ltigung nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!   
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                            <updated>2015-12-12T13:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Bundesministerin belügt Parlament und Bevölkerung zu e-Zigaretten</title>
            <id>https://www.ismokesmart.de/e-zigaretten-blog/894-bundesministerin-beluegt-parlament-und-bevoelkerung-zu-e-zigaretten.html</id>
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                                            München, 06.11.2015. Während einer Anhörung im Bundestag am 04.11.2015 zur angestrebten Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) im Hinblick auf elektronische Zigaretten, gibt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) mehrere falsche Tatsachenbehauptungen öffentlich zu...
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                <![CDATA[
                  M&amp;uuml;nchen, 06.11.2015. W&amp;auml;hrend einer Anh&amp;ouml;rung im Bundestag am 04.11.2015 zur angestrebten &amp;Auml;nderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) im Hinblick auf elektronische Zigaretten, gibt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) mehrere falsche Tatsachenbehauptungen &amp;ouml;ffentlich zu Protokoll.  
  Elektronische Zigaretten sind ein Genussmittel f&amp;uuml;r Erwachsene und der Gro&amp;szlig;teil der Branche hat sich selbst freiwillig seit langem zu einem Abgabeverbot an Minderj&amp;auml;hrige verpflichtet. Eine angestrebte Gesetzes&amp;auml;nderung muss jedoch grunds&amp;auml;tzlich immer auf sachlichem und wissenschaftlich fundiertem Material beruhen und nicht auf m&amp;ouml;glicherweise manipuliertem Informationsmaterial von ideologisch gepr&amp;auml;gten Einrichtungen.  
  Einer eingehenden Pr&amp;uuml;fung zufolge beruhen die im Bundestag von Ministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgetragenen Gr&amp;uuml;nde zu der geplanten Gesetzes&amp;auml;nderung entweder auf manipuliertem Informationsmaterial seitens des BfR (Bundesinstitut f&amp;uuml;r Risikobewertung) bzw. des DKFZ (Deutsches Krebsforschungszentrum) oder auf einer massiven (eventuell bewussten) Fehlinterpretation seitens der Bundesregierung. Das Parlament und auch die Bev&amp;ouml;lkerung werden hierdurch dreist belogen um &amp;nbsp;m&amp;ouml;glichst ausreichend R&amp;uuml;ckhalt f&amp;uuml;r die angestrebte Gesetzes&amp;auml;nderung zu erhalten.  
  Die Falschaussagen stehen in einer Linie mit der ideologisch gepr&amp;auml;gten Einstellung von Dr. Martina P&amp;ouml;tschke-Langer (DKFZ), einer der gr&amp;ouml;&amp;szlig;ten Gegnerin der e-Zigarette, und widersprechen nachvollziehbar allen anerkannten internationalen Studien.  
  Bundesministerin Schwesig begr&amp;uuml;ndete am 04.11.2015 im Bundestag die angestrebte Gesetzes&amp;auml;nderung des Jugendschutzgesetzes unter anderem wie folgt:  
   &amp;bdquo;Sie [elektronische Zigaretten] sind genauso gesundheitssch&amp;auml;digend wie andere Tabakwaren.&amp;ldquo;    (  Quelle  )  
  ...und zitiert weiterhin aus einer wahrscheinlich manipulierten Publikation des BfR bzw. DKFZ:  
   &amp;bdquo;Die Studien haben gezeigt &amp;ndash;&amp;nbsp;also die Studie des Bundesinstitutes f&amp;uuml;r Risikobewertung [BfR] und auch die des deutschen Krebsforschungsinstitutes [DKFZ] aus 2015 &amp;ndash; dass beim Dampfen der nikotinhaltigen, aber auch der nikotinfreien e-Zigaretten, Verbindungen entstehen: Carbonylverbindungen, einschlie&amp;szlig;lich Formaldehyd, Acrolein und Acetaldehyd, die alle Krebs ausl&amp;ouml;sen k&amp;ouml;nnen. Und das ist das Problem...&amp;ldquo;    (  Quelle  )  
  Bei der ersten zitierten Aussage von Ministerin Schwesig handelt es sich eine klare Behauptung falscher Tatsachen, denn der Umstand, dass elektronische Zigaretten deutlich weniger sch&amp;auml;dlich sind als andere Tabakwaren ist mittlerweile mehrfach weltweit wissenschaftlich belegt.   
  Um sachlich und vor allem wissenschaftlich korrekt zu argumentieren fehlt weiterhin bei dem zweiten vorgetragenen Abschnitt das Wort &amp;bdquo;k&amp;ouml;nnten&amp;ldquo; hinter &amp;bdquo;entstehen&amp;ldquo;. Wurde dies bewusst nicht erw&amp;auml;hnt oder wurde das vom BfR und DKFZ bereitgestellte Informationsmaterial f&amp;uuml;r die Bundesregierung sogar entsprechend manipuliert?  
  Solche sch&amp;auml;dlichen Carbonyl-Verbindungen (Kohlenstoff-Verbindungen) und andere m&amp;ouml;glichweise gef&amp;auml;hrliche Stoffe entstehen n&amp;auml;mlich eben nicht beim gew&amp;ouml;hnlichen Gebrauch von e-Zigaretten. Das offenbart auch ein kurzer Blick in publizierte Studien und in durchgef&amp;uuml;hrte Messungen unabh&amp;auml;ngiger Institute. Dies ist auch der Grund warum elektronische Zigaretten deutlich weniger Schadstoffe beinhalten als andere Tabakwaren und diese im Zuge einer Harm Reduction (Schadensminimierung) durchaus ein besonders gro&amp;szlig;es Potenzial besitzen gesundheitlichen Schaden durch Tabakkonsum von der Bev&amp;ouml;lkerung abzuwenden.  
   Hintergrund:  Carbonyl-Verbindungen entstehen wenn Stoffe verbrennen, also lediglich wenn e-Zigaretten au&amp;szlig;erhalb der technischen Spezifikationen betrieben werden und es zu einer absichtlich herbeigef&amp;uuml;hrten &amp;Uuml;berhitzung der Ger&amp;auml;te kommt. Mit einem gew&amp;ouml;hnlichen Gebrauch hat dies jedoch wenig zu tun (Link).  
   Zum Vergleich:  Auch ein handels&amp;uuml;blicher Toaster kann ohne weiteres krebserregende Stoffe auf einem Toastbrot erzeugen wenn dieser au&amp;szlig;erhalb seiner technischen Spezifikationen bzw. seines gew&amp;ouml;hnlichen Gebrauchsrahmens benutzt wird &amp;ndash; was jedoch keineswegs im Umkehrschluss ein m&amp;ouml;gliches &amp;bdquo;Jugend-Toasterverbot&amp;ldquo; oder eine eindringliche &quot;Warnung vor Toasten&amp;ldquo; rechtfertigen w&amp;uuml;rde.  
  Weiterhin erkennen namhafte Wissenschaftler weltweit und sogar das britische Gesundheitsministerium &amp;ndash; im krassen Gegensatz zur Bundesregierung &amp;ndash; mittlerweile das gro&amp;szlig;e Potential von elektronischen Zigaretten im Bezug auf eine sogenannte &amp;bdquo;Harm Reduction&amp;ldquo; (Schadensminimierung) an. Public Health England verbreitete vor kurzem hierzu sogar eine Publikation um die englische Bev&amp;ouml;lkerung darauf aufmerksam zu machen, dass elektronische Zigaretten ca. 95% weniger sch&amp;auml;dlich sind als Tabak (  Quelle  ).  
  Selbst Dr. Martina-P&amp;ouml;tschke-Langer (DKFZ), vertrat nach Sichtung mehrerer internationaler Studien folgende Ansicht:  
   &amp;bdquo;gegen die normale Zigarette, die eine solche Giftlast darstellt, stellt eine E-Zigarette ein vergleichsweise harmloses Produkt dar.&amp;ldquo;   
  (Quelle: Dr. Martina P&amp;ouml;tschke-Langer (DKFZ), Deutschlandradio Kultur, Radiofeuilleton Wissenschaft und Technik, 22.01.2012 um 11:05 Uhr)  
  Solche Aussagen passen jedoch nicht mehr in das Konzept eines ideologisch gepr&amp;auml;gten Kampfes gegen die e-Zigarette. So versuchte das DKFZ diese Aussagen vor kurzem sogar auf juristischem Weg aus der &amp;Ouml;ffentlichkeit zu entfernen &amp;ndash; bislang ohne Erfolg (  Link  ).  
  Weiterhin soll Informationen des neu gegr&amp;uuml;ndeten Branchenverbands &quot;B&amp;uuml;ndnis f&amp;uuml;r Tabakfreien Genuss e.V. (BfTG)&quot; (  Link  ) zufolge, der Bev&amp;ouml;lkerung, durch eine entsprechende &amp;Auml;nderung des Jugendschutzgesetzes, wirksam vorenthalten werden, dass elektronische Zigaretten weniger sch&amp;auml;dlich sind als klassische Tabak-Zigaretten. Die Bev&amp;ouml;lkerung soll also in Zukunft nach M&amp;ouml;glichkeit nicht weiterhin &amp;uuml;ber die gro&amp;szlig;en Vorteile der e-Zigarette gegen&amp;uuml;ber anderen Tabakwaren aufgekl&amp;auml;rt werden. Unserer Meinung nach ist dies bereits ein gesundheitspolitischer Skandal h&amp;ouml;chsten Ausma&amp;szlig;es.&amp;nbsp;  
  Die e-Zigaretten Branche in Deutschland unterst&amp;uuml;tzt ausdr&amp;uuml;cklich seit Jahren einen wirksamen Jugendschutz, wehrt sich jedoch vehement und entschieden gegen getroffene falsche Tatsachenbehauptungen.   
  Es kann nach wie vor nicht sein, dass die Bev&amp;ouml;lkerung bewusst in die Irre gef&amp;uuml;hrt wird!  
  In diesem Sinne,  
  &amp;bdquo;Don&amp;rsquo;t be a Smoker, just be Smart&amp;ldquo;  
  das iSmokeSmart Team  
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   &amp;copy; 2015, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck und Vervielf&amp;auml;ltigung nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!   
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                            <updated>2015-11-06T12:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Handelsübliche elektronische Zigaretten sind sichere Geräte</title>
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                                            München, 29.10.2015. Seit kurzem wird durch Medien erneut die Meldung verbreitet, dass ein Amerikaner durch eine elektronische Zigarette zu Schaden gekommen ist, da diese &quot;explodierte&quot;. Die meisten Nachrichtenportale lassen hierbei jedoch die wichtigste Tatsache (vermutlich be...
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                  M&amp;uuml;nchen, 29.10.2015. Seit kurzem wird durch Medien erneut die Meldung verbreitet, dass ein Amerikaner durch eine elektronische Zigarette zu Schaden gekommen ist, da diese &quot;explodierte&quot;. Die meisten Nachrichtenportale lassen hierbei jedoch die wichtigste Tatsache (vermutlich bewusst) weg, n&amp;auml;mlich dass es sich dabei um eine e-Zigarette der Marke &amp;bdquo;Eigenbau&amp;ldquo; handelte.  
  Das Team von iSmokeSmart kennt &amp;auml;hnliche Berichte seit Jahren und nahezu im Halbjahresturnus werden solche Meldungen von Medien bewusst gestreut um Nutzer von elektronischen Zigaretten zu verunsichern. Dennoch m&amp;ouml;chten wir mit diesem Artikel alle Dampfer beruhigen und vor allem ausf&amp;uuml;hrlich erkl&amp;auml;ren wie es zu einem solchen Vorfall kommen konnte.  
  Handels&amp;uuml;bliche e-Zigaretten verf&amp;uuml;gen &amp;uuml;ber mehrere Schutzmechanismen &amp;ndash; &amp;auml;hnlich wie Mobiltelefone oder MP3-Player, welche wirksam verhindern, dass fehlerhafte Akkus in Ger&amp;auml;ten dem Nutzer schaden k&amp;ouml;nnen. Handels&amp;uuml;bliche e-Zigaretten sind sichere Ger&amp;auml;te &amp;ndash; genauso sicher wie handels&amp;uuml;bliche Handys, MP3-Player oder Fernbedienungen eines TVs.  
  Der Grund f&amp;uuml;r die Verletzung, welche der Amerikaner Evan S. durch seine selbstgebaute e-Zigarette erlitt, liegt daran, dass dieser experimentierte und sich seine elektronische Zigarette kurzerhand selbst baute. Evan S. postete hierzu bereits Anfang des Jahres ein Foto eines Selbstbaus auf Instagram (   Quelle   ).  
  Anhand des ver&amp;ouml;ffentlichten Fotos ist f&amp;uuml;r den Fachmann leicht zu erkennen, dass Evan S. beim Bau seiner e-Zigaretten mehrere wichtige Schutzma&amp;szlig;nahmen missachtete. So sind z.B. die L&amp;ouml;tpunkte und &amp;Uuml;berg&amp;auml;nge nicht isoliert und die Akkus werden offensichtlich durch Magnete oder eckige Muttern an der Unterseite fixiert. Dieser sogenannte &amp;bdquo;Mech Mod&amp;ldquo; (Mechanische Modifikation) wurde dem Foto nach zu urteilen auch deutlich zu solide gebaut. Die Bauweise &amp;auml;hnelt daher schlichtweg eher einer &amp;bdquo;Rohrbombe&amp;ldquo; als einer e-Zigarette.  
  Offensichtlich bedachte Evan S. bei seinem Selbstbau auch nicht, dass akkubetriebene elektronische Ger&amp;auml;te sogenannte Entgasungsl&amp;ouml;cher oder Sollbruchstellen zwingend ben&amp;ouml;tigen, falls es dazu kommen sollte, dass einer der Akkus fehlerhaft ist bzw. entgast. Grunds&amp;auml;tzlich kann es bei jedem Lithium-Ionen Akku &amp;ndash; wenn auch extrem selten &amp;ndash; zu einer Ausgasung kommen, egal ob dieser in einer Taschenlampe, einem Handy, Kamera oder in einer Fernbedienung verbaut ist. Handels&amp;uuml;bliche Elektroger&amp;auml;te (wie auch e-Zigaretten) verf&amp;uuml;gen jedoch &amp;uuml;ber entsprechende wirksame Schutzmechansimen.  
  Bei allen handels&amp;uuml;blichen elektronischen Zigaretten finden sich solche Entgasungsl&amp;ouml;cher bzw. Sollbruchstellen &amp;ndash; genauso wie bei allen anderen elektronischen Ger&amp;auml;ten, welche Akkus als Stromquelle nutzen.   
  Wenn ein Akku nun in einer solch soliden Eigenkonstruktion wie der von Evan S. fehlerhaft funktioniert bzw. entgast, entsteht ein hoher Druck im Geh&amp;auml;use, welcher jedoch aufgrund fehlender Schutzmechanismen nicht entweichen kann. Letztendlich wird eine solche Marke &amp;bdquo;Eigenbau&amp;ldquo; dann irgendwann &amp;ndash; wie leider bei Evan S. geschehen &amp;ndash; regelrecht explodieren, sollten eingebaute Schutzmechanismen nicht zu einer Verminderung des Innendrucks f&amp;uuml;hren.  
  Das Team von iSmokeSmart m&amp;ouml;chte daher an dieser Stelle dringend anraten,  ausschlie&amp;szlig;lich handels&amp;uuml;bliche elektronische Zigaretten &amp;nbsp;des Fachhandels zu benutzen und e-Zigaretten in keinem Fall selbst zusammenzubauen.&amp;nbsp;  
   Desweiteren empfehlen wir Interessenten dringend  e-Zigaretten ausschlie&amp;szlig;lich bei renommierten Fachgesch&amp;auml;ften bzw. Online-Shops zu erwerben , denn oft handelt es sich bei offensichtlichen &quot;Schn&amp;auml;ppchen&quot; sogar um Plagiate, welche zu g&amp;uuml;nstigsten Preisen produziert worden sind! Der ein oder andere Euro wird bei einem Kauf dann bedauerlicherweise an der falschen Stelle gespart. Gerade im Internet werden leider vermehrt Plagiate (Kopien) zum Kauf angeboten.&amp;nbsp; Leider gehen viele solcher &quot;Billig-Ger&amp;auml;te&quot; oft schneller kaputt, bringen teilweise nicht die Leistung wie hochwertige Markenger&amp;auml;te oder bergen manchmal sogar gesundheitliche Gefahren.    
    Hochwertige und sichere elektronische Zigaretten von Markenherstellern finden Sie bei iSmokeSmart.de, dem Premium-Shop f&amp;uuml;r e-Raucher.     
    Abschlie&amp;szlig;end k&amp;ouml;nnen wir mit sehr guter Gewissheit sagen:&amp;nbsp;    
  Handels&amp;uuml;bliche elektronische Zigaretten renommierter Fachh&amp;auml;ndler bzw. Online-Shops sind (und bleiben) daher sichere Ger&amp;auml;te.  
  In diesem Sinne,  
  &amp;bdquo;Don&amp;rsquo;t be a Smoker, just be Smart!&amp;ldquo;  
  Euer iSmokeSmart Team  
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   &amp;copy; 2015, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck und Vervielf&amp;auml;ltigung nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!   
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                            <updated>2015-10-29T10:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Landgericht München I: iSmokeSmart gewinnt Prozess gegen das DKFZ</title>
            <id>https://www.ismokesmart.de/e-zigaretten-blog/892-landgericht-muenchen-i-ismokesmart-gewinnt-prozess-gegen-das-dkfz.html</id>
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                                            München, 13.10.2015. Das heutige Urteil des Landgericht München I ist eine schallende Ohrfeige für das DKFZ rund um Frau Dr. Martina Pötschke-Langer und es kann generell einen massiven Wendepunkt für die e-Zigarette in Deutschland bedeuten: das Münchener Unternehmen iSmokeSmar...
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                  München, 13.10.2015. Das heutige Urteil des Landgericht München I ist eine schallende Ohrfeige für das DKFZ rund um Frau Dr. Martina Pötschke-Langer und es kann generell einen massiven Wendepunkt für die e-Zigarette in Deutschland bedeuten: das Münchener Unternehmen iSmokeSmart gewinnt vor Gericht gegen das Deutsche Krebsforschungszentrum.  Die Klage des DKFZ wurde vom Gericht heute abgewiesen – und ist mittlerweile rechtskräftig  (Nachtrag vom 29.12.2015) .  
  Eines der erfolgreichsten Unternehmen für e-Zigaretten in Deutschland, das Unternehmen iSmokeSmart aus München wurde vor gut einem Jahr vom Deutschen Krebsforschungszentrum (Heidelberg) auf Unterlassung verklagt, weil es zwei korrekt zitierte Aussagen der wohl größten Gegnerin der e-Zigarette, Frau Dr. Martina Pötschke-Langer (DKFZ) in dessen Werbemittel verwendet hat.  
  Das DKFZ versuchte dem Unternehmen iSmokeSmart über einen geschickten Umweg ins Markenrecht die Nennung des Markennamens „DKFZ“ und des Namens von Frau „Dr. Martina Pötschke-Langer“ in Werbeflyern und auf dessen Internetpräsenz gerichtlich zu verbieten.  
  Es handelte sich dabei um die folgenden zwei wörtlichen Zitate:  
   „gegen die normale Zigarette, die eine solche Giftlast darstellt, stellt eine E-Zigarette ein vergleichsweise harmloses Produkt dar.“   
   „Es wird [bei der e-Zigarette] kein Tabak verbrannt. Es ist in dem Dampf von e-Zigaretten weder Teer, Kohlenmonoxid oder auch zahlreiche andere Kanzerogene enthalten, die aus dem Rauch einer herkömmlichen Zigarette ja dieses hochgefährliche Giftgemisch machen.“   
  (Quelle: Dr. Martina Pötschke-Langer (DKFZ), Deutschlandradio Kultur, Radiofeuilleton Wissenschaft und Technik, 22.01.2012 um 11:05 Uhr)  
  Diese beiden Aussagen zur e-Zigarette wurden vom Unternehmen iSmokeSmart auch entsprechend korrekt zitiert. Da das DKFZ jedoch wegen des Zitatrechts keine Möglichkeit darin sah diese Aussagen aus der Öffentlichkeit verschwinden zu lassen, versuchte man auf eine andere – eher ungewöhnliche – Weise diese Aussagen wieder einzufangen und quasi regelrecht zu &quot;monopolisieren&quot;.  
  Das DKFZ versuchte per Unterlassungsklage das Unternehmen iSmokeSmart davon abzuhalten diese Zitate zu verwenden und verklagte dieses wegen angeblicher Verletzung des Markenrechts. Es wäre laut DKFZ nicht gewünscht den Namen „Dr. Martina Pötschke-Langer“ und die Marken „DKFZ“ sowie „Deutsches Krebsforschungszentrum“ im Zusammenhang mit Werbung für e-Zigaretten zu benutzen.  
       Hintergrund (Exkurs):      Wir haben gesicherte Erkenntnisse und Informationen darüber, dass der Öffentlichkeit in Deutschland in Zukunft per Gesetzesänderung effektiv vorenthalten werden soll, dass elektronische Zigaretten weniger schädlich sind als traditionelle Tabakzigaretten. Für dieses Ziel setzt sich das DKFZ mittlerweile auch in der Politik ein und unterstützt daher auch einen solchen neuen Gesetzesentwurf. Dass entsprechende (übrigens wissenschaftlich belegte) Aussagen von Frau Dr. Pötschke-Langer im Umlauf sind, passt hierbei wohl nicht ganz ins Konzept. Zudem widersprechen diese getätigten Aussagen vor allem dem hochgespielten Gefahrenszenario rund um e-Zigaretten und sollten daher auf diese Art beseitigt werden.  
  Im Jahr 2009 verfolgte Frau Dr. Martina Pötschke-Langer und das DKFZ seltsamerweise noch folgenden ethischen Grundsatz – welcher jedoch mittlerweile in Vergessenheit zu geraten scheint:  
   “Es ist ethisch nicht vertretbar, Konsumenten das geringere Risiko rauchloser Tabakprodukte im Vergleich zum Rauchen zu verschweigen.”   
  (Quelle: Seite 20, Tabakatlas Deutschland 2009, herausgegeben vom DKFZ, verantwortlich für den Inhalt: Dr. Martina Pötschke-Langer)  
  Seit Jahren führt das DKFZ rund um Frau Dr. Martina Pötschke-Langer nämlich einen regelrechten Krieg gegen die e-Zigarette. Es werden Studien nach den eigenen Vorstellungen gezielt interpretiert (sog. Cherry-Picking) und eine geschickte Lobbyarbeit unter dem Deckmantel des DKFZ hilft bei der Durchsetzung eigener Ideologien bzw. von Ideologien der WHO.  
  Hierbei werden nachweislich Tatsachen verdreht oder frei erfunden (z.B. „e-Zigaretten sind Medizinprodukte“ oder &quot;nikotinhaltige Liquids sind Arzneimittel&quot;), internationale Studien schichtweg ignoriert und die Bevölkerung mit widersprüchlichen und nachweislich falschen Aussagen zur e-Zigarette regelrecht in die Irre geführt. Wenn man manche Presseartikel zur e-Zigarette liest, könnte man fast meinen, dass eine e-Zigarette schädlicher sei als eine normale Zigarette.  
  Wir möchten an dieser Stelle daher gerne noch ein weiteres Zitat von Frau Dr. Martina Pötschke-Langer aufgreifen:  
   „Die elektrische Zigarette, im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette, ist in der Tat viel viel weniger gefährlich, das können wir mit Sicherheit sagen.“   
  (Quelle: „Telemed“-Beitrag vom 12.03.2012, Dr. Martina Pötschke-Langer)  
  Vielmehr gibt es hierzu wohl auch nicht zu sagen. Wir hoffen, dass sich das DKFZ nach diesem Urteil des Landgericht München I wieder auf dem Boden der Tatsachen zurück findet und in Zukunft zur Abwechslung das Genussmittel e-Zigarette mal als das sieht was es ist:   
  Das Genussmittel e-Zigarette ist eine deutlich weniger schädliche Alternative zur hochgiftigen Tabak-Zigarette, an welcher an jedem einzelnen Tag immer noch tausende Menschen weltweit sterben.  
  Der Wissenschaftler Prof. Jean-Francois Etter von der Universität Genf hat bereits vor einiger Zeit leicht verständlich erklärt was passiert, wenn Raucher gezielten Negativ-Kapagnen gegen die e-Zigarette Glauben schenken:  
    &quot;Weniger Raucher steigen um.   Und wenn weniger umsteigen, sterben mehr.&quot;  (     Quelle     )   
  Es bleibt zu hoffen, dass gezielte Negativ-Kampagnen gegen die e-Zigarette in Zukunft unterlassen werden und man endlich (nach 5 Jahren) die große Chance dieses Produkts erkennt. Über 2 Millionen Raucher in Deutschland haben diese schon erkannt, sind umgestiegen und sind jetzt Dampfer.  
  Das heutige Urteil des Landgericht München I ist zwar noch nicht rechtskräftig (Az.: 33 O 20512/14), aber die Aussichten auf Erfolg in einer möglichen Berufung stehen für das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) nach wie vor erdenklich schlecht.   Nachtrag vom 29.12.2015: Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, da keine Berufung seitens des DKFZ eingelegt worden ist – Das Unternehmen iSmokeSmart hat diesen Prozess gegen das DKFZ also endgültig gewonnen.   
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  In diesem Sinne,  
  viel Spaß beim Dampfen!  
  Euer iSmokeSmart Team  
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  P.S.: Wir möchten uns auf diesem Weg für den großen Zuspruch aus der gesamten Dampfer-Community in der Vergangenheit und auch in Zukunft ganz herzlich bedanken. Wir werden natürlich auch weiterhin für eine sachliche und objektive Aufklärung der Öffentlichkeit im Bezug auf die e-Zigarette kämpfen und freuen uns hierbei auf jede Unterstützung!  
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   © 2015, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck und Vervielfältigung nur mit ausdrücklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf natürlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!   
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                            <updated>2015-10-13T16:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Public Health England: „e-Zigarette ca 95% weniger schädlich als Tabak“</title>
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                                            München, 24.08.2015. Laut einer unabhängigen Experten-Studie von Public Health England (Exekutiv-Vertretung des englischen Gesundheitsministeriums) sind elektronische Zigaretten ca. 95% weniger schädlich als Tabak – eine deutliche und bahnbrechende Aussage. Seit Jahren versuch...
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                <![CDATA[
                  M&amp;uuml;nchen, 24.08.2015. Laut einer unabh&amp;auml;ngigen Experten-Studie von Public Health England (Exekutiv-Vertretung des englischen Gesundheitsministeriums) sind  elektronische Zigaretten ca. 95% weniger sch&amp;auml;dlich als Tabak  &amp;ndash; eine deutliche und bahnbrechende Aussage.  
  Seit Jahren versuchen etablierte Unternehmen der e-Zigaretten Branche, wie auch das Unternehmen iSmokeSmart aus M&amp;uuml;nchen, genau diese  unverkennbaren wissenschaftlichen Fakten  der elektronischen Zigarette der &amp;Ouml;ffentlichkeit zu vermitteln, da diese seit Jahren mit zielgerichteten Falschinformationen in die Irre gef&amp;uuml;hrt wird. Man stie&amp;szlig; jedoch bisher meist nur auf Gegenwehr und Mutma&amp;szlig;ungen von &amp;ouml;ffentlichen Stellen und vor allem &amp;bdquo;Anti-Rauch-Hardlinern&amp;ldquo; (z.B. Dr. Martina P&amp;ouml;tschke-Langer, DKFZ).  
  Eindeutige Botschaften von weltweiten Experten, welche die e-Zigarette in den letzten Jahren bereits ausgiebig untersuchten (wie z.B. Uni-Prof. Dr. Mayer, Dr. Farsalinos, Professor Hajek), wurden zumeist schlichtweg ignoriert.  
  Nun zu den  wichtigsten Erkenntnissen der Experten-Studie zu elektronischen Zigaretten&amp;nbsp; von Public Health England:  
  1. e-Zigaretten sind ungef&amp;auml;hr 95% weniger gesundheitssch&amp;auml;dlich als Tabakrauch  
  2. Nahezu die H&amp;auml;lfte der &amp;Ouml;ffentlichkeit (44,8%) realisiert nicht, dass das Benutzen einer e-Zigarette deutlich weniger gesundheitssch&amp;auml;dlich ist als das Rauchen von Tabak  
  3. Es gibt bisher&amp;nbsp; keinen einzigen wissenschaftlichen Beweis , dass e-Zigaretten f&amp;uuml;r Jugendliche oder Nichtraucher ein Gate-Way-Produkt (Einstiegsprodukt) in den Tabakkonsum sind.  
  4. Nahezu alle  2,6 Millionen erwachsene e-Zigaretten Nutzer  in Gro&amp;szlig;britannien sind aktuell Raucher bzw. Ex-Raucher  
  5. Elektronische Zigaretten haben das Potenzial Rauchern dabei zu helfen mit dem Rauchern aufzuh&amp;ouml;ren.  
  Dieser Bericht von Public Health England, welche von Professor Ann McNeill (King&amp;rsquo;s College London) and Professor Peter Hajek (Queen Mary University of London) erstellt wurde, legt weiterhin nahe, dass die elektronische Zigarette die Raucherquote unter Erwachsenen und Jugendlichen drastisch reduzieren kann, was zu einer  deutlichen Verbesserung der &amp;ouml;ffentlichen Gesundheit  auch hierzulande beitragen w&amp;uuml;rde.  
  Weiterhin werfen neueste Studien&amp;nbsp; alarmierend steigende Zahlen  derer auf, welche die e-Zigarette aufgrund von &amp;ouml;ffentlichen Falschinformationen f&amp;uuml;r mindestens genauso sch&amp;auml;dlich &amp;ndash;&amp;nbsp;oder sogar noch sch&amp;auml;dlicher &amp;ndash; als Tabak halten. Doch dem ist mitnichten so: Elektronische Zigaretten verbrennen keinen Tabak, sondern vernebeln eine Fl&amp;uuml;ssigkeit (Liquid) zu Dampf. Da  keine Verbrennung  stattfindet entsteht kein sch&amp;auml;dlicher Rauch &amp;ndash; und somit auch keine Verbrennungsstoffe. Aufgrund dieser Tatsache ist die (auch Nikotin enthaltene) elektronische Zigarette ca. 95% weniger sch&amp;auml;dlich als Tabakrauch.  
  Professor Kevin Fenton (Leiter von Public Health England) bringt es sehr gut auf den Punkt:  
   &amp;bdquo;Elektronische Zigaretten sind nicht komplett ohne Risiko, aber [unsere] Beweise zeigen, dass diese nur einen Bruchteil so sch&amp;auml;dlich sind wie das Rauchen [von Tabak]. Das Problem ist, dass die &amp;Ouml;ffentlichkeit mehr und mehr denkt, dass diese mindestens genauso sch&amp;auml;dlich sind, was Millionen davor abh&amp;auml;lt [mit dem Tabak-Rauchen hiermit] aufzuh&amp;ouml;ren.&amp;ldquo;   
  Professor Peter Hajek (Queen Mary University London) geht sogar noch einen Schritt weiter und sagt:  
   &amp;bdquo;Die wissenschaftlichen Beweise legen aus meiner Sicht nahe, dass Raucher, die auf die e-Zigarette umsteigen nahezu alle gesundheitlichen Risiken des Rauchens beseitigen.&amp;ldquo;   
  Wir erwarten von den staatlichen Institutionen hierzulande, dass diese sich dieser bahnbrechenden Experten-Beurteilung annehmen und es auch in Deutschland endlich eine Trendwende gibt &amp;ndash; zum gesundheitlichen Wohl von Millionen Rauchern.  
  Hier geht es zur Pressemeldung und Studie von Public Health England:  
      Public Health England: e-Zigarette ca. 95% weniger sch&amp;auml;dlich      
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  In diesem Sinne,  
  viel Spa&amp;szlig; beim Dampfen!  
  Euer iSmokeSmart.de Team  
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   &amp;copy; 2015, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck und Vervielf&amp;auml;ltigung nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!   
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                            <updated>2015-08-24T19:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Gesundheits-Organisation (UK): „Nikotin ist nicht schädlicher als Koffein“</title>
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                                            München, 13.08.2015. Die britische „Royal Society for Public Health“ (RSPH), also die „königliche Gesellschaft für öffentliche Gesundheit,“ fordert ein generelles Umdenken und massive öffentliche Aufklärungskampagnen bezüglich Nikotin und e-Zigaretten. Laut einer alarmierenden...
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                  M&amp;uuml;nchen, 13.08.2015. Die britische &amp;bdquo;Royal Society for Public Health&amp;ldquo; (RSPH), also die &amp;bdquo;k&amp;ouml;nigliche Gesellschaft f&amp;uuml;r &amp;ouml;ffentliche Gesundheit,&amp;ldquo; fordert ein generelles Umdenken und massive &amp;ouml;ffentliche Aufkl&amp;auml;rungskampagnen bez&amp;uuml;glich Nikotin und e-Zigaretten.  
  Laut einer alarmierenden Studie der RSPH denken nahezu 90% der &amp;Ouml;ffentlichkeit nach wie vor, dass Nikotin an sich (sehr) sch&amp;auml;dlich ist. Doch dies ist ein weit verbreiterer Irrglaube. Laut RSPH ist Nikotin selbst sogar ziemlich harmlos und die Sch&amp;auml;dlichkeit von Nikotin unterscheidet sich kaum von der des Alkaloids Koffein.&amp;nbsp;  
  Weiterhin setzt sich die RSPH vehement daf&amp;uuml;r ein, dass Raucher ermutigt werden auf ein Produkt (die e-Zigarette) umzusteigen, welches deutlich weniger Schadstoffe beinhaltet als die normale Tabak-Zigarette &amp;ndash; ganz gleich ob dieses Nikotin beinhaltet oder nicht &amp;ndash; denn der Stoff Nikotin an sich ist definitiv nicht das Sch&amp;auml;dliche am Tabak-Rauch.&amp;nbsp;  
  Nikotin wird aus einem ganz bestimmten Grund beim Einatmen von Tabakrauch zu einer sch&amp;auml;dlichen Substanz: Wenn Tabak verbrennt entstehen tausende sch&amp;auml;dlicher Stoffe wie z.B. Teer oder Arsen. Diese Substanzen erzeugen bei der Verbrennung zusammen mit Nikotin ein hochgradig s&amp;uuml;chtig machendes Giftgemisch, welches vom Raucher mehrfach t&amp;auml;glich inhaliert wird.&amp;nbsp;  
  Aufgrund dieser Kombination mit hochgiftigen und teilweise Sucht-beschleunigenden Zusatz- und Verbrennungsstoffen wird der Raucher tabaks&amp;uuml;chtig.&amp;nbsp;  
  Die Gef&amp;auml;hrlichkeit und Sch&amp;auml;dlichkeit von Tabakrauch begr&amp;uuml;ndet sich also nicht auf den Stoff Nikotin selbst, sondern vielmehr auf das gef&amp;auml;hrliche Giftgemisch im Tabakrauch   in Verbindung   mit Nikotin.&amp;nbsp;  
  In der Tat enthalten elektronische Zigaretten (e-Zigaretten) genauso wie z.B. auch Nikotinkaugummis, -sprays oder -pflaster zwar auch den Stoff Nikotin, die sch&amp;auml;dlichen Stoffe einer verbrennenden Tabakzigarette sind in diesen Produkten jedoch   nicht   enthalten.   
  Aufgrund dieser unwiderlegbaren Tatsachen stuft die RSPH daher die Sch&amp;auml;dlichkeit von Nikotin selbst als vergleichbar mit der von Koffein ein und fordert daher ein massives Umdenken.&amp;nbsp;  
  Die &amp;bdquo;Royal Society for Public Health&amp;ldquo; appelliert nun an die &amp;Ouml;ffentlichkeit und Politik folgende geeignete Ma&amp;szlig;nahmen zu ergreifen um im Sinne einer &amp;bdquo;Harm Reduction&amp;ldquo; Kampagne (deutsch: Schadensminderungs-Kampagne) Rauchern den Zugang zu elektronischen Zigaretten zu erleichtern um diese unbedingt zu ermutigen darauf umzusteigen:  
  - Einf&amp;uuml;hrung von ausgedehnten Rauchverbotszonen um Bars, Restaurants und Schulen, in welchen jedoch elektronische Zigaretten ausdr&amp;uuml;cklich erlaubt sind.&amp;nbsp;(50% der Erwachsenen w&amp;uuml;rden diese Bereiche dann &amp;ouml;fter nutzen, sowie rund ein Drittel aller Raucher w&amp;uuml;rden auf elektronische Zigaretten umsteigen.)  
  - Empfehlung von elektronischen Zigaretten w&amp;auml;hrend Rauchstopp-Therapien; aktuell verkaufen nur rund 2,2% aller Tabakl&amp;auml;den auch elektronische Zigaretten (&amp;uuml;ber zwei Drittel der &amp;Ouml;ffentlichkeit bef&amp;uuml;rworten diese Ma&amp;szlig;nahme.)  
  - Verpflichtung des Verkaufs von Nikotinersatzpr&amp;auml;paraten (Pflaster, Sprays, etc.) durch Tabakl&amp;auml;den. Aktuell verkaufen nur rund 0,5% aller Tabakl&amp;auml;den diese Produkte. (70% der &amp;Ouml;ffentlichkeit bef&amp;uuml;rwortet diese Ma&amp;szlig;nahme.)  
  - Lizensierung von Tabakl&amp;auml;den um zu gew&amp;auml;hrleisten, dass Unternehmen, welche sich nicht an geltende Tabakrichtlinien (wie z.B. kein Verkauf unter 18 Jahren), eine bereitgestellte Lizenz auch entzogen werden kann.  
  - Umbennung der &amp;bdquo;elektronischen Zigarette&amp;ldquo; in z.B. &amp;bdquo;Nikotin Stick&amp;ldquo; oder &amp;bdquo;Dampfger&amp;auml;t&amp;ldquo; um die Distanz zu normalen Zigaretten herzustellen&amp;nbsp;  
  Hierzu m&amp;ouml;chten wir gerne noch Shirley Cramer CBE zitieren, Chief Executive der RSPH:&amp;nbsp;  
   &amp;bdquo;&amp;Uuml;ber 100.000 Menschen sterben jedes Jahr durch tabakbedingte Krankheiten in Gro&amp;szlig;britannien... Die meisten Menschen sterben aufgrund Ihrer Gewohnheit und um ihren Nikotinkick zu erlangen... Wenn wir es schaffen, dass diese Menschen in Zukunft Nikotin anstatt Tabak benutzen, dann w&amp;auml;re dies von gro&amp;szlig;em Nutzen f&amp;uuml;r die &amp;ouml;ffentliche Gesundheit. Dies w&amp;uuml;rde uns dahingehend voranbringen, dass wir uns nicht mehr mit dem ernsthaften und kostspieligen Problem tabakbedingter Krankheiten f&amp;uuml;r die &amp;ouml;ffentliche Gesundheit befassen m&amp;uuml;ssten, sondern vielmehr das Thema Nikotin-Sucht in einer Weise betrachten k&amp;ouml;nnen, welche sich nicht allzu sehr von [der Betrachtungsweise] einer Koffein-Sucht unterscheidet.&amp;ldquo;   
  Es bleibt zu hoffen, dass sich allen voran das DKFZ (Deutsche Krebsforschungszentrum) rundum Fr. Dr. Martina-P&amp;ouml;tschke Langer, die WHO (Weltgesundheitsorganisation) sowie das BfR (Bundesinstitut f&amp;uuml;r Risikobewertung) umgehend mit der RSPH in Verbindung setzt um diese neuen Studien-Ergebnisse auszutauschen.&amp;nbsp;  
  Was hingegen gezielte Negativ-Kampagnen gegen die e-Zigarette bewirken, hat der Wissenschaftler Prof. Jean-Francois Etter von der Universit&amp;auml;t Genf bereits vor einiger Zeit in einem Satz einfach verst&amp;auml;ndlich zusammengefasst hat:  
    &quot;Weniger Raucher steigen um.   Und wenn weniger umsteigen, sterben mehr.&quot;  (     Quelle     )   
  Leider muss man abschlie&amp;szlig;end neidlos anerkennen: In Gro&amp;szlig;britannien und vielen anderen L&amp;auml;ndern auf der ganzen Welt scheint der Stand der Forschung und die Informationspolitik zu e-Zigaretten deutlich weiter zu sein als in Deutschland.   
  Werden solche Studien und Erkenntnisse hierzulande nicht geh&amp;ouml;rt oder schlichtweg ignoriert, liegt der Verdacht nahe, dass es sich beim Thema e-Zigarette in Deutschland haupts&amp;auml;chlich um die Interessen aus Industrie und Wirtschaft, Tabaksteuer-Einnahmen oder festgefahrene Ideologien bestimmter Institutionen dreht.  
  Hier geht es zur Pressemeldung der RSPH:  
     Pressemeldung RSPH     
  ... und hier gibt es die Studie zum Download:  
     e-Zigaretten Studie der RSPH     
  &amp;nbsp;  
  In diesem Sinne,  
  viel Spa&amp;szlig; beim Dampfen!  
  Euer iSmokeSmart.de Team  
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   &amp;copy; 2015, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck und Vervielf&amp;auml;ltigung nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!   
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            <title type="text">e-Zigaretten Studie der Universität Hamburg: Bitte unbedingt teilnehmen!</title>
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                  M&amp;uuml;nchen, 08.05.2015. Seit Jahren setzt sich unser Unternehmen iSmokeSmart f&amp;uuml;r ausf&amp;uuml;hrliche und faktenbasierte Informationen &amp;uuml;ber das Produkt e-Zigarette und die Forschung zu e-Zigaretten ein und unterst&amp;uuml;tzt selbstverst&amp;auml;ndlich auch  unabh&amp;auml;ngige Studien der Forschung  zu diesem Thema.   
  Durch unabh&amp;auml;ngige gro&amp;szlig; angelegte Studien finden Dampfer Geh&amp;ouml;r und vor allem wird die &amp;Ouml;ffentlichkeit &amp;uuml;ber das Produkt e-Zigarette richtig informiert.  
   Ab sofort ist also Eure Mitfhilfe gefragt, denn ihr seid &quot;die Dampfer&quot;!    
  Solche Studien bieten uns Dampfern immer wieder eine einmalige Gelegenheit der Forschung zu zeigen, was wir Dampfer &amp;uuml;ber unsere e-Zigarette denken, warum wir diese benutzen, dass wahrscheinlich nahezu jeder Dampfer vorher Raucher war und warum wir davon &amp;uuml;berzeugt sind, dass dieses Produkt eine wirklich tolle Alternative f&amp;uuml;r alle Raucher ist und die Verbreitung der e-Zigarette unter Rauchern gef&amp;ouml;rdert werden muss.  
    Bitte nehmt daher unbedingt an dieser Online-Umfrage zur e-Zigarette teil!    
  Eine  unabh&amp;auml;ngige Forschergruppe der Universit&amp;auml;t Hamburg  befragt nun bundesweit Konsumenten elektronischer Zigaretten nach ihren Gewohnheiten, Motiven und Erfahrungen. Ziel der Studie ist es zu erheben, was die Konsumenten von elektronischen Zigaretten &amp;uuml;ber das Dampfen denken. Dabei ist es egal, ob man vorher Tabakprodukte geraucht und nun ausschlie&amp;szlig;lich dampft, beides parallel macht oder vor dem Dampfen nie oder nicht regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig geraucht hat.  
  F&amp;uuml;r die Beantwortung der Fragen werden ca. 10 Minuten ben&amp;ouml;tigt. Die Fragen werden per Mausklick beantwortet &amp;ndash; es gibt aber auch gen&amp;uuml;gend Gelegenheit und Platz f&amp;uuml;r ausf&amp;uuml;hrlichere Anmerkungen oder Kommentare.  
  Bitte nutzt insbesondere auch die Anmerkungs- bzw. Kommentarfelder, in welchen Ihr den Forschern Eure eigene Meinung zur e-Zigarette hinreichend darlegen k&amp;ouml;nnt! Zum Beispiel k&amp;ouml;nnt Ihr in diesen Feldern den Forschern mitteilen, dass diverse Institutionen, Medien und vor allem auch Politker in den vergangenen Jahren viel Unwahres &amp;uuml;ber die e-Zigarette verbreitet haben.  
   Habt Ihr Zweifel an der Unabh&amp;auml;ngigkeit der e-Zigaretten Studie?    
  Keine Sorge &amp;ndash; f&amp;uuml;r alle Dampfer, welche Zweifel bzgl. der Unabh&amp;auml;ngigkeit dieser Studie haben, m&amp;ouml;chten wir an dieser Stelle bereits eine offizielle Stellungnahme der Universit&amp;auml;t Hamburg ver&amp;ouml;ffentlichen, welche iSmokeSmart heute auf eine pers&amp;ouml;nliche Anfrage hin erhalten hat.  
  In dieser Stellungnahme wird seitens der Universit&amp;auml;t Hamburg ausdr&amp;uuml;cklich erkl&amp;auml;rt, dass diese Studie NICHT in Zusammenarbeit mit dem DKFZ oder sonstigen Stellen wie Interessensverb&amp;auml;nden oder Institutionen gemacht wird, sondern v&amp;ouml;llig unabh&amp;auml;ngig  von der Universit&amp;auml;t selbst ins Leben gerufen wurde und nun&amp;nbsp; erstellt wird. Die Universit&amp;auml;t Hamburg ist sich der Brisanz dieses Themas durchaus bewusst und hat uns telefonisch, sowie schriftlich versichert, dass die Ergebnisse v&amp;ouml;llig unabh&amp;auml;ngig ausgewertet und dann ver&amp;ouml;ffentlicht werden.  
  Die Studie wird zwar vom Bundesministerium f&amp;uuml;r Gesundheit (BMG) finanziert, auch dieses hatte jedoch absolut&amp;nbsp; KEINEN Einfluss auf die Inhalte des Fragebogens ,  noch auf die Zielrichtung der Studie .  
  Alle Ergebnisse der Studie werden selbstverst&amp;auml;ndlich neutral nach Abschluss der Studie ver&amp;ouml;ffentlicht, sowie auf der Tabakkonferenz beim DKFZ im Dezember 2015 unbeeinflusst pr&amp;auml;sentiert.   
  Es ist also DIE Chance f&amp;uuml;r uns Dampfer auch im DKFZ erstmalig wirklich Geh&amp;ouml;r zu finden. Daher... mitmachen!  
  Hier findet Ihr die ausf&amp;uuml;hrliche Stellungnahme der Uni Hamburg:   
       Stellungnahme der Uni Hamburg        
 &amp;nbsp; 
  Den Link zur Teilnahme der Studie sowie weitere Informationen findet Ihr unter:  
     www.e-zigarettenstudie.de     (mittlerweile nicht mehr verf&amp;uuml;gbar, Stand: 08/2017)  
   In diesem Sinne, vielen Dank f&amp;uuml;r Eure Teilnahme und...  
  Don&amp;rsquo;t be a Smoker, just be Smart!  
  Euer iSmokeSmart Team  
  &amp;nbsp;  
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            <title type="text">Weltnichtrauchertag 2015 – Ein schwarzer Tag im Kampf gegen den Tabak</title>
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                                            München, 27.05.2015. Jedes Jahr am 31. Mai ist Weltnichtrauchertag – ein Tag an dem sich Institutionen und Organisationen verbünden um gegen den weltweit hohen Tabakkonsum zu kämpfen und vor den schädlichen Folgen des Tabak-Rauchens zu warnen. Zu Recht – denn Tabakrauch ist ho...
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                  M&amp;uuml;nchen, 27.05.2015. Jedes Jahr am 31. Mai ist  Weltnichtrauchertag  &amp;ndash; ein Tag an dem sich Institutionen und Organisationen verb&amp;uuml;nden um gegen den weltweit hohen Tabakkonsum zu k&amp;auml;mpfen und vor den sch&amp;auml;dlichen Folgen des Tabak-Rauchens zu warnen. Zu Recht &amp;ndash; denn Tabakrauch ist hochgradig sch&amp;auml;dlich und krebserregend.  
  Doch der Weltnichtrauchertag ist noch viel mehr &amp;ndash; er ist seit mehreren Jahren auch ein  heimlicher &amp;bdquo;Feiertag&amp;ldquo; f&amp;uuml;r alle Dampfer , also Menschen welche dem Tabakrauchen den R&amp;uuml;cken gekehrt haben und sich f&amp;uuml;r eine im Vergleich zum Tabakrauchen nahezu harmlose Variante entschieden haben. Inzwischen sind dies alleine in Deutschland &amp;uuml;ber 2 Millionen Menschen.  
   Jahrzehntelang wurde am Weltnichtrauchertag gegen Tabak gek&amp;auml;mpft, doch dieses Jahr ist das anders . Bek&amp;auml;mpft wird jetzt nicht mehr Tabak selbst, sondern vielmehr die e-Zigarette &amp;ndash; ein Produkt f&amp;uuml;r Raucher  ohne Tabak , das diesen beim Gebrauch nachweislich tausende Schadstoffe erspart. Denn diese Schadstoffe, welche durch die Verbrennung des Tabaks entstehen, machen das Rauchen von Tabakzigaretten so gef&amp;auml;hrlich.   
  Elektronische Zigaretten beinhalten jedoch gar keinen Tabak, sondern erhitzen vielmehr eine nikotinhaltige oder nikotinfreie Fl&amp;uuml;ssigkeit und verdampfen diese. Ein Kampf gegen die e-Zigarette am Weltnichtrauchertag ist also vielmehr als nur absurd.  
  Seit Jahren wird gegen die e-Zigarette ungeachtet anderslautender wissenschaftlicher Erkenntnisse mit allen Mitteln gek&amp;auml;mpft. Einen H&amp;ouml;hepunkt der tendenzi&amp;ouml;sen und falschen Berichterstattung erwartet das Team von iSmokeSmart (M&amp;uuml;nchen) am diesj&amp;auml;hrigen Weltnichtrauchertag.  
  Die Stiftung Deutsche Krebshilfe und das Aktionsb&amp;uuml;ndnis Nichtrauchen e.V. haben sich bereits das Motto des Weltnichtrauchertag 2015  &amp;ldquo;E-Zigaretten und E-Shishas: Chemie f&amp;uuml;r die Lunge!&amp;rdquo;  auf die Fahne geschrieben.  
  Jeder Deutschlehrer w&amp;uuml;rde hierf&amp;uuml;r eine glatte 6 (ungen&amp;uuml;gend) geben &amp;ndash; Themaverfehlung &amp;ndash; denn das Dampfen von Aerosolen (egal ob mit oder ohne Nikotin) hat weder etwas mit Rauchen zu tun (hier inhaliert man ein Verbrennungsprodukt), noch ist der bestimmungsgem&amp;auml;&amp;szlig;e Genuss von sogenannten &amp;ldquo;e-Zigaretten&amp;rdquo; nachweislich krebserregend und wenn &amp;uuml;berhaupt nur in sehr geringem Ma&amp;szlig;e sch&amp;auml;dlich.  
   Sollte sich die Aufmerksamkeit o.g. Organisationen nicht vielmehr dem sehr viel gesundheitssch&amp;auml;dlicheren Zigarettenkonsum zuwenden?  Eigentlich ja &amp;ndash; es ist jedoch nicht verwunderlich, warum nun auch solche Organisationen gegen die e-Zigarette k&amp;auml;mpfen.  
   Der Grund hierf&amp;uuml;r ist Frau Dr. Martina P&amp;ouml;tschke-Langer , Leiterin des WHO-Zentrums f&amp;uuml;r Tabakkontrolle am DKFZ (Deutsches Krebsforschungszentrum). Die selbst ernannte Expertin und entschiedene Gegnerin der e-Zigarette sieht im Dampf ein Einstiegsprodukt f&amp;uuml;r Jugendliche &amp;ndash;&amp;nbsp;liefert aber wie so oft bisher keine aussagekr&amp;auml;ftigen Studien f&amp;uuml;r ihre Thesen, zumal P&amp;ouml;tschke-Langer gar keine Forscherin im eigentlichen Sinne ist, sondern vielmehr eine Lobbyistin der WHO.  
  Dr. Martina P&amp;ouml;tschke-Langer stellte in den letzten Jahren bereits mehrere Thesen und W&amp;uuml;nsche zur e-Zigarette auf &amp;ndash; vom Verkaufsverbot bis hin zur von ihr gew&amp;uuml;nschten farblichen Einschr&amp;auml;nkung der Produkte. Nun zieht sie damit auch das Aktionsb&amp;uuml;ndnis Nichtrauchen e.V. und die Deutsche Krebshilfe in ihren Bann &amp;ndash; Organisationen in welchen sie nat&amp;uuml;rlich kr&amp;auml;ftig mitmischt. Die in den Medien viel zitierte &amp;bdquo;Wissenschaftlerin&amp;ldquo; baut ihre Negativ-Propaganda jedoch immer wieder auf Behauptungen, Mutma&amp;szlig;ungen und Spekulationen auf. Nachdem Dr. Martina P&amp;ouml;tschke-Langer bereits mehrfach mit ihren Meinungen gescheitert ist (Verkaufsverbot), st&amp;uuml;tzen sich ihre neuen Thesen nunmehr auf das im Liquid (Verdampfer-Fl&amp;uuml;ssigkeit) enthaltene Nikotin.  
  Der Tagesspiegel nahm sich dieser neuen These am 27.05.2015 vorbildlich an:  
   &amp;bdquo;Bei &amp;bdquo;hohem Dauerkonsum&amp;ldquo; (was immer damit gemeint ist) k&amp;ouml;nne &amp;bdquo;eine Krebsgef&amp;auml;hrdung nicht ausgeschlossen werden&amp;ldquo;, sagte nun [Dr.] Martina P&amp;ouml;tschke-Langer [...] Aber ihr Argument ist keines. Denn dass ein Risiko &amp;bdquo;nicht ausgeschlossen&amp;ldquo; werden kann, hei&amp;szlig;t &amp;uuml;berhaupt nichts. Schon morgen kann ein Meteorit die Erde treffen und alles Leben vernichten. Dieses Ereignis ist &amp;bdquo;nicht ausgeschlossen&amp;ldquo;, wie jedes andere auch.&amp;ldquo;  ( Zitat )  
  Indes ist Nikotin laut WHO gar nicht auf der Liste krebserzeugender bzw. krebserregender Stoffe zu finden, denn es ist:  
  &amp;bdquo;weder in Gruppe 1 (krebserregend) [zu finden], in der Alkohol und Tabak beheimatet sind. Und noch nicht einmal in Gruppe 2b (m&amp;ouml;glicherweise krebserregend), in der Hinz und Kunz zu Hause sind: Mobiltelefone, sauer eingelegtes Gem&amp;uuml;se, Kaffee, Aloe vera, Ginkgo- und Kava-Extrakt &amp;ndash; alles &amp;bdquo;m&amp;ouml;glicherweise&amp;ldquo; krebserzeugend laut Weltgesundheitsorganisation.&amp;ldquo;&amp;nbsp;( Zitat )  
  Dr. Martina P&amp;ouml;tschke-Langer verteufelt Nikotin trotzdem wie nahezu keinen anderen Stoff. Bei besagter &amp;bdquo;Expertin&amp;ldquo; verschwimmt offensichtlich der Begriff des Dampfens mit dem Rauchen.  
  Selbst Derek Yach, der ehemalige Leiter der Tabak-Kontroll-Kommission der WHO, sagt   &amp;ldquo;e-Zigaretten retten Leben!&amp;rdquo;    (   Zitat   )&amp;nbsp; und ist mittlerweile &amp;uuml;berzeugter Verfechter des &amp;ldquo;Dampfens&amp;rdquo;.  
   Nach anf&amp;auml;nglicher Skepsis gegen e-Zigaretten haben Derek Yach dann aber doch die zahlreichen Forschungsergebnisse und Studien &amp;uuml;berzeugt  und er ist der Ansicht, dass die Anzahl der Krankheiten und tabakrauch-bedingten Todesf&amp;auml;lle dramatisch gesenkt werden k&amp;ouml;nnte, wenn m&amp;ouml;glichst viele Raucher auf die wesentlich risiko&amp;auml;rmeren e-Zigaretten umsteigen w&amp;uuml;rden.  
  Dass weder die Tabak- noch die Pharmaindustrie ein wirtschaftliches Interesse am Siegeszug der e-Zigarette (viele nennen diese bewusst einfach nur &amp;bdquo;Dampfe&amp;ldquo;) haben, liegt auf der Hand.  
  Gezielte Negativ-Kampagnen gegen die e-Zigarette haben vermutlich nur ein Ergebnis, welches der &amp;nbsp;Wissenschaftler Prof. Jean-Francois Etter von der Universit&amp;auml;t Genf bereits vor einiger Zeit in einem Satz einfach verst&amp;auml;ndlich zusammengefasst hat:  
    &quot;Weniger Raucher steigen um.   Und wenn weniger umsteigen, sterben mehr.&quot;  (      Quelle      )   
  Bei j&amp;auml;hrlich 6 Millionen tabakrauch-bedingten Todesopfern weltweit stellt sich nun die Frage, warum ausgerechnet viele Gesundheitsorganisationen das Dampfen von e-Zigaretten so verteufeln.  Sollten Sie nicht alles in ihrer Macht stehende tun, um diese risiko&amp;auml;rmere Alternative zum Rauchen zu unterst&amp;uuml;tzen?   
  Falls besagte Organisationen nicht von Tabak- und Pharmalobby untergraben sind und auch kein finanzielles Interesse besteht, bleibt als einzige plausible Erkl&amp;auml;rung der emotionale Aktionismus alles zu bek&amp;auml;mpfen, was mit Rauch und Nikotin zu tun hat und ihre Ideologie zu verbreiten. Dabei wurde immer wieder gebetsm&amp;uuml;hlenartig das wiederholt, was die WHO (Weltgesundheits-Organisation) einst gepredigt hat ohne selbst Forschungsergebnisse neutral auszuwerten.  
  In der Geschichte der Tabakpr&amp;auml;vention haben Tabak-Gegner schon viele R&amp;uuml;ckschl&amp;auml;ge einstecken m&amp;uuml;ssen und sahen vermutlich in den innovativen Dampfger&amp;auml;ten wieder eine neue Gefahr f&amp;uuml;r die Menschheit.  
  Auch wenn sich Studien zufolge diese Angst als unbegr&amp;uuml;ndet herausgestellt hat und das Dampfen von e-Zigaretten ein zu vernachl&amp;auml;ssigendes Risiko in sich birgt, gibt es nun kein Zur&amp;uuml;ck mehr.  Die Gegner der e-Zigarette haben sich schon viel zu weit aus dem Fenster gelehnt, um jetzt wieder zur&amp;uuml;ck zu rudern und dadurch ihre Glaubw&amp;uuml;rdigkeit zu verlieren .  
  Auch Regierungen und die Gesetzgeber sind in der Zwickm&amp;uuml;hle. Einerseits sind sie verpflichtet gesundheitlichen Schaden von der Bev&amp;ouml;lkerung abzuwenden und d&amp;uuml;rfen auch nicht das Selbstbestimmungsrecht des B&amp;uuml;rgers beschr&amp;auml;nken, andererseits sind sie finanziell stark von den Einnahmen der Tabaksteuer abh&amp;auml;ngig. Daher kommen Ihnen die Argumente der e-Zigaretten-Gegner gerade recht.  
   Es ist weiterhin eine Schande, den Weltnichtrauchertag derart zu missbrauchen  um engstirnige und r&amp;uuml;ckw&amp;auml;rtsgewandte Ideologien zu publizieren, statt auf die eigentliche Gefahr des Rauchens aufmerksam zu machen.  
    Daher ist unser Motto zum Weltnichtrauchertag 2015:    
  &amp;bdquo;Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie  auf gar keinen Fall Dr. Martina P&amp;ouml;tschke-Langer (DKFZ),&amp;nbsp; sondern verwenden Sie Ihren gesunden Menschenverstand.&amp;ldquo;  
  In diesem Sinne,  
  Don&amp;rsquo;t be a Smoker, just be Smart!  
  Euer iSmokeSmart Team  
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   &amp;copy; 2015, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck und Vervielf&amp;auml;ltigung nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!   
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                            <updated>2015-05-27T13:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Gesundheitsorganisationen versuchen renommierte Wissenschaftler mundtot zu ma...</title>
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                                            München, 07.05.2015. Das Bundesinstitut für Riskobewertung (BfR) gab vor kurzem eine Stellungnahme zu e-Shishas (anderer Begriff für Einweg e-Zigaretten) heraus. Hierauf antwortete der renommierte Wissenschaftler, Toxikologe und Uni-Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer mit einem o...
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                   M&amp;uuml;nchen, 07.05.2015. Das Bundesinstitut f&amp;uuml;r Riskobewertung (BfR) gab vor kurzem eine Stellungnahme zu e-Shishas (anderer Begriff f&amp;uuml;r Einweg e-Zigaretten) heraus. Hierauf antwortete der renommierte Wissenschaftler, Toxikologe und Uni-Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer mit einem offenen Brief.    Es entbrannte eine wilde Diskussion worauf der Wissenschaftler Uni-Prof. Dr. Mayer jetzt mit harten Fakten kontert:&amp;nbsp;    Laut seinen vertraulichen Informationen versuchen Gesundheitsorganisationen in Deutschland, allen voran das DKFZ und auch das BfR (Bundesinstitut f&amp;uuml;r Risikobewertung) Druck auf Wissenschaftler auszu&amp;uuml;ben und deren Meinungsfreiheit einzuschr&amp;auml;nken, um ihre politischen Ziele nicht zu gef&amp;auml;hrden.   
  In seinem wunderbaren Buch &amp;bdquo;Makrobiotik&amp;ldquo; warnt uns der ber&amp;uuml;hmte Mediziner Christoph Wilhelm Hufeland eindringlich &quot; vor dem 20. Lebensjahr   physische Liebe zu genie&amp;szlig;en ,&quot; denn darauf folge nur  &amp;bdquo;M&amp;uuml;digkeit, Verdrossenheit, schlechter Appetit und allgemeine Auszehrung&amp;ldquo;  ( Makrobiotik , oder die Kunst, das menschliche Leben zu verl&amp;auml;ngern, von C.W. Hufeland, Insel-Taschenbuch 1984).  
  Auch f&amp;uuml;r das BfR (Bundesinstitut f&amp;uuml;r Risikobewertung) steht der  Mensch als Verbraucher  im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Jedenfalls formulieren sie es exakt so auf Ihrem Webauftritt (     Quelle     ).  
  Am 23. April 2015 kam dieses Institut seinem Dienst an der Menschheit und seinem Auftrag die Menschen vor  &amp;bdquo;M&amp;uuml;digkeit, Verdrossenheit, schlechtem Appetit und allgemeiner Auszehrung&amp;ldquo; &amp;nbsp;zu warnen wieder nach, und brachte eine Stellungnahme zu nikotinfreien E-Shishas (andere Bezeichnung f&amp;uuml;r Einweg e-Zigaretten) heraus mit dem Titel:  
        &amp;bdquo; Nikotinfreie E-Shishas bergen gesundheitliche Risiken&amp;ldquo; (Link)         Stellungnahme Nr.010/2015 des BfR vom 23.April 2015 
  Darin bewertet das Bundesinstitut f&amp;uuml;r Risikobewertung (BfR), ob E-Shishas bzw. e-Zigaretten eine &amp;ndash; Zitat:  m&amp;ouml;gliche Gesundheitsgef&amp;auml;hrdung von Kindern und Jugendlichen  darstellen k&amp;ouml;nnten. Gegenstand dieser Bewertung sind daher nikotinfreie E-Zigaretten und E-Liquids mit &amp;ndash; Zitat:  besonderer Ber&amp;uuml;cksichtigung der gesundheitlichen Risiken f&amp;uuml;r Kinder und Jugendliche .  
  Zun&amp;auml;chst merkt der ge&amp;uuml;bte Leser solcher Berichte und Stellungnahmen, dass die Argumentation immer mehr der des DKFZ rund um Frau Dr. Martina P&amp;ouml;tschke-Langer &amp;auml;hnelt, fast so als w&amp;uuml;rden mittlerweile beide voneinander abschreiben um ein gemeinsames Ziel zu erreichen &amp;ndash;&amp;nbsp;eine komplett rauchfreie und dampffreie Gesellschaft.  
  Wir m&amp;ouml;chten an dieser Stelle gerne vorab anmerken, dass iSmokeSmart (wie auch der Verband des eZigaretten Handels) ein gesetzlich geregeltes Abgabeverbot an Personen unter 18 Jahren ausdr&amp;uuml;cklich begr&amp;uuml;&amp;szlig;t. Das Unternehmen iSmokeSmart hat sich &amp;uuml;berdies bereits seit Unternehmensgr&amp;uuml;ndung im Jahr 2011 selbst verpflichtet elektronische Zigaretten (egal ob mit oder ohne Nikotin) nicht an Personen unter 18 Jahren zu verkaufen &amp;ndash; einzig schon alleine aus dem Grund, dass die Billigung eines Konsums von elektronischen Zigaretten&amp;nbsp; weder dem Unternehmen selbst &amp;ndash; noch dem beschr&amp;auml;nkt gesch&amp;auml;ftsf&amp;auml;higen Jugendlichen obliegt, sondern vielmehr&amp;nbsp; dem jeweiligen Erziehungsberechtigten. Dieser Sachverhalt&amp;nbsp; soll jedoch nicht Gegenstand dieses Artikels sein &amp;ndash; sondern vielmehr die zusammen-geschusterte Risikoanalyse des BfR.   
  In einer in den Flie&amp;szlig;text o.g. Stellungnahme eingef&amp;uuml;gten Tabelle&amp;nbsp; - als  Risikoprofil  bezeichnet - kann man sehen, dass die Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Beeintr&amp;auml;chtigung als &amp;bdquo;m&amp;ouml;glich&amp;ldquo; eingestuft, also weder als &amp;bdquo;gesichert&amp;ldquo; noch als &amp;bdquo;ausgeschlossen&amp;ldquo; bewertet wurde. Gleichzeitig kann man diesem &amp;bdquo;Risikoprofil&amp;ldquo; entnehmen, dass die Aussagekraft der ausgewerteten Daten als &amp;bdquo;gering&amp;ldquo; eingestuft wurde. In einer Fu&amp;szlig;note wird zugleich vermerkt, dass:  
  &amp;bdquo; keine Daten [..] zu bestimmten Produkten [vorliegen].&amp;ldquo;   
  Seltsam...obwohl keine Daten vorliegen, behauptet das BfR einfach mal, dass E-Shishas und damit auch E-Zigaretten generell als gesundheitsgef&amp;auml;hrdend einzustufen seien.  
  Schon warnt das Institut f&amp;uuml;r Risikobewertung generell, und das prim&amp;auml;re Untersuchungsobjekt &amp;bdquo; Kinder und Jugendliche&amp;ldquo;  war bereits vergessen. Argument war mal wieder das ber&amp;uuml;hmte Formaldehyd (von dem l&amp;auml;ngst bekannt ist, dass es auch in normaler Atemluft nachweisbar ist) und Carbonylverbindungen. Das BfR behauptet hier in seiner Stellungnahme:   
   &quot;Entstehende Carbonylverbindungen k&amp;ouml;nnen zu einem gesundheitlichen  Risiko f&amp;uuml;hren, das nikotinhaltige und nikotinfreie Produkte  gleicherma&amp;szlig;en betrifft.  Die Belastung der Konsumenten mit Formaldehyd und anderen  Carbonylverbindungenkann unter bestimmten Bedingungen &amp;auml;hnlich hoch  liegen wie bei herk&amp;ouml;mmlichen Tabakzigaretten,  etwa bei 20-50 &amp;mu;g bezogen auf zehn Z&amp;uuml;ge&quot;  (Bekki et al. 2014; Hutzler et al. 2014)   
  Auf diese Stellungnahme reagierte der renommierte Wissenschaftler, Toxikologe und Universit&amp;auml;ts-Professor Dr. Bernhard-Michael Mayer, von der Universit&amp;auml;t Graz mit einem offenen Brief an das BfR:  
        Offener Brief von Uni-Prof. Dr. Mayer an das BfR      &amp;nbsp;(Link)  
  Der &amp;ouml;sterreichische Toxikologe, der bereits sehr lange zum Thema &amp;bdquo;oxidativer Stress, organische Nitrate und Nikotin&amp;ldquo; forscht, kritisierte die vorliegende Stellungnahme der BfR als &amp;bdquo;wissenschaftliches Fehlverhalten&amp;ldquo;. Uni-Prof. Dr. Mayer wirft dem BfR vor, bekannte Studien einseitig zu interpretieren (cherry picking) und belegt dies auch indem er zum Beispiel schreibt:  
  &amp;bdquo; Aldehyde sind Stoffwechselprodukte, die u.a. im Blut zirkulieren und in der Ausatemluft nachweisbar sind. Manche Aldehyde, v.a. Formaldehyd, sind in hohen Konzentrationen gesundheitssch&amp;auml;dlich. Alle bisher vorliegenden Studien zeigen, dass die Konzentration von Carbonylverbindungen im Aerosol von E-Zigaretten um Gr&amp;ouml;&amp;szlig;enordnung niedriger ist als in Tabakrauch, zumeist im Bereich unbelasteter Atemluft.&amp;ldquo;    
  Eine Tatsache, die auch vom Fraunhofer-Institut WKI best&amp;auml;tigt wurde:  
  &amp;bdquo; Generell waren die Emissionen der elektronischen Zigarette geringer als die der klassischen Tabakzigarette. Bei der elektronischen Zigarette erfolgt die Freisetzung von Substanzen in die Raumluft praktisch nur &amp;uuml;ber das Atemgas des Konsumenten. [...]   Eine Freisetzung von Formaldehyd konnte bei der Verwendung der e-Zigarette nicht nachgewiesen werden.&amp;ldquo; (       Quelle       )   
  Auch die Behauptung des BfR es seien Partikel im Aerosol nachweisbar, die sich in der Lunge ansammeln k&amp;ouml;nnten und diese sch&amp;auml;digen, weist der Professor aus Graz vehement zur&amp;uuml;ck. Uni-Prof. Dr. Mayer schreibt in seiner Stellungnahme:  
  &amp;bdquo; Im Zuge von Verbrennungsprozessen in Dieselmotoren oder Tabakzigaretten entstehen feste Partikel, die sich in der Lunge ablagern und das Gewebe sch&amp;auml;digen. Nachdem bei der Verdampfung von Fl&amp;uuml;ssigkeiten in E-Zigaretten keine Verbrennung stattfindet, entstehen auch keine festen Partikel. &amp;ldquo;  
  Sehr kurios ist &amp;ndash; nebenbei bemerkt &amp;ndash; dass das BfR und Uni-Professor Dr. Mayer immer wieder die gleichen Studien zitieren. Ein Grundgedanke besagt, dass Interessengruppen dem sozialen Frieden dienen sollten, daher schloss Uni-Prof. Dr. Mayer seine Stellungnahme mit einer herzlichen Bitte ab:  
  &amp;bdquo; Abschlie&amp;szlig;end ersuche ich Sie dringend, Wissenschaft nicht zur Durchsetzung gesundheits-politischer Ziele zu missbrauchen. Das schadet nicht nur der Reputation der Wissenschaft, sondern auch dem Ruf lhrer Institution in der Bev&amp;ouml;lkerung.&amp;ldquo;   
  Diese Bitte muss gesessen haben, denn auf die offene Stellungnahme des Grazer Wissenschaftlers reagierte nun das BfR ziemlich rigoros, und zwar nicht nur mit einer Stellungnahme ihrerseits, sondern zugleich mit einem Beschwerdebrief an das Rektorat der Universit&amp;auml;t Graz, dem Arbeitgeber und Chef von Professor Mayer. Soviel zu sozialen Frieden&amp;hellip; Das BfR wies alle Vorw&amp;uuml;rfe gegen sich emp&amp;ouml;rt zur&amp;uuml;ck, ohne jedoch auf die Vorw&amp;uuml;rfe im Detail einzugehen.  
        BfR versucht Uni-Prof. Dr. Mayer &quot;mundtot&quot; zu machen      &amp;nbsp;(Link) (Brief an Uni Graz)  
        Offener Brief des BfR an Uni-Prof. Dr. Mayer    &amp;nbsp;  (Link)  
  Das zum gr&amp;ouml;&amp;szlig;ten Teil aus Steuergeldern (67,8 Millionen Euro) finanzierte und zu einem gar nicht unerheblichen Teil aus so genannten Drittmitteln (immerhin 3,08 Millionen Euro) finanzierte Institut mit dem gesetzlichen Auftrag  den Verbraucher zu sch&amp;uuml;tzen , h&amp;auml;lt also nicht besonders viel von einem wissenschaftlichen Diskurs oder einer sinnvollen Diskussion, sondern bevorzugt die Methode des Anschw&amp;auml;rzens, und des Verteufelns. Nicht gerade die feine Art und auch irgendwie unsauber in der Methode, so unsauber, wie ihr Risikobericht &amp;uuml;ber die E-Shishas.  
  Das  Bundesinstitut &amp;nbsp;f&amp;uuml;r Risikobewertung scheut sich also vielmehr davor mit einem renommierten Wissenschaftler, welcher wohl mehr Fakten als das BfR mitsamt dem DKFZ &amp;uuml;ber die Sch&amp;auml;dlichkeit von elektronischen Zigaretten und den Konsum von Nikotin zusammen tragen k&amp;ouml;nnte in eine &amp;ouml;ffentliche Diskussion zu treten und wissenschaftlich zu argumentieren. Es versucht lieber einen widersprechenden, &amp;nbsp;renommierten Wissenschaftler und sehr gut informierten Experten mundtot zu machen, weil dieser die vorgelegten Fakten in o.g. Stellungnahme besseren Wissens wissenschaftlich widerlegen kann.  
  Unterst&amp;uuml;tzt also nun auch das fachlich eigentlich unabh&amp;auml;ngige Bundesinstitut f&amp;uuml;r Risikobewertung die politischen Pl&amp;auml;ne der Bundesregierung und sorgt so aktiv f&amp;uuml;r die Rendite von Pharma- und Tabakkonzernen sowie f&amp;uuml;r die Sicherung von Tabaksteuereinnahmen?  
  So schreibt Uni-Prof. Dr. Mayer in einer Email an das BfR am 07.05.2015:  
    Antwort Email von Uni-Prof. Dr. Mayer an das BfR  &amp;nbsp;(Link)  
   &amp;bdquo;Aus gut informierten Kreisen ist mir bekannt, dass Gesundheitsorganisationen in Deutschland, allen voran das DKFZ und auch Ihr Institut, Druck auf Wissenschaftler aus&amp;uuml;ben und deren Meinungsfreiheit einschr&amp;auml;nken, um ihre politischen Ziele nicht zu gef&amp;auml;hrden. Diese Ziele m&amp;ouml;gen im Interesse der Pharmaindustrie sein, im Interesse der Gesundheit der Bev&amp;ouml;lkerung sind sie mit Sicherheit nicht.&amp;ldquo;   
  Der renommierte Toxikologe und Uni-Prof. Dr. Mayer sieht in elektronischen Zigaretten vielmehr ein  &amp;bdquo;historisch einzigartiges Potential zur Tabakpr&amp;auml;vention&amp;ldquo;  und konfrontiert damit &amp;ouml;ffentliche Stellen wie das DKFZ und das BfR mit der Tatsache, dass diese Institutionen die Bev&amp;ouml;lkerung durch wissenschaftlich unhaltbare Behauptungen lieber verunsichert, als dass diese damit  &amp;bdquo;weltweit Millionen Menschenleben [...] retten&amp;ldquo;  und  &amp;bdquo;Raucher zum Umstieg [auf die e-Zigarette] zu motivieren&amp;ldquo;  und wiederholt sich mit seiner Aussage:  
   &amp;bdquo;Entweder kennen Sie [BfR und DKFZ] sich nicht aus oder f&amp;uuml;hren die Bev&amp;ouml;lkerung bewu&amp;szlig;t in die Irre.&amp;ldquo;   
  Was passiert wenn Raucher aufgrund von gezielten Kampagnen gegen die e-Zigarette vor dieser zur&amp;uuml;ck schrecken ist klar. So fasste es der Wissenschaftler Prof. Jean-Francois Etter von der Universit&amp;auml;t Genf bereits vor einiger Zeit in einem Satz einfach verst&amp;auml;ndlich zusammen:  
   &quot;Weniger Raucher steigen um. Und wenn weniger umsteigen, sterben mehr.&quot; (      Quelle      )   
  Auch die Universit&amp;auml;t Graz macht das einzig richtige und weist das BfR geh&amp;ouml;rig in seine Schranken, indem es dem Institut kurz mitteilt, dass eine Universit&amp;auml;tsleitung niemals wissenschaftlich fundierte Aussagen unterbinden m&amp;ouml;chte &amp;ndash; geschweige denn einen Wissenschaftler f&amp;uuml;r seine wertvolle Arbeit im Dienste der Wissenschaft ma&amp;szlig;regeln m&amp;ouml;chte.  
    Antwort der Universit&amp;auml;t Graz an das BfR  &amp;nbsp;(Link)  
  Abschlie&amp;szlig;end kann man nur eines feststellen: der Kampf &amp;ouml;ffentlicher Institutionen gegen die e-Zigarette ist wahrscheinlich einer der gr&amp;ouml;&amp;szlig;ten Skandale dieses Jahrhunderts, welcher nun nach und nach (zwischen den Zeilen) ans Licht kommt &amp;ndash; denn auch Journalisten und Wissenschaftler werden wohl augenscheinlich in Ihre Schranken gewiesen, wenn es um dieses Thema (e-Zigarette) geht.   
  Sind Tabaksteuereinnahmen und die Rendite von Pharma- und Tabakkonzernen wirklich wichtiger als die Gesundheit der Bev&amp;ouml;lkerung? Wohl kaum...  
   Jedoch in wie weit ist das BfR (Bundesinstitut f&amp;uuml;r Risikobewertung) &amp;uuml;berhaupt unabh&amp;auml;ngig?   
  Ziehen auch hier gro&amp;szlig;e Lobbys die Strippen hinter den Kulissen? Hierzu sind wir auf einige interessante Details gesto&amp;szlig;en, welchen wir eifrigen Lesern nat&amp;uuml;rlich nicht vorenthalten m&amp;ouml;chten. Es ging hierbei zwar um andere Themen, aber bilden Sie sich am besten selbst Ihre Meinung:   
      ZDF: Die Meinung des BfR im Bezug auf ein Planzenschutzmittel     (Link) (besonders interessant ist der Beitrag bis Minute 1:20 und ab Minute 18:00)  
      ARD: Wie unabh&amp;auml;ngig sind Experten des BfR     (Link)      S&amp;uuml;ddeutsche: Wie eine Lobby die Kontrollbeh&amp;ouml;rden unterwandert     (Link)  
  Und wie kam es eigentlich zum Kampf gegen die e-Zigarette? Hier ein ausf&amp;uuml;hrlicher Bericht:  
       Wie kam es zum Kampf gegen die e-Zigarette?     &amp;nbsp;(Link)  
  In diesem Sinne,  
  Don&amp;rsquo;t be a Smoker, just be Smart!  
  Euer iSmokeSmart Team  
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   &amp;copy; 2015, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck und Vervielf&amp;auml;ltigung nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!   
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                            <updated>2015-05-07T18:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Bravo Süddeutsche! So geht Journalismus zur e-Zigarette</title>
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                                            München, 18.04.2015. Der Frontal 21 Bericht zur e-Zigarette vom 14.04. löste eine heftige Diskussion in den sozialen Medien aus und man merkt, dass mittlerweile mehr Menschen in Deutschland die e-Zigarette gegenüber der Tabak-Zigarette favorisieren, als dies noch vor einigen J...
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                  M&amp;uuml;nchen, 18.04.2015. Der Frontal 21 Bericht zur e-Zigarette vom 14.04. l&amp;ouml;ste eine heftige Diskussion in den sozialen Medien aus und man merkt, dass mittlerweile mehr Menschen in Deutschland die e-Zigarette gegen&amp;uuml;ber der Tabak-Zigarette favorisieren, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Auch iSmokeSmart hat zum Frontal 21 Beitrag eine Stellungnahme ver&amp;ouml;ffentlicht und auch diese hat in der Pressewelt scheinbar erste Wirkungen gezeigt.  
  So titelt die S&amp;uuml;ddeutsche (  Quelle 1  ) bereits am sp&amp;auml;ten Freitag Abend:  
  &amp;bdquo;Streit um die e-Zigarette &amp;ndash; Viel Dampf um nichts&amp;ldquo;  
  Die S&amp;uuml;ddeutsche hat in ihrem Artikel unzweifelhaft auch erkannt, dass man das Dampfen einer e-Zigarette nicht mit reiner Bergluft vergleichen kann und aus diesem Vergleich heraus die e-Zigarette massiv und mit allen Mitteln bek&amp;auml;mpfen k&amp;ouml;nne, sondern vielmehr den Vergleich zur Tabak-Zigarette ziehen muss &amp;ndash; &amp;bdquo;einer &amp;ndash; man vergisst es fast &amp;ndash; immer noch legalen Droge&amp;ldquo; (Quelle 1). F&amp;uuml;r nichts anderes engagiert sich iSmokeSmart seit Jahren, denn die e-Zigarette ist f&amp;uuml;r viele Raucher eine &amp;bdquo;gute Alternative &amp;ldquo; (Quelle 1).  
  Weiterhin erkl&amp;auml;rt die S&amp;uuml;ddeutsche, dass neue Studien die e-Zigarette in keinster Weise als Einstiegsdroge f&amp;uuml;r Tabak darstellen und dass auch wissenschaftlich noch lange nicht bewiesen sei, dass eine e-Zigarette &amp;bdquo;eine Entw&amp;ouml;hnung eher verhinder[t] als f&amp;ouml;rder[t]&amp;ldquo; (Quelle 1), wie dies oft in vielen Medien propagiert wird.  
  F&amp;uuml;hrende Wissenschaftler auf diesem Gebiet wie z.B. Dr. Michael Siegel (  Link  ), sowie der Experte Clive Bates (  Link  ) und auch Toxikologe und Uni-Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer verweisen immer wieder auf die Tatsache, dass man neue Studien auch richtig lesen und interpretieren m&amp;uuml;sse, bevor man solche voreiligen Schl&amp;uuml;sse zieht. Propagierte Meldungen von &amp;uuml;berzeugten e-Zigaretten Gegnern erwecken beim Leser h&amp;auml;ufig den Eindruck eine e-Zigarette sei noch viel sch&amp;auml;dlicher als eine Tabak-Zigarette &amp;ndash; was sie nat&amp;uuml;rlich keinesfalls ist.  
  Viele Wissenschaftler weltweit fragen sich daher, warum man ein Produkt wie die e-Zigarette so massiv bek&amp;auml;mpft, obwohl es doch ein weitaus sch&amp;auml;dlicheres Produkt (Tabak-Zigarette) an jeder Ecke zu kaufen gibt. Die Wissenschaft ist sich einig &amp;bdquo;dass e-Zigaretten nicht gesund sein m&amp;ouml;gen, dennoch bei Weitem nicht so viel Schaden anrichten wie richtiger Tabak. Immer noch, auch in Deutschland.&amp;ldquo; (Quelle 1)  
  So schreibt die S&amp;uuml;ddeutsche weiter, dass eine &amp;bdquo;dritte [Studie] konstatiert, dass rauchende Jugendliche h&amp;auml;ufig auch e-Zigaretten nutzen. Das bedeutet eigentlich nur, dass das Dampfen f&amp;uuml;r Nikotinabh&amp;auml;ngige eine Alternative zum Rauchen ist, klingt aber, als seien e-Zigaretten eine Art Einstiegsdroge f&amp;uuml;r Tabak. Was aber nicht stimmt.&amp;ldquo; (Quelle 1)  
  Die S&amp;uuml;ddeutsche empfiehlt daher ausdr&amp;uuml;cklich sich wieder auf das Wesentliche zu konzentrieren, &amp;bdquo;wie man der steuereinnahmetr&amp;auml;chtigen Nikotinsucht mit mehr Erfolgsaussichten entgegentreten kann&amp;ldquo; (Quelle 1) &amp;ndash; und schlie&amp;szlig;t mit dem Satz, dass &amp;bdquo;das dampfende kleinere &amp;Uuml;bel schlicht zu begr&amp;uuml;&amp;szlig;en [ist]&amp;ldquo; (Quelle 1) bis diese Frage gekl&amp;auml;rt worden ist.  
  Auch Wissenschaftler in England wie Prof. Robert West (Leiter des Departments Gesundheitspsychologie und Tabakwissenschaften am University College London) sehen in der e-Zigarette eine gro&amp;szlig;e Chance im Kampf gegen den Tabak. &amp;bdquo;We have such a massive opportunity here ... It would be a shame to let it slip away by being overly cautious.&amp;ldquo; (   The Guardian   ) Zu deutsch: &amp;bdquo;Wir haben hier [mit der e-Zigarette] so eine gewaltige Chance... Es w&amp;auml;re eine Schande diese verstreichen zu lassen indem man zu vorsichtig ist&amp;ldquo;.  
  In diesem Sinne,  
  don&amp;rsquo;t be a smoker, just be smart.  
  Euer iSmokeSmart Team  
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   &amp;copy; 2015, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck und Vervielf&amp;auml;ltigung nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!   
  Quelle 1:&amp;nbsp;   S&amp;uuml;ddeutsche am 17.04.2015     
                ]]>
            </content>

                            <updated>2015-04-18T10:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Stellungnahme zum Bericht über die e-Zigarette von Frontal 21 (ZDF)</title>
            <id>https://www.ismokesmart.de/e-zigaretten-blog/883-stellungnahme-zum-bericht-ueber-die-e-zigarette-von-frontal-21-zdf.html</id>
            <link href="https://www.ismokesmart.de/e-zigaretten-blog/883-stellungnahme-zum-bericht-ueber-die-e-zigarette-von-frontal-21-zdf.html"/>
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                  M&amp;uuml;nchen, 15.04.2015. Zu einem guten Leben geh&amp;ouml;rt vor allem unsere Gesundheit. Da wird niemand widersprechen. Daher ist es doch grunds&amp;auml;tzlich gut, wenn sich auch die &amp;ouml;ffentlich-rechtlichen Medien f&amp;uuml;r unsere Gesundheit interessieren und somit auch die e-Zigarette beleuchten. So auch das bekannte politische Fernsehmagazin Frontal 21 vom ZDF am 14.04.2015 (  Quelle 1  ).  
  Doch leider wurde aus dem vermeintlichen Interesse an der Gesundheit der Mitb&amp;uuml;rger erschreckender Tendenz-Journalismus. Die Journalisten Herr Andreas Baum und Frau B&amp;auml;rbel Merseburger-Sill haben in gerade einmal 7 Minuten alle bereits bekannten und widerlegten Vorurteile der letzten Jahre &amp;uuml;ber die E-Zigarette einseitig zusammengefasst. Das einzige was im Bericht fehlte, war vor der M&amp;ouml;glichkeit zu warnen, dass e-Zigaretten Akkus explodieren k&amp;ouml;nnten &amp;ndash; genau wie die Akkus einer TV-Fernbedienung oder Mobiltelefons (was jedoch bestimmt verschwiegen worden w&amp;auml;re).   
  Man k&amp;ouml;nnte fast meinen es handelte sich hierbei um einen Propaganda-Beitrag der Tabak- bzw.&amp;nbsp; Pharmalobby (Stichwort: Nikotinpflaster) oder die Meinung militanter Nichtraucher bzw. Nichtdampfer. Journalisten m&amp;uuml;ssen sich im Grunde sch&amp;auml;men f&amp;uuml;r diesen Beitrag, weil er den Namen &amp;bdquo;Journalismus&amp;ldquo; nicht verdient hat.  
  Der vorab von der selbsternannten &amp;bdquo;Informations-Kompetenz im Zweiten&amp;ldquo; beworbene Beitrag mit dem urspr&amp;uuml;nglichen Titel  &amp;bdquo;Risiko e-Zigarette &amp;ndash; Warnung vor dem  Gift cocktail&amp;ldquo;  wurde wohl aus Angst vor Liquid-Hersteller-Klagen f&amp;uuml;r den Live-Beitrag revidiert zu  &amp;bdquo;Risiko E-Zigarette - Warnung vor  Chemie cocktail&amp;ldquo;&amp;nbsp; &amp;ndash; nicht ganz so schlimme Fakten, denn selbst ein handels&amp;uuml;blicher Cappuccino k&amp;ouml;nnte mitunter als Chemiecocktail bezeichnet werden.  
  Nun zum Beitrag selbst:  
  Zun&amp;auml;chst k&amp;ouml;nnen wir e-Zigaretten Konsumenten und Interessenten raten, eben nicht wie eingangs von Moderatorin Ilka Brecht empfohlen, die Autoren Herrn Baum und Frau Merseburger-Sill zu den &amp;bdquo;Risiken und Nebenwirkungen der e-Zigarette&amp;ldquo; zu befragen, sondern dann wohl doch eher &amp;bdquo;Ihren Arzt oder Apotheker&amp;ldquo;.  
  Weiterhin m&amp;ouml;chten wir an dieser Stelle bereits anmerken, dass journalistische Sorgfalt nicht die St&amp;auml;rke der Frontal 21 Redaktion zu sein scheint, denn eine mit &amp;bdquo;Monika&amp;ldquo; P&amp;ouml;tschke-Langer (  Quelle 1   Hinweis: Der Originalbeitrag vom 14.04. wurde bereits nachtr&amp;auml;glich vom ZDF &quot;geschnitten&quot;) angek&amp;uuml;ndigte Expertin vom Deutschen Krebsforschungszentrum (dkfz) hei&amp;szlig;t in Wirklichkeit n&amp;auml;mlich &amp;bdquo;Martina&amp;ldquo; &amp;ndash; und nicht &amp;bdquo;Monika&amp;ldquo;. G&amp;auml;nzlich &amp;auml;hnlich verh&amp;auml;lt es sich mit den vorgetragenen Negativ-Argumenten zur e-Zigarette.  
   Daher ein kurzer Faktencheck zu den Argumenten gegen die e-Zigarette:    
  1. Frau Dr.  Martina  P&amp;ouml;tschke-Langer behauptet in dem Sendebeitrag von Frontal 21, die E-Zigarette w&amp;uuml;rde ein  &amp;bdquo;Chemikalien-Gemisch [enthalten], das hier tief, zu meist sehr, sehr tief inhaliert wird und damit den ganzen Bronchialtrakt reizt. [...] Das hei&amp;szlig;t, die Aromastoffe [...] reizen dieses permanent bei jedem Kontakt, sodass dann auf dem Boden von einer solchen Reizung auch eine Entz&amp;uuml;ndung entstehen kann. Und eine Krebsentwicklung ist hier nicht auszuschlie&amp;szlig;en.&amp;ldquo;  (Quelle 1)  
  Bereits seit mehreren Jahren behauptet Frau Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer dies, liefert jedoch seit jeher keine einzige selbst durchgef&amp;uuml;hrte Untersuchung, welche diese Aussage fundiert untermauern k&amp;ouml;nnte. Vor allem bezieht sie sich hierbei auf die Inhaltsstoffe Propylenglykol (Disco-Nebel) und die Aromen im Liquid. Wir fragen uns an dieser Stelle, ob Frau Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer nicht wei&amp;szlig;, dass verdampftes Propylenglykol und auch Glycerin bekanntlich seit den 70er Jahren inhaliert (Disco-Nebel) wird, es hierzu weltweit unz&amp;auml;hlige Langzeitstudien gibt und diese Stoffe auch gerade im Bezug auf eine Inhalation als unbedenklich gelten (siehe   toxikologische Analyse von Happy Liquid   von Uni-Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer) oder ob sie diese Tatsache bewusst ignoriert und verschweigt.  
  Auch bez&amp;uuml;glich der Aromastoffe k&amp;ouml;nnen wir Entwarnung geben, denn zumindest seri&amp;ouml;se Liquid-Hersteller verwenden ausschlie&amp;szlig;lich Aromen, welche sogar explizit zur Inhalation zugelassen sind.  
  2. Weiterhin behauptet Frau Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer, dass:  
   &amp;bdquo;wenn die E-Zigarette zu stark erhitzt wird, dass dann Stoffe frei werden, die, wie Schwermetalle oder auch krebserzeugende Substanzen, die in [ei]ner vergleichbaren Konzentration mit Tabakzigaretten vorkommen.&amp;ldquo; &amp;nbsp; (Quelle 1)   
  Grunds&amp;auml;tzlich hat sie hiermit nat&amp;uuml;rlich vollkommen Recht, denn wenn man die Inhaltsstoffe im Liquid zu stark erhitzt &amp;ndash; sie also verbrennt &amp;ndash; k&amp;ouml;nnen krebserregende Stoffe entstehen. Dies wei&amp;szlig; auch jeder, der gerne Fertig-Pizza isst. Denn wenn man diese 4 Stunden lang bei 350&amp;deg;C im Ofen verkohlen l&amp;auml;sst, dann ist auch jede Pizza krebserregend, weil sie schlichtweg total verbrannt ist.   
  Mit einem normalen Gebrauch der e-Zigarette hat dies nur nichts gemein, denn eine e-Zigarette erhitzt und verdampft Liquid bei weitaus geringeren Temperaturen. Es kommt zu keiner Verbrennung der Inhaltsstoffe wie bei einer Tabak-Zigarette. Die neuerliche Behauptung bez&amp;uuml;glich krebserregender Stoffe in der e-Zigarette beruht &amp;uuml;brigens auf einer durch die WHO verbreiteten Studie aus Japan im Jahr 2014, bei welcher e-Liquid aufgrund eines falschen Versuchsaufbaus zu sehr erhitzt &amp;ndash; quasi verbrannt worden ist &amp;ndash; und daraufhin diese krebserregenden Stoffe gefunden worden sind &amp;ndash; &amp;uuml;brigens jedoch nur bei einem einzigen der getesteten Liquids in entsprechend sch&amp;auml;digender Konzentration (Quelle:   Analysedaten der Studie   &amp;ndash; Lesen Sie hierzu unseren   Blog-Artikel zur besagten WHO-Studie  , sowie am besten gleich noch diesen   SPIEGEL Online Artikel  ).   
  Im Gegensatz zu den ca. 4000 chemischen Verbindungen (hiervon ca. 270 giftig und 70 krebserregend) im Rauch einer herk&amp;ouml;mmlichen Tabak-Zigarette, beinhalten die Liquids der e-Zigarette selbst jedoch nicht einen einzigen krebserregenden Stoff in gesundheitssch&amp;auml;dlicher Konzentration &amp;ndash; und auch nicht der Dampf nach sachgem&amp;auml;&amp;szlig;er Anwendung der e-Zigarette.  
  Sogar die Stiftung Warentest kam heute (15.04.2015) zu dem Ergebnis:  &quot;Nach derzeitigem Wissensstand ist der Konsum von E-Zigaretten weniger sch&amp;auml;dlich als Zigarettenrauchen...&quot;  (Quelle:   Stiftung Warentest   Absatz 2, Satz 2) .  
  3. Frau Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer glaubt, dass die E-Zigarette eine Einstiegsdroge f&amp;uuml;r Kinder und Jugendliche sei. Leider wieder falsch. Sowohl in den USA als auch in Frankreich liegen Studien vor, die genau das Gegenteil belegen.(Quelle 2:&amp;nbsp;  Offizielle Zahlen des CDC (USA) zur e-Zigaretten Nutzung bei Jugendlichen  ) Abgesehen davon ist sich die E-Zigaretten-Branche komplett einig darin, nicht an Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen und auch wir von iSmokeSmart w&amp;uuml;rden ein gesetzlich geregeltes Abgabeverbot an Personen unter 18 Jahren begr&amp;uuml;&amp;szlig;en &amp;ndash; iSmokeSmart hat sich bereits seit mehreren Jahren hierf&amp;uuml;r selbst verpflichtet.  
  Schlimm im Beitrag waren die vielfach tendenzi&amp;ouml;sen Kommentare der Journalisten, da in ihrem Bericht ausschlie&amp;szlig;lich die Argumente von Frau Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer wiederholt wurden. Im Sendebeitrag hei&amp;szlig;t es dann auch: &amp;bdquo; Warnungen, die Hersteller und Konsumenten ignorieren&amp;ldquo;&amp;nbsp; (Quelle 1)  . Zuvor befragten die angeblichen Journalisten Konsumenten von E-Zigaretten, um sie anschlie&amp;szlig;end als ignorant und dumm zu beschimpfen. Das ist erstens nicht die feine Art. Und zudem einfach auch wieder falsch. Verbraucher bzw. Konsumenten von E-Zigaretten sind nicht dumm oder ignorieren irgendetwas, sondern im Gegenteil: Dampfer sind oft deutlich gesundheitsbewusster und auch informierter als die Konsumenten von herk&amp;ouml;mmlichen Tabak-Zigaretten.   
  Zum &quot;Dual-Use&quot; (also abwechselnden Gebrauch von Zigarette und e-Zigarette) k&amp;ouml;nnen wir folgendes sagen: Bereits jeder einzelne Konsum der e-Zigarette anstelle dem Rauchen einer normalen Tabak-Zigarette beeintr&amp;auml;chtig die Gesundheit des Rauchers nicht einmal ansatzweise im gleichem Ma&amp;szlig;e wie die Inhalation der hoch giftigen Verbrennungsstoffe einer Tabak-Zigarette. Alle anderen Behauptungen machen einfach keinen Sinn!  
  Weiterhin fragen wir uns ernsthaft, warum eine &amp;ouml;ffentlich-rechtlicher Sender wie das ZDF ausschlie&amp;szlig;lich Wissenschaftler anf&amp;uuml;hrt, welche Argumente gegen die e-Zigarette haben, jedoch kein einziger Wissenschaftler und Experte befragt wird, welcher die e-Zigarette eingehend untersucht hat und bef&amp;uuml;rwortet, wie z.B. Dr. Konstantinos Farsalinos oder der Toxikologe und Uni-Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer.  
  Auch h&amp;ouml;chst fraglich ist die Tatsache, warum ausschlie&amp;szlig;lich das Werbevideo und Interview eines chinesischen Liquid-Herstellers gezeigt worden ist, man seri&amp;ouml;se gro&amp;szlig;e deutsche Liquid-Hersteller, wie die Firma Happy People GmbH (Hersteller von &amp;bdquo;Happy Liquid&amp;ldquo;, Gesch&amp;auml;ftsf&amp;uuml;hrer sind ein Arzt und ein Apotheker), jedoch ignoriert bzw. nicht zu Wort kommen l&amp;auml;sst &amp;ndash; Tendenz-Journalismus vom Feinsten.  
  Abschlie&amp;szlig;end kommentiert Frau Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer mit dem Satz:  &amp;bdquo;Wir wissen nicht, wohin die Fahrt gehen wird. Wir wissen nicht...&amp;ldquo;   (Quelle 1) . Solche Worte und S&amp;auml;tze h&amp;ouml;rt man bekanntlich sehr oft von besagter Expertin &amp;ndash; vor allem aber seit Jahren unz&amp;auml;hlige Konjunktive.  
  Ihr abschlie&amp;szlig;ender Satz h&amp;auml;tte auch genau so lauten k&amp;ouml;nnen:  
  &amp;bdquo;Es besteht die potenzielle Gefahr, dass nicht auszuschlie&amp;szlig;en ist, dass es theoretischer Weise vielleicht sein k&amp;ouml;nnte, dass m&amp;ouml;glicherweise die e-Zigarette unter Umst&amp;auml;nden in bestimmten F&amp;auml;llen eventuell sch&amp;auml;dlich sein k&amp;ouml;nnte. Aber wir wissen dies nicht, wir wissen es einfach nicht &amp;ndash; verdammt nochmal, wir wissen es nicht! Daher finde ich, dass die e-Zigarette auf jeden Fall verboten und mit allen Mitteln bek&amp;auml;mpft werden muss. Und daf&amp;uuml;r stehe ich mit meinem guten Namen.&amp;ldquo;  
  Unser Fazit: Mit solchen einseitigen Beitr&amp;auml;gen wird die deutsche Presse ihr derzeit sehr angeschlagenes Image jedenfalls nicht verbessern k&amp;ouml;nnen.  
  In diesem Sinne,  
   Don&amp;rsquo;t be a smoker, just be smart!   
  Euer iSmokeSmart Team  
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   &amp;copy; 2015, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck und Vervielf&amp;auml;ltigung nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!   
   Quelle 1:&amp;nbsp;   Frontal 21 (ZDF) Sendung vom 14.04.2015      
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                            <updated>2015-04-15T17:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Entwarnung! KEINE Nikotinsteuer bzw. Steuer auf e-Zigaretten in Sicht!</title>
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                                            München, 26.02.2015. Derzeit liest man in der Presse vermehrt Artikel zu einer „geforderten“ Nikotinsteuer bzw. einer angeblich „geplanten“ Steuer auf e-Zigaretten bzw. nikotinhaltige Liquids. Zunächst möchten wir hiermit erst einmal – wie schon so oft in den letzten Jahren – ...
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                  M&amp;uuml;nchen, 26.02.2015. Derzeit liest man in der Presse vermehrt Artikel zu einer &amp;bdquo;geforderten&amp;ldquo; Nikotinsteuer bzw. einer angeblich &amp;bdquo;geplanten&amp;ldquo; Steuer auf e-Zigaretten bzw. nikotinhaltige Liquids.  Zun&amp;auml;chst m&amp;ouml;chten wir hiermit erst einmal &amp;ndash; wie schon so oft in den letzten Jahren &amp;ndash;  ENTWARNUNG  geben.   Entsprechende Presseartikel sind lediglich  Teil einer seit Jahren gro&amp;szlig; angelegten Medien-Kampagne  gegen die e-Zigarette und entbehren  jeglicher rechtlichen oder faktenbasierten Grundlage .  Eine Einf&amp;uuml;hrung einer neuen Steuer ist in Deutschland zu Recht mit diversen hohen H&amp;uuml;rden belastet. Aufgrund dieser rechtlichen H&amp;uuml;rden ist die Einf&amp;uuml;hrung einer  Nikotinsteuer  bzw. die  steuerliche Gleichstellung mit der Tabak-Zigarette  (Einbindung in die Tabaksteuer) mit der g&amp;uuml;ltigen Rechtslage  nicht durchf&amp;uuml;hrbar  und w&amp;uuml;rde &amp;ndash; wie schon die Einstufung als Arzneimittel oder die Implementierung ins Nichtraucherschutzgesetz &amp;ndash; von deutschen Gerichten regelrecht abgeschmettert werden.  Warum die Verantwortlichen des Premium-Shops iSmokeSmart.de dieser Ansicht sind, erkl&amp;auml;ren wir Ihnen hier gerne ausf&amp;uuml;hrlich und sorgf&amp;auml;ltig recherchiert im folgenden Blog-Artikel.   Dieser Artikel ist zwar etwas umfangreicher, es lohnt sich aber auf jeden Fall diesen ausf&amp;uuml;hrlich und aufmerksam zu lesen.     Ganz Eilige klicken bitte hier:   Link     Erst einmal pr&amp;auml;sentieren wir Ihnen eine interessante Zeitreise und eine Erkl&amp;auml;rung wie es zu solchen Berichterstattungen der Presse und vor allem zu dem gro&amp;szlig;en Kampf &amp;ouml;ffentlicher Stellen gegen die e-Zigarette kam.  
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   Die e-Zigarette wird seit dem Markteintritt 2007 in Deutschland immer &amp;bdquo;gef&amp;auml;hrlicher&amp;ldquo;   
  Gef&amp;auml;hrlicher? Wie bitte? F&amp;uuml;r wen? Keine Angst, nicht f&amp;uuml;r Sie...  Zun&amp;auml;chst f&amp;uuml;hrte die e-Zigarette seit 2007 (Markteinf&amp;uuml;hrung in Deutschland) ein ruhiges Dasein. Im Jahr 2007 startete die e-Zigarette als sog. &amp;bdquo; Nischenprodukt &amp;ldquo; &amp;ndash; kaum einer kannte sie und kaum einer benutzte sie. Die e-Zigarette war damals wie die ersten Mobiltelefone noch ein Produkt f&amp;uuml;r &amp;bdquo;Freaks&amp;ldquo;.  &amp;Ouml;ffentliche Stellen waren sich jedoch der Existenz des Produktes e-Zigarette durchaus bewusst, denn irgendwo mussten e-Zigaretten und auch nikotinhaltiges Liquid durch den Zoll, es gab Gewerbeanmeldungen, Verkaufsstellen, Werbung usw. Man stufte die e-Zigarette damals jedoch als &amp;bdquo;nicht gef&amp;auml;hrlich&amp;ldquo; ein &amp;ndash; soll hei&amp;szlig;en:  keine Gefahr f&amp;uuml;r staatliche Einnahmen .  Eine ernsthafte Gefahr f&amp;uuml;r die Gesundheit der B&amp;uuml;rger stellte die e-Zigarette (bis heute) ohnehin nie dar, denn Konsumenten sind fast ausschlie&amp;szlig;lich Raucher und diese nutzen nahezu alle bereits ein Produkt, welches tausendfach mehr Schadstoffe beinhaltet und trotzdem frei verk&amp;auml;uflich ist &amp;ndash; die klassische Tabak-Zigarette.  Ein Verbot zugunsten der Gesundheit kam also nicht in Frage, denn dann m&amp;uuml;sste man normale Zigaretten schon erst recht verbieten. Weiterhin erachtete man ein Verbot zum Gebrauch im Nichtraucherschutzbereich als nicht m&amp;ouml;glich.  Die ersten zwei Patronen im Kampf gegen die e-Zigarette erwiesen sich somit bereits von vornherein als Blindg&amp;auml;nger.  So schrieb das BfR (Bundesamt f&amp;uuml;r Risikoforschung) bereits am 05.01.2008 in einer Stellungnahme (   Quelle, Seite 3   ):   &amp;bdquo;  Eine ma&amp;szlig;gebliche Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen wird bei Verwendung dieses Systems [e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung] allerdings nicht erwartet.  &amp;ldquo;    Und weiterhin:   &amp;bdquo;  Die Absch&amp;auml;tzung des Gef&amp;auml;hrdungspotenzials von Nikotin kann nicht mit Hilfe von Untersuchungen der Effekte herk&amp;ouml;mmlicher Zigaretten erfolgen, da der Rauch einer Zigarette neben dem Nikotin noch tausende von anderen Verbindungen enth&amp;auml;lt, die zum Teil ein erhebliches Gef&amp;auml;hrdungspotenzial besitzen.&amp;ldquo;   Doch warum sollte man das nach deutschem Recht frei verk&amp;auml;ufliche Produkt e-Zigarette (in den Jahren 2007-2011) angreifen, wenn dieses Nischenprodukt sowieso von fast von keinem benutzt wird. Ein solcher Angriff kostet schlie&amp;szlig;lich viel Geld, denn Lobbyisten arbeiten bekanntlich auch nicht umsonst.  Somit unternahmen &amp;ouml;ffentliche Stellen zun&amp;auml;chst auch  keinerlei Aktionen um die e-Zigarette vom Markt zu dr&amp;auml;ngen  &amp;ndash;  bis zum Jahr 2011 .  Denn aufgrund verschiedener technologischer Neuerungen und Verbesserungen wurde die e-Zigarette mit den Jahren immer beliebter und mehr und mehr Raucher stiegen erfolgreich auf&#039;s Dampfen um. Erste Auswirkungen erkannte man wohl schon Ende 2011.  
 &amp;nbsp; 
    Erster Angriff auf die e-Zigarette: Einstufung als Arzneimittel    
  Als man sich der steigenden Anzahl an e-Zigaretten Nutzern bewusst wurde und folglich daraus schloss, dass die e-Zigarette irgendwann vor allem eine  Gefahr f&amp;uuml;r die Tabaksteuer  darstellen k&amp;ouml;nnte, wurden &amp;ouml;ffentliche Stellen wach.  Allen voran schritt die damalige und &amp;ndash; man glaubt es kaum &amp;ndash; immer noch jetzige Gesundheitsministerin in NRW, Barbara Steffens, welche jedoch einen anderen Grund zur Kampfansage gegen die e-Zigarette hatte, n&amp;auml;mlich die Novellierung des Nichtraucherschutz-Gesetzes in NRW.  Am 01.12.2011 fand die 9. Deutsche Konferenz f&amp;uuml;r Tabakkontrolle beim DKFZ (Deutsches Krebsforschungszentrum) in Heidelberg statt. Das Gesundheitsministerium NRW (MGEPA) erhielt auf dieser Konferenz Informationsmaterial, welches vom DKFZ erstellt worden war und  nachweislich manipulierte und falsche Informationen enthielt  (   Quelle   ).  Ironischerweise stellte das DKFZ damals zun&amp;auml;chst fest, dass die e-Zigarette bzw. nikotinhaltiges Liquid &amp;bdquo; kein Tabakprodukt &amp;ldquo;, sondern vielmehr ein &amp;bdquo; Nikotinprodukt &amp;ldquo; ist und gab die Richtung (Arzneimittel) vor. Heute gehen Aussagen des DKFZ diesbez&amp;uuml;glich in eine v&amp;ouml;llig andere Richtung: Denn richterlich ist die Arzneimittelfrage inzwischen gekl&amp;auml;rt und auch das DKFZ w&amp;uuml;nscht sich jetzt neuerdings eine Implementierung ins Tabaksteuergesetz und eine Gleichbehandlung als Tabakprodukt, obwohl eine e-Zigarette jedoch gar keinen Tabak enth&amp;auml;lt (hierzu sp&amp;auml;ter mehr).  In der  manipulierten Pr&amp;auml;sentation  im Dezember 2011 wurde den Teilnehmern n&amp;auml;mlich suggeriert, dass das BfArM (Bundesinstitut f&amp;uuml;r Arzneimittel und Medizinprodukte) e-Zigaretten mit Nikotin generell als Arzneimittel eingestuft hat und quasi sofortiger Handlungsbedarf bestehe. Dem war jedoch nat&amp;uuml;rlich nicht so (   Quelle 1, Seite 5    &amp;amp;    Quelle 2   ) &amp;ndash;&amp;nbsp;aber es kam wie es kommen musste.  Barbara Steffens sah sehr schnellen Handlungsbedarf und unterstellte daraufhin im Alleingang per  Erlass am 16.12.2011  die e-Zigarette und nikotinhaltiges Liquid in NRW dem Medizinprodukte- bzw. Arzneimittelgesetz (   Quelle   ).  Die Folge war ein sofortiges Verbot und ein Verkaufsstopp im Bundesland NRW .   
  Es folgten unmittelbar gro&amp;szlig; angelegte Razzien bei H&amp;auml;ndlern und sogar die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet. &amp;Uuml;berdies verbreiteten mehrere Medien sofort nachweislich falsche Informationen zur rechtlichen Lage in Deutschland. Focus Online berichtete z.B. am 20.02.2012, dass der Verkauf von e-Zigaretten auch in Bayern verboten sei (   Quelle   ) &amp;ndash; seltsam, denn auch das Unternehmen iSmokeSmart (wie viele andere) erhielt bereits im Jahr 2011 hierzu eine Genehmigung, welche &amp;uuml;brigens nat&amp;uuml;rlich niemals widerrufen worden ist. Focus Online, sowie viele andere Nachrichten wollten dem Leser dies jedoch glaubhaft darstellen.  Der e-Zigaretten-Markt war &amp;uuml;ber Nacht in NRW nat&amp;uuml;rlich komplett tot und in anderen Bundesl&amp;auml;ndern bereits innerhalb weniger Tage am Sterben. Dampfer kehrten zur normalen Zigarette zur&amp;uuml;ck und die deutsche Presse &amp;uuml;berschlug sich mit Artikeln wie &amp;bdquo;Verkauf von e-Zigaretten ist illegal&amp;ldquo;, oder &amp;bdquo;Bestseller e-Zigarette steht vor dem Totalverbot.&amp;ldquo;  Treffer... Harter Treffer...  Nat&amp;uuml;rlich bekr&amp;auml;ftigten sofort auch andere Politiker und &amp;ouml;ffentliche Institutionen, allen voran nat&amp;uuml;rlich das Team des DKFZ um Dr. Martina P&amp;ouml;tschke-Langer, dass nikotinhaltige Liquids Arzneimittel seien und ohne Zulassung nicht verkauft werden d&amp;uuml;rfen.  H&amp;auml;tten sich jedoch alle Personen, welche eine solche haltlose Forderung unterst&amp;uuml;tzen einfach einmal das Arzneimittelrecht angesehen, dann h&amp;auml;tten sie das Ergebnis der folgenden Gerichtsverfahren nicht nur erahnen k&amp;ouml;nnen, sondern wissen m&amp;uuml;ssen. Wussten sie bestimmt, aber eine Eind&amp;auml;mmung/Vernichtung des e-Zigarette Markts war wohl eher deren Hauptziel. Finanziert wurden diese Gerichtsprozesse nat&amp;uuml;rlich mit Steuergeldern.  Lange Rede, kurzer Sinn: H&amp;ouml;chst richterlich wurde mittlerweile entschieden, dass nikotinhaltiges Liquid  nat&amp;uuml;rlich kein Arzneimittel  ist. Diese &amp;bdquo;Arzneimittel-Patrone&amp;ldquo; war also kein Killer f&amp;uuml;r die e-Zigarette, aber ein Streifschuss, denn  alleine die Berichterstattung in den Medien schreckte viele Raucher vor dem Produkt e-Zigarette ab .  Nach einer kurzen Erholungsphase verbreitete sich die e-Zigarette in Deutschland in den Jahren ab 2012 wieder wie ein &amp;bdquo;Lauffeuer&amp;ldquo; und heute nutzen wohl weit &amp;uuml;ber 2 Millionen in Deutschland diese Produkte und sind Dampfer.  
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   Verbreitung von Unwahrheiten und Panikmache zu Gefahren von e-Zigaretten   
  Es mussten also andere Mittel her um den Markt von e-Zigaretten zu schw&amp;auml;chen bzw. bestenfalls auszurotten.   Wir m&amp;ouml;chten an dieser Stelle zun&amp;auml;chst anmerken, dass es sehr oft zu keinerlei Recherchen zu entsprechenden Presse-Artikeln von Seiten der Zeitungen (und anderen Medien) kommt, bevor diese ver&amp;ouml;ffentlicht oder abgedruckt werden. Es handelt sich vielmehr um  gezielt gestreute Pressemeldungen  von teils unbekannten Stellen &amp;ndash; einem sog. Nachrichten-Pool &amp;ndash; aus welchem sich die deutsche Presse hierbei bedient. Diese Meldungen werden dann copy-paste-m&amp;auml;&amp;szlig;ig  meist ohne jegliche Sorgfaltspflicht  ungepr&amp;uuml;ft abdruckt und erscheinen in Tageszeitungen und im Internet. Somit unterst&amp;uuml;tzt die deutsche Presse nach wie vor direkt den &amp;ouml;ffentlich gef&amp;uuml;hrten Kampf gegen die e-Zigarette.  Vor einigen Jahren startete bereits eine regelrechte FUD-Kampagne in der Presse gegen die e-Zigarette (FUD=Fear, Uncertainty and Doubt), d.h. man verbreitet immer wieder eine F&amp;uuml;lle von Negativ-Informationen &amp;uuml;ber Presse-Ticker und hofft, dass Nutzer verunsichert werden oder erst gar nicht auf die e-Zigarette umsteigen.  Einer der ersten bekannten Negativ-Berichte handelte von einem explodierenden e-Zigaretten Akku. Explodiert ist ein e-Zigaretten Akku in den USA wirklich. Dass dies jedoch ein v&amp;ouml;llig falsch konzeptionierter Akku der Marke &amp;bdquo;Eigenbau&amp;ldquo; war und quasi explodieren &amp;bdquo;musste&amp;ldquo;, wurde jedoch bewusst verschwiegen. Diese Presse-Artikel erzeugten nat&amp;uuml;rlich den gew&amp;uuml;nschten Effekt &amp;ndash; und aus Angst vor Verletzungen kehrten Nutzer der e-Zigarette erneut den R&amp;uuml;cken zu. Wieder Treffer...  Man bedient sich jedoch nicht nur an solchen &amp;bdquo;Vorf&amp;auml;llen&amp;ldquo;, sondern st&amp;uuml;tzt die Berichterstattung in der Presse neuerdings vermehrt auf Meinungen und Aussagen von sog. &amp;bdquo;Experten&amp;ldquo;.  Diese &amp;bdquo;Experten&amp;ldquo; werden immer wieder zitiert in der Hoffnung, dass auch der Leser irgendwann glaubt, dass diese &amp;bdquo;Experten&amp;ldquo; mit allem Recht haben, was sie sagen.  Hier ein paar wenige Beispiele &amp;uuml;ber irrsinnige Aussagen der viel zitierten &amp;bdquo;Expertin&amp;ldquo; Dr. Martina P&amp;ouml;tschke-Langer (DKFZ) zur e-Zigarette:   13.11.2008 Interview mit EXPRESS (  Quelle  ):    &amp;bdquo;Die E-Zigarette ist in Deutschland nicht zugelassen worden - aus gutem Grund.&amp;ldquo;   Wie bitte? Sie war schon immer legal und frei verk&amp;auml;uflich...   16.12.2011 Interview mit WAZ Online (Der Westen) (  Quelle  ):    &amp;bdquo;E-Zigaretten geh&amp;ouml;ren in den verschlossenen Apothekenschrank und nicht auf den frei zug&amp;auml;nglichen Wohnzimmertisch.&amp;ldquo;   Ach wirklich? Und wie sieht es bei Zigaretten-Schachteln aus? Es handelt sich hierbei wohl eher um eine pers&amp;ouml;nliche Meinung.   08.02.2012 Interview Wirtschaftswoche (  Quelle  ):    &amp;bdquo;Wer w&amp;uuml;rde schon freiwillig Frostschutzmittel inhalieren.&amp;ldquo;   Bitte was?  Faktenbasierte Erkl&amp;auml;rung: Der Begriff &amp;bdquo;Frostschutzmittel&amp;ldquo; wurde von Dr. Martina P&amp;ouml;tschke-Langer schon viele Male in Warnungen vor e-Zigaretten verwendet. Sicherlich sollte man als &amp;Auml;rztin und Wissenschaftlerin jedoch wissen, dass es zwei Arten von Propylenglykol gibt &amp;ndash; &amp;bdquo;industrielles&amp;ldquo; Propylenglykol = findet Verwendung als Frostschutzmittel (genauso wie &amp;uuml;brigens Kochsalz auf der Stra&amp;szlig;e) und &amp;bdquo;medizinisches&amp;ldquo; Propylenglykol, zu finden im Liquid. Aber egal, diesen Unterschied kennt keiner und &amp;bdquo;Frostschutzmittel&amp;ldquo; h&amp;ouml;rt sich b&amp;ouml;se an &amp;ndash;&amp;nbsp;der gew&amp;uuml;nschte Effekt ist da.  Weiterhin warnt Dr. Martina P&amp;ouml;tschke-Langer wiederholt vor eben beschriebenem und in jedem Liquid zu findenden medizinischen Propylenglykol (PG). Wir stellen uns daher die Frage, &quot;Wei&amp;szlig; denn Fr. Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer nicht, dass Propylenglykol seit den 70er Jahren Anwendung in Nebelmaschinen weltweit findet und gerade auch im Bezug auf eine Inhalation als unbedenklich gilt oder passt ihr das einfach nicht in den Kram?&quot;  Insbesondere hinkt der Vergleich von Fr. Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer zwischen schwermetallbelasteter K&amp;uuml;hlerfl&amp;uuml;ssigkeit (industrielles PG) und dem zur Inhalation zugelassenen medizinischen PG doch sehr.  Ein weiteres oft zitiertes Schreckens-Gespenst ist der  Fund von Nitrosaminen  (krebserzeugende Substanzen), welche die FDA (amerikanische Lebensmittel- und Arzneimittelbeh&amp;ouml;rde) im Jahr 2008 angeblich in e-Zigaretten bzw. in Liquids gefunden hat.  Betrachtet man jedoch die Werte bzw. Mengen an Nitrosaminen genauer, so stellt man fest, dass die gefundene Menge  ungef&amp;auml;hr der Menge an Nitrosaminen in einer handels&amp;uuml;blichen Tomate  entspricht. Weiterhin:   &quot;Selbst wenn die Nitrosaminebelastung in den heutigen Liquids so hoch w&amp;auml;re wie zum Zeitpunkt der FDA-Untersuchung dann k&amp;ouml;nnte ein E-Zigarettenkonsumenten, der einen Tagesverbrauch von 5 ml Liquid hat, 14.500 Tage, oder auch fast 40 Jahre jeden Tag 5 ml Liquid zu sich nehmen und h&amp;auml;tte immer noch nicht den Nitrosaminegehalt einer Tabakzigarette aufgenommen. &quot; (   Quelle, Rursus-Blog   )   W&amp;uuml;rden Sie solchen Experten Ihren Glauben schenken? Wir auf gar keinen Fall.   Desweiteren werden Studien verbreitet, in welchen angeblich gef&amp;auml;hrliche Stoffe in Liquids gefunden worden sind &amp;ndash;&amp;nbsp;vielmehr im Dampf von Liquids. Man erw&amp;auml;hnt jedoch nicht, dass in diesen Studien sog. &amp;bdquo;Rauchroboter&amp;ldquo; verwendet worden sind, welche Temperaturen im Verdampfer-System erzeugen, zu denen eine handels&amp;uuml;bliche e-Zigarette bei normalem Gebrauch niemals in der Lage w&amp;auml;re.  Zudem werden Berichte gestreut, dass Stoffe wie z.B. Formaldehyd im Dampf nachweisbar sind. Dass die  Konzentration dieser Stoffe jedoch teilweise weit unter den Grenzwerten f&amp;uuml;r normale Atemluft  liegen, wird nat&amp;uuml;rlich auch verschwiegen (    weitere Informationen zu Formaldehyd im Dampf   ) .  An dieser Stelle m&amp;ouml;chten wir dem Leser ein Zitat von  Uni-Prof. Dr. Bernhard Mayer  (Toxikologe an der Universit&amp;auml;t Graz) nicht vorenthalten:   &amp;bdquo;Man nimmt [mit einer Kampagne gegen die e-Zigarette] den Tod von Millionen von Rauchern in Kauf! [...] Eigentlich sollte ein einziger Raucher, den man durch diese Verunsicherung der Konsumenten abh&amp;auml;lt vom Umstieg [auf die e-Zigarette] und der dann einen Lungenkrebs entwickelt und stirbt [...], gen&amp;uuml;gen, dass Sie beide schlaflose N&amp;auml;chte haben [...]. Es ist aber nicht Einer, es sind Hunderte, es sind Tausende, m&amp;ouml;glicherweise Millionen. Wie Sie mit dieser Schuld leben k&amp;ouml;nnen ist mir schleierhaft!&amp;ldquo;&amp;nbsp;   Sehen Sie sich am Besten die weitergehenden Ausf&amp;uuml;hrungen von Uni-Prof. Dr. Mayer hier an:      Video-Quelle      (angesprochen sind Frau Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer vom DKFZ und &amp;ouml;sterreichischer Ministerialrat Mag Dr. jur. Franz Pietsch auf einer Podiumsdiskussion zur e-Zigarette am 10. November 2014 in &amp;Ouml;sterreich)  
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   Die Idee der Nikotinsteuer bzw. Steuer auf e-Zigaretten gibt es mindestens seit Anfang 2012   
  Bereits im Februar 2012 hatten einige Abgeordnete aus dem Bundestag und die Fraktion DIE LINKE Vorahnungen bzgl. einer  Besteuerung von e-Zigaretten  und wandten sich im Rahmen einer Kleinen Anfrage (   Quelle   ) an die Bundesregierung:   &amp;bdquo;  Erwartet die Bundesregierung aufgrund der Verbreitung der E-Zigaretten Mindereinnahmen aus der Tabaksteuer?&amp;ldquo;   Antwort der Bundesregierung:   &amp;bdquo;Im Vergleich mit dem Markt f&amp;uuml;r Tabakwaren ist der Markt f&amp;uuml;r E-Zigaretten noch sehr klein. Auswirkungen auf das Tabaksteueraufkommen sind derzeit nicht erkennbar.&amp;ldquo;    Weiterhin wurde gefragt:   &amp;bdquo;Erw&amp;auml;gt die Bundesregierung, eine Steuer auf E-Zigaretten einzuf&amp;uuml;hren, und falls ja, wie soll diese ausgestaltet sein?   Antwort der Bundesregierung:   &amp;bdquo;Derzeit wird nicht erwogen, eine Steuer auf E-Zigaretten einzuf&amp;uuml;hren.&amp;ldquo;   Eine Einf&amp;uuml;hrung einer Steuer ist n&amp;auml;mlich gar nicht so einfach... Gleich mehr hierzu.  
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    e-Zigarette belastet wohl vor allem Verk&amp;auml;ufe von Tabak-Zigaretten    
  Seit dem Jahr 2014 wird die e-Zigarette jedoch zunehmend zur ernsthaften &amp;bdquo;Gefahr&amp;ldquo;, denn Umfragen und Statistiken liefern &amp;ouml;ffentlichen Stellen Informationen, dass immer mehr Raucher zur e-Zigarette wechseln und somit die Tabaksteuer irgendwann ernsthaft angegriffen werden k&amp;ouml;nnte.  Seit der Wiedervereinigung wurden in Deutschland noch nie so wenige Tabak-Zigaretten geraucht wie im Jahr 2014.  Jetzt ging es nat&amp;uuml;rlich Schlag auf Schlag...  Das schmeckt vor allem den gro&amp;szlig;en Tabak-Konzernen selbstverst&amp;auml;ndlich nicht und nat&amp;uuml;rlich auch nicht dem Bundesfinanzministerium.  
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    Tabak-Konzern fordert Steuer auf e-Zigaretten     
  Werner Barth, Deutschlandchef von Philip Morris forderte bereits im November 2014 in einem Interview eine Steuer auf e-Zigaretten (   Quelle   ). Er m&amp;ouml;chte wohl hiermit dem preislichen Vorteil von e-Zigaretten und der damit einhergehenden angeblichen &amp;bdquo;Benachteiligung&amp;ldquo; beim Verkauf von normalen Tabakwaren entgegentreten. Sch&amp;ouml;n wenn er das fordert, kann er ja &amp;ndash; die Umsetzung ist aber sehr sehr schwer...  
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    Drogenbeauftragte der Bundesregierung fordert Steuer auf e-Zigaretten    
  Weiterhin macht sich seit kurzem auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, stark f&amp;uuml;r eine Steuer auf e-Zigaretten. Frau Mortler liefert auch gleich zwei schlagkr&amp;auml;ftige Argumente f&amp;uuml;r ihre w&amp;uuml;sten Steuerpl&amp;auml;ne (   Quelle   ).  Erstens sehe sie die e-Zigarette &quot;kritisch&quot;, da der K&amp;auml;ufer angeblich nicht wisse, welche Inhaltsstoffe in den Liquids w&amp;auml;ren. Eine Steuer w&amp;uuml;rde hier nat&amp;uuml;rlich auch keine Abhilfe schaffen, aber zum Gl&amp;uuml;ck sind die Inhaltsstoffe ja auch auf der Liquid-Flasche aufgedruckt. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Daher gehen wir davon aus, dass die e-Zigarette f&amp;uuml;r Frau Mortler momentan wahrscheinlich genauso &quot;Neuland&quot; ist wie einst das Internet f&amp;uuml;r unsere Bundeskanzlerin.  Als weiteren Grund m&amp;uuml;ssen B&amp;uuml;rger nat&amp;uuml;rlich vor dem sch&amp;auml;dlichen Nikotin gesch&amp;uuml;tzt werden (somit eine Lenkungssteuer, hierzu sp&amp;auml;ter mehr). Jedoch sollte uns allen DIE Drogenbeauftragte der Bundesregierung &amp;nbsp;zun&amp;auml;chst einmal eine Erkl&amp;auml;rung liefern k&amp;ouml;nnen, warum Nikotin in Arzneimitteln (Nikotinpflaster, Nikotin-Inhalator, Nikotinkaugummi) als nicht sch&amp;auml;dlich und nicht suchterzeugend gilt, bei der e-Zigarette wiederum aber pl&amp;ouml;tzlich als unglaublich sch&amp;auml;dlich und extrem suchterzeugend eingestuft wird. Nikotin in Verbindung mit Tabakrauch macht definitiv abh&amp;auml;ngig, aber es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass Nikotin alleine suchterzeugend wirkt. Auf einen Beweis hierf&amp;uuml;r werden wir wohl auch noch l&amp;auml;nger warten m&amp;uuml;ssen, denn Nikotin gibt es nicht erst seit gestern... Au&amp;szlig;erdem haben die Forschungsergebnisse von Uni-Prof. Dr. Berhard Mayer genau gegenteiliges aufgezeigt.  Beide Forderungen nach Steuern wurden nat&amp;uuml;rlich umgehend in allen Zeitungen und Medien gro&amp;szlig;fl&amp;auml;chig verbreitet, sodass einem Durchschnitts-Zeitungsleser ohne Hintergrundwissen bereits nach 1-2 Tagen fast schon klar sein muss: &amp;bdquo;Es kommt bald eine Steuer auf e-Zigaretten.&amp;ldquo;  Doch ist dem wirklich so? Nat&amp;uuml;rlich nicht.  Es handelt sich hierbei &amp;ndash; und das muss man an dieser Stelle mal ganz klar sagen &amp;ndash;&amp;nbsp;lediglich um eine Forderung, also einen &amp;bdquo;Wunsch&amp;ldquo; entsprechender Personen. Es war auch mal der Wunsch einiger Personen, dass die e-Zigarette in die Apotheke verbannt werden soll...  Letztlich scheiterten alle am Gesetz und dies wird auch hier eindeutig wohl exakt genauso passieren. Denn...  
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   e-Zigaretten k&amp;ouml;nnen nicht &amp;uuml;ber das Tabaksteuergesetz besteuert werden   
  Laut &amp;sect;1 Abs. 1 des Tabaksteuergesetzes (TabStG) k&amp;ouml;nnen nur Tabakwaren besteuert werden (   Quelle   ). Und Tabakwaren sind:  &amp;bdquo;1. Zigarren oder Zigarillos [...]&amp;ldquo; &amp;bdquo;2. Zigaretten [...]&amp;ldquo; &amp;bdquo;3. Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak) [...]&amp;ldquo;  sowie  &amp;bdquo;(8) Als Zigaretten oder Rauchtabak gelten  Erzeugnisse, die statt aus Tabak ganz oder teilweise aus anderen Stoffen bestehen und die sonstigen Voraussetzungen nach Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 erf&amp;uuml;llen .&amp;ldquo;  Jetzt k&amp;ouml;nnte man her gehen und behaupten: e-Zigaretten bestehen ja ganz oder teilweise aus anderen Stoffen und m&amp;uuml;ssten daher nat&amp;uuml;rlich besteuert werden.  Doch ist dem wirklich so? Nat&amp;uuml;rlich nicht, denn e-Zigaretten erf&amp;uuml;llen nicht die sonstigen Voraussetzungen nach Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3.  Denn nach Absatz 2 Nummer 2 folgt:   Besteuerung nicht m&amp;ouml;glich , da e-Zigaretten keine Zigaretten sind, welche aus Tabakstr&amp;auml;ngen bestehen und sich auch nicht unmittelbar zum Rauchen (definiert durch die Verbrennung von Pflanzenteilen) eignen, weder Tabakstr&amp;auml;nge hier in Zigarettenpapierh&amp;uuml;lsen geschoben werden k&amp;ouml;nnen und es sich auch nicht um Tabakstr&amp;auml;nge, welche mit einem Zigarettenpapierbl&amp;auml;ttchen umh&amp;uuml;llt werden, handelt.  Und nach Absatz 2 Nummer 3 folgt:   Besteuerung auch nicht m&amp;ouml;glich , da e-Zigaretten nicht aus Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak) bestehen, welcher geschnittenen oder anders zerkleinerten oder gesponnenen oder in Platten gepressten Tabak, der sich ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen eignet. &amp;bdquo;Zum Rauchen eignet&amp;ldquo;... Genau das ist der springende Punkt.   Schlussfolgerung:  Eine e-Zigarette ist laut Gesetz keine Tabakware, ganz einfach aus dem Grund weil man sie NICHT raucht, sondern dampft. Daher ist es auch unm&amp;ouml;glich die e-Zigarette &amp;uuml;ber das g&amp;uuml;ltige Tabaksteuergesetz zu besteuern.  
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   Neues Gesetz zur Besteuerung von e-Zigaretten in Entwicklung?   
  Aufgrund der Tatsache, dass man e-Zigaretten mit dem g&amp;uuml;ltigen Tabaksteuergesetz nicht besteuern kann, w&amp;uuml;rde es nahe liegen, einfach ein neues Gesetz zu erarbeiten, welches e-Zigaretten einschlie&amp;szlig;t oder gar eine neue Steuer wie z.B. eine Nikotinsteuer einzuf&amp;uuml;hren.  Doch auch dies ist zum Gl&amp;uuml;ck nicht so einfach, denn sonst g&amp;auml;be es mit Sicherheit schon lange eine &amp;bdquo;D&amp;ouml;ner-Steuer&amp;ldquo;, &amp;bdquo;Frozen-Joghurt-Steuer&amp;ldquo;, &amp;bdquo;Schokoladensteuer&amp;ldquo; oder neuerdings eine &amp;bdquo;Handschellen-Steuer&amp;ldquo; (&amp;agrave; la &amp;bdquo;Shades of Grey&amp;ldquo;), denn nicht alles was Spa&amp;szlig; macht und dem Nutzer Genuss bereitet kann so einfach versteuert werden.  Steuern werden vom Staat gemacht. Jedoch muss sich auch der Staat hierbei an strenge Regeln halten.  Die Entwicklung einer neuen Steuer, also einer &amp;bdquo;Nikotinsteuer&amp;ldquo;, &amp;bdquo;Liquid-Steuer&amp;ldquo;, &amp;bdquo;e-Zigaretten Steuer&amp;ldquo; oder wie auch immer ist aus den folgenden Gr&amp;uuml;nden nicht m&amp;ouml;glich:  Eine derartige Steuer w&amp;auml;re rein rechtlich zun&amp;auml;chst als Verbrauchsteuer, vielmehr jedoch als eine sog. Lenkungssteuer, zu beurteilen.  Lenkungssteuern sind dazu da, die Bev&amp;ouml;lkerung in eine gewisse Richtung zu lenken um ein sog. Rechtsgut der Bev&amp;ouml;lkerung zu sch&amp;uuml;tzen &amp;ndash; hier w&amp;auml;re die Gesundheit das zu sch&amp;uuml;tzende Rechtsgut. Um eine solche Steuer einzuf&amp;uuml;hren, m&amp;uuml;sste jedoch zun&amp;auml;chst bewiesen werden, dass die e-Zigarette langfristig einen gesundheitlichen Schaden anrichtet, welcher das Gesundheitssystem in Deutschland so sehr belastet, dass man dieses Produkt besteuern muss.  Aufgrund des jetzigen Stands der Wissenschaft, welcher gerade eben nicht von einer langfristigen Sch&amp;auml;digung ausgeht, ist eine solche Steuer als Lenkungssteuer also nicht einf&amp;uuml;hrbar. Lenkungssteuern d&amp;uuml;rfen nicht willk&amp;uuml;rlich eingef&amp;uuml;hrt werden und m&amp;uuml;ssten &amp;uuml;berdies nat&amp;uuml;rlich genauso wie jede andere Steuer nach dem &quot;Prinzip der Gesetzm&amp;auml;&amp;szlig;igkeit&quot; auf einem Gesetz begr&amp;uuml;ndet sein. Ein solches Gesetz m&amp;uuml;sste nat&amp;uuml;rlich zuerst vom Bundestag bzw. der Bundesregierung erarbeitet, vom Bundesrat verabschiedet und letztendlich vom Bundespr&amp;auml;sidenten unterzeichnet und genehmigt werden.  Sollte es also doch irgendwann einmal zu einem Gesetzesentwurf kommen, so dauert es mit Sicherheit etliche Jahre bis dies ins deutsche Recht verankert werden k&amp;ouml;nnte &amp;ndash; wenn &amp;uuml;berhaupt.  Weiterhin h&amp;auml;tten die Finanzbeh&amp;ouml;rden nach &amp;sect;85 der Abgabenordnung (   Quelle   )&amp;nbsp;  &quot;sicherzustellen, dass Steuern nicht [...] zu Unrecht erhoben [werden]&quot;, was diesen sicherlich nicht leicht fallen w&amp;uuml;rde.    
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    Steuerliche Gleichstellung der e-Zigarette verst&amp;ouml;&amp;szlig;t gegen EU-Recht    
  Eine e-Zigarette kann auch nicht ohne weiteres steuerrechtlich mit Tabakwaren gleich gestellt und damit im Rahmen eines novellierten (&amp;uuml;berarbeiteten) Tabaksteuergesetzes gleich besteuert werden. Dies w&amp;auml;re alleine schon nach EU-Recht nicht m&amp;ouml;glich. So l&amp;auml;sst sich z.B. ein Urteil des Europ&amp;auml;ischen Gerichtshofs (EuGH) auf diesen Sachverhalt anwenden:  Im Urteil des EuGH ist zu lesen: &amp;bdquo;Insoweit ist zun&amp;auml;chst daran zu erinnern, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung oder der Nichtdiskriminierung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden d&amp;uuml;rfen, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist.&amp;ldquo; (Aktenzeichen C-304/01)  Mehrere Gerichte in Deutschland haben genau &amp;uuml;ber diesen Sachverhalt bereits mehrfach entschieden. Eine e-Zigarette gleicht NICHT einer Tabak-Zigarette. Es kann hier also keine Gleichbehandlung zu Ungunsten der e-Zigarette geben, auch wenn sich bestimmte Personen dies noch so sehr w&amp;uuml;nschen.   Sie sehen also, wir sind sehr weit entfernt von einer Steuer und werden eine solche wohl auch nie sehen.   Alleine die Berichterstattung &amp;uuml;ber eine &amp;bdquo;geplante&amp;ldquo;, &amp;bdquo;geforderte&amp;ldquo; aber vielmehr &amp;bdquo;gew&amp;uuml;nschte&amp;ldquo; Steuer hat aber schon erste Konsequenzen gezeigt, denn e-Zigaretten Nutzer sind verunsichert. Gleicherma&amp;szlig;en gehen wir davon aus, dass sich bereits einige Raucher von diesem Sachverhalt abschrecken lie&amp;szlig;en und eben nicht auf die e-Zigarette umgestiegen sind &amp;ndash;&amp;nbsp;wieder nat&amp;uuml;rlich ganz zur Freude von Staat, Tabak- und Pharmalobby.  Alleine dieser Sachverhalt zeigt, dass eine solche Steuer allenfalls eine &amp;bdquo;negative Lenkungssteuer&amp;ldquo; sein w&amp;uuml;rde, durch die Dampfer und auch Raucher wieder zur&amp;uuml;ck zur Tabak-Zigarette greifen und das eigentlich zu sch&amp;uuml;tzende Rechtsgut &amp;ndash;&amp;nbsp;die Gesundheit &amp;ndash; mehr besch&amp;auml;digen als es eine &amp;bdquo;geforderte Steuer&amp;ldquo; sch&amp;uuml;tzen k&amp;ouml;nnte.  Machen Sie sich also keine Gedanken, denn genauso wenig wie eine e-Zigarette und nikotinhaltiges Liquid ein Arzneimittel sind, m&amp;uuml;ssen wir uns wohl in Zukunft mit einer Steuer auf unsere Dampfprodukte besch&amp;auml;ftigen.  Au&amp;szlig;erdem sind wir hier nicht bei &amp;bdquo;W&amp;uuml;nsch dir was...&quot;  Und nicht vergessen: Unsere geliebten &amp;bdquo;Experten&amp;ldquo; und Gegner der e-Zigarette werden in Zukunft sicherlich noch mit so einigen v&amp;ouml;llig haltlosen Forderungen und Erkenntnissen auf sich aufmerksam machen. Die Presse wird nat&amp;uuml;rlich auch dies dann wohl ungepr&amp;uuml;ft abdrucken. Hoffen wir es nicht...  In diesem Sinne,  viel Spa&amp;szlig; weiterhin beim Dampfen und bleibt vor allem eins....&amp;nbsp; &quot;smart&quot; !  Euer iSmokeSmart.de Team  
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   &amp;copy; 2015, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck und Vervielf&amp;auml;ltigung nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!   
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                            <updated>2015-02-26T18:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">WHO verbreitet Lügen zur angeblichen Krebsgefahr von e-Zigaretten</title>
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                                            München, 29.11.2014. Mittlerweile ist die elektronische Zigarette in Deutschland in aller Munde und ein richtiges Erfolgsprodukt geworden. Millionen Raucher weltweit sind auf diese Alternative, welche weniger Schadstoffe beinhaltet, umgestiegen und sind zu zufriedenen Dampfern...
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                  M&amp;uuml;nchen, 29.11.2014. Mittlerweile ist die elektronische Zigarette in Deutschland in aller Munde und ein richtiges Erfolgsprodukt geworden. Millionen Raucher weltweit sind auf diese Alternative, welche weniger Schadstoffe beinhaltet, umgestiegen und sind zu zufriedenen Dampfern geworden.  
    Bundesverwaltungsgericht &quot;rettet&quot; die e-Zigarette vor der Apotheke    
  Vor wenigen Tagen wurde auch vom Bundesverwaltungsgericht endg&amp;uuml;ltig festgestellt, dass das Genussmittel e-Zigarette und Liquid mit Nikotin in Deutschland frei vertrieben werden d&amp;uuml;rfen und nicht dem Arzneimittelgesetz unterstellt sind. Bedeutet: Die e-Zigarette muss NICHT in die Apotheke. Die Gegner der e-Zigarette sahen diese nat&amp;uuml;rlich schon seit 3,5 Jahren in den Schr&amp;auml;nken von Apotheken verschwinden. Aber dieser Versuch war letztendlich dann doch ein Satz mit &quot;X&quot;...  
    &amp;Uuml;berzeugten Gegnern der e-Zigarette ist jedes Mittel recht    
  Selbstverst&amp;auml;ndlich hat ein erfolgreiches Produkt wie die e-Zigarette nat&amp;uuml;rlich auch Gegner und als Gegner der e-Zigarette findet man die endg&amp;uuml;ltige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nat&amp;uuml;rlich nicht wirklich am&amp;uuml;sant. Allen voran bereitet die e-Zigarette Tabak-Konzernen (Gefahr f&amp;uuml;r das eigene Zigaretten-Gesch&amp;auml;ft), Pharma-Unternehmen (Nikotin-Pflaster, Krebs-Medikamente) und dem Bundesfinanzminister (Tabaksteuer) wohl nach wie vor Kopfzerbrechen, denn die e-Zigarette gef&amp;auml;hrdet deren Kerninteressen &amp;ndash; Geld und Macht.  
  Weiterhin gibt es auch Wissenschaftler und Mediziner, welche seit jeher gegen das &quot;Rauchen&quot; ansich (mitunter zurecht) k&amp;auml;mpfen, und das jedoch vielfach leider auch mit allen Mitteln. F&amp;uuml;r die meisten Gegner gibt es leider keinen Unterschied zwischen Dampfen und Rauchen und sie wollen daher auch keine Alternative zur normalen Zigarette anerkennen. F&amp;uuml;r nach einer Ideologie handelnde Wissenschaftler und Gegner der e-Zigarette gibt es dabei nur &quot;Rauchen&quot; oder eben &quot;Nicht-Rauchen&quot;.   
  Das selbst erkl&amp;auml;rte Ziel vehementer Tabak-Gegner ist eine komplettt Tabak-freie und e-Zigaretten-freie Gesellschaft. Gek&amp;auml;mpft wird mit allen Waffen und um jeden Preis &amp;ndash; egal ob Meldungen wahr oder unwahr sind. Ein Produkt wie die e-Zigarette, welches weniger Schadtstoffe beinhaltet als die normale Zigarette lehnen sie grunds&amp;auml;tzlich ab &amp;ndash; dies macht auch die WHO (Weltgesundheitsorganisation). Die WHO versucht wider besseren Wissens seit Jahren die e-Zigarette  mit allen Mitteln&amp;nbsp; zu bek&amp;auml;mpfen um damit vor allem die erfolgreiche Ausbreitung der e-Zigarette zu stoppen.  
    WHO verbreitet L&amp;uuml;gen und Falschinformationen zur e-Zigarette    
  Aus diesem Grund ver&amp;ouml;ffentlichte die WHO in den letzten Tagen eine Studie ( Quelle ) aus Japan (!), welche angeblich nachweisen soll, dass e-Zigaretten sch&amp;auml;dlicher sind als Tabak. Nat&amp;uuml;rlich geistern diese Berichte schon in unseren Tageszeitungen.  
  Zun&amp;auml;chst fragt man sich... wie kann das &amp;uuml;berhaupt sein? Wie kann Dampf so sch&amp;auml;dlich sein wie Rauch? Nat&amp;uuml;rlich kann das nicht sein, wenn man jedoch die Untersuchung derart falsch aufbaut (hierzu sp&amp;auml;ter mehr) und die Ergebnisse auch derart manipuliert kommuniziert, dann kann man als Leser von Pressemeldungen hierzu sicherlich zu dieser v&amp;ouml;lligst abwegigen Meinung kommen.  
  Laut den Aussagen der WHO wurden in einer Studie in Japan 13 e-Zigaretten untersucht und es soll angeblich eine 10-fach gr&amp;ouml;&amp;szlig;ere Menge an Formaldehyd (Ein Stoff der bei einer Verbrennung entsteht) darin nachgewiesen worden sein als sie im Rauch von Tabak-Zigaretten enthalten ist. Was f&amp;uuml;r eine Sensation! F&amp;uuml;r die Presse nat&amp;uuml;rlich ein gefundenes Fressen und f&amp;uuml;r die Gegner der e-Zigarette DER &quot;Beweis&quot; ihrer &quot;Vemutungen&quot;.  
  Der  renommierte Kardiologe Dr. Farsalinos , welcher sich seit Jahren mit der e-Zigarette besch&amp;auml;ftigt hat sich nach Bekanntwerden der Studie sofort beim japanischen Autor der Studie Dr. Naoki Kunugita&amp;nbsp;erkundigt um genauere Informationen zum Ablauf der Studie zu erhalten. Dr. Farsalinos kam nach Durchsicht der Analyse-Daten zu dem Ergebnis, dass lediglich bei einer EINZIGEN getesteten e-Zigarette eine leicht erh&amp;ouml;hte Menge an Formaldehyd gefunden worden ist, welche jedoch 6-mal SCHW&amp;Auml;CHER war als die Konzentration im Rauch einer Tabakzigarette und eben NICHT 10-mal h&amp;ouml;her! (Quelle:  Analysedaten e-Zigaretten ) Wir w&amp;uuml;rden sagen, ein gewaltiger Unterschied!  
  Man muss sich hierbei nat&amp;uuml;rlich auch zun&amp;auml;chst einmal den Versuchsaufbau ansehen, mit welchem die Studie durchgef&amp;uuml;hrt worden ist. Die Ergebnisse der Studie resultierten aus einer&amp;nbsp;enormen &amp;Uuml;berhitzung des Verdampfers durch den verwendeten Versuchsaufbau. Die e-Zigaretten wurden im Versuch dauerhaft weit au&amp;szlig;erhalb der technischen Spezifikationen betrieben und durch die gro&amp;szlig;e &amp;Uuml;berhitzung der Ger&amp;auml;te wurden diese leicht &amp;uuml;berh&amp;ouml;hten Mengen an Formaldehyd freigesetzt. Doch wie bereits erw&amp;auml;hnt wurden selbst hierbei nicht wie gemeldet 10-fach h&amp;ouml;here Werte sondern 6-fach geringere Werte gemessen als bei einer handels&amp;uuml;blichen Tabak-Zigarette.  
  Hierzu m&amp;ouml;chten wir Dac Sprengel (Vorsitzender des VdeH, Verband des eZigarettenhandels) zitieren:  
  &amp;rdquo;Kein eZigarettennutzer w&amp;auml;re in der Lage, eine eZigarette derart zu &amp;uuml;berhitzen. Deshalb hat eine Untersuchung mit diesem Aufbau allenfalls akademischen Wert und bildet die Nutzungsrealit&amp;auml;t nicht ab. Bei nur halbwegs sachgem&amp;auml;&amp;szlig;er Verwendung ist die eZigarette, wie alle ernst zu nehmenden Untersuchungen belegen, &amp;nbsp;etwa um den Faktor 1000 weniger sch&amp;auml;dlich &amp;nbsp;als die Tabakzigarette.&amp;rdquo;  
  ACHTUNG: Selbst Kaffeepulver wird bei &amp;uuml;berh&amp;ouml;hter Erhitzung bzw. Verbrennung bedenkliche Stoffe freisetzen &amp;ndash; von einer Fertig-Pizza nach 2 Stunden im Ofen bei 280 Grad Celsius ganz zu schweigen! Bei normalem Gebrauch bzw. Zubereitung wird dies jedoch wohl kaum passieren. :-) &amp;Auml;hnlich ist es auch bei elektronischen Zigaretten.  
    Fraunhofer Institut kommt bei Untersuchung zu einem komplett anderen Ergebnis    
  Im Juni 2012 untersuchte bereits das Fraunhofer Institut den Dampf von e-Zigaretten auf die Freisetzung von Formaldehyd und kam erstaunlicher Weise zu einem komplett anderen Ergebnis.  
  Ergebnis:&amp;nbsp; &amp;rdquo;Eine Freisetzung von Formaldehyd konnte bei der Verwendung der e-Zigarette nicht nachgewiesen werden.&amp;rdquo; (Quelle:  Fraunhofer Institut ) &amp;nbsp;  
    Doch wie kommt es jetzt zu diesen Falschinformationen?    
  Beleuchtet man zun&amp;auml;chst einmal den Autor der Studie Herrn  Dr. Naoki Kunugita  etwas genauer, stellt man sofort fest, dass dieser sogar selbst bei der WHO besch&amp;auml;ftigt ist, also bei genau der (und auch einzigen) WHO, welche vehement seit Jahren mit allen Mitteln gegen die e-Zigarette k&amp;auml;mpft! (Quelle:  Dr. Naoki Kunigita | WHO ). Er und die WHO haben also selbst ein gro&amp;szlig;es Interesse daran die angeblichen Ergebnisse seiner Studie bzw. &amp;Uuml;bersichtsarbeit durch die Presse verbreiten zu lassen.   
   Weiterhin ist Herr Dr. Naoki Kunugita Leiter des WHO Kollaborationszentrums f&amp;uuml;r Tabakversuche und Tabakforschung in Japan und somit ein Kollege von Frau Dr. Martina P&amp;ouml;tschke-Langer , welche das deutsche WHO-Kollaborationszentrum f&amp;uuml;r Tabakkontrolle leitet. Dass Frau Dr. Martina P&amp;ouml;tschke-Langer der e-Zigarette quasi &quot;den Krieg&quot; erkl&amp;auml;rt hat, wei&amp;szlig; mittlerweile wohl fast jeder...  
   Herr Dr. Kunugita ist also Forscher der WHO und kann durch seine Eigenschaft als Leiter des WHO-Kollaborationszentrums hierdurch nat&amp;uuml;rlich die Meinungsbildung der &amp;Ouml;ffentlichkeit zum Thema elektronische Zigarette direkt beeinflussen.   
  Er erstellte also wie besagt eine &amp;Uuml;bersichts-Studie zu e-Zigaretten. Er hatte jedoch ein gro&amp;szlig;es Problem. Trotz fehlerhaftem Versuchsaufbau (&amp;Uuml;berhitzung der Verdampfer) erzeugte der Gro&amp;szlig;teil seiner getesteten e-Zigaretten gar kein Formaldehyd bzw. gr&amp;ouml;&amp;szlig;tenteils befand sich im Dampf dieser e-Zigaretten eine Konzentration, welche ca. 50-mal geringer war als die im Tabakrauch. Hieraus h&amp;auml;tte er sicherlich keine Sensations-Meldung f&amp;uuml;r die Presse generieren k&amp;ouml;nnen, denn mittlerweile wei&amp;szlig; auch fast jeder, dass im Dampf einer e-Zigarette wesentlich weniger Schadstoffe als im Rauch einer Tabakzigarette enthalten sind.  
  Aber Herr Dr. Kunugita ist schlau &amp;ndash; und teilte der Presse nebst Verweis auf seine Studie parallel ein&amp;nbsp; unver&amp;ouml;ffentlichtes &amp;nbsp;Testergebnis &quot;EINER&quot; nicht genauer beschriebenen e-Zigarette mit. In diesem nicht-nachpr&amp;uuml;fbaren Test sind genau diese&amp;nbsp;10-fach h&amp;ouml;heren Werte gefunden worden. Es handelte sich jedoch auf Nachfrage von Dr. Farsalinos um einen &quot;seltenen und extremen Einzelfall&quot; &amp;ndash; in der Fachsprache also um einen sog. Ausrei&amp;szlig;er. Wir sprechen hier also von lediglich einer  einzigen  e-Zigarette (Hersteller und Bauart sind nat&amp;uuml;rlich nicht bekannt), bei welcher diese Werte gefunden worden sind. Es kann sich also theoretisch sowohl um die Marke &quot;Eigenbau&quot; als auch um eine sonstige nicht genauer bezeichnete e-Zigarette handeln, aber wohl mit Sicherheit nicht um eine e-Zigarette und einen Gebrauch wie wir es kennen. (Quelle:  Hintergrund-Informationen Dr. Farsalinos )  
  Die WHO und die Presse erw&amp;auml;hnt dieses entscheidente Detail nat&amp;uuml;rlich nicht, denn f&amp;uuml;r sie steht fest: &quot;Dampfen&quot; istgleich &quot;Rauchen&quot; und &quot;e-Zigarette&quot; istgleich &quot;e-Zigarette&quot; &amp;ndash; egal um welche es sich hierbei handelt &amp;ndash; und e-Zigaretten werden bek&amp;auml;mpft.  
  Wie bereits gesagt, es handelte sich um eine  einzige  e-Zigarette, bei welcher diese Messwerte gemessen worden sind. Hersteller, Versuchsanordnung, usw. &amp;ndash; alles unbekannt! Er h&amp;auml;tte diese Werte also auch erfinden k&amp;ouml;nnen... Seine ver&amp;ouml;ffentlichte Studie zeigt n&amp;auml;mlich komplett andere Werte!  
  Die Presse interessiert dies nat&amp;uuml;rlich wenig. Aus EINER e-Zigarette werden e-ZigaretteN gemacht und die v&amp;ouml;llig unbeteiligten Liquids werden nat&amp;uuml;rlich sofort mit hinein gezogen. Alle uns bekannten Pressemeldungen widersprechen somit den ver&amp;ouml;ffentlichten Untersuchungsergebnissen von Herrn Dr. Kunugita komplett! Dies ist ganz klar eine &amp;Ouml;ffentlichkeits-Manipulation vom Feinsten und dient wohl ausschlie&amp;szlig;lich der Eind&amp;auml;mmung der e-Zigarette &amp;ndash; zum Vorteil oben genannter Gegner der e-Zigarette.  
  Grunds&amp;auml;tzlich sind der Presse solche Hintergr&amp;uuml;nde scheinbar egal, denn man erh&amp;auml;lt einfach Presseinformationen von der WHO und anderen Stellen und druckt diese ungepr&amp;uuml;ft ab.  
     LIEBE JOURNALISTEN: &amp;nbsp; Herk&amp;ouml;mmlicher Zigarettenrauch enth&amp;auml;lt ca. 4.800 chemische Verbindungen. Hiervon sind &amp;uuml;ber 250 extrem giftig, etwa 70 Krebs erregend (Kohlenmonxid, Blaus&amp;auml;ure, Teer u.v.m.) und teilweise sogar radioaktiv (Polonium 210)! Eine einzige offensichtlich manipulierte Information zu einer mangelhaften Studie, in welcher zudem noch leicht nachzulesen ist, dass im Gro&amp;szlig;teil aller getesteten Produkte (13 Modelle) lediglich eine 50-fach geringere Menge an Formaldehyd im Vergleich zu einer Tabak-Zigarette nachgewiesen worden ist, bewegt Sie dazu die Zeitungen in GANZ Deutschland mit &quot;Horror-Meldungen&quot; zu e-Zigaretten zu f&amp;uuml;llen? Ist das der Presse-Codex der heutzutage herrscht und der Qualit&amp;auml;tsanspruch den Sie an Ihre Artikel haben?     
  Wie mehrfach zuvor stehen hier jedoch wom&amp;ouml;glich andere Interessen (Tabaksteuer, etc.) im Vordergrund. Hierzu m&amp;ouml;chten wir gerne wieder Dac Sprengel, Vorsitzender des VdeH (Verband des eZigarettenhandels) zitieren:  
  &quot;Zur gezielten Ver&amp;auml;ngstigung der Bev&amp;ouml;lkerung wird aus einer alten &quot;Studie&quot; zitiert und dabei gelogen, dass sich die Balken biegen. Ob die Urheber bei der WHO nachts noch ruhig schlafen k&amp;ouml;nnen in dem Wissen, dass sie mit ihrer Kampagne wieder unz&amp;auml;hlige Menschen zur&amp;uuml;ck in den sicheren Krebstod getrieben haben?&quot;  
    Falschinformationen zu e-Zigaretten Liquids in der Presse    
  &amp;nbsp;  
  Wie bereits erw&amp;auml;hnt ist absurderweise bereits in der Presse die Rede davon, dass das angeblich gefundene Formaldehyd bereits in den Liquids vorhanden gewesen w&amp;auml;re. Unsere Frage: Wie soll das bei einem Stoff, welcher bei einer unvollst&amp;auml;ndigen VERBRENNUNG entsteht denn bitte m&amp;ouml;glich sein? Es handelt sich hierbei also um&amp;nbsp;eine weitere klare L&amp;uuml;ge, welche die Presse hier verbreitet!  
  Hierzu lesen Sie bitte beispielhaft folgenden Blog-Artikel als Hintergrundinformation:  T&amp;Uuml;V-Analyse von Happy Liquid   
  Wir hoffen wir konnten hier ein wenig Licht ins Dunkel bringen.  
  In diesem Sinne,  
  &quot;Don&#039;t be a Smoker, just be smart!&quot;  
  viel Spa&amp;szlig; beim Dampfen!  
  Euer iSmokeSmart.de Team  
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   &amp;copy; 2014, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck  und Vervielf&amp;auml;ltigung&amp;nbsp; nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!   
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                            <updated>2014-11-29T18:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">WHO interpretiert aktuelle Studie zur E-Zigarette einseitig und falsch</title>
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                  M&amp;uuml;nchen, 03.10.2014. Nachdem in der deutschen Presse in den letzten Jahren bereits unz&amp;auml;hlige Unwahrheiten &amp;uuml;ber die e-Zigarette verbreitet wurden, angefangen von angeblich explodierenden e-Zigaretten (es handelte sich hierbei jedoch bei genauerer Recherche um die Marke &amp;bdquo;Eigenbau&amp;ldquo;), einem glaubhaft gemachten Verkaufsverbot Anfang 2012 und weiteren unz&amp;auml;hligen &amp;bdquo;Nonsens-Meldungen&amp;ldquo;, gab jetzt nat&amp;uuml;rlich auch die Weltgesundheitsorganisation (kurz WHO) ihre &quot;eigene&quot; Meinung zur e-Zigarette ab.   
  Die Meinung der WHO wurde nat&amp;uuml;rlich wie alle anderen Negativmeldungen zur e-Zigarette von der Presse unkommentiert, &amp;bdquo;copy-paste-m&amp;auml;&amp;szlig;ig&amp;ldquo; und gro&amp;szlig;fl&amp;auml;chig abgedruckt und einziger Zweck dieser Artikel ist wohl die erneute Verunsicherung von Dampfern und Rauchern die noch Dampfer werden woll(t)en. Zun&amp;auml;chst mit Erfolg, aber iSmokeSmart kl&amp;auml;rt auf &amp;ndash; und das wie immer wissenschaftlich fundiert und gut recherchiert.  
   Die WHO verbreitet eigene Ideologie und greift die e-Zigarette an   
  Die ber&amp;uuml;hmte WHO wirbt schon seit vielen Jahren mit einer stark idealisierten Definition von Gesundheit: Gesundheit ist (laut WHO) absolutes geistiges, seelisches, k&amp;ouml;rperliches und soziales Wohlbefinden. In der fernen Tundra in Nordsibirien wurde angeblich vor Jahren eine Frau gesehen, die sich &amp;uuml;ber gut drei Stunden so gef&amp;uuml;hlt haben soll, wie es die WHO fordert. Aber im Ernst: die Normalit&amp;auml;t sieht so aus, dass niemand eine genaue Statistik dar&amp;uuml;ber vorliegen hat, wie viele Menschen sich aus &amp;Uuml;berforderung, diesen von der WHO geforderten Ideal-Zustand zu erreichen, sehr unwohl f&amp;uuml;hlten. Ma&amp;szlig;st&amp;auml;be und Leitlinien sind nat&amp;uuml;rlich v&amp;ouml;llig in Ordnung. Und unsere Gesundheit ist ein stets sch&amp;uuml;tzenswertes und hohes Gut. Aber ein ins Extrem gesteigertes Leitbild nennt man Ideologie.  
  In diesem Geiste muss wohl der aktuelle Bericht der WHO zur E-Zigarette im Juli 2014 sowie September 2014 erschienen sein:  
  Downlaod:&amp;nbsp; WHO Bericht zur e-Zigarette   
   Wissenschaftler widersprechen dem WHO-Bericht zur e-Zigarette   
  Demensprechend irritiert von diesem Bericht &amp;uuml;ber die e-Zigarette gaben sich daher eine Reihe namhafter Wissenschaftler.  
  &amp;bdquo; Wir waren &amp;uuml;berrascht &amp;uuml;ber den negativen Ton des Berichts, wir halten ihn f&amp;uuml;r irref&amp;uuml;hrend und f&amp;uuml;r keine korrekte Darstellung der vorliegenden Beweise &amp;ldquo;, &amp;auml;u&amp;szlig;erte sich beispielsweise (Quelle:&amp;nbsp; Spiegel Online | Forscher kritisieren WHO Bericht zur e-Ziagrette &amp;nbsp;) die britische Professorin und Psychiaterin Ann McNeil, die immerhin in einer ber&amp;uuml;hmten Universit&amp;auml;t (Kings College in London) ihrer Professur nachgeht. So wie Professor McNeil &amp;auml;u&amp;szlig;ern sich viele verdiente Wissenschaftler. Zum Beispiel der f&amp;uuml;hrende Experte in Sachen Tabakabh&amp;auml;ngigkeit und Rauchentw&amp;ouml;hnung Peter Hajek, oder der Schweizer Medizinprofessor Jean Francoise Etter. Daher ver&amp;ouml;ffentlichten sie gemeinsam einen kritischen Kommentar zu dem einseitigen Bericht der WHO. Die Gruppe unabh&amp;auml;ngiger Wissenschaftler nimmt in diesem Kommentar die Aussagen der WHO genauer unter die Lupe.  
  Die WHO hat z.B. auch Bedenken bzgl. der Sch&amp;auml;dlichkeit von Passivdampf ge&amp;auml;u&amp;szlig;ert. D er franz&amp;ouml;sische Tabak-Experte Jacques Le Houezec hat hierzu jedoch eine klare Antwort: Es gibt&amp;nbsp; &quot;kein bedeutendes Gesundheitsrisiko&quot;. &quot;Die Nutzung von E-Zigaretten k&amp;ouml;nnte in diesem Jahrhundert Millionen Leben retten&quot;  (Quelle:&amp;nbsp;  Spiegel Online | Forscher kritisieren WHO Bericht zur e-Ziagrette  &amp;nbsp;) . Aber diese wissenschaftliche Erkenntnis passt eben nicht in die Ideologie der WHO, denn die WHO w&amp;uuml;rde nur eine luftbetriebene e-Zigarette &quot;dulden&quot;.     
  Der erw&amp;auml;hnte WHO-Bericht basiert indes auf einem im Dezember 2013 ver&amp;ouml;ffentlichtem &quot;Background Paper&quot;  (deutsch: Bericht mit Hintergrundwissen) &amp;nbsp;des WHO Kollaborationszentrums f&amp;uuml;r Tabakkontrolle in San Francisco, USA ( Quelle ).&amp;nbsp;Zu den Lieblingszitaten des iSmokeSmart-Teams aus diesem Hintergrund-Bericht der WHO zur e-Zigarette geh&amp;ouml;rt unter anderem dieses:  
  WHO: &amp;bdquo;  E-cigarettes deliver lower levels of toxins than conventional cigarettes, but they still deliver some toxins  .&amp;ldquo;  
  Zu Deutsch: &amp;bdquo;e-Zigaretten geben geringere Mengen an Giftstoffen ab als konventionelle Zigaretten, aber sie geben immer noch manche Giftstoffe ab.&amp;ldquo;  
  Ja! Das ist nat&amp;uuml;rlich ein gewichtiges Argument. Jeder Waffenverk&amp;auml;ufer argumentiert auf diese Weise: &amp;bdquo;H&amp;ouml;ren Sie, selbst wenn ich keine Waffen verkaufen w&amp;uuml;rde, werden die Menschen sich weiter umbringen.&amp;ldquo;&amp;nbsp; Wenn man zwischen der Atombombe und dem Messer (Unser Vergleich einer konventionellen Zigarette mit einer elektronischen Zigarette) keinen Unterschied macht, dann stimmt dieses Argument der WHO auch v&amp;ouml;llig. &amp;nbsp;Aber f&amp;uuml;r die Anspr&amp;uuml;che der WHO ist vermutlich sogar Atemluft nicht ganz ungef&amp;auml;hrlich. Denn das Fraunhofer-Institut hat sogar festgestellt, dass im menschlichen Atem geringe Mengen Formaldehyd vorkommen und ausgesto&amp;szlig;en werden. Zwar unbedenklich. Aber giftig! Grund genug f&amp;uuml;r die WHO, uns demn&amp;auml;chst in geschlossenen R&amp;auml;umen das Atmen zu verbieten? Nat&amp;uuml;rlich geben e-Zigaretten extrem geringe Mengen an Schadstoffen (abgesehen vom Nikotin) ab, die sich jedoch &amp;ndash; wie in unz&amp;auml;hligen Studien bereits bewiesen worden ist &amp;ndash; unter der Nachweisgrenze befinden und somit als vollkommen ungef&amp;auml;hrlich f&amp;uuml;r den Konsumenten gelten. Die WHO interessiert diese Tatsache aber scheinbar nicht.  
  Ein weiteres Argument der WHO klingt &amp;auml;hnlich:  
  WHO: &amp;ldquo;E -cigarettes pollute the air less than conventional cigarettes, but they pollute the air&amp;rdquo;   
  Zu deutsch: &amp;ldquo;e-Zigaretten verunreinigen die Luft weniger als konventionelle Zigaretten, aber sie verunreinigen die Luft.&amp;rdquo;  
  Wie bitte? Oh Heilige Einfalt! Ungeachtet dessen, dass der Passivdampf von e-Zigaretten nachweislich nicht sch&amp;auml;dlich ist, da er dem Dampf einer Nebelmaschine gleicht, h&amp;auml;tte man mit diesem Argument der WHO niemals Autos produzieren d&amp;uuml;rfen, die weniger Schadstoffe abgeben. Denn sie geben ja immer noch welche ab!!  
   WHO: &quot;e-Zigaretten enthalten weniger Schadstoffe als normale Zigaretten&quot;   
  Die Studien, die von der m&amp;auml;chtigen WHO erw&amp;auml;hnt werden, sind inhaltlich alle &amp;auml;hnlich. Und ihre Aussage ist so: Sch&amp;auml;dlichkeit und Emission von E-Zigaretten sind deutlich geringer.  
  Zitat: &amp;bdquo; Mittlerweile gibt es hunderte Studien zur E-Zigarette und langsam sch&amp;auml;lt sich der Eindruck heraus, dass viele der elektronischen Dampfger&amp;auml;te weniger sch&amp;auml;dlich sind als die herk&amp;ouml;mmliche Zigarette.&amp;ldquo;&amp;nbsp;   (Quelle:  &amp;nbsp;   S&amp;uuml;ddeutsche Zeitung | Wie gef&amp;auml;hrlich ist die e-Zigarette   )  
  W&amp;auml;hrend n&amp;auml;mlich im Tabakrauch mindestens 4.000 - 5.000 verschiedene Schadstoffe nachweisbar sind &amp;ndash; unter ihnen krebserregende Verbrennungsprodukte wie Benzo(a)pyren, Acetaldehyd und Nitrosamine &amp;ndash; finden sich in einem herk&amp;ouml;mmlichen durchschnittlichen Dampfger&amp;auml;t (e-Zigarette) nicht einmal 60 bis 100 Stoffe, von denen keiner davon nachweislich krebserregend ist. Von unserem  Happy Liquid  und  Vinirette Liquid  ganz abgesehen, denn diese werden ausschlie&amp;szlig;lich in Deutschland hergestellt und streng kontrolliert. Anmerkung:&amp;nbsp; &amp;Uuml;ber die e-Zigarette (als Hardware) geht es bei diesen Diskussionen sowieso nicht, denn wenn &amp;uuml;berhaupt &amp;uuml;ber die getesteten Liquids (Verdampfer-Fl&amp;uuml;ssigkeiten), aber das ist eine andere Thematik und viel zu kompliziert f&amp;uuml;r entsprechende Stellen ;-)   
  Der WHO sind diese (abgesehen vom Nikotin) wenigen Schadstoffe jedoch immer noch zu viel. Ganz abgesehen davon, ob man diese &quot;Schadstoffe&quot; unter der Nachweisgrenze &amp;uuml;berhaupt als Schadstoffe deklarieren kann, denn Schaden richten diese laut wissenschaftlichen Untersuchungen in diesen Mengen wohl keinen an. Die WHO m&amp;ouml;chte die  elektrische Zigarette  nach M&amp;ouml;glichkeit scheinbar ausschlie&amp;szlig;lich mit Luft betrieben sehen &amp;ndash; ach nein, geht ja gar nicht &amp;ndash; und wie war das gleich noch mit dem Feinstaub in gro&amp;szlig;en St&amp;auml;dten? Der ist ja bekanntlich auch sch&amp;auml;dlich. Dann lieber komplett verbieten...  
   Leider verkennt die WHO im Bezug auf das Nikotin zudem, dass sich Dampfer bzw. Umsteiger explizit f&amp;uuml;r den Konsum von Nikotin entschieden haben und eben genau dahingehend mit einer e-Zigarette jetzt weniger Schadstoffe und eben keine krebserregenden Stoffe mehr konsumieren m&amp;ouml;chten. M&amp;ouml;chte die WHO also diese pers&amp;ouml;nliche gesundheitsbewusste Entscheidung beinflussen und treibt Sie Ex-Raucher bzw. Umsteiger/Dampfer durch Panikmache gar zur&amp;uuml;ck zur herk&amp;ouml;mmlichen Zigarette? Unserer Meinung nach sollte auch die WHO die gro&amp;szlig;e Chance der e-Zigarette endlich erkennen.  
   Deutsche Presse verstrickt sich in Widerspr&amp;uuml;che zur e-Zigarette   
 &amp;nbsp; 
  Gleichzeitig verstrickt sich die Presse selbst in Widerspr&amp;uuml;che. In ein und demselben Artikel in der ZEIT warnt der Autor des Artikels: &quot;  In den USA soll schon jeder zehnte Highschool-Sch&amp;uuml;ler zur elektrischen Kippe gegriffen haben. Geschmacksrichtungen wie Kaugummi oder Blaubeer-Waffel ziehen die Jugend ebenso an wie die in allen Farben glitzernden Verdampfungsger&amp;auml;te.&quot; (Quelle:  Zeit.de | e-Zigarette: Dampfen statt Rauchen )  
  Aber schon eine Seite sp&amp;auml;ter gibt der gleiche Autor wieder Entwarnung: &amp;bdquo; In Frankreich haben laut Umfragen 51 Prozent der Tabakkonsumenten schon mal eine E-Zigarette probiert, aber nur weniger als vier Prozent sind beim Dampfen geblieben.&amp;ldquo;&amp;nbsp; (Quelle:&amp;nbsp; Zeit.de | e-Zigarette: Dampfen statt Rauchen )    
  Also was jetzt? Werden nun die armen Kinder verf&amp;uuml;hrt mit einem gef&amp;auml;hrlichen Hightech-Spielzeug? Oder ist es einfach nur &amp;bdquo;Rauchen mit Kondom&amp;ldquo;, wie es der Schweizer Gesundheitsforscher Jean Francoise Etter bezeichnet &amp;ndash; ungef&amp;auml;hrlich, und f&amp;uuml;r Raucher auch angeblich uninteressant?   
  Diese Aussage wundert uns nicht sonderlich, denn es gibt leider sehr viele Produkte auf dem Markt, welche qualitativ einfach nicht gut sind und Raucher einfach nur frustrieren. Eine Aussage k&amp;ouml;nnen wir von iSmokeSmart jedoch an dieser Stelle treffen. Aufgrund unserer hohen Produktqualit&amp;auml;t sind unsere Kunden sehr zufrieden mit unseren angebotenen e-Zigaretten und Liquids und nahezu 100% unserer Kunden haben vorher Tabak geraucht und sich explizit f&amp;uuml;r den Umstieg auf die e-Zigarette entschieden &amp;ndash; die smarte Alternative &quot;Rauchen 2.0&quot;&amp;nbsp;mit weniger Schadstoffen  (Zum Blog-Artikel:&amp;nbsp;  Rauchen 2.0  ) .  
  Kinder und Jugendliche wollten und wollen wir NIEMALS zu elektronischen Zigaretten verf&amp;uuml;hren. Wir sind absolut strikt gegen den Verkauf von elektronischen Zigaretten und (insbesondere nikotinhaltigen) Liquids an Minderj&amp;auml;hrige. Zudem ist es f&amp;uuml;r Jugendiche wahrscheinlich sowieso leichter an eine Schachtel Zigaretten f&amp;uuml;r wenige Euro zu gelangen als an eine qualitativ hochwertige e-Zigarette. Sollte es dennoch hierzu durch Dritte kommen, fragt sich nat&amp;uuml;rlich, welches das geringere &amp;Uuml;bel w&amp;auml;re... Aber das ist eine andere Geschichte. Die e-Zigarette ist und bleibt ein Produkt f&amp;uuml;r Erwachsene.  
   Tabakkonzerne f&amp;uuml;rchten die e-Zigarette und wollen Marktanteile zur&amp;uuml;ck erobern   
 &amp;nbsp; 
  Einerseits sei der E-Zigaretten-Markt &quot;gesetzlos wie der Wilde Westen&quot; laut Mitch Zeller, Chef der US-Lebens- und Arzneimittelzulassungsbeh&amp;ouml;rde FDA. Andererseits dr&amp;auml;ngen die gro&amp;szlig;en Tabaklobbyisten massiv in den Markt gro&amp;szlig;e Tabakkonzerne haben sogar Angst vor dem Kodakeffekt*). Also ist der Markt derzeit gesetzlos, weil die Gro&amp;szlig;en Tabak-Marktf&amp;uuml;hrer - die bislang noch munter daf&amp;uuml;r sorgen, dass alle 6 Minuten ein Raucher an ihren Produkten stirbt&amp;nbsp; - nicht mit dabei sind? H&amp;auml;tten die gro&amp;szlig;en Tabak-Konzerne den Markt-Start der e-Zigarette nicht verschlafen &amp;ndash; k&amp;ouml;nnte man heutzutage wahrscheinlich e-Zigaretten bereits an jeder Ecke kaufen und man w&amp;uuml;rde wahrscheinlich nur Positives &amp;uuml;ber sie h&amp;ouml;ren. Doch die Realit&amp;auml;t sieht anders aus &amp;ndash; mittlerweile haben Tabak-Konzerne ein riesiges Problem, denn ihnen laufen die Kunden in Massen weg.  
  Einziger Weg zur&amp;uuml;ck: Die e-Zigarette mit allem Mitteln und durch alle Kan&amp;auml;le &amp;bdquo;schlecht machen&amp;ldquo;, damit rauchende Kunden blo&amp;szlig; nicht darauf umsteigen &amp;ndash; und wenn &amp;uuml;berhaupt, dann auf deren eigens vermarktete e-Zigaretten.  
  Es geht um viel, sehr viel Geld! Um noch einmal die ZEIT zu zitieren: &quot; Eine Milliarde Raucher weltweit, mehr als f&amp;uuml;nf Millionen Tote j&amp;auml;hrlich und um 700 Milliarden Dollar. Das ist der gesch&amp;auml;tzte Umsatz der globalen Tabakbranche .&quot;  
  &amp;bdquo;Die Wahrheit ist immer vollkommen und einfach&amp;ldquo;, soll der Philosoph Cicero einmal gesagt haben. Aber das war ein alter R&amp;ouml;mer. Was versteht der schon von Pressearbeit und Lobbyismus?  
  Wir hoffen wir konnten Euch die Augen ein wenig weiter &amp;ouml;ffnen.  
  In diesem Sinne, viel Spa&amp;szlig; beim Dampfen,  
 &amp;nbsp; 
  Euer iSmokeSmart Team  
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 &amp;nbsp; 
        
  *Kodakeffekt: als Kodakeffekt bezeichnet man das Verschlafen der Umstellung von analoger auf digitale Fototechnik  
   &amp;copy; 2014, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck  und Vervielf&amp;auml;ltigung&amp;nbsp;  nur  mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!    
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                            <updated>2014-10-03T13:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">e-Zigarette - Intelligentes Rauchen 2.0</title>
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                  M&amp;uuml;nchen, 03.07.2014. Welche Erfahrung macht man als &quot;Dampf-Neuling&quot; mit der e-Zigarette? Was ist &amp;uuml;berhaupt eine e-Zigarette, sollte man diese ausprobieren und warum h&amp;ouml;rt man und liest soviel &quot;Seltsames&quot; &amp;uuml;ber die e-Zigarette?   Diesen kleinen Essay (deutsch: Aufsatz) erhielt das iSmokeSmart Team heute von einem begeisterten Neukunden und wir m&amp;ouml;chten Euch diesen offenen Bericht eines Dampf-Neulings nicht vorenthalten!   
  Mit freundlicher Genehmigung des Autors k&amp;ouml;nnt Ihr hier viel Neues und vielleicht auch Interessantes &amp;uuml;ber die e-Zigarette, den von &amp;ouml;ffentlicher Hand gef&amp;uuml;hrten Kampf gegen sie und den Unterschied zum normalen Rauchen erfahren.  
   - Zitat -   
   e-Zigarette - Intelligentes Rauchen 2.0   
  &quot; Herk&amp;ouml;mmliches Rauchen basiert auf der Verbrennung von Tabak.  Urspr&amp;uuml;nglich ist das Verbrennen von Kr&amp;auml;utern mit Dampfentwicklung ein kultischer, ein heiliger Vorgang. Die alten Griechen hatten das Orakel von Delphi, dort verbrannten sie Lorbeer und Gerstenmehl. Das Einatmen des Rauches bescherte den alten Priestern einen rauschartigen Zustand, erweiterte Pupillen, schnellerer   Puls, flaues Gef&amp;uuml;hl im Magen, Anspannung der Muskulatur..., und wer nun   genau gelesen hat, wei&amp;szlig; schon: Das ist die Wirkung des Sympathikus. Stress! Der Heilige Vorgang des Einatmens von Rauch schuf Visionen, eine erh&amp;ouml;hte Aufmerksamkeit und damit einen Sensus f&amp;uuml;r &amp;uuml;bernat&amp;uuml;rliche Wahrnehmung. Der Missionar Jean de Lery schrieb 1558 &amp;uuml;ber die Verwendung der Tabakpflanze bei brasilianischen India  nern: &amp;bdquo;Es destilliert aus ihrem Hirn die &amp;uuml;berfl&amp;uuml;ssigen   Launen. Man wird kaum einen unserer Brasilianer sehen, der nicht seine T&amp;uuml;te   mit diesem Kraut am Hals h&amp;auml;ngen h&amp;auml;tte.&amp;ldquo;   Die Lakandonen (brasilianische   Ureinwohner) sagen: &amp;bdquo;Hach&amp;auml;kyum, Unser Wahrer Herr, er   gab den Urahnen den echten Tabak. Aber die Urahnen mussten nicht daran sterben, denn sie atmeten den Rauch nicht ein. Wer den Rauch einsaugt, dessen Bewusstsein wird sich   drehen, schnell schl&amp;auml;gt dessen Herz, es schmerzt sein Bauch.&amp;ldquo;  
   Rauch einzuatmen ist gef&amp;auml;hrlich und letztlich t&amp;ouml;dlich. Dagegen ist Dampf eine ganz andere Sache.  Denn so wie man bei einem Schnupfen Kamillendampf einatmet, kann man bei M&amp;uuml;digkeit und Ersch&amp;ouml;pfung Nikotindampf einatmen.  Ohne Verbrennung, ohne Rauch! Das ist intelligentes Rauchen: Dampfen.   
  Vom Kraut, das um den Hals h&amp;auml;ngt und schlechte Laune vertreibt, bis zur schlanken Filterzigarette, die Coolness ausdr&amp;uuml;ckt, war es kulturhistorisch ein langer Weg. In den letzten zehn Jahren ist der Tabakkonsum massiv in die Kritik geraten. Gesetze wurden erlassen, Verbote in Kneipen zu rauchen, Mieter die zu Hause rauchten, durften entmietet werden und so weiter. Rauchentw&amp;ouml;hnung wird an jeder Wald- und Wiesenklinik angeboten.  Dabei ist der Verkauf von&amp;nbsp;Zigaretten nach wie vor legal. Eine Absurdit&amp;auml;t!  Die medizinischen Studien zum Tabakrauch sind verheerend.  Der volkswirtschaftliche Schaden durch Tabak ist gewaltig und liegt in Billionen-H&amp;ouml;he.  Der Hauptgrund warum Tabakrauchen so sch&amp;auml;dlich ist, liegt am Prozess der  Verbrennung , bei dem neben Benzpyrol auch Kohlenstoffmonoxid freigesetzt wird und von allen, die dem Rauch (durch Verbrennung) ausgesetzt sind, eingeatmet wird. Und dieses Gas aus einem Kohlenstoffatom und einem Sauerstoffatom ist hochgiftig! Wenn es &amp;uuml;ber die Lunge in den Blutkreislauf gelangt ist, verbindet es sich mit dem zentralen Eisenatom des H&amp;auml;moglobins und behindert so den Sauerstofftransport im Blut, was zum Tod durch Erstickung f&amp;uuml;hren kann. Kohlenstoffmonoxid bindet etwa 325-mal st&amp;auml;rker an den roten Blutfarbstoff H&amp;auml;moglobin als Sauerstoff, und verhindert so, dass wir beim Atmen unseren Organismus mit Sauerstoff versorgen k&amp;ouml;nnen.  
  In den letzten f&amp;uuml;nf Jahren (ab 2008) kam nun eine neue Art des Rauchens auf.  Rauchen ist schon der falsche Begriff daf&amp;uuml;r, denn man muss es &amp;bdquo;dampfen&amp;ldquo; nennen.  &amp;Uuml;ber eine Heizspirale l&amp;auml;sst sich fl&amp;uuml;ssiges Nikotin (Nikotin in seiner reinen Form, denn es ist ein Alkaloid und damit fl&amp;uuml;ssig) verdampfen.  So kann der Konsument Nikotin erleben, ohne sich einer massiven Verbrennung oder dem Ersticken auszusetzen.  Diese Form des Genusses wurde dann gemeinsam mit der  Tabak- und der Pharmalobby  bek&amp;auml;mpft. Das ist eine weitere Verr&amp;uuml;cktheit. Und es beweist, dass die Pharma-Industrie ihr Bed&amp;uuml;rfnis nach Umsatz &amp;uuml;ber die Gesundheit des Menschen stellt und dann auch notfalls mit ihrem  Todfeind, der Tabak-Industrie , zusammenarbeitet. Ein gemeinsamer Feind f&amp;uuml;hrte zu diesem eigenartigen B&amp;uuml;ndnis.   
  Die arg gebeutelte Tabakindustrie kann nicht auch noch einen Konkurrenten gebrauchen, und die Apotheker sahen ihren Umsatz von Nikotinpflaster oder Nikotinkaugummis gef&amp;auml;hrdet. Denn die Verdampfungs-Methode ist erfolgreicher als jeder Nikotinkaugummi es je sein k&amp;ouml;nnte. Wer von einem gef&amp;auml;hrlichen Tabakprodukt auf ein&amp;nbsp;  Verdampfungsprodukt umsteigt, erlebt aufgrund des psychologischen Rauch-Erlebens (durch dampfen) keine mentale Entzugssymptomatik. Der k&amp;ouml;rperliche Entzug verl&amp;auml;uft wie nebenbei (aus dem Selbstexperiment) und wird sogar als wohltuende zunehmende Fitness erlebt. [Anmerkung der Redaktion: e-Zigaretten und nikotinhaltiges Liquid werden nicht als Entw&amp;ouml;hnungshilfe angeboten bzw. vermarktet, sondern ausschlie&amp;szlig;lich als  Genussmittel! &amp;nbsp;Zu welchem Zweck der Verbraucher die e-Zigarette bzw. nikotinhaltiges Liquid benutzt, bleibt ihm stets selbst &amp;uuml;berlassen. Es handelt sich bei beschriebener Wirkung lediglich um eine pers&amp;ouml;nliche Meinung bzw. Erfahrung des Autors (siehe unten).]  
   Da es um Milliarden Euros geht, ist es erlaubt zu l&amp;uuml;gen.  Aber derart plump? Das ist schon wieder komisch! Nur ein Beispiel aus dem Hessischen Rundfunk. Ein Journalist stellte einer Mitarbeiterin der WHO die Frage &amp;bdquo;Sind solche E-Zigaretten geeignet, um sich das Rauchen abzugew&amp;ouml;hnen?&amp;ldquo;   
  Nat&amp;uuml;rlich verneinte die &amp;Auml;rztin dies. Aber das Lustige ist ja, dass das ohnehin noch nie jemand behauptete, im Unterschied zu Nikotinkaugummis.   
  Nun kam die n&amp;auml;chste Frage des Journalisten: &amp;bdquo;Was schlagen Sie denn vor, sich das Rauchen abzugew&amp;ouml;hnen...&amp;ldquo; Die von der WHO bezahlte Frau antwortete ganz nach Lobby-Wunsch: &amp;bdquo;Da gibt es probate Mittel nat&amp;uuml;rlich auch in der Apotheke, das sind die ganzen Nikotin-Produkte wie Kaugummis, Pflaster oder auch Lutschtabletten...&amp;ldquo;   
  Wirklich?  Der eigene Arbeitgeber der interviewten &amp;Auml;rztin widerspricht hier:  Laut WHO sind nur etwa 5% der Benutzer von Kaugummis, Pflastern oder Lutschtabletten auch nach 5 Jahren noch Nichtraucher. Diese Pr&amp;auml;parate sind also zu 95% ungeeignet zur Rauchentw&amp;ouml;hnung. (Zitiert nach http://www.smok- e.de/Smok-E-Zitate-Dr-Poetschke-Langer-mit-Kommentaren.pdf)   
  Parteig&amp;auml;ngertum vom Feinsten. Und vor allem, wer sich durch Nikotinpflaster das Rauchen nicht abgew&amp;ouml;hnen kann, bleibt weiterhin als Kunde der Tabakindustrie erhalten. Und er ist auch weiterhin immer wieder als Kunde des Apothekers willkommen. Dieser Kunde l&amp;auml;sst sich also zweifach schr&amp;ouml;pfen.   
  Dagegen ist intelligentes Rauchen heute eben Dampfen. Es sind  regelrechte High-Tech-Produkte  entstanden, mit deren Hilfe man kaum noch gesundheitssch&amp;auml;digende Stoffe aufnimmt.  Da man die Verbrennung umgeht ,&amp;nbsp;  konsumiert man auf diese Weise kein Benzpyrol [Anmerkung der Redaktion: Gemeint ist Benzo(a)pyren, ein hochgradig krebserzeugender Stoff, welcher bei der Verbrennung durch Tabak entsteht]. Da man die Verbrennung&amp;nbsp;umgeht, konsumiert man kein Kohlenstoffmonoxid (das Gef&amp;auml;hrlichste beim Tabakrauchen).  Man konsumiert keinen Teer, kein Kadmium . Durch Verdampfen konsumiert man im Wesentlichen Nikotin in seiner reinen Form als Alkaloid und damit in chemisch gebundener Form (weit weniger gesundheitssch&amp;auml;dlich als in freier Form wie beim Tabakkonsum). Daher ist das Argument einer Bekannten von mir &amp;ndash; passionierte Pfeife-Raucherin &amp;ndash; kleingeistig. Sie sagte: &amp;bdquo;Das schmeckt mir zu k&amp;uuml;nstlich.&amp;ldquo; Sie hat es nicht verstanden, denn es schmeckt tats&amp;auml;chlich im urs&amp;auml;chlichen Sinne so, wie es schmeckt. Denn es ist eben Nikotin in seiner nat&amp;uuml;rlichen Form: fl&amp;uuml;ssig. Und der Tabakrauch, den die Leute als &amp;bdquo;nat&amp;uuml;rlich&amp;ldquo; deklarieren, ist die pervertierte Form, die k&amp;uuml;nstliche! Was f&amp;uuml;r eine Verdrehung!  
  Und ein weiteres Argument, dass man mit der E-Zigarette Propylenglykol einatme, was die Augen und Atemwege reizen w&amp;uuml;rde, l&amp;auml;sst sich nur sagen, das kommt in Zahncreme, Deos und anderen Kosmetikartikeln vor, und auch in normalen so genannten &amp;bdquo;nat&amp;uuml;rlichen&amp;ldquo; Zigaretten.  Das ist also kein Argument.    
  Dagegen hat man nun ein Produkt, das nicht nur weit weniger gesundheitssch&amp;auml;dlich ist, nein, es ist auch noch ungleich g&amp;uuml;nstiger. Auch im  Selbstexperiment  ausprobiert: War die Anschaffung noch hoch, so hatte ich das Geld in zwei Wochen bereits wieder drin. Denn man braucht als normaler Raucher (20 Zigaretten pro Tag) 10 ml Liquid (Form des fl&amp;uuml;ssigen Nikotins, wie eine Art Gel), um zwei Wochen dampfen zu k&amp;ouml;nnen. Das sind 6 bis 8 Euro in zwei Wochen.  Am Ende braucht man im Jahr so viel Geld, wie man vorher im Monat brauchte.  Schon nach zwei Wochen Dampfen, kann man sich ein komplett neues Ger&amp;auml;t kaufen, von dem Geld das man sparte.   
  Ja ich wei&amp;szlig;, das h&amp;ouml;rt sich schon wie ein Werbetext an. Doch ich wollte damit veranschaulichen, warum die Tabak- und Pharma-Lobby sich so bem&amp;uuml;ht, den Fortschritt der Menschheit zu blockieren. Und in der Tat: Ich halte diese Methode der E-Zigaretten f&amp;uuml;r einen typischen Fortschritt unserer Zeit. Es k&amp;ouml;nnte&amp;nbsp;  auch ein Produkt von Steve Jobs sein. Es ist sogar Lithium in diesem High-Tech-Produkt. Denn man braucht ja einen Akku f&amp;uuml;r die Heizspule. Das ist also eine Art Smart-Phone-Zigarette. Das mag man l&amp;auml;cherlich finden. Aber   &amp;ndash;   ganz ehrlich   &amp;ndash;   es ist nicht weniger l&amp;auml;cherlich, als die vielen dicken Daumen der Scroll-S&amp;uuml;chtigen, die man in &amp;ouml;ffentlichen Verkehrsmitteln beobachten kann. Diese v&amp;ouml;llig hypnotisierten und definitiv nicht ansprechbaren Scroll-Wesen sollen nicht l&amp;auml;cherlich sein? Sie telefonieren nicht. Sie scrollen! Was auch immer sie da tun?  
   Die E-Zigarette ist auch ein Produkt, das unser Bed&amp;uuml;rfnis nach Freiheit, Individualit&amp;auml;t und Bewusstheit aufgreift.  Nun ist man nicht mehr gezwungen, die Zigarette anzuz&amp;uuml;nden und genau in diesen f&amp;uuml;nf Minuten so viel wie m&amp;ouml;glich an Schadstoffen einzuatmen (denn tut man dies nicht, verbrennt das Geld einfach so). Nein. Nun kann man ganz individuell wenn man Lust hat ziehen. F&amp;uuml;r mich im Augenblick perfekt. W&amp;auml;hrend ich tippte, verbrannte vor der E-Zigarette das Geld auf meinem Schreibtisch, ohne dass ich etwas davon hatte. Jetzt kann ich jedes Mal, wenn ich das Tippen unterbreche, meinem Bed&amp;uuml;rfnis nachkommen &amp;ndash; ohne Verlust! Das bedeutet auch Freiheit, denn neben den inzwischen angenehm warmen H&amp;auml;nden und F&amp;uuml;&amp;szlig;en (weil ich  kein Kohlenstoffmonoxid  mehr einatme) kann ich nun rauchen wann und wo ich will. So konnte ich gestern in der Kneipe mein Bierchen trinken und dazu dampfen, ohne mich der Gefahr einer Erk&amp;auml;ltung auszusetzen. Niemand wurde dabei von mir vergiftet. Es stank auch nicht. Es ist ja nur Wasserdampf [Anmerkung der Redaktion: Propylenglykol-Glycerin-Dampf], &amp;auml;hnlich wie beim Vernebler in der Disco. Also auch keine braungelbe Verf&amp;auml;rbung der W&amp;auml;nde, kein widerlicher Geruch nach kaltem Rauch, keine vollen Aschenbecher und keine stinkenden Klamotten am n&amp;auml;chsten Tag. Kein l&amp;auml;stiges Giemen und Pfeifen, das mich am Einschlafen hindert.&amp;nbsp;  
  Abgesehen davon, dass ich dem absurden Tod von Anton Webern entgehen werde. Webern wurde von einem GI erschossen, nachdem er h&amp;ouml;flich auf die Terrasse hinausgetreten war, um sich eine Zigarre anzuz&amp;uuml;nden.&quot;  
   - Zitat Ende -&amp;nbsp;   
 &amp;nbsp; 
  &amp;nbsp;(Quelle: &quot;Intelligentes Rauchen 2.0&quot;, Autor: Berhard Horwatitsch, www.literaturprojekt.com) &amp;nbsp;  
 &amp;nbsp; 
  In diesem Sinne,  
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  Don&amp;rsquo;t be a Smoker, just be Smart! Viel Spa&amp;szlig; beim Dampfen Eurer e-Zigarette!  
   Euer iSmokeSmart.de Team  
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   &amp;copy; 2014, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck  und Vervielf&amp;auml;ltigung&amp;nbsp;  nur  mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!    
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                            <updated>2014-07-03T14:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Top 10 Fakten über die e-Zigarette - Eine kleine Sammlung</title>
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                                            München, 13.02.2014. iSmokeSmart möchte Ihnen hier eine kleine Sammlung der Top 10 Fakten über die e-Zigarette präsentieren. Wir hoffen Sie können bei manchen Fakten auch wie wir ein wenig schmunzeln. #1. Wer benutzte die erste e-Zigarette? Im Jahr 1963 patentierte Herbert A. ...
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                  M&amp;uuml;nchen, 13.02.2014. iSmokeSmart m&amp;ouml;chte Ihnen hier eine kleine Sammlung der Top 10 Fakten &amp;uuml;ber die e-Zigarette pr&amp;auml;sentieren. Wir hoffen Sie k&amp;ouml;nnen bei manchen Fakten auch wie wir ein wenig schmunzeln.  
   #1. &quot;Es gibt keine Studien zur e-Zigarette.&quot; Wie bitte?   
  Ehrlicherweise sollten diese Personen wohl vielmehr sagen: Studien und Fakten werden zum &amp;bdquo;Selbstzweck&amp;ldquo; (Tabaksteuer &amp;amp; Co.) ignoriert.  
  Dieses Dokument widerlegt einfach jeden offiziellen &quot;Bullshit&quot;:   
    *** Download ***    
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   #2. Wer benutzte die erste e-Zigarette?   
  Im Jahr 1963 patentierte Herbert A. Gilbert eine Art e-Zigarette und beschrieb dieses Ger&amp;auml;t als &amp;bdquo;rauchlose Zigarette ohne Tabak&amp;ldquo;. Das Ger&amp;auml;t, also die e-Zigarette, erhitzte Nikotinfl&amp;uuml;ssigkeit und erzeugte Dampf. Herbert A. Gilbert wurde daraufhin von mehreren Unternehmen kontaktiert, welche diese e-Zigarette produzieren wollten. Jedoch kam es letztendlich nie zur Produktion dieser e-Zigarette und diese e-Zigarette verschwand 1967 von der Bildfl&amp;auml;che. &amp;nbsp;  
   #3. Wer war der passionierteste Dampfer einer e-Zigarette?   
  Ein Flug der Continental Airlines aus Oregon musste umkehren, da ein Passagier sich vehement weigerte die Benutzung seiner e-Zigarette einzustellen. Continental Airlines verbietet durch Hausrecht die Benutzung der e-Zigarette an Board Ihrer Flugzeuge. Er wurde von anderen Passagieren &amp;uuml;berw&amp;auml;ltig und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, da er den Aufforderungen des Boardpersonals nicht Folge geleistet hat. &amp;nbsp;  
  &amp;nbsp;  #4. Sagen Sie &amp;bdquo;Good bye&amp;ldquo; zur Tabak-Zigarette!  
  Der Verkauf von e-Zigaretten verdoppelte sich innerhalb des letzten Jahres und erreichte in den USA bereits im letzten Jahr einen Umsatz von 1 Milliarde Dollar. Analysten rechnen bereits jetzt damit, dass die Verkaufszahlen von e-Zigaretten die von normalen Tabak-Zigaretten innerhalb eines Jahrzents &amp;uuml;berholen werden &amp;ndash; zurecht. &amp;nbsp;  
  &amp;nbsp;   #5. Ironie des Schicksals - die e-Zigarette der Tabakindustrie   
  Jeder einzelne internationale Tabak-Konzern investierte in den letzten Jahren &amp;ndash; in welcher Weise auch immer &amp;ndash; in die Entwicklung von eigenen elektronischen Zigaretten. Bislang ohne Erfolg. &amp;nbsp;  
  #6. Pharmaindustrie beeinflusst die Regelung der e-Zigarette in den USA  
  Die H&amp;auml;lfte aller Mitglieder des Beirats der MHRA (Medicines and Healthcare products Regulatory Agency), also des amerikanischen &amp;bdquo;Bundesinsituts f&amp;uuml;r Arzneimittel und Medizinprodukte&amp;ldquo; stehen auf der Gehaltsliste von Unternehmen, welche Nikotinersatzpr&amp;auml;parate (z.B. Nikotinkaugummis, Nikotinpflaster, etc) herstellen. Dieser Beirat setzte sich (vergeblich) vehement f&amp;uuml;r eine Einordnung der e-Zigarette als Arzneimittel in den USA ein. Wir gehen auch in Deutschland und in der EU von &amp;auml;hnlichen Strukturen aus. &amp;nbsp;  
  #7. Was ist das Sch&amp;auml;dliche am Tabakrauch einer Zigarette?  
  Fragen Sie 10 Menschen auf der Stra&amp;szlig;e, warum Tabak-Zigaretten sch&amp;auml;dlich sind. Ihnen werden wahrscheinlich 10 Menschen sagen, dass Zigaretten sch&amp;auml;dlich sind, weil darin Nikotin enthalten ist. Fragen Sie nun 10 &amp;Auml;rzte oder Apotheker ob Nikotin das eigentlich Sch&amp;auml;dliche an Zigaretten ist. Sie werden &amp;uuml;berrascht sein... Wem glauben Sie mehr? &amp;nbsp;  
  #8. Terminator: &amp;bdquo;I&amp;rsquo;ll be back (mit meiner e-Zigarette)&amp;ldquo;  
  Als Arnold Schwarzenegger noch Gouverneur war, stoppte er ein Verbot von e-Zigaretten in seinem Bundesstaat Kalifornien. Er rechtfertigte dieses Veto mit dem Satz: &amp;bdquo;Wenn erwachsene Menschen diese Produkte kaufen m&amp;ouml;chten [...], sollten Sie dies auch d&amp;uuml;rfen [...]&amp;ldquo;. Ein weiser Satz vom Terminator...   
  Man erinnere sich noch an die &amp;uuml;bereilige Gesundheitsministerin Steffens aus NRW, welche im Alleingang ein Verbot in NRW erlies &amp;ndash; v&amp;ouml;llig fern von jeglicher Gesetzgebungskompetenz in dieser Thematik. In USA brauchte es einen Terminator, in Deutschland eben einen Richter um diesen Irrsinn zu stoppen. &amp;nbsp;  
  #9. Wir leben in einem &amp;bdquo;vern&amp;uuml;nftigen&amp;ldquo; Land  
  Gl&amp;uuml;cklicherweise leben die meisten von uns in einem &amp;bdquo;vern&amp;uuml;nftigen&amp;ldquo; Land. In verschiedenen L&amp;auml;ndern der Welt (meist tabakproduzierende L&amp;auml;nder &amp;ndash; oder L&amp;auml;nder mit einer gro&amp;szlig;en Tabaklobby) steht der Verkauf von elektronischen Zigaretten und Liquid mit Nikotin sogar unter Strafe! Selbst in der Stadt Hong Kong wird der Verkauf einer e-Zigarette mit Nikotin mit ca. 100.000HK$ Geldstrafe bestraft. Hong Kong liegt nat&amp;uuml;rlich in China und zwar direkt neben der Stadt Shenzhen.  Shenzhen liegt nat&amp;uuml;rlich in China und ist die Stadt, in welcher ca. 95% aller e-Zigaretten weltweit hergestellt werden. Ironie des Schicksals, aber scheinbar &quot;Hausrecht&quot; von Hong Kong.&amp;nbsp; In Malaysia wird auf den Verkauf von e-Zigaretten mit Nikotin sogar eine Gef&amp;auml;ngnisstrafe von bis zu 2 Jahren verh&amp;auml;ngt.   
  Finden Sie dies auch v&amp;ouml;llig unverh&amp;auml;ltnism&amp;auml;&amp;szlig;ig &amp;ndash; zumal man an jeder Ecke der Welt viel sch&amp;auml;dlichere Tabak-Zigaretten kaufen kann? Die Tabaklobby gr&amp;uuml;&amp;szlig;t recht freundlich. &amp;nbsp;  
  #10. Warum die Welt die e-Zigarette braucht  
   Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) erwartet, dass im 21. Jahrhundert &amp;uuml;ber eine Milliarde Menschen an den Folgen des Tabakrauchs sterben wird. Mehr braucht man hierzu wohl nicht zu sagen. &amp;nbsp;  
  In diesem Sinne: &quot;Don&#039;t be a Smoker, just be smart!  
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  Viele Gr&amp;uuml;&amp;szlig;e,  
  Euer Team von iSmokeSmart  
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   &amp;copy; 2014, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck  und Vervielf&amp;auml;ltigung&amp;nbsp; nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!    
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                            <updated>2014-02-13T11:40:00+01:00</updated>
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            <title type="text">EU-Rat entscheidet PRO e-Zigarette – KEIN EU-Verbot der e-Zigarette</title>
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                                            München, 17.12.2013. E-Zigarette und nikotinhaltiges Liquid bleiben frei verkäuflich. Dies entschied der EU-Rat am späten Abend des 16.12.2013 durch seine Zustimmung zur neuen EU-Tabakrichtlinie. Auch nachfüllbare Verdampfer für die e-Zigarette, wie z.B. die beliebten „Clearom...
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                  M&amp;uuml;nchen, 17.12.2013. E-Zigarette und nikotinhaltiges Liquid bleiben frei verk&amp;auml;uflich. Dies entschied der EU-Rat am sp&amp;auml;ten Abend des 16.12.2013 durch seine Zustimmung zur neuen EU-Tabakrichtlinie. Auch nachf&amp;uuml;llbare Verdampfer f&amp;uuml;r die e-Zigarette, wie z.B. die beliebten &amp;bdquo;Clearomizer&amp;ldquo; oder andere Tanksysteme f&amp;uuml;r die e-Zigarette fallen keinem EU-Verbot zum Opfer. Best&amp;auml;tigt wurde dies z&amp;uuml;gig vom europ&amp;auml;ischen Abgeordneten Chris Davis noch in der Nacht zum 17. auf dessen Blog.&amp;nbsp;Das Team von iSmokeSmart.de hat die Entwicklung zur e-Zigarette die ganze Nacht nat&amp;uuml;rlich f&amp;uuml;r Euch verfolgt.  
  Erst im Jahr 2016 wird die EU erneut &amp;uuml;ber die e-Zigarette beraten. Bis dahin wird sich die Konsumenten-Anzahl wohl verzehnfacht haben. Vielleicht l&amp;auml;uft die e-Zigarette der Tabak-Zigarette auch schneller den Rang ab! Millionen Tabak-Tote k&amp;ouml;nnten unserer Gesellschaft durch die e-Zigarette erspart bleiben. Es ist zwar immer noch nicht abschlie&amp;szlig;end gekl&amp;auml;rt, warum eine e-Zigarette &amp;uuml;berhaupt in einer Tabakrichtlinie reglementiert werden kann, obwohl in einer e-Zigarette gar kein Tabak enthalten ist, aber dies wird dann wohl auf h&amp;ouml;chster EU-Gerichtsebene zu kl&amp;auml;ren sein. Bis 2016 bleibt hierf&amp;uuml;r reichlich Zeit um sich auch der jetzt beschlossenen Einschr&amp;auml;nkungen wieder zu entledigen. Bis dahin wurden unseren &quot;Papierfliegern&quot; EU-weit eben in der neuen &quot;Luftfahrtverordnung&quot; die Fl&amp;uuml;gel leicht gestutzt.  
  Einige Unbelehrbare (welche wohl auf der Gehaltsliste von Pharma- oder Tabaklobby stehen) sprachen sich in den sog. Trilog-Verdandlungen der EU zun&amp;auml;chst f&amp;uuml;r ein komplettes Verbot der e-Zigarette aus, diese konnten sich jedoch nicht wirklich gegen die zahlreichen Bef&amp;uuml;rworter der e-Zigarette in der EU durchsetzen. Einziger Wehmutstropfen f&amp;uuml;r die sogenannten &amp;bdquo;Dampfer&amp;ldquo; (Nutzer der e-Zigarette) nach den Trilog-Verdandlungen der EU: der zul&amp;auml;ssige Nikotingehalt f&amp;uuml;r nikotinhaltiges Liquid soll auf 20 mg/ml beschr&amp;auml;nkt sein, was jedoch f&amp;uuml;r einen &quot;normalen&quot; e-Zigaretten Nutzer kein Problem darstellen sollte.  
   Neue Tabakrichtlinie enth&amp;auml;lt kein Verbot der e-Zigarette in der EU   
  Nachdem bereits das EU-Parlament am 08.10.2013 &amp;uuml;ber die neue Tabakrichtlinie abgestimmt hatte, in welcher die e-Zigarette mit KEINEM Verbot belegt wurde, lag es nun am EU-Rat &amp;uuml;ber die neue Tabakrichtlinie abzustimmen. Unter anderem beinhaltete die neue Tabakrichtlinie jedoch einige Einschr&amp;auml;nkungen zur e-Zigarette z.B. im Bezug auf den Nikotingehalt der Nachf&amp;uuml;llfl&amp;uuml;ssigkeiten. In den sogenannten Trilog-Verhandlungen im Europ&amp;auml;ischen Parlament wurde dar&amp;uuml;ber intensiv beraten wie denn eine e-Zigarette, nachf&amp;uuml;llbare Depots und nikotinhaltiges Liquid eingestuft werden soll. Nach tagelangen Verhandlungen und Diskussionen im Trilog und nach einem gro&amp;szlig;en Aufschrei in der europ&amp;auml;ischen Bev&amp;ouml;lkerung kam man im Minister-Rat zu einem tolerierbaren Ergebnis f&amp;uuml;r Millionen e-Zigaretten Nutzer in Europa.  
   Tabak- und Pharmalobby verliert in der EU gegen die e-Zigarette   
  Wir von iSmokeSmart begr&amp;uuml;&amp;szlig;en dieses Ergebnis, denn es w&amp;auml;re wohl nicht im Sinne des europ&amp;auml;ischen Volkes gewesen, diejenigen, welche bereits auf eine e-Zigarette umgestiegen sind durch ein Verbot der e-Zigarette wieder zur normalen Tabak-Zigarette zur&amp;uuml;ck zu dr&amp;auml;ngen. Wenn sich Tabak- und Pharmalobbyisten hier durchgesetzt h&amp;auml;tten, w&amp;auml;ren der EU wohl innerhalb der n&amp;auml;chsten Jahre einige EU-B&amp;uuml;rger mehr am Rauchen weggestorben. Doch es siegte zum Gl&amp;uuml;ck die Vernunft.  
 &amp;nbsp; 
     *** UPDATE 18.12.2013 ( Quelle )***     
  Bzgl. diesem Update bleibt zun&amp;auml;chst anzumerken, dass folgende beschlossene Einschr&amp;auml;nkungen der e-Zigarette erst in Deutschland gelten, wenn diese auch &quot;erfolgreich&quot; in deutsches Recht verwandelt worden sind. Bei vielen dieser Einschr&amp;auml;nkungen sind wir der Meinung, dass dies mit geltendem deutschen Recht niemals m&amp;ouml;glich sein wird. Weiterhin muss das europ&amp;auml;ische Parlament erneut &amp;uuml;ber die vom EU-Rat vorgeschlagenen &amp;Auml;nderungen abstimmen. Sollte es nicht zu einer &quot;positiven Abstimmung&quot; seitens des Parlaments kommen, wird die komplette Regulierung der e-Zigarette wohl aus der Tabakrichtlinie heraus fallen und die e-Zigarette bleibt dann vollkommen unreguliert.  
  Nach weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene kam der EU-Rat also abschlie&amp;szlig;end zu folgenden Einschr&amp;auml;nkungen bzgl. der e-Zigarette:  
     Nachf&amp;uuml;llbare Tanks f&amp;uuml;r die e-Zigarette und der 2-Jahres Report im Jahr 2016     
   In zwei Jahren (2016) wird die Europ&amp;auml;ische Kommission die Sicherheit von nachf&amp;uuml;llbaren elektronischen Zigaretten erneut &amp;uuml;berpr&amp;uuml;fen. Dies bedeutet keinesfalls, dass diese in 2 Jahren verboten werden, sondern es wird erneut dar&amp;uuml;ber beraten wie &quot;sicher&quot; diese z.B. im Bezug auf Kindersicherung usw. sind. Hierf&amp;uuml;r bleibt also genug Zeit f&amp;uuml;r Hersteller sich diesem Thema anzunehmen und entsprechende Produktverbesserungen vorzunehmen. Wir halten dies f&amp;uuml;r einen nachvollziehbaren Schritt und begr&amp;uuml;&amp;szlig;en diese Entscheidung, denn auch unserer Meinung nach sollten e-Zigaretten kindersicher (z.B. der 5-fach Klickschutz / &quot;Tastensperre&quot;) sein, genauso wie z.B. bereits die Liquidflaschen mit Kindersicherung.   
   Verbot bestimmter e-Zigaretten Produkte   
   Im Internet kursieren bereits Ger&amp;uuml;chte, dass nachf&amp;uuml;llbare e-Zigarette verboten werden sollen. Dies ist NICHT der Fall.   
   Jedoch bleibt hier anzumerken, dass falls sich 3 EU-L&amp;auml;nder dazu bereit erkl&amp;auml;ren bzw. es wirklich schaffen sollten bestimmte nachf&amp;uuml;llbare e-Zigaretten in ihrem Land zu verbieten, wir die EU erneut &amp;uuml;ber diese Thematik beraten. Ein solches Verbot kann sich aber ausschlie&amp;szlig;lich auf ein bestimmtes Produkt beziehen und NICHT auf eine ganze Produktgruppe. Weiterhin hat nat&amp;uuml;rlich auch das europ&amp;auml;ische Parlament die Befugnis ein solches Verbot sofort auszuhebeln, sollten keine nachvollziehbaren Gr&amp;uuml;nde vorliegen (z.B. eine 50 ml e-Zigarette, welche leicht auslaufen kann).    
  Nikotinkonzentrationen von e-Liquid f&amp;uuml;r die e-Zigarette  
  Liquids f&amp;uuml;r die e-Zigarette, welche eine Nikotinkonzentration gr&amp;ouml;&amp;szlig;er als 20 mg/ml haben, werden in der EU  in der EU nicht mehr verf&amp;uuml;gbar sein. Es muss hierzu jedoch eine &amp;nbsp;Umsetzung der L&amp;auml;nder, also eine Implementierung in das Gesetz des jeweiligen Landes (auch dies wird ein interessanter Prozess z.B. in Deutschland, da dies nicht ohne weiteres m&amp;ouml;glich ist) erfolgen. Weiterhin wurde beschlossen, dass eine Einweg-Kartusche einer e-Zigarette mit nicht mehr 2 ml Liquid bef&amp;uuml;llt sein soll. Somit sollen sich in einer Kartusche nicht mehr als 40 mg Nikotin (2 ml x 20 mg/ml) befinden. Auch dies ist ein vertretbarer Schritt bzgl. z.B. Kindersicherung, denn Einweg e-Zigaretten bzw. Kartuschen k&amp;ouml;nnen aufgrund der Bauweise nicht die Produktsicherheit bieten, welche nachf&amp;uuml;llbare Systeme haben. Hinweis: Einweg-Kartuschen haben NICHTS mit nachf&amp;uuml;llbaren Systemen zu tun!  
  Weiterhin soll eine Beschr&amp;auml;nkung auf 10 ml pro Liquid-Flasche erfolgen. Man soll jedoch so viele 10 ml Flaschen kaufen k&amp;ouml;nnen wie man m&amp;ouml;chte.  
  Es wird weiterhin keine Einschr&amp;auml;nkung bzgl. der Verdampferleistung einer e-Zigarette geben (Studien haben ja gezeigt, dass st&amp;auml;rkere Verdampfer einen gr&amp;ouml;&amp;szlig;eren Effekt bei Dampfern erzielen)  
  All diese Einschr&amp;auml;nkungen sollen der Produktsicherheit dienen. Bei manchen ist dies auch nachzuvollziehen, bei manchen &amp;uuml;berhaupt nicht.  
  Wir m&amp;ouml;chten an dieser Stelle anmerken, dass dieser Anlauf weit &quot;gro&amp;szlig;z&amp;uuml;giger&quot; ist, als die zun&amp;auml;chst vorgeschlagene Regulierung der e-Zigarette seitens der EU. Vor einiger Zeit sollte die Nikotinkonzentration noch auf 4 mg/ml bzw. die Menge auf eine 1ml &quot;Flasche&quot; beschr&amp;auml;nkt werden. Der Kompromiss ist nicht gut, aber besser.  
  Kindersicherung  
   Liquidflaschen sollen kindersicher sein. Dies ist bereits bei all unseren Liquidflaschen der Fall. Bei Nachf&amp;uuml;llen von Liquid in die e-Zigarette soll kein Liquid auslaufen k&amp;ouml;nnen. Auch dieses &quot;Problem&quot; haben die Hersteller bereits durch entsprechende Tropfer oder Pipetten&amp;ouml;ffnungen gel&amp;ouml;st.   
     Aromen in Liquids f&amp;uuml;r die e-Zigarette     
   Einzelne L&amp;auml;nder k&amp;ouml;nnen selbst entscheiden, ob sie bestimmte Aromen in Liquids f&amp;uuml;r die e-Zigarette verbieten m&amp;ouml;chten. Wir halten dies f&amp;uuml;r eine sinnvolle Regelung, denn es gibt bereits Hersteller, welche nicht das n&amp;ouml;tige Know-How besitzen und Aromen beimischen, welche nicht zur Inhalation geeignet sind. Hierbei bleibt anzumerken, dass einzelne L&amp;auml;nder NICHT bestimmte Geschmacksrichtungen verbieten k&amp;ouml;nnen. Das sch&amp;ouml;ne an der EU ist n&amp;auml;mlich, dass wenn eine Geschmacksrichtung in einem Land erlaubt ist, muss diese auch in allen anderen L&amp;auml;ndern erlaubt sein. Alle Geschmacksrichtungen f&amp;uuml;r die e-Zigarette zu verbieten ist hierdurch unm&amp;ouml;glich!   
  Verbraucherinformation  
  Liquid-Hersteller m&amp;uuml;ssen zuk&amp;uuml;nftig alle Inhaltsstoffe deklarieren und diese auch angeben. Es m&amp;uuml;ssen zus&amp;auml;tzlich Warnhinweise bzgl. Nikotin auf den Flaschen angebracht werden und darauf hingewiesen werden, dass nikotinhaltiges Liquid nichts f&amp;uuml;r Nichtraucher ist. All diese Vorschriften werden bereits von unseren Premium-Herstellern nachweislich und gewissenhaft durchgef&amp;uuml;hrt.  
  Regulierung der e-Zigarette als Arzneimittel  
   Kurz und knapp: Laut EU ist und bleibt die e-Zigarette ein Genussmittel und KEIN Arzneimittel &amp;ndash; auch in Deutschland (bereits von mehreren Gerichten best&amp;auml;tigt).   
      *** UPDATE 18.12.2013 Ende ***      
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  In diesem Sinne,  
  Don&amp;rsquo;t be a Smoker, just be Smart! Viel Spa&amp;szlig; beim Dampfen Eurer e-Zigarette!  
   Euer iSmokeSmart.de Team  
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   P.S.: Wir erwarten, dass die Tabak- und Pharmalobby diese milde Regulierung der e-Zigarette nicht hinnehmen wird, so freuen wir uns auch in naher Zukunft auf etliche fast mitlerweile schon lustige &quot;Horror-Meldungen&quot; zur e-Zigarette in der Presse. Wir sind gespannt, was sie sich diesmal einfallen lassen. Evtl. ist die e-Zigarette ja vielleicht auch an der globalen Erw&amp;auml;rmung schuld und muss daher sp&amp;auml;testens 2016 dringend vom Markt verschwinden?! ;-)  
       
   &amp;copy; 2013, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!    
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                            <updated>2013-12-17T03:10:00+01:00</updated>
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            <title type="text">EU Parlament entscheidet PRO e-Zigarette –Richtlinie enthält KEIN Verbot von ...</title>
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                  München, 08.10.2013. Im EU Parlament wurde heute gegen 12 Uhr über die neue Tabakrichtlinie abgestimmt. Unter anderem wurde darüber abgestimmt ob die e-Zigarette bzw. nikotinhaltige Liquids (Verdampfer-Flüssigkeiten) in Zukunft als Arzneimittel deklariert werden soll. Es gab selbstverständlich auch im EU Parlament Gegner und Befürworter der e-Zigarette, jedoch kam das EU Parlament in Abstimmung abschließend zu dem Ergebnis, dass eine e-Zigarette KEIN Medizinprodukt und auch ein nikotinhaltiges Liquid KEIN Arzneimittel ist und daher völlig legal und frei verkäuflich ist.  
   Neue EU Tabakrichtlinie erlaubt freien Handel der e-Zigarette   
  Somit wurde auch vom EU Parlament mit der neuen Tabakrichtlinie bestätigt, dass die e-Zigarette und das nikotinhaltige Liquid völlig legal und frei verkauft werden darf und nicht in einem Regal in einer Apotheke verstauben muss.  
   EU Parlament: e-Zigarette kann jährlich 700.000 Leben retten   
  Überaus viele Redner im EU Parlament, z.B. Marina Yannakoudakis (Conservative Party, Vereinigtes Königreich), Frédérique Ries (Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa) und auch Dagmar Roth-Behrendt (Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten &amp;amp; Demokraten im Europäischen Parlament) haben die große Chance der e-Zigarette eindeutig erkannt um hunderttausenden Menschen mit der e-Zigarette jedes Jahr das Leben zu retten. Eine elektronische Zigarette kann jedes Jahr folglich ca. 700.000 Menschen die Folgen von Tabakkonsum ersparen und soll daher nicht seitens der EU verboten werden.  
   EU: Warum sollte die e-Zigarette nicht nur in Apotheken verkauft werden dürfen?   
  Während der Sitzung des EU Parlaments wurde insbesondere auf die Absurdität einer Verbannung der e-Zigarette in die Apotheke mehrfach hingewiesen. Ein Verbot des freien Handels mit der e-Zigarette hätte wohl auch an schwerer Körperverletzung gegrenzt. Der Vorschlag ein Produkt, welches tausendfach weniger Schadstoffe enthält als eine normale Zigarette, durch eine EU Entscheidung in die Apotheke zu verbannen, während die Tabakindustrie ihre tod-bringenden Glimmstängel an jeder Straßenecke weiter verkaufen darf, kann nur ein schlechter Scherz von entsprechenden Gremien gewesen zu sein.  
  Zur überaus großen Freude für viele Dampfer (e-Zigaretten Nutzer), hat heute die Tabak- und Pharmalobby (Nikotinpflaster, -kaugummis) einen rabenschwarzen Tag erlebt.  
   EU Parlament erlaubt freien Handel der e-Zigarette in Europa   
  Heute ist somit einer der größten Tage in der Geschichte der e-Zigarette in Europa. Das EU Parlament hat mit seiner Abstimmung eine klare Anweisung an alle EU-Staaten gegeben die e-Zigarette nicht vom Markt zu verbannen und diese weiterhin Rauchern frei zugänglich zu machen. Nutzer sollen überall in Europa die Möglichkeit haben elektronische Zigaretten zu kaufen um auf diese neue Art zu „Rauchen“ umsteigen zu können, welche tausendfach weniger Schadstoffe enthält.  
  Während der Debatte mussten das EU Parlament über verschiedene Anträge der Kommission und Änderungsanträge der Parlamentarier abstimmen. Der für die e-Zigarette wichtige Teil dieser Abstimmung war der Antrag der Kommission, , welcher den freien Verkauf e-Zigarette bzw. nikotinhaltige Liquid verbieten sollte (-&amp;gt;   Download Antrag 71  ). Das EU Parlament hat diesen Antrag der Kommission mit überzeugender Mehrheit abgelehnt und hiermit dem Änderungsantrag 170 (-&amp;gt;   Download Antrag 170  ) zugestimmt. Hierdurch wurde eindeutig von der EU beschlossen, dass die e-Zigarette und auch nikotinhaltiges Liquid weiterhin frei verkäufich ist und auch definitiv bleiben wird!  
  Die Debatte im EU Parlament und die abschließende Abstimmung können Sie hier noch einmal per Klick auf die folgenden Links verfolgen (Die Sprache lässt sich unter dem Video auswählen bei &quot;Anhören auf&quot;):  
    EU Debatte über e-Zigarette    
    EU Abstimmung über e-Zigarette    
   Auch auf EU Ebene hat die Vernunft gesiegt und die Debatte &quot;ob Arzneimittel oder nicht&quot; ist hiermit offiziell zum Wohle aller Dampfer beendet.   
  Wir sind sehr froh über diese abschließende Klärung zur e-Zigarette im EU Parlament und wünschen weiterhin viel Spaß beim Dampfen!  
  In diesem Sinne,  
  Don&#039;t be a Smoker, just be Smart!  
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  Euer iSmokeSmart.de Team  
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  © 2013, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdrücklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf natürlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!  
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                            <updated>2013-10-08T12:51:00+02:00</updated>
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            <title type="text">OVG Münster: e-Zigarette und Liquid sind KEIN Arzneimittel – Sogar die Bundes...</title>
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                                            München, 17.09.2013. Mit Spannung wurden heute beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gleich drei Urteile zur e-Zigarette erwartet. Beklagt wurden im ersten Fall die Stadt Wuppertal, im zweiten Fall die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und im dritten die Bundesrepublik D...
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                  M&amp;uuml;nchen, 17.09.2013. Mit Spannung wurden heute beim Oberverwaltungsgericht (OVG) M&amp;uuml;nster gleich drei Urteile erwartet. Beklagt wurden im ersten Fall die Stadt Wuppertal, im zweiten Fall die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und im dritten die Bundesrepublik Deutschland. Der 13. Senat des OVG M&amp;uuml;nster gab allen drei Klagen statt und entschied somit: Eine e-Zigarette ist KEIN Medizinprodukt und ein nikotinhaltiges Liquid auch KEIN Arzneimittel!   
  Somit steht das Ergebnis fest. 3:0 f&amp;uuml;r die e-Zigarette. Ein ganz klarer Sieg!&amp;nbsp;  
  Alle drei Parteien haben mehrfach die e-Zigarette als Medizinprodukt bzw. das nikotinhaltige Liquid f&amp;uuml;r die e-Zigarette als Arzneimittel eingestuft, sogar teilweise im Alleingang Verbote ausgesprochen und davor stark gewarnt &amp;ndash; wahrscheinlich aus dem Grund die Tabaksteuereinnahmen (ca. 14 Milliarden Euro j&amp;auml;hrlich) zu retten.  
  Jetzt stellte das OVG M&amp;uuml;nster erneut wie im Jahre 2012 fest, dass weder die e-Zigarette ein Medizinprodukt sei, noch ein nikotinhaltiges Liquid ein Arzneimittel ist und weiterhin beide selbstverst&amp;auml;ndlich frei verk&amp;auml;uflich und legal sind; also ein Genussmittel sind.  
  Im ersten Fall (Aktenzeichen 13 A 2448/12) verlor die Stadt Wuppertal die einer H&amp;auml;ndlerin den Verkauf von nikotinhaltigen Liquids untersagen wollte. Der Richter stellte schnell den Sachverhalt dar: &amp;bdquo;Es gibt keine Dosierungsanleitung, die Aromen sollen Spa&amp;szlig; machen. Au&amp;szlig;erdem fehlt eine therapeutische Wirkung&amp;ldquo;, so der vorsitzende Richter Ulrich Lau. Die Befriedigung der Nikotinsucht mit der e-Zigarette dient nicht der Heilung, daher kann eine e-Zigarette auch kein Medizinprodukt und ein nikotinhaltiges Liquid auch kein Arzneimittel sein. Stand hiermit: 1:0 f&amp;uuml;r die e-Zigarette.  
  Im zweiten Fall (Aktenzeichen 13 A 2541/12) war das Land Nordrhein-Westfalen die Beklagte, da das Gesundheitsministerium am 16.12.2011 nikotinhaltige Liquids per Pressemeldung als Arzneimittel einstufte, vor dem Vertrieb gewarnt hatte und den Vertrieb als strafbar darstellte. Das OVG NRW kam auch hier am heutigen Tage zur Auffassung, dass dies in keinster Weise zul&amp;auml;ssig war und gab der Klage statt. Stand hiermit: 2:0 f&amp;uuml;r die e-Zigarette.  
  Im dritten Fall (Aktenzeichen 13 A 1100/12) wurde von zwei Unternehmen die Bundesregierung Deutschland beklagt, da das Bundesinstitut f&amp;uuml;r Arzneimittel und Medizinprodukte auch der Auffassung war, dass e-Zigaretten Medizinprodukte und nikotinhaltige Liquids Arzneimittel sein sollen. Das OVG M&amp;uuml;nster widerlegte auch diese Auffassung und gab der Klage der beiden Unternehmen statt. Es stellte klar, dass eine e-Zigarette und das dazugeh&amp;ouml;rige nikotinhaltige Liquid ein Genussmittel ist.  
  Begr&amp;uuml;ndet wurden die drei Urteile des OVG M&amp;uuml;nster mit folgender Aussage:  
  &amp;bdquo;Nikotinhaltige Liquids seien keine Pr&amp;auml;sentationsarzneimittel, weil sie nicht als Mittel zur Heilung, Linderung oder Verh&amp;uuml;tung von Krankheiten bezeichnet oder empfohlen (pr&amp;auml;sentiert) w&amp;uuml;rden. Die Liquids seien aber auch kein Funktionsarzneimittel. Nach st&amp;auml;ndiger Rechtsprechung des Europ&amp;auml;ischen Gerichtshofs m&amp;uuml;sse die Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein Funktionsarzneimittel sei, von Fall zu Fall getroffen werden, wobei alle Merkmale des Erzeugnisses zu ber&amp;uuml;cksichtigen seien, also Zusammensetzung, Modalit&amp;auml;ten des Gebrauchs, Umfang der Verbreitung, Bekanntheit bei Verbrauchern und Risiken der Verwendung. Die Anwendung dieser Kriterien f&amp;uuml;hre zu dem Ergebnis, dass nikotinhaltige Liquids keine Arzneimittel seien. Arzneimittel h&amp;auml;tten typischerweise eine therapeutische Eignung und eine therapeutische Zweckbestimmung. Beide Voraussetzungen seien bei nikotinhalten Liquids nicht gegeben. So seien diese Liquids weder dazu geeignet noch dazu bestimmt, einen dauerhaften Rauchstopp zu erzielen. Davon gingen sowohl die Bundeszentrale f&amp;uuml;r gesundheitliche Aufkl&amp;auml;rung wie auch das Deutsche Krebsforschungszentrum und neueste wissenschaftliche Studien aus.&amp;ldquo; (Quelle:  Pressemeldung OVG M&amp;uuml;nster zur e-Zigarette , 17.09.2013)  
  Stand... 3:0 f&amp;uuml;r die e-Zigarette! Ein ganz klarer Sieg!  
  Es ist ein gro&amp;szlig;er Tag f&amp;uuml;r die e-Zigarette und f&amp;uuml;r jeden Ex-Raucher, welcher auf die e-Zigarette besseren Wissens umgestiegen ist. Eine e-Zigarette enth&amp;auml;lt n&amp;auml;mlich tausendfach weniger Schadstoffe als eine normale Tabak-Zigarette!  
  Ein gegenteiliges Urteil h&amp;auml;tte wohl zur Folge gehabt, dass der gesundheitsbewusste Ex-Raucher wieder die t&amp;ouml;dlichen Glimmst&amp;auml;ngel rauchen muss, hiermit wohl die Staatskasse durch die Tabaksteuer wieder f&amp;uuml;llt und irgendwann an seinem Laster stirbt.  
  So kann der Dampfer jetzt &amp;shy;&amp;ndash; im wahrsten Sinne des Wortes &amp;ndash; wieder durchatmen und gen&amp;uuml;sslich seine e-Zigarette weiterdampfen.  
  Eine e-Zigarette ist und bleibt hiermit ein Genussmittel.  
  In diesem Sinne,  
  viel Spa&amp;szlig; beim Dampfen!  
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  Euer iSmokeSmart.de Team  
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    TIPP: Schon unser brandneues iSmokeSmart &quot;  Tabak Special  &quot; probiert? Es ist geschmacklich wahrlich traumhaft, dampft wie eine Dampflok und hat einen richtig tollen Flash! ;-)   
     
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  &amp;copy; 2013, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!  
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                            <updated>2013-09-17T12:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Urteil: EU-Richtlinie und Bundesregierung entkräften Richterentscheidung in F...</title>
            <id>https://www.ismokesmart.de/e-zigaretten-blog/791-urteil-eu-richtlinie-und-bundesregierung-entkraeften-richterentscheidung-in-frankfurt.html</id>
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                                            München, 29.08.2013. Im Folgenden finden Sie eine Stellungnahme von iSmokeSmart zum jüngsten Urteil bzgl. der e-Zigarette, insbesondere zu nikotinhaltigem Liquid für die e-Zigarette. Das Landgericht Frankfurt hat am 24.06.2013 ein Urteil gefällt, welches im Nachhinein betracht...
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                <![CDATA[
                   M&amp;uuml;nchen, 29.08.2013. Im Folgenden finden Sie eine Stellungnahme von iSmokeSmart zum j&amp;uuml;ngsten Urteil bzgl. der e-Zigarette, insbesondere zu nikotinhaltigem Liquid. Das Landgericht Frankfurt hat am 24.06.2013 ein Urteil gef&amp;auml;llt, welches im Nachhinein betrachtet, rechtlich wohl grundlegend falsch ist. Weiterhin hat unsere Recherche ergeben, dass Richter Dr. Immerschmitt in einem fr&amp;uuml;heren gleichen Fall genau spiegelverkehrt urteilte. Der Gleichheitssatz &amp;bdquo;Das Recht achtet auf Gleichheit&amp;ldquo; wurde hierbei wohl schlichtweg vergessen.  
  Im neuesten Urteil entschied Richter Dr. Immerschmitt, dass importiertes nikotinhaltiges Liquid eines H&amp;auml;ndlers aus NRW aufgrund des enthaltenen Nikotins, welches aus der Tabakpflanze extrahiert wurde, pl&amp;ouml;tzlich unter das Tabakgesetz (TabakG) f&amp;auml;llt (2012 schloss er dies in einem vergleichbaren Verfahren jedoch grundlegend aus).  
  Im Liquid des H&amp;auml;ndlers aus NRW wurde angeblich ein Inhaltsstoff durch ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes Gutachten festgestellt, welcher nicht in der Tabakverordnung erw&amp;auml;hnt sei. Daher urteilte der Richter aufgrund der ihm vorgelegten Fakten, dass der Handel mit diesem Liquid somit verboten sei, weil es andere als die in der Tabakverordnung aufgef&amp;uuml;hrten Stoffe enth&amp;auml;lt bzw. Stoffe in einer falschen Konzentration.  
  Dem Urteil lag ein Gutachten zugrunde, in welchem der Gutachter behauptet, dass Liquid mit Nikotin, welches aus der Tabakpflanze extrahiert ist, als Tabakerzeugnis einzustufen w&amp;auml;re und in diesem ein Stoff enthalten w&amp;auml;re, welcher nicht unter die im Vorl&amp;auml;ufigen Tabakgesetz bzw. in der Tabakverordnung erlaubten Stoffe f&amp;auml;llt.  
  Doch wie kam es &amp;uuml;berhaupt zu diesem Urteil? Welche Voraussetzungen m&amp;uuml;ssen f&amp;uuml;r solch einen unserer Meinung nach &amp;bdquo;Geistigen Durchfall&amp;ldquo; im Gericht &amp;uuml;berhaupt erf&amp;uuml;llt sein?  
  Als Erstes muss man anmerken, dass dem H&amp;auml;ndler zun&amp;auml;chst ein Versto&amp;szlig; gegen das Arzneimittelgesetz unterstellt wurde. Da aber mittlerweile alle deutschen Gerichte gegenteilig entschieden haben, also erkannt haben, dass ein Liquid kein Arzneimittel ist, brauchte die Staatsanwaltschaft einen neuen &quot;Schlachtplan&quot;. Hierzu wurde wahrscheinlich folgendes kleines Rechen-Exempel verwendet:  
   &amp;nbsp;&amp;nbsp;  &amp;nbsp;1x Gutachten mit wirren Tatsachenbehauptungen   
  &amp;nbsp;+1x Staatsanwalt (vertritt den Deutschen Staat, welcher sowieso wohl eher an der hohen Tabaksteuer interessiert ist als an der Gesundheit seiner B&amp;uuml;rger, denn sonst w&amp;auml;ren Tabakzigaretten schon lange verboten.)  
   &amp;nbsp;  +1x Richter, welcher sich an seine eigenen Urteile wohl nicht erinnert &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp;&amp;nbsp;    ______________________________________________  
   &amp;nbsp;  =&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp; &amp;bdquo;(Nicht-)Schlagkr&amp;auml;ftiges&amp;ldquo;, aber vor allem medienwirksames Urteil, &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp;welches im Grundsatz aber v&amp;ouml;llig banal ist   
  Oben genannter Sachverhalt wurde nat&amp;uuml;rlich nicht (wie es die Sorgfaltspflicht der Presse eigentlich verlangt) ordentlich recherchiert, sondern einfach copy-paste-m&amp;auml;&amp;szlig;ig abgedruckt. Daraus resultierten nat&amp;uuml;rlich sofort wieder diverse Presseberichte (welche wohl wiederholt auch von der Tabaklobby gesteuert worden sind), in welchen dem Leser nicht nur suggeriert wurde, dass nikotinhaltiges Liquid, sondern am besten gleich noch die gesamte elektrische Zigarette, also die Hardware selbst, unter das Tabakgesetz f&amp;auml;llt und somit verboten w&amp;auml;re.  
 &amp;nbsp; 
    DIE ENTH&amp;Uuml;LLUNG: jetzt kommen wir zum richtig WICHTIGEN Teil....    
  Das Team von iSmokeSmart hat sich zun&amp;auml;chst einmal die g&amp;uuml;ltige Rechtsprechung in Deutschland und europ&amp;auml;isches Recht angesehen und Erstaunliches festgestellt! Betrachtet man n&amp;auml;mlich die rechtlichen Fakten, kommen wir nach l&amp;auml;ngerer (wir geben zu, wir mussten recht lange danach suchen) Recherche zu dem Ergebnis, dass jene richterliche Entscheidung ohne Ber&amp;uuml;cksichtigung von 1. bestehenden Gerichtsurteilen zum gleichen Sachverhalt und 2. sogar gegen geltendes EU-Recht verst&amp;ouml;&amp;szlig;t.  
  Zudem hat Richter Dr. Immerschmitt mysteri&amp;ouml;ser Weise seit M&amp;auml;rz 2012 seine Meinung zu Nikotin wohl ge&amp;auml;ndert &amp;ndash; hierzu sp&amp;auml;ter mehr...  
  Betrachtet man hierbei n&amp;auml;mlich den wichtigsten Gesichtspunkt, ein bestehendes rechtskr&amp;auml;ftiges Urteil vom Verwaltungsgericht D&amp;uuml;sseldorf (16 L 2043/11) vom 16.01.2011, welches explizit auf die g&amp;uuml;ltige Richtlinie 2001/37/EG des Europ&amp;auml;ischen Parlaments und des Rates f&amp;uuml;r Tabakprodukte aus dem Jahr 2001 hinweist, ist genau das Gegenteil der Fall!  
  Wir wussten gar nicht, dass Urteile und Gesetztestexte so schnell verj&amp;auml;hren k&amp;ouml;nnen oder einfach ignoriert werden k&amp;ouml;nnen?! Oder wurden hier die Hausaufgaben von Staatsanwaltschaft (und Richter) bewusst nicht gemacht, um einem H&amp;auml;ndler &amp;bdquo;eins einzuschenken&amp;ldquo;, damit seine Kunden wieder Zigaretten kaufen &amp;bdquo;m&amp;uuml;ssen&amp;ldquo;?  
  Diesen wichtigen und detailliert begr&amp;uuml;ndeten Sachverhalt m&amp;ouml;chte iSmokeSmart Ihnen nat&amp;uuml;rlich jetzt nicht vorenthalten:  
  &amp;nbsp;  
    Urteil des Verwaltungsgerichts D&amp;uuml;sseldorf (16 L 2043/11) vom 16.01.2011   &amp;nbsp;   
  In diesem Prozess wurde zun&amp;auml;chst nicht verhandelt, ob es sich bei einem nikotinhaltigen Liquid um ein Tabakerzeugnis handelt, sondern zugrunde lag der Sachverhalt, dass das das Gesundheitsministerium in NRW damals versuchte die e-Zigarette und das Liquid als ein Arzneimittel einzustufen um es recht einfach vom Markt zu verbannen.  
  Das Gericht kam recht schnell zu dem Entschluss, dass eine e-Zigarette und das darin enthaltene Liquid, egal ob mit oder ohne Nikotin nicht unter das Arzneimittelgesetz f&amp;auml;llt. Diese Entscheidung teilten im Nachhinein auch alle weiteren Gerichte, welche diesen abstrusen Sachverhalt verhandelt haben. Ein Arzneimittel muss n&amp;auml;mlich 2 wichtige Eigenschaften erf&amp;uuml;llen, dass es &amp;uuml;berhaupt ein Arzneimittel sein kann. Erstens muss ein Produkt als Arzneimittel auch beworben werden. Die E-Zigarette an sich wird aber als Genussmittel beworben. Zweitens muss es eine Heilung einer Krankheit hervorrufen. Da eine Nikotinabh&amp;auml;ngigkeit jedoch nicht MIT Nikotin geheilt werden kann und die e-Zigarette eher darauf abzielt, dass der Raucher eine Alternative bekommt, welche ca. 4000 weniger Schadstoffe enth&amp;auml;lt, kann es schlussendlich niemals als Arzneimittel eingestuft werden.  
  Das Land NRW hatte damals also eine richtige &amp;bdquo;Schlappe&amp;ldquo; vom Richter bekommen und es wurde Gesundheitsministerin Steffens sogar verboten, darauf hinzuweisen, dass es sich um ein illegales Arzneimittel handeln w&amp;uuml;rde. Soweit zum eigentlich verhandelten Sachverhalt.  
  Viel wichtiger ist jedoch die Tatsache, dass in der Urteilsbegr&amp;uuml;ndung erw&amp;auml;hnt worden ist, dass ein nikotinhaltiges Liquid, selbst wenn das Nikotin aus der Tabakpflanze extrahiert worden ist, auch NICHT unter das Tabakgesetz f&amp;auml;llt.  
  Der Richter begr&amp;uuml;ndet seine Entscheidung damit,  
  &amp;bdquo;  dass E-Zigaretten nicht als dem Vorl&amp;auml;ufigen Tabakgesetz unterfallende Erzeugnisse zu beurteilen sind, welche nach &amp;sect; 2 Abs. 3 AMG keine Arzneimittel sind (vgl. hierzu VG Potsdam). Nach &amp;sect; 3 Abs. 1 des Vorl&amp;auml;ufigen Tabakgesetzes sind Tabakerzeugnisse aus Rohtabak oder unter Verwendung von Rohtabak hergestellte Erzeugnisse, die zum Rauchen, Kauen oder anderweitigen oralen Gebrauch oder zum Schnupfen bestimmt sind.&amp;ldquo;   
   &amp;bdquo;Bei der E-Zigarette handelt es sich nicht um ein aus Rohtabak oder unter Verwendung von Rohtabak hergestelltes Erzeugnis.&amp;ldquo;   
   &amp;bdquo;Nach Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2001/37/EG sind Tabakerzeugnisse Erzeugnisse, die zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt sind, sofern sie ganz oder teilweise aus Tabak bestehen. Davon abgegrenzt sind in Artikel 2 Nr. 3 und 4 der Richtlinie Teer und Nikotin.&amp;ldquo;   
   &amp;bdquo;Weder die E-Zigarette noch das Liquid bestehen im Sinne der Richtlinie &quot;ganz oder teilweise aus Tabak&quot;. Dass der im Liquid enthaltene Nikotinanteil aus Tabak gewonnen worden ist, l&amp;auml;sst das Produkt nicht zu einem Tabakerzeugnis werden. Das Erzeugnis ist auch nicht zum Rauchen, Kauen oder anderweitigen oralen Gebrauch oder zum Schnupfen bestimmt, sondern zum Inhalieren; das Inhalieren des Dampfes ist eine andere, im Vorl&amp;auml;ufigen Tabakgesetz nicht angesprochene Anwendungsform, kein Unterfall der oralen Aufnahme.&amp;ldquo;   
   &amp;bdquo;Dies wird aus der Definition in Art. 2 Nr. 4 der Richtlinie 2001/37/EG deutlich, wonach &quot;Tabak zum oralen Gebrauch&quot; alle zum oralen Gebrauch bestimmten Erzeugnisse sind, die ganz oder teilweise aus Tabak bestehen, sei es in Form eines Pulvers oder feink&amp;ouml;rnigen Granulats oder einer Kombination dieser Formen, insbesondere in Portionsbeuteln bzw. por&amp;ouml;sen Beuteln, oder in einer Form, die an ein Lebensmittel erinnert, mit Ausnahme von Erzeugnissen, die zum Rauchen oder Kauen bestimmt sind. Die Inhalation eines Dampfes kann mit dem oralen Gebrauch solcher fester Stoffe nicht gleichgesetzt werden.&amp;ldquo;    
  (Zitate aus der Urteilsbegr&amp;uuml;ndung Verwaltungsgericht D&amp;uuml;sseldorf 16 L 2043/11, 16.01.2011)  
 &amp;nbsp; 
    Einsch&amp;auml;tzung der Bundesregierung zu e-Zigarette und Liquid    
  Bereits im Jahr 2012 wollte die Partei &amp;bdquo;B&amp;Uuml;NDNIS 90/DIE GR&amp;Uuml;NEN&amp;ldquo; von der Bundesregierung im Rahmen einer &amp;bdquo;Kleinen Anfrage&amp;ldquo; wissen, ob die Bundesregierung nikotinhaltige Liquids, egal ob das Nikotin aus der Tabakpflanze extrahiert oder synthetisch hergestellt worden ist, zu den Tabakerzeugnissen z&amp;auml;hlt.  
  Auf die Frage der Partei &amp;bdquo;B&amp;Uuml;NDNIS 90/DIE GR&amp;Uuml;NEN&amp;ldquo;...  
   &amp;bdquo;Welches sind die Gr&amp;uuml;nde, die aus der Sicht der Bundesregierung eine Einstufung nikotinhaltiger Liquids als Tabakerzeugnis im Sinne des &amp;sect;3 Absatz 1 des Vorl&amp;auml;ufigen Tabakgesetzes ausscheiden lassen, wenn das Nikotin aus Rohtabak bzw. unter Verwendung von Rohtabak hergestellt wurde und zum Inhalieren bestimmt ist?&amp;ldquo;   
  (Quelle: Drucksache 17/9712, Deutscher Bundestag)  
 &amp;nbsp; 
   ...antwortete die BUNDESREGIERUNG (Quelle / Link:    Bundesregierung   ):   
    &quot;Aus Sicht der Bundesregierung stellen e-Zigaretten und nikotinhaltige Liquids als Teile davon keine Tabakerzeugnisse im Sinne des &amp;sect;3 Absatz 1 des Vorl&amp;auml;ufigen Tabakgesetzes dar.&quot;    
  (Quelle: Drucksache 17/9872, Deutscher Bundestag)  
 &amp;nbsp; 
  Die Bundesregierung bekr&amp;auml;ftigt diese Meinung sogar nochmals, denn Sie hatte diese bereits schon einmal vertreten, in einer Antwort auf die &amp;bdquo;Kleine Anfrage&amp;ldquo; der Fraktion &amp;bdquo;DIE LINKE&amp;ldquo;.  
 &amp;nbsp; 
  Die BUNDESREGIERUNG weist n&amp;auml;mlich wiederholt darauf hin, dass...  
  &amp;bdquo;die Europ&amp;auml;ische Kommission in der &amp;bdquo;Orientation Note &amp;ndash; Electronic Cigarettes and the EC Legislation&amp;ldquo; vom 22. Mai 2008 seinerzeit festgestellt [hatte], dass elektronische Zigaretten, die keinen Tabak enthalten, keine Tabakerzeugnisse im Sinne der Richtlinie 2001/37/EG sind.&amp;ldquo;  
  (Quelle: Drucksache 17/9872, Deutscher Bundestag)  
 &amp;nbsp; 
  Weiterhin wollte die Fraktion &amp;bdquo;B&amp;Uuml;NDNIS 90/DIE GR&amp;Uuml;NEN&amp;ldquo; von der Bundesregierung wissen, ob...  
  &amp;bdquo;das Inhalieren nikotinhaltiger Liquids nach Auffassung der Bundesregierung dem anderweitigen oralen Gebrauch von Tabakerzeugnissen im Sinne des &amp;sect;3 Absatz 1 des Vorl&amp;auml;ufigen Tabakgesetzes zuzuordnen [sei]? Wenn nein, warum nicht?&amp;ldquo;  
 &amp;nbsp; 
  Daraufhin erkl&amp;auml;rte die Bundesregierung genau das gleiche, was vom Verwaltungsgericht D&amp;uuml;sseldorf in o.g. Verfahren auch festgestellt wurde...  
   &quot;Oraler Gebrauch im Sinne des &amp;sect;3 Absatz 1 des Vorl&amp;auml;ufigen Tabakgesetzes ist das Einf&amp;uuml;hren von Erzeunissen aus Tabak in den Mund, ohne dass Rauch erzeugt wird. Vor diesem Hintergrund handelt es sich beim Inhalieren nikotinhaltiger Liquids nicht um anderweitigen oralen Gebrauch&quot;   
  (Quelle: Drucksache 17/9872, Deutscher Bundestag)  
   &amp;nbsp;   
  Noch Fragen?!  
  Wir haben eine: &amp;bdquo;Warum f&amp;ouml;rdert die Bundesregierung die e-Zigarette nicht &amp;auml;hnlich wie die Regierung in England, sondern versucht sie mit allen Mitteln und Wegen zu bek&amp;auml;mpfen? Viele Tabaktote k&amp;ouml;nnten unserem Land doch erspart bleiben!&amp;ldquo;  
    Die Antwort haben wir nach kurzem Nachdenken leider schon:  
  &amp;bdquo;Weil in England u.a. das Gesundheitssystem vom Staat finanziert werden muss &amp;ndash; in Deutschland machen das gr&amp;ouml;&amp;szlig;tenteils die Krankenkassen. Au&amp;szlig;erdem braucht Deutschland unheimlich viel Geld zum Ausgeben und finanziert wird das u.a. durch ca. 80% Tabaksteuer. Bei momentan ca. 20 Mio. Rauchern in Deutschland verdient der Fiskus am Tag ca. 40 Millionen Euro und folglich pro Jahr rund 14 Milliarden Euro.&amp;ldquo;  
  Aber das ist ein anderes Thema...  
 &amp;nbsp; 
    Richter Dr. Immerschmitt urteilt unterschiedlich zum gleichen Sachverhalt    
  Kommen wir nun zum l&amp;auml;cherlichsten Abschnitt &amp;uuml;berhaupt. Wir wollen Ihnen nat&amp;uuml;rlich nicht vorenthalten wie schnell Richter in Deutschland ihre Meinung zum gleichen Sachverhalt &amp;auml;ndern k&amp;ouml;nnen.  
  Richter Dr. Immerschmitt hatte n&amp;auml;mlich im M&amp;auml;rz 2012 noch eine ganz andere Meinung zu Nikotin!  
  In jenem Verfahren stellte Richter Dr. Immerschmitt n&amp;auml;mlich fest, dass   
  &amp;bdquo; Nikotin... zwar aus Tabak extrahiert werden [kann], es handelt sich jedoch gleichwohl nicht um ein Tabakerzeugnis im Sinne des &amp;sect;3 VTabakG.&amp;ldquo;    
  (Quellen / Link:   Urteil Dr. Immerschmitt 2012  &amp;nbsp;/ vgl. Seite 5-6)  
  Er bekr&amp;auml;ftigt sein Urteil sogar noch mit folgender Aussage:  
   &quot;Tabakerzeugnisse also sind Produkte, die zumindest teilweise aus Rohtabak bestehen, nicht aber aus Rohtabak extrahierbare Stoffe. So w&amp;uuml;rde man auch den beim Abbrennen des Tabaks entstehenden Teer nicht als Tabakerzeugnis bezeichnen.&quot;   
   (Quelle: Urteil Dr. Immerschmitt 2012  &amp;nbsp;/ vgl. Seite 6 im 1. Absatz) &amp;nbsp;  
  Richter Dr. Immerschmitt stellte also im M&amp;auml;rz 2012 eindeutig fest, dass nikotinhaltiges Liquid kein Tabakerzeugnis ist, es sich hierbei aufgrund des Nikotins um ein Arzneimittel handelt. Wie bitte?!  
 &amp;nbsp; 
    FAZIT: Gleicher Sachverhalt, gleicher Richter, zwei spiegelverkehrte Urteile...    
 &amp;nbsp; 
  Seltsam, nicht wahr?   
  Liegt hier etwa gar ein Verstoss gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Grundgesetz) vor? Dieser besagt doch:  &quot;Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich&quot; !   
  Oder sind sie etwa doch ungleich, falls Tabaksteuer-Verluste drohen?  
  Denn im ersten Fall war nikotinhaltiges Liquid also ein Arzneimittel und kein Tabakerzeugnis, im zweiten Fall kein Arzneimittel, aber ein Tabakerzeugnis?!?!  
    Wie kann das sein? Richtig... das kann gar nicht sein!    
 &amp;nbsp; 
    iSmokeSmart stellt also abschlie&amp;szlig;end fest:    
  Nach Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2001/37/EG sind Tabakerzeugnisse lediglich Produkte, welche ganz oder teilweise aus Tabak bestehen. Nikotin wird in dieser Richtlinie ganz klar definiert und g&amp;auml;nzlich von den Tabakerzeugnissen ausgenommen. Weiterhin gelten diese Produkte auch nur als Tabakerzeugnisse, wenn man sie rauchen, schnupfen, lutschen oder kauen kann.  
  Vorneweg: eine e-Zigarette dampft nat&amp;uuml;rlich! Es entsteht gar kein Rauch, da es keine Verbrennung gibt.  
  Wir haben es zwar noch nicht versucht eine e-Zigarette oder ein Liquid zu rauchen (vgl. Begriffsdefinition &amp;bdquo;Rauchen&amp;ldquo; &amp;rarr;   Definition Rauchen  ), weder haben wir diese geschnupft, gelutscht oder gekaut. Wir empfehlen Ihnen auch keines dieser Varianten Ihrer Gesundheit zu Liebe auszuprobieren! Bitte verwenden Sie die e-Zigarette und das Liquid so, wie wir es Ihnen beschreiben.  
  Viel besser ist n&amp;auml;mlich die e-Zigarette dampfen zu lassen und den entstehenden Dampf zu inhalieren. Auch bzgl. einer &amp;bdquo;Inhalation&amp;ldquo; sagt die europ&amp;auml;ische Richtlinie klar aus, dass eine &amp;bdquo;Inhalation&amp;ldquo; nicht mit einem oralen Gebrauch von festen Stoffen (wie z.B. Lutsch-Tabak) gleichgesetzt werden kann.  
 &amp;nbsp; 
    Unserer Meinung nach sieht die Sachlage hiermit folgender Ma&amp;szlig;en aus:    
  Die e-Zigarette und das Liquid, auch wenn es Nikotin enth&amp;auml;lt, fallen NICHT unter das Arzneimittelgesetz und auch NICHT unter das Tabakgesetz!  
  Auch wenn Vater Staat ein Verbot gerne h&amp;auml;tte, aber die elektronische Zigarette bleibt ein Genussmittel, eine weitaus schadstoff-&amp;auml;rmere Alternative zur Tabakzigarette.  
  Wir hoffen sehr, dass Ihr diesen Artikel mit so vielen Menschen wie m&amp;ouml;glich teilt, damit alle ein bisschen schlauer werden. ;-)  
  In diesem Sinne... DON&amp;rsquo;T BE A SMOKER, JUST BE SMART!  
 &amp;nbsp; 
  Viel Spa&amp;szlig; weiterhin beim Dampfen!  
 &amp;nbsp; 
  Euer iSmokeSmart.de Team  
 &amp;nbsp; 
  P.S.&amp;nbsp; An alle Journalisten:  bitte setzen Sie sich mit uns &amp;uuml;ber unser Kontaktformular in Verbindung, wenn Sie Interesse daran haben einen mittlerweile ganz Europa betreffenden Skandal in Politik, Gesundheitswesen und Justiz aufzudecken. Gerne k&amp;ouml;nnen Sie uns nat&amp;uuml;rlich auch telefonisch kontaktieren. Wir w&amp;uuml;rden uns sehr freuen Ihnen f&amp;uuml;r Ihre Pressearbeit ausreichend Informationsmaterial zur Verf&amp;uuml;gung zu stellen!  &amp;nbsp;  
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   TIPP: Schon unser brandneues iSmokeSmart &quot;  Tabak Special  &quot; probiert? Es ist geschmacklich wahrlich traumhaft, dampft wie eine Dampflok und hat einen richtig tollen Flash! ;-)  
     
    Hinweis: Dieser Blog-Artikel wurde zwar sorgf&amp;auml;ltig von uns recherchiert, stellt aber lediglich die Meinung von iSmokeSmart und keine rechtsverbindliche Aussage dar.   
  &amp;copy; 2013, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdr&amp;uuml;cklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf nat&amp;uuml;rlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!  
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                            <updated>2013-08-29T12:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">EU-Pläne zum Thema e-Zigarette: Kein Grund zur Verunsicherung</title>
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                                            München, 19.07.2013. Erneut sind falsche Presseartikel über die e-Zigarette im Umlauf, in welchen dem nichtsahnenden Leser vehement suggeriert werden soll, dass die EU die e-Zigarette jetzt angeblich als Arzneimittel eingestuft hätte. Dies ist jedoch definitiv NICHT der Fall u...
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                <![CDATA[
                  M&amp;uuml;nchen, 19.07.2013. Erneut sind falsche Pressemeldungen &amp;uuml;ber die e-Zigarette im Umlauf, in welchen dem nichtsahnenden und gutgl&amp;auml;ubigen Leser wiederholt suggeriert werden soll, dass die EU die e-Zigarette jetzt angeblich als Arzneimittel eingestuft h&amp;auml;tte. Dies ist jedoch definitiv NICHT der Fall und schlichtweg FALSCH! &amp;nbsp; 
   ENVI Ausschuss der EU kann kein Gesetz zur e-Zigarette erlassen   
  Es hat sich lediglich k&amp;uuml;rzlich auf EU-Ebene der sogenannte ENVI Ausschuss, der Umweltausschuss des EU-Parlaments mit dem Thema e-Zigarette befasst. Dieser Umweltausschuss, welcher absolut keine Gesetzgebungs-Konpetenzen hat, sondern generell nur Empfehlungen an das EU-Parlament abgibt, vertritt lediglich die Meinung, dass die e-Zigarette angeblich ein Arzneimittel w&amp;auml;re.   
  Genau wie hierzulande also auch, versuchen findige Politiker in diesem Umweltausschuss der EU die e-Zigarette unter dem Deckmantel des Arzneimittelbegriffs vom Markt zu dr&amp;auml;ngen, um wohl nichts anderes zu sichern, als fortlaufende Tabaksteuereinnahmen in den jeweiligen EU-L&amp;auml;ndern.  
  Erst vor wenigen Tagen wurde &amp;uuml;brigens in der Presse erneut berichtet, dass die Tabaksteuereinnahmen schon wieder massiv gesunken sind... Zum Gl&amp;uuml;ck, denn das bedeutet, dass weniger Menschen rauchen und h&amp;ouml;chstwahrscheinlich auch auf die Alternative e-Zigarette umgestiegen sind, welche tausendfach weniger Schadstoffe beinhaltet! Das bedeutet zum Einen nat&amp;uuml;rlich weniger Tabaktote in Deutschland und zum Anderen aber mehr Rentenzahlungen und weniger Tabaksteuer. Dem Finanzminister und der Regierung schmecken die finanziellen Folgen wohl eher weniger... Dieses Ph&amp;auml;nomen und das finanzielle &quot;Problem e-Zigarette&quot; scheint wohl in ganz Europa momentan das gleiche zu sein.  
    Deutsche Politiker versuchen die e-Zigarette vom Markt zu vertreiben    
  Diese Vorgehensweise in Sachen e-Zigarette ist uns allen nat&amp;uuml;rlich auch schon aus Deutschland bekannt. Allen voran versuchte dies bereits vor knapp 2 Jahren Frau Ministerin Barbara Steffens (NRW/DIE GR&amp;Uuml;NEN), indem Sie vehement &amp;ndash; ohne jegliche wissenschaftliche Beweise f&amp;uuml;r Ihre waghalsigen Thesen &amp;ndash; vor der e-Zigarette gewarnt hatte und diese quasi im Alleingang gleich noch als Arzneimittel deklariert hat. Zudem entschied Sie im gleichen Zug h&amp;ouml;chst pers&amp;ouml;nlich auch noch, dass der Vertrieb der e-Zigarette unter Strafe steht... Solche Vorgehensweisen kennt man normalerweise nur aus Diktaturen, jedoch ist die Tabaksteuer eine sehr sehr wichtige Einnahmequelle des deutschen Staates. Diese muss nat&amp;uuml;rlich besch&amp;uuml;tzt werden.  
  Dieser hinrissige Kreuzzug gegen die e-Zigarette war jedoch im Nachhinein nicht nur vollends zu bel&amp;auml;cheln, sondern wurde letztendlich auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) M&amp;uuml;nster gerichtlich geahndet &amp;ndash; mit dem Ergebnis: die e-Zigarette ist definitiv erlaubt, kein Arzneimittel und auch der Vertrieb der e-Zigarette ist nicht strafbar. Frau Ministerin wurde zudem dazu verdonnert, nicht mehr in diesem Ma&amp;szlig;e vor der e-Zigarette zu warnen. Soweit so gut...  
    e-Zigarette gef&amp;auml;hrdet Tabaksteuereinnahmen in Deutschland    
  Nat&amp;uuml;rlich lassen sich Politiker und Staatsanw&amp;auml;lte &amp;ndash; wenn es um die zweit-wichtigste Steuer in Deutschland geht &amp;ndash; nat&amp;uuml;rlich nicht so einfach unterkriegen. Es verstrich ein wenig Zeit und danach wurde einfach weiter behauptet, dass die e-Zigarette und das nikotinhaltige Liquid ein Arzneimittel seien. Schlie&amp;szlig;lich geht es hier ja auch um ein Produkt, welches die Tabaksteuereinnahmen in Deutschland so sehr gef&amp;auml;hrdet wie kein anderes Produkt zuvor!  
  Gl&amp;uuml;cklicherweise gibt es in Deutschland jedoch Gesetze, an welche sich nicht nur der &amp;bdquo;Otto-Normal-B&amp;uuml;rger&amp;ldquo;, sondern auch Politiker, Staatsanw&amp;auml;lte und Gerichte halten m&amp;uuml;ssen! Und genau in diesem Arzneimittelgesetz wird geregelt, wann ein Produkt &amp;uuml;berhaupt als Arzneimittel deklariert werden kann.  
  Unter diesen Gesichtspunkten hat es bis heute auf Rechtsprechungsebene in ganz Deutschland, also vor Gericht, mittlerweile eine einheitliche Meinung gegeben: eine e-Zigarette, welche als Genussmittel vertrieben wird, also als Genussmittel und Alternative zur Tabakzigarette, kann und wird niemals ein Arzneimittel nach deutschen Recht sein! Zuletzt best&amp;auml;tigte dies auch nochmals das Verwaltungsgericht M&amp;uuml;nchen   (Az.: M 18 K 12.5432).  
    Umweltausschuss-Meinung zur e-Zigarette hat keine Auswirkungen auf deutsches Recht    
  Selbst wenn sich also sogar auf EU-Ebene Politiker in einem sogenannten Umweltausschuss zur e-Zigarette &amp;auml;u&amp;szlig;ern und die Meinung vertreten, die e-Zigarette w&amp;auml;re angeblich ein Arzneimittel, &amp;auml;ndert dies noch lange nicht geltendes deutsches Recht!   
  Auch wenn sich der ENVI-Ausschuss der EU bzgl. dem Thema e-Zigarette im EU-Parlament wirklich mit seiner hinrissigen Meinung durchsetzen w&amp;uuml;rde und die e-Zigarette im Rahmen einer neuen EU-Richtlinie als Arzneimittel deklariert werden sollte, muss diese EU-Richtlinie immer erst noch in das deutsche Arzneimittelrecht implementiert werden.   
  Wir gehen fest davon aus, dass diese EU-Richtlinie niemals mit deutschem Arzneimittelrecht vereinbar sein wird. Weiterhin werden bis zu diesem schier undenkbaren Fall wohl noch etliche Jahre vergehen, denn die M&amp;uuml;hlen in Br&amp;uuml;ssel mahlen ja bekanntlich so langsam, dass das Korn fast verschimmelt bevor es zu Mehl wird...  
     Rechtsanwalt &amp;auml;u&amp;szlig;ert sich zum Thema e-Zigarette und EU     
  Aus den o.g. Gr&amp;uuml;nden hat sich unser &amp;bdquo;Happy Liquid&amp;ldquo;-Hersteller aus M&amp;uuml;nchen, die &amp;bdquo;Happy People UG&amp;ldquo; ein rechtliche Beurteilung von Herrn Rechtsanwalt Thomas Bruggmann aus der Rechtsanwaltskanzlei &amp;bdquo;Juravendis&amp;ldquo; eingeholt.   
  Diese Beurteilung zum Thema e-Zigarette und EU m&amp;ouml;chten wir Euch nat&amp;uuml;rlich nicht vorenthalten und wir stellen Euch diese hiermit mit freundlicher Genehmigung der &amp;bdquo;Happy People UG&amp;ldquo; gerne zum Download bereit:  
     Stellungnahme eines Rechtsanwaltes: EU-Pl&amp;auml;ne zur e-Zigarette&amp;nbsp;     
 &amp;nbsp; 
   Europ&amp;auml;ischer Gerichtshof hat bereits entschieden!   
   Die Meinung des ENVI-Ausschusses zur e-Zigarette klingt umso absurder, wenn man einmal die geltende Rechtsprechung des Europ&amp;auml;ischen Gerichtshofs zum Thema &quot;Arzneimittelstatus&quot; ansieht. D  er Generalanwalt des Europ&amp;auml;ischen Gerichtshofs hat in den Verfahren C-316/0, C-316/0, C-299/03, C-316/03, C-317/03 und C-318/03 diese Frage bereits eindeutig beantwortet:  
   &amp;bdquo;Es muss ausreichende Sicherheit daf&amp;uuml;r bestehen, dass Produkte, die angeblich eine Wirkung als Arzneimittel haben, diese Wirkung auch tats&amp;auml;chlich aufweisen. ...Stuft ein Mitgliedsstaat etwas als Arzneimittel ein, muss es seine Entscheidung auf objektive wissenschaftliche Daten st&amp;uuml;tzen, die sie rechtfertigen k&amp;ouml;nnen. ...Gleichzeitig sollte zumindest eine nachweisbare therapeutische Wirkung vorhanden sein.&amp;ldquo;   
  Legt man in der Frage, ob die e-Zigarette ein Arzneimittel oder ein Genussmittel ist, also die seit langem rechtskr&amp;auml;ftige Entscheidung des Europ&amp;auml;ischen Gerichtshofs zu Grunde, muss man sich also die Frage stellen wie denn &amp;uuml;berhaupt eine e-Zigarette unter diesen Gesichtspunkten ein Arzneimittel sein kann? Die e-Zigarette wird schlie&amp;szlig;lich als eine Alternative zur Tabakzigarette vertrieben, also als Genussmittel! Wenn man also nikotinhaltige e-Zigaretten oder Liquids aufgrund des Nikotins als Arzneimittel einstufen m&amp;ouml;chte, muss man sich vor allem die &quot;therapeutische&quot; Frage stellen:  
  &quot;Seit wann kann man denn eine Nikotinsucht mit Nikotin heilen?!&quot; Hallo?!?!?  
  Das w&amp;auml;re so, als wenn man einen schweren Alkoholiker mit Bier oder Wein heilen k&amp;ouml;nnte... H&amp;auml;tte der ENVI Ausschuss also recht, m&amp;uuml;sste Bier und Wein in Zukunft ausschlie&amp;szlig;lich in der Apotheke zu kaufen sein, denn es w&amp;auml;re dann n&amp;auml;mlich ein Arzneimittel und kein Genussmittel... Auf deutsch: Der ENVI Ausschuss hat entweder keine Ahnung von Gesetzen oder die Politiker im Ausschuss verfolgen andere Interessen (siehe oben). Wir vermuten zweiteres... Die liebe Tabaksteuer mal wieder...  
  Es bleibt also, wie es ist: Das Genussmittel e-Zigarette nicht nur die wohl beste Alternative zur Tabak-Zigarette, sondern auch kein Arzneimittel, legal und schlichtweg einfach....&quot;smart&quot;!  
 &amp;nbsp; 
  In diesem Sinne, einfach weiterdampfen und Spa&amp;szlig; haben!  
  Euer iSmokeSmart Team   P.S.: Schon unser brandneues iSmokeSmart &quot;   Tabak Special   &quot; probiert? Es ist geschmacklich wahrlich traumhaft, dampft wie eine Dampflok und hat einen richtig tollen Flash! ;-)  
  &amp;nbsp;  
     
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                            <updated>2013-07-19T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">TÜV-Analyse und Gutachten bestätigt Unbedenklichkeit von Happy Liquid Grundst...</title>
            <id>https://www.ismokesmart.de/e-zigaretten-blog/759-tuev-analyse-und-gutachten-bestaetigt-unbedenklichkeit-von-happy-liquid-grundstoffen.html</id>
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                                            München, 24.06.2013. Immer wieder hört man in der Presse von Bedenken bzgl. der Grundstoffe von Liquid für die e-Zigarette. Teilweise ist dies auch wirklich begründet, da Hersteller und Händler leider nicht immer qualitativ hochwertiges Liquid für die e-Zigarette auf den Markt...
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                  M&amp;uuml;nchen, 24.06.2013. Immer wieder h&amp;ouml;rt man in der Presse von Bedenken bzgl. der Grundstoffe von Liquid f&amp;uuml;r die e-Zigarette und von Stoffen, welche bei der Verdampfung entstehen und angeblich &quot;extrem gef&amp;auml;hrlich&quot; sind.  Teilweise &amp;ndash; so muss man der Presse gestehen &amp;ndash; sind diese Berichte wirklich begr&amp;uuml;ndet, da leider nicht alle Hersteller und H&amp;auml;ndler immer qualitativ hochwertiges Liquid f&amp;uuml;r die e-Zigarette auf den Markt bringen.  Gr&amp;ouml;&amp;szlig;tenteils m&amp;ouml;chte uns aber wohl vielmehr die Tabaklobby mit derartigen Presseartikeln suggerieren, dass wir lieber deren giftige Glimmst&amp;auml;ngel rauchen sollen, damit diese ihren Profit erhalten und Vater Staat ordentlich Tabaksteuern verdient.  &amp;Uuml;ber das Rauchen an sich sind viele Dampfer bekanntlich hinweg und mittlerweile sollte eigentlich auch jedem bewusst sein, dass eine e-Zigarette DEFINITIV erheblich weniger Schadstoffe enth&amp;auml;lt als jede herk&amp;ouml;mmliche Zigarette. Wieviele Dampfer dies t&amp;auml;glich sogar k&amp;ouml;rperlich merken, davon wollen wir an dieser Stelle gar nicht reden...  Also was ist dran und wo sind die  Fakten ? Her damit...  Da wir von iSmokeSmart und unsere Liquid-Hersteller sehr gro&amp;szlig;en Wert auf  Transparenz  legen (nicht zu verwechseln mit der Transparenz von Tabakkonzernen, welche nur 3 Stoffe von ca. 5000 Schadstoffe auf einer Zigarettenschachtel deklarieren...) geben unsere Hersteller  unabh&amp;auml;ngige Gutachten  in Auftrag in welchen Liquid f&amp;uuml;r die e-Zigarette genaustens untersucht wird.  Unser Liquid-Hersteller, die &amp;bdquo; happy people GmbH &amp;ldquo;, welcher das qualitativ hochwertige &amp;bdquo;Happy Liquid&amp;ldquo; f&amp;uuml;r iSmokeSmart.de herstellt, hat sich dazu entschlossen sein Liquid f&amp;uuml;r die e-Zigarette vom  T&amp;Uuml;V-Nord  analysieren und testen zu lassen. Toxikologisch - also auf Schadstoffe bewertet - wurde die T&amp;Uuml;V-Analyse dann v&amp;ouml;llig unabh&amp;auml;ngig von  Uni.-Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer  von der  Universit&amp;auml;t Graz .  Wir freuen uns sehr Euch mitteilen zu d&amp;uuml;rfen, dass wir die Untersuchungsergebnisse von &amp;bdquo;Happy Liquid&amp;ldquo; erhalten haben und m&amp;ouml;chten Euch diese in diesem Artikel n&amp;auml;her erl&amp;auml;utern.  
   Liquid f&amp;uuml;r die e-Zigarette von T&amp;Uuml;V-Nord &amp;uuml;berpr&amp;uuml;ft   
  Zun&amp;auml;chst wurde das Happy Liquid f&amp;uuml;r die e-Zigarette vom T&amp;Uuml;V-Nord in einer abgeschlossenen Pr&amp;uuml;fkammer bei ca. 80 Grad Celsius verdampft um eine Vernebelung durch den Verdampfer und eine Einatmung in die Lunge zu simulieren.  Aus dieser Pr&amp;uuml;fkammer (simuliert die Lunge) wurde dann Proben von verdampftem Liquid entnommen und im Labor untersucht. Alle Stoffe wurden ausf&amp;uuml;hrlich deklariert und die Stoffkonzentrationen gemessen. Nat&amp;uuml;rlich wurde das Liquid f&amp;uuml;r die e-Zigarette auch auf sogenannte  Nitrosamine , also krebserzeugende Stoffe, und das mittlerweile aus der Presse allseits bekannte  Formaldehyd  untersucht.  Hierbei wurde festgestellt, dass  ALLE Konzentrationen von Nitrosaminen  (kohlenstoffhaltige Verbindungen welche in Verdacht stehen Krebs zu erzeugen)  unterhalb der Nachweisgrenze  lagen (siehe Pr&amp;uuml;fberichte unten). Dies bedeutet die Stoffkonzentrationen waren quasi so gering, dass man gar keine Aussage dar&amp;uuml;ber treffen kann, ob man jetzt &amp;uuml;berhaupt welche gefunden hat oder ob dies ein Messfehler war.  Somit wurde also vom T&amp;Uuml;V-Nord eindeutig festgestellt, dass Happy Liquid bei einer Verdampfung in einer e-Zigarette&amp;nbsp; KEINE krebserzeugende Stoffe  enth&amp;auml;lt.  
   Formaldehyd im Liquid? Hier sind die Fakten.   
  In der Presse h&amp;ouml;rt man weiter h&amp;auml;ufig, dass durch den Gebrauch der e-Zigarette sogenanntes Formaldehyd erzeugt wird und im Dampf nachweisbar ist.  Zun&amp;auml;chst muss man sich erstmal ganz klar vor Augen f&amp;uuml;hren, dass  Formaldehyd sogar schon in der normalen Atemluft  (also genau der Luft die wir alle jeden Tag atmen) nachweisbar ist! Formaldehyd ist also ein Grundbestandteil von Atemluft! Das BfR (Bundesamt f&amp;uuml;r Risikoforschung) legt einen Grenzwert fest und dieser  Grenzwert f&amp;uuml;r Formaldehyd liegt bei ca. 120 &amp;mu;g/m&amp;sup3; f&amp;uuml;r Atemluft .  Und jetzt zur Preisfrage: Wieviel Formaldehyd wurde bei der Verdampfung von Happy Liquid gefunden?  Die Antwort ist leicht im Pr&amp;uuml;fbericht zu finden: Der T&amp;Uuml;V-Nord fand bei der Verdampfung von Happy Liquid genau 27 &amp;mu;g/m&amp;sup3; Formaldehyd!!! Die durch die e-Zigarette erzeugte Menge an Formaldehyd liegt somit also  knapp 80% UNTER dem Grenzwert f&amp;uuml;r Atemluf t &amp;ndash; erstaunlich &amp;ndash; sogar  WENIGER Formaldehyd als der Grenzwert f&amp;uuml;r normale Luft ! Dies ist der Presse und vielen vermeintlichen &quot;Experten&quot; nat&amp;uuml;rlich v&amp;ouml;llig egal.  Denn die Presse schl&amp;auml;gt Alarm und schreibt Artikel&amp;uuml;berschriften wie z.B. &quot;Formaldehyd im Liquid!&quot; oder besser noch &quot;Formaldehyd in e-Zigaretten gefunden&quot;. Diese bewusst gestreuten Negativ-Artikel verschweigen jedoch ganz bewusst, dass der gefundene Wert von Formaldehyd 80% UNTERHALB der Grenze f&amp;uuml;r Atemluft liegt. Hier l&amp;auml;uft also etwas ganz stark in die falsche Richtung... ganz zur Freude von Staat, Tabak- und Pharmalobby.  Die o.g. Ergebnisse der Untersuchung erfreuen uns trotz negativer Pressemeldungen jedoch hingegen ganz besonders und bekr&amp;auml;ftigen unsere Aussage nochmals, dass gepr&amp;uuml;ftes und somit qualitativ hochwertiges Liquid von iSmokeSmart.de besonders f&amp;uuml;r Ihre e-Zigarette zu empfehlen ist.  
   Befund: Nikotin-Gehalt von Happy Liquid ist angemessen   
  Weiterhin wurde der  nachgewiesene Nikotingehalt  (in diesem Fall von 18mg/ml) in der Testfl&amp;uuml;ssigkeit von Uni-Prof. Dr. Mayer (Universit&amp;auml;t Graz) f&amp;uuml;r  angemessen  befunden. Es wurde zwar die Wirkung von Nikotin medizinisch beschrieben, wir betrachten jedoch eine genauere Darstellung an dieser Stelle als unn&amp;ouml;tig, da Nikotin an sich erstens auch im Rauch einer Tabakzigarette ausreichend vorhanden ist und gleichzeitig im Vergleich zu allen anderen Giftstoffen im Tabakrauch als eher harmlos bzgl. einer Sch&amp;auml;dlichkeit zu werten ist.  Sch&amp;auml;dlich und teilweise hochgiftig sind die Verbrennungsstoffe im Tabakrauch, welche bei der Verbrennung in einer normalen Tabakzigarette entstehen. Ein Liquid, welches durch eine e-Zigarette vernebelt wird, enth&amp;auml;lt diese Schadstoffe eben NICHT.  
   Grundstoffe von Happy Liquid sind unbedenklich &amp;ndash; nur das Nikotin wirkt im K&amp;ouml;rper   
  Auch alle weiteren Stoffe, welche im Happy Liquid nachgewiesen worden sind, bewertet  Uni.-Prof. Dr.  als  toxikologisch v&amp;ouml;llig unbedenklich !  
  Wir zitieren zum Abschluss gerne  Uni.-Prof. Dr.  Bernhard-Michael Mayer, Universit&amp;auml;ts-Professor f&amp;uuml;r Pharmakologie und Toxikologie an der Universit&amp;auml;t in Graz:  
   &amp;bdquo;Aufgrund der vorliegenden Daten wird festgestellt,  dass bei Inhalation der Testfl&amp;uuml;ssigkeit deren pharmakologisch-toxikologische Wirkung  ausschlie&amp;szlig;lich auf der Wirkung von Nikotin beruht.&amp;ldquo;     ( Uni.-Prof. Dr.  Bernhard-Michael Mayer, &amp;bdquo;Toxikologische Bewertung der T&amp;Uuml;V-Analyse eines Liquids f&amp;uuml;r e-Zigaretten&amp;ldquo;)  
    Happy Liquid Flaschen beinhalten KEINE Weichmacher   
  Wir m&amp;ouml;chten auch an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass bei Happy Liquid selbst die Liquid Flaschen &amp;uuml;ber ein Zertifikat verf&amp;uuml;gen, was den Qualit&amp;auml;tsanspruch, welchen wir und der Hersteller an qualitativ hochwertiges Liquid haben, ein weiteres Mal unterstreicht. Falls eine Liquid-Flasche mit Weichmachern hergestellt werden w&amp;uuml;rde, k&amp;ouml;nnten gesundheitsgef&amp;auml;hrliche Stoffe in das Liquid einf&amp;uuml;llen. Aus diesem Grund m&amp;ouml;chten wir hiermit gerne unterstreichen, dass Liquid von iSmokeSmart.de NICHT in Flachen mit Weichmachern abgef&amp;uuml;llt ist.  Hier findet Ihr die Analyse-Zertifikate und das Gutachten von Uni-Prof. Dr. Mayer zum Download:  
     T&amp;Uuml;V-Analyse &amp;ndash; Happy Liquid     
     Liquid Gutachten Dr. Bernhard-Michael Mayer     
       Happy Liquid Flaschen Zertifikat        
  In diesem Sinne,  
  viel Spa&amp;szlig; beim Dampfen Eurer e-Zigarette!  
 &amp;nbsp; 
  Euer iSmokeSmart Team  
 &amp;nbsp; 
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  &amp;nbsp;  
     
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                            <updated>2013-06-24T13:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Neue bzw. neue alte Falschinformationen zur e-Zigarette in der Presse</title>
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                <![CDATA[
                
                                            München, 15.05.2013. Wieder stellen wir mit Bedauern fest, dass die bundesweite Presse Falschinformationen zur e-Zigarette bzw. zu Liquids herausgibt bzw. diese ungeprüft abdruckt. Wie schon Anfang letzten Jahres, versucht das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) nämlich wie...
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                  M&amp;uuml;nchen, 15.05.2013. Wieder stellen wir mit Bedauern fest, dass die bundesweite Presse Falschinformationen zur e-Zigarette bzw. zu Liquids herausgibt bzw. diese ungepr&amp;uuml;ft abdruckt. Wie schon Anfang letzten Jahres, versucht das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) n&amp;auml;mlich wiederholt mit den gleichen falschen Informationen bzw. Formulierungen die elektronische Zigarette in ein schlechtes Licht zu r&amp;uuml;cken, damit Raucher nicht auf diese mit tausendfach weniger Schadstoffen versehene neue Art zu &amp;bdquo;Rauchen&amp;ldquo; umsteigen.  
  Wir vermuten im Zuge der neuen FUD-Kampagne (FUD = Fear, Uncertainty and Doubt, Definition hier:  http://de.wikipedia.org/wiki/Fear,_Uncertainty_and_Doubt ) hier sehr stark wiederholte geheime Finanzspritzen seitens der Tabakindustrie, da diese wahrscheinlich bereits merkliche Einbr&amp;uuml;che im Zigarettenumsatz verzeichnen k&amp;ouml;nnen und Politik und Presse hinter sich stellen m&amp;uuml;ssen um e-Zigaretten Nutzer zu verunsichern und wieder zur&amp;uuml;ck zur Tabak-Zigarette zu bewegen.  
  Zudem bedauern wir sehr, dass die Wissenschaftler des Deutschen Krebsforschungszentrums es immer noch nicht verstehen, dass man die Sch&amp;auml;dlichkeit einer e-Zigarette nicht mit der Unsch&amp;auml;dlichkeit des Nichtrauchens vergleichen muss, sondern die Sch&amp;auml;dlichkeit der e-Zigarette der Schadstoffkonzentration einer normalen Zigarette gegen&amp;uuml;berstellen muss. Ergebnis: 1 zu ca. 5000 Schadstoffe. Ein klarer Sieg f&amp;uuml;r die e-Zigarette.  
  Wir m&amp;ouml;chten hiermit also die falschen Aussagen des Deutschen Krebsforschungszentrums klarstellen...  
  Das DKFZ behauptet:  
  &amp;bdquo;Der Qualm der E-Zigarette besteht nicht aus Wasserdampf. Er ist ein Chemiegemisch&amp;ldquo;  
  Unsere Klarstellung:  
  Zun&amp;auml;chst entsteht bei einer e-Zigarette mit Liquidvernebelung gar kein Qualm, da es zu gar keiner Verbrennung kommt, sondern lediglich Dampf. Richtig angemerkt ist dies auch kein Wasserdampf, sondern ein Propylenglykol-Dampf, welcher auch in jeder Nebelmaschine auf der ganzen Welt vernebelt wird. Wenn man hierbei das Wort &amp;bdquo;Chemiegemisch&amp;ldquo; verwendet hat man zum Einen nat&amp;uuml;rlich auch Recht, denn wenn man sich das Periodensystem der Elemente ansieht, erkennt man leicht, dass jede Fl&amp;uuml;ssigkeit aus chemischen Elementen besteht. Zum Anderen l&amp;ouml;st das Wort Chemie nat&amp;uuml;rlich die gew&amp;uuml;nschte negative Reaktion bei Lesern aus, denn &amp;bdquo;Chemie&amp;ldquo; muss ja bekanntlich sch&amp;auml;dlich sein. Somit handelt es sich bei einem handels&amp;uuml;blichen Bier auch um ein sogenanntes Chemiegemisch. Ist Bier in Deutschland verboten, nur weil es ein Chemiegemisch ist? Nein.  
  Das DKFZ behauptet weiterhin:  
  &amp;bdquo;Die tats&amp;auml;chlichen Inhaltsstoffe weichen von den Herstellerangaben teils stark ab und es wurde auch Nikotin in hoher Konzentration in nikotinfreien Liquids gefunden&amp;ldquo;  
  Unsere Klarstellung:  
  Wir wissen nicht, welche Liquids das DKFZ hier untersucht hat und das DFKZ liefert auch keine Beweise hierf&amp;uuml;r, jedoch k&amp;ouml;nnen wir mit Sicherheit sagen, dass es hierbei wohl um keine handels&amp;uuml;blichen Liquids handeln kann, welche in Deutschland hergestellt worden sind. Produktsicherheit wurde und wird bei unseren deutschen Liquidherstellern schon immer gro&amp;szlig; geschrieben und diese k&amp;ouml;nnten es sich - wenn man es mit gesundem Menschenverstand betrachtet - haftungstechnisch auch gar nicht erlauben falsch deklarierte Liquids zu verkaufen bzw. in den Umlauf zu bringen.  
  Wir wissen, dass auf dem deutschen Markt auch Liquid, welches in anderen L&amp;auml;ndern hergestellt wird, verkauft wird. Dass Produktsicherheit in anderen L&amp;auml;ndern manchmal nicht ganz so ernst genommen wird wie hierzulande, kennt man ja bereits von anderen Lebensmitteln oder z.B. schwarzem BHs.  
  Aus diesem sehr wichtigen Grund haben wir uns entschieden Ihnen ausschlie&amp;szlig;lich qualifiziert hergestelltes Liquid aus deutscher Produktion anzubieten. Dieses Liquid wird von gro&amp;szlig;en namhaften deutschen Herstellern produziert und besitzt verschiedenste Zertifikate (T&amp;Uuml;V usw.).  
  Das DKFZ behauptet weiter:  
  &amp;bdquo;Der Qualm mancher Fl&amp;uuml;ssigkeiten weise gesundheitsgef&amp;auml;hrdende und sogar krebserregende Substanzen auf.&amp;ldquo;  
  Unsere Klarstellung:  
  Das W&amp;ouml;rtchen &amp;bdquo;Qualm&amp;ldquo; schon wieder...  
  Liebe hochkar&amp;auml;tigen Wissenschaftler des DKFZ: &amp;bdquo;Es ist Dampf!&amp;ldquo;  
  Egal... sie werden es nie verstehen. Wollen sie ja auch nicht..., denn die e-Ziagrette soll vom Markt und die Leute sollen sch&amp;ouml;n weiterhin normale Zigaretten rauchen.  
  Kommen wir zu den gesundheitsgef&amp;auml;hrdenen Stoffen. Der einzige gesundheitsgef&amp;auml;hrdende Stoff, welcher sich in unserem angebotenen Liquid befindet, ist Nikotin, sonst nichts. Weiterhin erw&amp;auml;hnt das DKFZ schon wieder krebserregende Substanzen. Diese Vorgehensweise des DKFZ ist uns bereits hinreichend bekannt und wir weisen hiermit gerne noch einmal darauf hin, woher diese Bullshit-Behauptung &amp;uuml;berhaupt kommt.  
  Vor mehreren Jahren wurde in USA von der Universit&amp;auml;t Boston eine Studie durchgef&amp;uuml;hrt in der 100 Liquids aus verschiedenen L&amp;auml;ndern &amp;uuml;berpr&amp;uuml;ft wurden. In lediglich 4 Proben wurden SPUREN krebserregender Stoffe gefunden. Die Konzentration dieser krebserregenden Stoffe war jedoch weit unter der Konzentration krebserregender Stoffe in einer handels&amp;uuml;blichen Tomate. Wenn ein Deutsches Krebsforschungszentrum sich also auf solche stark belastendenden Tatsachen beruft, sollte sich das DKFZ zun&amp;auml;chst jedoch erst einmal f&amp;uuml;r ein Verkaufsverbot von Tomaten in deutschen Superm&amp;auml;rkten einsetzen, denn diese sind nachgewiesener Ma&amp;szlig;en weitaus krebserregender als Liquid.  
  Weiterhin m&amp;ouml;chten wir daruf hinweisen, dass Analysen beweisen, dass sich im Liquid unserer Hersteller KEINE einzigen krebserregende Stoffe befinden.  
  Das DKFZ behauptet weiter:  
  &amp;bdquo;Bei der e-Zigarette bestehe das Problem des Passivrauchens. Insbesondere der Stoff Propylenglykol k&amp;ouml;nnte Augen-, Rachen- und Atemwegsreizungen erzeugen.&amp;ldquo;  
  Unsere Klarstellung:  
  Liebes DKFZ, wir k&amp;ouml;nnen mit Sicherheit sagen und beweisen, dass bei einer e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung &amp;uuml;berhaupt gar kein Passivrauch entsteht, denn es entsteht ja noch nicht einmal &amp;bdquo;Aktivrauch&amp;ldquo;!  
  Weiterhin gibt es bereits Untersuchungen bzgl. einer m&amp;ouml;glichen Sch&amp;auml;dlichkeit von &amp;bdquo;Passivdampf&amp;ldquo;. Wir verweisen hiermit gerne auf eine Studie aus dem Jahr 2012, in welcher festgestellt wurde, &amp;bdquo;dass es unges&amp;uuml;nder sein kann, in einer gro&amp;szlig;en Stadt zu atmen, als sich im selben Raum mit einem konsumierenden E-Zigarettennutzer zu befinden.&amp;ldquo; (Quelle:  http://de.wikipedia.org/wiki/E-Zigarette ).  
  Weiterhin m&amp;ouml;chten wir dem DKFZ hiermit den Hinweis geben sich zun&amp;auml;chst f&amp;uuml;r ein Verbot von Nebelmaschinen in Diskotheken, Theatern und auf Konzerten einzusetzen, da hierbei nicht nur der gleiche Dampf, sondern auch noch eine wesentlich gr&amp;ouml;&amp;szlig;ere Menge dessen in die Luft ausgesto&amp;szlig;en wird.  
  Im Gro&amp;szlig;en und Ganzen schockiert uns die Vorgehensweise des DKFZ also nicht mehr, denn eine Ablehnung der e-Zigarette von Politik und anh&amp;auml;ngigen Instituten ist uns bereits seit Jahren bekannt. Die Menschen in Deutschland sollen n&amp;auml;mlich weiter Zigaretten rauchen, denn an jeder Schachtel Zigaretten verdient Vater Staat knappe 4 Euro und wenn die Menschen in Deutschland aufh&amp;ouml;ren m&amp;ouml;chten sollen Sie sich doch an Nikotinkaugummis und Nikotinpflastern bedienen, welche Geld in die Kassen der Pharmaindustrie sp&amp;uuml;len.  
  Unser Fazit:  
  Wir rechnen auch in Zukunft mit den gleichen Falschinformationen in der Presse, denn es bleibt wie es ist...  
  Ein Produkt wie die e-Zigarette schadet finanziell nat&amp;uuml;rlich enorm, denn die e-Zigarette ist hochgradig sch&amp;auml;dlich f&amp;uuml;r den Staat (fehlende Tabaksteuer), die Pharmaindustrie (keine Einnahmen durch Nikotinkaugummis und Pflaster) und vor allem f&amp;uuml;r die Tabakindustrie.  
  F&amp;uuml;r den Nutzer hingegen hat die e-Zigarette sehr gro&amp;szlig;e Vorteile gegen&amp;uuml;ber der normalen Zigarette. Sie stink nicht, schmeckt besser, man spart auf Dauer sehr viel Geld und die e-Zigarette hat vor allem tausendfach weniger Schadstoffe als eine normale Zigarette. Der Nutzer ist also begeistert davon und vollkommen zufrieden mit dem Produkt e-Zigarette; leider sind dies alles Nachteile f&amp;uuml;r o.g. Institutionen. Schade...   
  Wir w&amp;uuml;rden sagen: &quot;Pech gehabt, die normale Zigarette ist halt einfach out!&quot; :-)  
  Oder noch besser: &quot;Rauchen war mal cool, heute hei&amp;szlig;t das: I Smoke Smart!&quot; :-)  
  In diesem Sinne,  
  viel Spa&amp;szlig; beim Dampfen!  
 &amp;nbsp; 
  LG, Euer iSmokeSmart.de  
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            </content>

                            <updated>2013-05-15T13:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">e-Zigarette kann Leben retten – Gesundheitsexperten in England</title>
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            <link href="https://www.ismokesmart.de/e-zigaretten-blog/728-e-zigarette-kann-leben-retten-gesundheitsexperten-in-england.html"/>
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                                            München, 19.03.2013. Vier hoch angesehene europäische Gesundheitsexperten, Prof. Dr. Gerry Stimson, Emeritierter Professor, Imperial College London; Prof. Dr. Karl Fagerstrom, Emeritierter Professor, Universität von Uppsala; Dr. Delon Human, Switzerland und Clive Bates,&amp;#8232;...
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                <![CDATA[
                  M&amp;uuml;nchen, 19.03.2013. Vier hoch angesehene europ&amp;auml;ische Gesundheits-Experten, Prof. Dr. Gerry Stimson, Emeritierter Professor, Imperial College London; Prof. Dr. Karl Fagerstrom, Emeritierter Professor, Universit&amp;auml;t von Uppsala; Dr. Delon Human, Switzerland und Clive Bates, Ehemaliger Direktor, Action on Smoking and Health (ASH) haben vor kurzem nach &amp;uuml;berzeugenden Forschungsergebnissen der renommierten englischen Zeitung &amp;bdquo;The Times&amp;ldquo; einen eindringlichen Brief &amp;uuml;bersandt, in welchem Sie die Vorz&amp;uuml;ge der e-Zigarette gegen&amp;uuml;ber der klassischen Tabakzigarette erl&amp;auml;utert und zur Diskussion &amp;uuml;ber die e-Zigarette deutlich Stellung bezogen haben.  
  Der Grund hierf&amp;uuml;r war wohl, dass auch in England momentan genau wie in Deutschland erneut eine Debatte um eine Regulierung der e-Zigarette entbrannt ist, welche genau wie hierzulande wahrscheinlich wieder einmal von Tabak- und Pharmalobbyisten initiiert und gesteuert wird.  
   Es freut uns sehr, dass die Tageszeitung &amp;bdquo;The Times&amp;ldquo; diesen hochinteressanten Brief abgedruckt hat, um endlich mal ein Zeichen zu setzen. Wir wollen Euch die wesentlichen Aspekte hierzu nat&amp;uuml;rlich nicht vorenthalten.   
  Bereits im ersten Satz dieses Briefs &amp;uuml;ber die e-Zigarette schreiben die Wissenschaftler in der Zeitung &amp;bdquo;The Times&amp;ldquo;:  
    &amp;bdquo;The e-cigarette is an emerging technology that could radically reduce the death toll from smoking and should be encouraged&amp;ldquo;&amp;nbsp; 1     
  Auf deutsch &amp;uuml;bersetzt hei&amp;szlig;t dies nicht weniger als:  
    &amp;bdquo;  Die e-Zigarette ist eine aufstrebende Technologie, welche die durch Rauchen bedingte Sterblichkeitsrate erheblich senken kann und welche deswegen unterst&amp;uuml;tzt werden sollte.&amp;ldquo;      
 &amp;nbsp; 
  Weiterhin schreiben die vier hochrangigen Wissenschaftler &amp;uuml;ber die Gefahren des Tabakrauchs und &amp;uuml;ber die Chancen der e-Zigarette die normale Tabak-Zigarette vom Markt zu verdr&amp;auml;ngen:  
     &amp;nbsp; &amp;bdquo; The World Health Organisation states that tobacco could be responsible for one billion deaths in the 21st century. The e-cigarette is an emerging technology that could [&amp;hellip;] disrupt the tobacco industry&amp;rsquo;s entrenched business model.&amp;ldquo;&amp;nbsp; 1      
 &amp;nbsp; 
  Deutsche &amp;Uuml;bersetzung:  
     &amp;nbsp; &amp;bdquo;  Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt fest, dass Tabak[konsum] f&amp;uuml;r 1 Milliarde Tote im 21. Jahrhundert verantwortlich sein k&amp;ouml;nnte. Die e-Zigarette ist eine aufstrebende Technologie, welche [&amp;hellip;] das fest verwurzelte Gesch&amp;auml;ftsmodell der Tabakindustrie zerschlagen k&amp;ouml;nnte.&amp;ldquo;      
 &amp;nbsp; 
  Und die vier Wissenschaftler gehen noch viel weiter auf die Vorz&amp;uuml;ge der e-Zigarette ein, auch im Hinblick auf den Schadstoff Nikotin:  
    &amp;bdquo; E-cigarettes deliver nicotine in aerosol form without the hazards that accompany tobacco smoking. Nicotine itself has minimal health impacts, so e-cigarettes can dramatically reduce the harm to smokers who cannot or will not give up their cigarettes.&amp;ldquo;  1      
 &amp;nbsp; 
   Deutsche &amp;Uuml;bersetzung:   
    &amp;bdquo;  e-Zigaretten verabreichen Nikotin &amp;uuml;ber Dampf, jedoch ohne die Gefahren, welche mit Tabak[rauch] verbunden werden. Nikotin selbst birgt [lediglich] minimale Gesundheitsgefahren, sodass e-Zigaretten die Gefahr f&amp;uuml;r Raucher, welche das Rauchen von Zigaretten nicht aufgeben wollen oder k&amp;ouml;nnen, drastisch reduzieren.&amp;ldquo;      
 &amp;nbsp; 
  Sie beziehen sich hier auf durchgef&amp;uuml;hrte Studien und Gutachten zur e-Zigarette:  
    &amp;bdquo; From trials, testimonials and the rapid growth of the e-cigarette market, we know that e-cigarettes work for smokers, and work in a different way to nicotine patches and gum. We are witnessing a market-based, consumer-led public health revolution, requiring no NHS resources.&amp;ldquo;  1      
 &amp;nbsp; 
   Deutsche &amp;Uuml;bersetzung:   
    &amp;bdquo;  Aufgrund von Gutachten/Studien, Referenzen und des stark wachsenden e-Zigaretten Marktes, folgern wir, dass e-Zigaretten bei Rauchern funktionieren und dass sie anders wirken als Nikotinpflaster und -kaugummi. Wir werden gerade Zeugen einer markt&amp;uuml;blichen, von Verbrauchern gef&amp;uuml;hrten Gesundheitsrevolution, ohne dass hierf&amp;uuml;r Ressourcen des staatlichen Gesundheitssystems ben&amp;ouml;tigt werden.&amp;ldquo;      
 &amp;nbsp; 
   Nun kommt der wohl wichtigste Teil des Briefes. Die hochrangigen Wissenschaftler und Gesundheitsexperten machen auf die Tatsache aufmerksam, dass Regierungen weltweit die e-Zigarette gerne vom Tisch h&amp;auml;tten. Tabaklobby, Tabaksteuer und Pharmalobby (Nikotinkaugummis und -pflaster) lassen herzlich gr&amp;uuml;&amp;szlig;en... Ein demokratisches Land haben wir hierzulande wohl schon lange auch nicht mehr...   
  Die Gesundheitsexperten werden sehr deutlich, was eine angestrebte staatliche Regulierung (wohl beeinflusst von Tabak- und Pharmalobbyisten) angeht:  
    &amp;bdquo; However, governments in the UK, Europe and the United States are now gearing up to classify these products as medicines, thus imposing heavy regulatory burdens, costs and restrictions. It would be an appalling paradox if regulators, in the name of safety, ended up smothering the e-cigarette market with red tape, and so tipped the competitive balance back in favour of cigarettes.&amp;ldquo;  1      
 &amp;nbsp; 
   &amp;Uuml;bersetzung auf deutsch:   
    &amp;bdquo;  Jedoch r&amp;uuml;sten sich Regierungen in UK, Europa und in den USA dazu diese Produkte als Arzneimittel einzustufen. Dies w&amp;uuml;rde f&amp;uuml;r die Hersteller mit [wahrscheinlich un&amp;uuml;berwindbaren] H&amp;uuml;rden, Kosten und schwerwiegenden Regulierungen und Einschr&amp;auml;nkungen einhergehen. Es w&amp;auml;re entsetzlich paradox, wenn diese Regularien den e-Zigaretten Markt &amp;ndash; im Namen der Sicherheit &amp;ndash; ersticken und folglich den Wettbewerb wieder zu Gunsten von Tabak-Zigaretten kippen w&amp;uuml;rden.&amp;ldquo;      
 &amp;nbsp; 
   Alle Einsch&amp;auml;tzungen dieser europ&amp;auml;ischen Gesundheitsexperten teilen wir von iSmokeSmart.de vollkommen!    
   Es w&amp;auml;re ethisch gesehen eine    absolute Mega-Katastrophe   , wenn e-Zigaretten Dampfer durch staatlichen Einfluss zur&amp;uuml;ck zur Tabak-Zigarette getrieben werden und somit wieder 4000-5000 Schadstoffe inhalieren m&amp;uuml;ssten. Immer mehr Raucher in Deutschland steigen auf diese Alternative mit tausendfach weniger Schadstoffen &amp;ndash; die e-Zigarette &amp;ndash; um und sind so froh dar&amp;uuml;ber.   
 &amp;nbsp; 
   Hierzu zitieren wir an dieser Stelle sehr gerne noch einmal das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg:   
    &amp;ldquo;Es ist ethisch nicht vertretbar, Konsumenten das geringere Risiko rauchloser Tabakprodukte im Vergleich zum Rauchen zu verschweigen.&amp;rdquo;    
  (Quelle: Seite 20, Tabakatlas Deutschland 2009,herausgegeben vom DKFZ, Verantwortlich: Dr. Martina P&amp;ouml;tschke-Langer)  
 &amp;nbsp; 
  Die e-Zigarette ist ein Segen der technologischen Weiterentwicklung, denn sie gibt dem Raucher erstmals die M&amp;ouml;glichkeit seine Gewohnheiten durch eine Alternative zu ersetzen, welche tausendfach weniger Schadstoffe beinhaltet &amp;ndash; n&amp;auml;mlich nur einen... Nikotin.  
   Es w&amp;auml;re weiterhin auch irrsinnig ein Produkt als Arzneimittel einzustufen zu wollen, welches nicht einmal mit einer Heilwirkung beworben wird! Eine e-Zigarette ist und bleibt ein Genussmittel, eine Alternative mit tausendfach weniger Schadstoffen im Vergleich zur normalen Tabak-Zigarette.   
   Bevor man sich &amp;uuml;berhaupt Gedanken macht eine e-Zigarette einzuschr&amp;auml;nken, sollte man als Regierung, welcher die Gesundheit ihrer B&amp;uuml;rger hoffentlich am Herzen liegt, lieber erst einmal alle Zigarettenautomaten von jeder Stra&amp;szlig;enecke entfernen und den Zugang zu diesen Giftst&amp;auml;ngeln der Tabakindustrie einschr&amp;auml;nken!   
  In diesem Sinne, viel Spa&amp;szlig; beim Dampfen!  
 &amp;nbsp; 
  Euer iSmokeSmart.de Team   P.S.: Dieser Blogartikel darf gerne ausdr&amp;uuml;cklich von jeder Presse hierzulande (mit Quellen-Nennung) abgedruckt werden!    1&amp;nbsp; Quelle:  &quot;The Times&quot;  14.03.2013  
                ]]>
            </content>

                            <updated>2013-03-19T13:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">e-Zigarette ist vom neuen Nichtraucherschutzgesetz in NRW NICHT betroffen!</title>
            <id>https://www.ismokesmart.de/e-zigaretten-blog/648-e-zigarette-ist-vom-neuen-nichtraucherschutzgesetz-in-nrw-nicht-betroffen.html</id>
            <link href="https://www.ismokesmart.de/e-zigaretten-blog/648-e-zigarette-ist-vom-neuen-nichtraucherschutzgesetz-in-nrw-nicht-betroffen.html"/>
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                                            München, 08.12.2012. Die neue Fassung des Nichtraucherschutzgesetzes in NRW wurde am 29.11.2012 im Landtag beschlossen. Hierin wird die e-Zigarette (mit Liquid-Vernebelung) noch nicht einmal wörtlich erwähnt und daher steht fest: die e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung fällt NI...
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                <![CDATA[
                  München, 08.12.2012. Die neue Fassung des  Nichtraucherschutzgesetz NRW  wurde am 29.11.2012 im Landtag beschlossen. Hierin wird die e-Zigarette (mit Liquid-Vernebelung) noch nicht einmal wörtlich erwähnt und daher steht fest:   die e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung fällt NICHT unter das neue Nichtraucherschutzgesetz NRW  ! Anders lautende Meldungen in den Medien beziehen sich bedauerlicherweise wiederholt auf Aussagen, Meinungen bzw. Auslegungen der wohl größten Gegnerin der elektrischen Zigarette, Frau Ministerin Barbara Steffens, und dienen wohl einzig und allein der Einschüchterung und Verunsicherung mündiger Bürger und der Sicherung von Tabaksteuer-Einnahmen. Aussagen und Meinungen einer Ministerin über ein angebliches Verbot der e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung haben jedoch juristisch überhaupt keine Relevanz, wie Frau Ministerin Steffens und andere Gegner der e-Zigarette schon &quot;leidvoll&quot; vor Gericht erkennen mussten...  Die e-Zigarette ist auch im neuen Nichtraucherschutzgesetz NRW nämlich gar nicht geregelt.  Und das aus gutem Grund: sie raucht nämlich gar nicht!  
  Es ist richtig anzunehmen, dass Frau Ministerin Steffens natürlich wieder einmal alles versucht hat, die e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung in das Nichtraucherschutz-Gesetz explizit mit aufzunehmen. Dies ist ihr jedoch zum Glück - und mit Recht - wieder nicht gelungen. In der Begründung des Gesetztentwurfs in NRW wird die e-Zigarette zwar generell erwähnt (siehe Seite 13&amp;nbsp;  &amp;nbsp;    Begründung Gesetzentwurf Nichtraucherschutzgesetz NRW    ), im baldigen Gesetz ist diese aber wie  im momentan gültigen Gesetz auch wieder nicht explizit aufgeführt .  
   Eine e-Zigarette raucht nicht, sie dampft!   
  Das neue Nichtraucherschutzgesetz NRW soll Nichtraucher vor schädlichem Tabak-Rauch schützen, und das ist auch gut so! Grundsätzlich wird im neuen Nichtraucherschutz-Gesetz nicht mehr explizit zwischen den  rauchenden Produktgruppen  unterschieden. Nur dies gewährleistet einen effektiven Nichtraucherschutz!  Jedoch muss man hier auf dem Boden der Tatsachen bleiben: Bei einer e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung RAUCHT nämlich gar nichts, denn sie dampft!  Daher kann die e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung auch niemals unter ein Nichtraucherschutz-Gesetz fallen, denn ein Nichtraucherschutz-Gesetz soll Nichtraucher vor schädlichem Passiv-RAUCH schützen. Bei der e-Zigarette entsteht jedoch gerade eben dieser schädliche Passiv-Rauch erst gar nicht. Diese wichtige Tatsache haben bereits mehrere Gerichte bestätigt. Zwar gab oder gibt es angeblich auch vereinzelt &quot;Tabak verbrennende e-Zigaretten&quot; zu kaufen (Ministerin Steffens verallgemeinert aber gerne...), welche dann wohl unter das Gesetz fallen würden, jedoch haben diese überhaupt gar nichts mit einer Liquid-vernebelnden e-Zigarette zu tun.   
    Wir rufen hierzu gerne explizit noch einmal die Definition des &quot;Rauchens&quot; seitens des Bundesministeriums für Gesundheit in Erinnerung,    welche dieses auf seinem eigenen Informationsportal für alle Bundesbürger bereit hält   :   Definition des Rauchens    
  Somit gilt juristisch ganz klar:  die Liquid-vernebelnde e-Zigarette fällt NICHT unter das neue Nichtraucherschutzgesetz NRW . Überzeugen Sie sich bitte selbst in der ab Mai 2013 gültigen Fassung:   Nichtraucherschutzgesetz NRW ab Mai 2013    
   Ministerin hält Rechts-Gutachten zur e-Zigarette zurück, weil es scheinbar Ihre Kampagne nicht unterstützte   
  Im gleichen Zug möchten wir noch einmal explizit auf ein von Frau Ministerin Steffens   in Auftrag gegebenes Rechts-Gutachten   verweisen, welches sogar von ihr wohl bewusst mehrere Monate   zurückgehalten    wurde, da dieses wahrscheinlich vernichtend für Ihre Kampagne gegen die e-Zigarette gewirkt hätte. Erst auf eine Anfrage der Piratenpartei musste Sie dieses heraus geben. Darin wird nämlich der e-Zigarette mit Liquid-Vernebeblung attestiert, dass die Gemeinsamkeiten der e-Zigarette mit der normalen Zigarette sich wohl ausschließlich auf die Namensähnlichkeit beschränken.    
   Wir zitieren Prof. Dr. Franz Josef-Dahm    , Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht sowie Fachanwalt für Verwaltungsrecht&amp;nbsp;  &amp;nbsp;   und Dr. Daniel Fischer,  Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht : &quot;   Vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Zielsetzung ist das Rauchverbot des NiSchG NRW nicht auf den Gebrauch einer E-Zigarette   zu erstrecken.&quot;&amp;nbsp;   Lesen Sie hier:    Rechts-Gutachten zur e-Zigarette   
    Es ändert sich in NRW also GAR nichts:      Der Gebrauch einer e-Zigarette mit Liquid-Vernebeblung fällt per Definition unter kein einziges Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland   , da hier weder Tabak noch irgendeine andere Form von Verbrennung eine Rolle spielt und eben KEIN schädlicher Passiv-Rauch erzeugt wird. Würde man eine e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung nämlich verbieten wollen, müsste man im gleichen Zug auch alle Nebelmaschinen in Diskotheken, Theatern, Konzerten etc. illegalisieren, denn diese vernebeln den gleichen Stoff: Propylenglykol (übrigens ein in der EU sogar als Lebensmittelzusatz zugelassener Stoff).&amp;nbsp; Würde man wiederum eine e-Zigarette aufgrund ihrer Namensähnlichkeit zur &quot;Zigarette&quot; und vor allem wegen ihrer besonderen Eigenschaft des Dampf-Erzeugens explizit per Gesetz illegalisieren, wie Frau Ministerin Steffens dies gerne öffentlich bekannt gibt, müssten somit auch sämtliche Nebelmaschinen im Nichtraucherschutz-Bereich verboten werden! Denn hierin befinden übrigens vielerorts auch zugelassene Aroma-Stoffe. Dies würde einen nicht zu rechtfertigen Eingriff in das jeweilige Hausrecht und Selbstbestimmungsrecht der Bürger der Bundesrepublik Deutschlands bedeuten und ist rechtlich gänzlich nicht haltbar. Weiterhin würde ein Verbot der e-Zigarette aufgrund Ihrer Namensähnlichkeit und optischen Ähnlichkeit zur Tabak-Zigarette in Nichtraucherschutz-Bereichen wohl auch ein Verbot der Kaugummi-Zigarette bedeuten... Es handelt sich hierbei also wohl eher um einen &quot;Wunsch&quot; jener Ministerin und kein juristisch durchsetzbares Verbot.   
  Wir raten also jedem Bürger in NRW, welcher ab Mai 2013 in irgendeiner Form negative Sanktionen durch die Behörden in NRW erfährt, sich rechtlich zur Wehr setzen. Die Erfolgsaussichten sind sehr groß! Vor Gericht zählt das geschriebene Gesetz und nicht die persönliche Meinung und Auslegung einer Ministerin.  
   Anders lautende Meldungen in der Presse sind somit einfach wieder &quot;ein Fall für die Tonne&quot; und dienen wahrscheinlich einzig und alleine der Sicherung von Tabaksteuereinnahmen vor dem Hintergund einer  stetig wachsenden Masse an glücklichen e-Zigaretten Dampfern .   
  Gleichwohl gibt es momentan wieder Presseartikel mit der Überschrift &quot;Passiv-Dampfen bei e-Zigarette möglich&quot;. Natürlich ist Passiv-Dampfen &quot;möglich&quot;, möglich ist ja ja bekanntlich alles, sogar dass am 21.12.2012 möglicherweise die Welt untergeht, vorrausgesetzt man glaubt an den richtigen Kalender ;-) !    Fakt ist:  Bei jeder e-Zigarette – denn diese ist eine Mini-Nebelmaschine – kann man passiv dampfen, vorrausgesetzt man atmet den Dampf auch direkt ein. Denn die e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung ist eine Mini-Nebelmaschine, bei der eine Nebelmaschinen-ähnliche jedoch n  ikotinhaltige Flüssigkeit eingeatmet wird, das Nikotin vom Benutzer nahezu vollständig AUFGENOMMEN wird und nicht gesundheits-gefährdend verteilt wird. Wie bei jeder Nebelmaschine erzeugt die e-Zigarette dann einen Propylenglykol-Dampf. Eine Nebelmaschine, wie sie wohl jeder kennt, ist jedoch widerum nicht gesundheitsgefährlich, oder warum stehen diese wohl nahezu in jeder Diskothek, werden auf Konzerten, im Fernsehen und in Theatern eingesetzt, wo hunderttausende Menschen in Deutschland in einem Nichtraucherschutz-Bereich Spaß haben und sich sogar Kinder und Kleinkinder aufhalten? Wie kann das sein? Weil eine Nebelmaschine eben nicht passiv schädlich ist! Sie gefährdet lediglich keine Tabaksteuer-Einnahmen im Milliarden-Bereich wie die e-Zigarette. Natürlich gibt es sehr vereinzelt auch Menschen, welche auch auf Nebelmaschinen allergisch reagieren, genauso wie es manche Menschen gibt, welche auf Karotten allergisch reagieren. Hmm....Warum sind eigentlich Karotten nicht verboten?  
  Speziell bei der e-Zigarette (wie auch bei jeder anderen Nebelmaschine) gibt es hierzu bereits viele Untersuchungen und Gutachten, welche  die sagenumwobene und mögliche Passiv-Schädlichkeit eben NICHT nachgewiesen haben ! In England empfehlen Ärzte Rauchern eine e-Zigarette sogar, weil sie tausendfach weniger Schadstoffe enthält im Vergleich zu einer normalen Tabak-Zigarette!!!  
  Es liegt hier wohl also wieder einmal ein Fall von guter Lobby-Arbeit von Tabak-Konzernen und Bevormundung, Ignoranz und Unwissenheit bei manchen Politikern vor. Die Nachrichten-Portale springen natürlich auf den Zug auf, betreiben ihren &quot;Copy-Paste&quot; Journalismus mit Bravour und verdienen damit auch noch Geld. Wenn Sauerkraut z.B. die Tabaksteuer-Einnahmen gefährden würde und man dieses schlecht reden möchte, schreibt man doch das nächste Mal am Besten ganz einfach: &amp;nbsp;&quot;Der Verzehr von Sauerkraut ist vor einem Besuch gesellschaftlicher Einrichtungen verboten, da es hierbei MÖGLICHERWEISE zu gesundheitsschädlichen Ausdünstungen kommen KÖNNTE&quot;...    
   Für Hetz-Kampagnen gegen e-Zigaretten haben wir mittlerweile nur noch ein Lächeln übrig. Dieses Lächeln geben wir gerne weiter :-)        
    Derartige Pressetexte attestieren in der Tat lediglich ein sehr schwach ausgeprägtes Rechtsverständnis und bezeugen gleichwohl eine mangelnde Redaktionsrecherche diverser Zeitungen und Online Nachrichten-Portale. Eine Zusammenarbeit mit Politikern und Lobbyisten ist wohl auch gänzlich nie auszuschliessen...     
  In diesem Sinne, viel Spaß weiterhin beim Dampfen, auch in NRW! :-)  
 &amp;nbsp; 
  Ihr iSmokeSmart.de Team  
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            <title type="text">Studie: e-Zigarette geht nicht aufs Herz</title>
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                                            München, 27.08.2012. Das erfreut das Herz so mancher Raucher: Die elektronische Zigarette schadet Herz und Gefäßen weniger als eine herkömmliche Kippe. Das haben griechische Wissenschaftler auf dem ESC vorgestellt. Sie meinen sogar: Die E-Kippe kann Rauchern beim Aufhören helf...
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                  M&amp;uuml;nchen, 27.08.2012.&amp;nbsp; Das erfreut das Herz so mancher Raucher: Die elektronische Zigarette schadet Herz und Gef&amp;auml;&amp;szlig;en weniger als eine herk&amp;ouml;mmliche Kippe. Das haben griechische Wissenschaftler auf dem ESC vorgestellt. Sie meinen sogar: Die E-Kippe kann Rauchern beim Aufh&amp;ouml;ren helfen.   
  Die elektronische Zigarette schadet Herz und Gef&amp;auml;&amp;szlig;en weniger als eine herk&amp;ouml;mmliche Kippe. Das hat eine Studie griechischer Wissenschaftler ergeben, wie auf dem Jahreskongress der European Society of Cardiology (ESC) berichtet wurde.  
  Wie &amp;uuml;ber E-Zigaretten aufgenommenes Nikotin klinisch wirkt, haben die Forscher um Dr. Konstantinos Farsalinos vom Onassis Cardiac Surgery Center in Kallithea untersucht.  
  An ihrer Studie nahmen teil: 20 konventionelle Raucher und 22 ehemalige Zigarettenraucher, die jetzt Nikotin &amp;uuml;ber E-Zigaretten konsumierten. Das E-Zigaretten-Liquid enthielt Nikotin in einer m&amp;auml;&amp;szlig;igen Dosierung von 11 mg/ml. Echokardiografisch wurden mit dem Gewebe-Doppler akute Effekte auf die Herzfunktion untersucht.  
  Dabei h&amp;auml;tten sich bei den Rauchern subklinische St&amp;ouml;rungen der diastolischen Herzfunktion gefunden, nicht jedoch bei E-Zigaretten-Konsumenten. Bei den Zigarettenrauchern stieg zudem der Blutdruck um 8 Prozent systolisch und 6 Prozent diastolisch sowie die Pulsfrequenz um 10 Prozent. Nach Konsum von Nikotin aus E-Zigaretten sei nur der diastolische Druck um 4 Prozent angestiegen.  
   Nur Fl&amp;uuml;ssigkeit verdampft   
  Bei der sog. E-Zigarette, oft auch als &quot;elektronische&quot; Zigarette bezeichnet, handelt es sich um Ger&amp;auml;t in Zigarettenform zur Verdampfung von Fl&amp;uuml;ssigkeit. Es besteht aus einer Batterie, einem Verdampfer und einer Kartusche, die die zu verdampfende Fl&amp;uuml;ssigkeit enth&amp;auml;lt. Diese besteht in der Regel aus Glykol, Geschmacksstoffen und Nikotin. Erfunden wurde die E-Zigarette 2003 in China. Heute wird sie weltweit von Millionen Menschen als Alternative zum Zigaretten-Rauchen genutzt.  
  Farsalinos gab zu bedenken, dass bei E-Zigaretten nur Fl&amp;uuml;ssigkeit verdampft, aber nichts verbrennt. Es sei von einer im Vergleich geringeren Schadwirkung auszugehen. So habe man in E-Zigaretten im Vergleich zu richtigen Zigaretten zum Beispiel bisher keine oder um den Faktor 500 bis 1500 niedrigere Werte f&amp;uuml;r Nitrosamine gefunden.  
  Die E-Zigarette bedient laut Farsalinos zwei Elemente der Raucherabh&amp;auml;ngigkeit: zum einen das Verlangen nach Nikotin, zum anderen das psychologische Element des Inhalierens und Ausatmens. Der Patient h&amp;auml;lt weiterhin etwas in der Hand und f&amp;uuml;hrt es zum Mund - ein psychologischer Vorteil gegen&amp;uuml;ber einer Raucherentw&amp;ouml;hnung mit Nikotinpflastern.  
    (Artikel geschrieben von Dr. Dirk Einecke)     
   Quelle:    www.aerztezeitung.de ,&amp;nbsp; &amp;Auml;rzte Zeitung Online, 27.08.2012  
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            <title type="text">NEU!!! iSmokeSmart Premium-Shop direkt am Goetheplatz in München - e-Zigarett...</title>
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                                            München, 02.06.2012 – Neueröffnung direkt am Goetheplatz München! Es ist soweit: heute eröffnet der erste iSmokeSmart Premium-Shop für e-Zigaretten und Vinirette Liquid in München. Im ersten iSmokeSmart Premium-Shop für e-Zigaretten und Vinirette Liquid in München finden Sie a...
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                  M&amp;uuml;nchen, 02.06.2012 &amp;ndash;  Neuer&amp;ouml;ffnung  direkt am  Goetheplatz M&amp;uuml;nchen ! Es ist soweit: Heute er&amp;ouml;ffnet der erste iSmokeSmart Premium-Shop f&amp;uuml;r e-Zigaretten und Liquid in M&amp;uuml;nchen.  
  Im ersten iSmokeSmart Premium-Shop f&amp;uuml;r  e-Zigaretten  und  Liquid  in  M&amp;uuml;nchen  finden Sie ausschlie&amp;szlig;lich qualitativ hochwertige e-Zigaretten und Premium Liquids aus Deutschland. Sie k&amp;ouml;nnen hier in M&amp;uuml;nchen alle Liquids aus unserem iSmokeSmart.de Online-Shop direkt im Laden unverbindlich testen und auch gleich mitnehmen. Sie finden bei uns u.a. die wohl besten und beliebtesten e-Zigaretten weltweit.  
  In unserem neuen e-Zigaretten Laden in M&amp;uuml;nchen bekommen Sie selbstverst&amp;auml;ndlich eine ausf&amp;uuml;hrliche Beratung zu Ihrer e-Zigarette und zu unserem angebotenen Premium Liquid, welches von renommierten Herstellern in Deutschland hergestellt werden. Unter anderem f&amp;uuml;hren wir das beliebte Happy Liquid und Vinirette Liquid.  
  Unser  e-Zigaretten Premium Shop  befindet sich mitten in  M&amp;uuml;nchen  direkt an der U-Bahn Haltestelle&amp;nbsp; Goetheplatz (direkt neben VOLVO). &amp;nbsp;Unser Gesch&amp;auml;ft ist bequem zu erreichen per U3/U6 oder Bus 58. Wir freuen uns auf Sie!  
  Unter dieser Adresse sind wir zu finden:  
     
  &amp;nbsp;  
    iSmokeSmart    Lindwurmstra&amp;szlig;e 26   (direkt neben VOLVO am Goetheplatz)   D-80337 M&amp;uuml;nchen    
     &amp;Ouml;ffnungszeiten:    
   Mo-Fr: 10:00 - 19:00 Uhr   Sa: 10:00 - 18:00 Uhr   
   Telefon: 089-99932529 Email: kontakt(at)ismokesmart.de&amp;nbsp;   
   Finden Sie diese Adresse in M&amp;uuml;nchen ganz einfach per Google Maps:   &amp;nbsp; iSmokeSmart in M&amp;uuml;nchen   
 &amp;nbsp; 
  LG, Ihr iSmokeSmart Team  
                ]]>
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            <title type="text">SIEG für die e-Zigarette!!! Oberverwaltungsgericht verbietet Falschaussagen z...</title>
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                                            München, 01.05.2012 – Es ist der Sieg FÜR die e-Zigarette! Das Oberverwaltungsgericht Münster verbietet NRW-Gesundheitsminiterin Barbara Steffens durch höchstrichterliche Entscheidung Falschaussagen zur e-Zigarette weiter zu publizieren und zu verbreiten. Wir wissen es schon l...
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                  M&amp;uuml;nchen, 01.05.2012 &amp;ndash; Es ist der Sieg F&amp;Uuml;R die e-Zigarette! Das Oberverwaltungsgericht M&amp;uuml;nster verbietet NRW-Gesundheitsminiterin Barbara Steffens durch h&amp;ouml;chstrichterliche Entscheidung Falschaussagen zur e-Zigarette weiter zu publizieren und zu verbreiten. Wir wissen es schon lange, dass die e-Zigarette tausendfach weniger Schadstoffe beinhaltet als die Tabak-Zigarette und es vollkommen legal ist die e-Zigarette und Liquid in Deutschland zu verkaufen, zu kaufen und zu benutzen - jedoch haben einige Politker in letzter Zeit versucht die e-Zigarette zu verbieten bzw. &amp;uuml;ber Umwege versucht die e-Zigarette als Arzneimittel zu deklarieren um sie somit nicht nur vom Markt zu verbannen, sondern wohl auch um die Tabaksteuer zu retten, wie auch das NRW-Gesundheitsministerium um Frau Ministerin Barbara Steffens. Es war allen klar geworden: Die Politik m&amp;ouml;chte Raucher gerne von der e-Zigarette fern halten!    Wir freuen uns Ihnen heute mitteilen zu d&amp;uuml;rfen, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) M&amp;uuml;nster am 23.04.2012 dem NRW-Gesundheitsministerium verboten hat (Aktenzeichen: 13 B 127/12), alle Unwahrheiten &amp;uuml;ber die e-Zigarette weiter zu verbreiten. Das NRW-Gesundheitsministerium hat wiederholt versucht die e-Zigarette und Liquids in ein schlechtes Licht zu r&amp;uuml;cken und die Presse hat diese Meldungen &amp;uuml;ber die e-Zigarette in den letzten Monaten in fast allen Medien verbreitet. Es herrschte sofort Unsicherheit bei den Verbrauchern. Der Beschluss des OVG M&amp;uuml;nster stellt klar: die e-Zigarette und das Liquid ist weder ein Medizinprodukt, noch ein Arzneimittel!  
  Denn, wie wir alle wissen: Die e-Zigarette bleibt das Genussmittel der Superlative &amp;ndash; geschmacklich ist die e-Zigarette um ein vielfaches besser, g&amp;uuml;nstiger und beinhaltet vor allem tausendfach weniger Schadstoffe als die normale Zigarette!  
   Wir raten daher wirklich allen Rauchern:&amp;nbsp;   
    &amp;bdquo;Weg von dieser giftigen Tabak-Zigarette &amp;ndash; hin zur e-Zigarette!&amp;ldquo;    
  Das NRW-Gesundheitsministerium hatte in einer eigenen &amp;bdquo;Pressemeldung&amp;ldquo; im Dezember 2011 vor der nikotinhaltigen E-Zigarette gewarnt, da diese als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen sei und der Handel mit einer nicht als Arzneimittel zugelassenen e-Zigarette bzw. dem Liquid strafbar sei. Am selben Tag informierte das Ministerium die Bezirksregierungen &amp;uuml;ber die nach seiner Meinung bestehende Rechtslage. Nikotin in der e-Zigarette sei eine pharmakologisch wirkende Substanz und nikotinhaltige Liquids unterl&amp;auml;gen als Funktionsarzneimittel dem Arzneimittelrecht. Die e-Zigarette als Applikator unterliege dem Medizinproduktegesetz. Der Erlass wurde auch allen Apotheken im Bereich der Apothekerkammer Nordrhein zur Kenntnis gegeben und zwar mit dem Zusatz &amp;bdquo;Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter/innen&amp;ldquo;.  
  Das OVG M&amp;uuml;nster stellt klar: Die in der &amp;bdquo;Pressemeldung&amp;ldquo; und in dem Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums enthaltenen &amp;Auml;u&amp;szlig;erungen bzgl. der e-Zigarette sind eindeutig rechtswidrig.  
  Hier der genaue Kommentar des Urteils:  
    &amp;bdquo;Die e-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid [f&amp;uuml;r die e-Zigarette] erf&amp;uuml;lle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe [beim Gebrauch der e-Zigarette] nicht die Entw&amp;ouml;hnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabh&amp;auml;ngigkeit im Vordergrund. Die e-Zigarette nebst Zubeh&amp;ouml;r habe auch keine f&amp;uuml;r ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.&amp;ldquo;    
   Hier geht es zur Pressemeldung des OVG M&amp;uuml;nster:&amp;nbsp;   Oberverwaltungsgericht entscheidet: e-Zigaretten sind kein Arzneitmittel    
 &amp;nbsp; 
  Und das Sch&amp;ouml;nste an diesem Beschluss: Dieser Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.  
  In diesem Sinne: Wir w&amp;uuml;nschen Euch allen viel Spa&amp;szlig; beim Dampfen Eurer e-Zigarette!  
    LG, Euer iSmokeSmart.de Team   
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            <title type="text">e-Zigaretten und Liquids sind KEIN Arzneimittel!</title>
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                                            München, 02.03.2012 - Wieder müssen wir mit Bedauern feststellen, dass die deutsche Presseberichterstattung versucht, das überaus positive Bild und die Vorzüge der elektronischen Zigarette bzw. e-Zigarette gegenüber der normalen Tabak-Zigarette mit allen Mitteln schlecht zu ma...
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                  M&amp;uuml;nchen, 02.03.2012 - Wieder m&amp;uuml;ssen wir mit Bedauern feststellen, dass die deutsche Presseberichterstattung versucht, das &amp;uuml;beraus positive Bild und die Vorz&amp;uuml;ge der elektronischen Zigarette bzw. e-Zigarette gegen&amp;uuml;ber der normalen Tabak-Zigarette mit allen Mitteln schlecht zu machen. Am 01.03.2012 erschienen diverse Berichte, nachdem die Bundesregierung die e-Zigarette angeblich als Arzneimittel eingestuft h&amp;auml;tte.  Diese Aussage ist allen Belangen schlichtweg falsch!   
  Bisher haben sich ca.  1-2 Millionen m&amp;uuml;ndige deutsche Staatsb&amp;uuml;rger f&amp;uuml;r die e-Zigarette entschieden , welche  tausendfach weniger Schadstoffe als eine herk&amp;ouml;mmliche Zigarette enth&amp;auml;lt  und zus&amp;auml;tzlich auch noch weitaus g&amp;uuml;nstiger ist, da sie nicht unter das Tabaksteuergesetz f&amp;auml;llt. Letzteres scheint einigen Politikern und Lobbyisten mittlerweile wohl ein sehr gro&amp;szlig;er Dorn im Auge zu sein. Aus diesem Grund wird die Hoffnung aller Raucher, die e-Zigarette, welche &amp;uuml;brigens seit ca. 5 Jahren in Deutschland frei verk&amp;auml;uflich ist, seit ca. 2-3 Monaten in &amp;uuml;belster Weise in der Presse torpediert. Den vorl&amp;auml;ufigen Gipfel der Berichterstattung erreichten wir gestern, als die Presse eine &quot;Auffassung der Bundesregierung&quot; abdruckte, in welcher die e-Zigarette angeblich ein Arzneitmittel sei. Wollen wir jedoch erst einmal die Fakten hierzu festhalten.   
  Denn selbst mit einer so genannten &amp;bdquo;Auffassung der Bundesregierung&amp;ldquo; ist weiterhin die Rechtslage nicht eindeutig gekl&amp;auml;rt, denn es gibt kein Gesetz bzgl. e-Zigaretten und Liquids!  Eine &quot;Auffassung&quot; ist nichts anderes wie eine &quot;Meinung&quot;,  und  eine Meinung ist bekanntlich in einem Rechtsstaat wie Deutschland kein Gesetz!  Es scheint wohl, dass die Bundesregierung dieser politischen Diskussion ganz einfach aus dem Weg geht und dies selbst nicht per Gesetz entscheiden will. Sie w&amp;auml;lzt die Verantwortlichkeit lediglich auf die L&amp;auml;nder und Kommunen ab, welche dann auch noch ohne gesetzliche Grundlage handeln sollen. Jedoch ist das Arzneimittelgesetz ein Bundesgesetz, und solange dies nicht bundeseinheitlich gesetzlich verankert ist, k&amp;ouml;nnen die L&amp;auml;nder hierbei nicht rechtskonform gegen die e-Zigarette und Liquids vorgehen.  
  Rechtlich hat sich also bis zum heutigen Stand nichts ge&amp;auml;ndert, denn selbst wenn es eine Meinung der Bundesregierung ist, ist diese Meinung kein Gesetz und auch kein Urteil. Die&amp;nbsp; E-Zigarette und Liquids sind weiterhin kein Arzneitmittel und bleiben frei verk&amp;auml;uflich!  Warum auch nicht? Wenn man ein Produkt wegen dem Inhaltsstoff Nikotin als Arzneimittel deklarieren muss, wieso gibt es weiterhin Zigaretten an jeder Ecke und nicht in der Apotheke? &amp;ndash; Vielleicht weil auf Zigaretten ca. 80% Tabaksteuer veranlagt ist?!  
  Unserer Meinung nach versucht hier lediglich die Tabak-Industrie durch ihre Lobbyisten diverse Politker und die Presse momentan zu manipulieren, um die e-Zigarette in ein schlechtes Licht zu r&amp;uuml;cken.  Diese Art von Kampagne nennt man FUD &amp;ndash; Fear, Uncertainty &amp;amp; Doubt , was nichts anderes bedeutet, dass Interessenverb&amp;auml;nde versuchen, ein erfolgreiches Produkt durch die Presse gezielt zu attackieren, um es in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen. Es stecken hier meist ausschlie&amp;szlig;lich wirtschaftliche oder steuerliche Interessen dahinter. Die Erkl&amp;auml;rung zu FUD finden Sie hier:   Wikipedia Artikel    
  Laut Aussage des Verbandes der e-Zigarettenh&amp;auml;ndler verstrickt sich die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linkspartei sogar in Widerspr&amp;uuml;che. Die Bundesregierung sagt z.B. einerseits aus, dass es sich bei einer Beschlagnahme immer um eine Einzelfallentscheidung handeln w&amp;uuml;rde, also dass nicht jedes Liquid verboten w&amp;auml;re usw... Andererseits sagt die Bundesregierung jedoch aus:  &amp;bdquo;Derzeit bestehen f&amp;uuml;r die Gesamtheit der elektrischen Zigaretten keine speziellen Rechtsvorschriften.&amp;ldquo;  Und genau so ist es! Der Verkauf und der Gebrauch von e-Zigaretten ist in Deutschland nicht verboten!  
  Die in der Presse berichtete &amp;bdquo;Auffassung der Bundesregierung&amp;ldquo; liegt auch uns vor und wir k&amp;ouml;nnen die Widerspr&amp;uuml;che darin belegen. Wir haben das Dokument pr&amp;uuml;fen lassen und m&amp;ouml;chten Ihnen zwei Schl&amp;uuml;ssel-Aussagen nicht vorenthalten. Die Bundesregierung sagt in dieser Erkl&amp;auml;rung klar aus: &amp;nbsp;&quot;Die Einstufung eines Produktes als Arzneitmittel stellt eine Einzelfallentscheidung dar. Sofern ein Produkt...zur Raucherentw&amp;ouml;hnung beworben wird, unterliegt es grunds&amp;auml;tzlich dem Arzneitmittelrecht.&quot; &amp;nbsp;Genau dies ist bei der elektronischen Zigarette bzw. e-Zigarette eben nicht der Fall, denn&amp;nbsp; diese wird lediglich als Genussmittel beworben &amp;nbsp;welche tausendfach weniger Schadstoffe enth&amp;auml;lt als die normale Tabak-Zigarette und&amp;nbsp; eben nicht als Raucherentw&amp;ouml;hnungsmittel, und ist somit auch kein Arzneimittel! &amp;nbsp;Nicht mehr und nicht weniger. Abschlie&amp;szlig;end erkl&amp;auml;rt die Bundesregierung sogar:  &quot;Der Diskussionsprozess auf europ&amp;auml;ischer Ebene ist noch nicht abgeschlossen. &quot; Dies ist unserer Meinung nach eigentlich der wichtigste Satz, denn die Bundesrepublik Deutschland muss sich an die europ&amp;auml;ischen Gesetze bzgl. Arzneimittel halten! Und die EU hat schon entschieden...zugunsten der e-Zigarette! (siehe weiter unten)   
  Weiterhin versucht die Presse ihren Lesern zu verkaufen, dass die e-Zigarette z.B. in der Schweiz oder in China illegal w&amp;auml;ren. Auch dies ist schlichtweg falsch!  E-Zigaretten sind weder in der Schweiz illegal noch in China!  Lediglich in Hong Kong sind e-Zigaretten verboten; jedoch liegt Hong Kong nur in China und kann, aufgrund seines Sonderstatus in China, eigenm&amp;auml;chtig Gesetze erlassen. Wei&amp;szlig; die Presse nicht, dass Hong Kong nicht Mainland- China ist, oder wird auch hier wieder versucht Negativmeldungen zu konstruieren?  
   E-Zigaretten Akkus sind NICHT gef&amp;auml;hrlich!   
  Den vorl&amp;auml;ufigen Gipfel der schlechten Berichterstattung &amp;uuml;ber die e-Zigarette mussten wir vor wenigen Wochen ertragen. In diesen Berichten publizierte die Presse seit Wochen &amp;uuml;ber einen einzigen Fall, bei dem ein Amerikaner einen Unfall mit seiner e-Zigarette hatte. Der Akku seiner e-Zigarette sei angeblich explodiert. Nach Ansicht von Experten und internen Informationen handelte es sich hierbei jedoch nicht um eine normale e-Zigarette, wie man sie im Handel kaufen kann, sondern um einen sogenannten &amp;bdquo;Mod&amp;ldquo;. Dies ist eine selbst zusammengebaute bzw. modifizierte e-Zigarette, um z.B. die Leistung ma&amp;szlig;geblich zu erh&amp;ouml;hen &amp;ndash; also ein e-Zigaretten Eigenbau! E-Zigaretten H&amp;auml;ndler hierzulande verkaufen ausschlie&amp;szlig;lich e-Zigaretten, welche das CE-Zertifikat f&amp;uuml;hren und die g&amp;uuml;ltigen europ&amp;auml;ischen Sicherheitsstandards erf&amp;uuml;llen. Somit l&amp;auml;sst sich also im Allgemeinen sagen, dass Akkus von in Deutschland gekauften e-Zigaretten genauso &amp;bdquo;gef&amp;auml;hrlich&amp;ldquo; sind, wie Akkus von Handys, Laptops, MP3 Playern, Fernbedienungen etc., denn es handelt sich hierbei um ganz normale Lithium-Ionen-Akkus.  
  Warum schreibt also die Presse in Hunderten von Berichten, dass die e-Zigarette jetzt auch noch explodieren k&amp;ouml;nnen? Was ist das f&amp;uuml;r eine objektive Berichterstattung? Oder soll dem Leser suggeriert werden, dass e-Zigaretten wirklich gef&amp;auml;hrlich sind, weil sie auch noch explodieren? Denn eigentlich ist es genau anders herum. Lesen Sie hierzu mehr in unserm Artikel:   Was ist eine e-Zigarette    
   e-Zigaretten enthalten tausendfach weniger Schadstoffe als Tabak-Zigaretten   
  Sogar Frau Ministerin Barbara Steffens bekr&amp;auml;ftigt in einem Interview am 22.01.2012 im Deutschlandradio Kultur, Radiofeuilleton Wissenschaft und Technik um 11:05 Uhr, dass e-Zigaretten im Vergleich zu normalen Tabakzigaretten ein harmloses Produkt darstellen. Zitat: &amp;bdquo;Gegen die normale Zigarette, die eine solche Giftlast darstellt,  stellt eine e-Zigarette ein vergleichsweise harmloses Produkt dar...Es wird [Anm.: bei der e-Zigarette] kein Tabak verbrannt. Es ist in dem Dampf von e-Zigaretten  weder  Teer, Kohlenmonoxid oder auch zahlreiche andere Kanzerogene enthalten, die aus dem Rauch einer herk&amp;ouml;mmlichen Zigarette dieses hochgef&amp;auml;hrliche Giftgemisch machen.&quot;&amp;ldquo;  
  Die Liquids in e-Zigaretten enthalten, verglichen mit einer normalen Tabakzigarette, ca. 4000 mal weniger Schadstoffe und bieten dem Raucher den gleichen Genuss wie bei einer normalen Zigarette! All diese Vorteile sind auf unserer Homepage nachzulesen.  
    Propylenglykol: KEIN Frostschutzmittel, sondern ein in der EU zugelassener Lebensmittelzusatzstoff!    
  Nicht nur sogenannte &quot;Gesundheitsexperten&quot; der Bundesregierung sondern auch die diverser Institute und &amp;Auml;mter, allen voran das Deutsche Krebsvorschungsinstitut mit Frau Dr. Martina P&amp;ouml;tschke-Langer und Frau Ministerin Barbara Steffens (NRW-Gesundheitsministerin), sowie auch die Presse verbreiten seit Monaten  eine weitere Unwahrheit !  Propylenglykol , der Grundbestandteil des Liquids wird immer in Verbindung mit Frostschutzmittel erw&amp;auml;hnt. S&amp;auml;mtliche Zeitungen schreiben n&amp;auml;mlich seit Wochen, dass Propylenglykol auch als Frotschutzmittel Anwendung findet und versuchen somit dem Leser so zu suggerieren, er w&amp;uuml;rde selbigen Schadstoff bei der elektronischen Zigarette inhalieren. Die ist jedoch schon im Ansatz grundlegend FALSCH!  
   Propylenglykol (bzw. 1,2 Propandiol) ist n&amp;auml;mlich gar kein Frostschutzmittel!  Propylenglykol, als Hauptbestandteil des Liquids, ist in der EU unter der Bezeichnung E1520 als  Lebensmittelzusatzstoff  zugelassen und darf somit ohne jegliche Einschr&amp;auml;nkung auch f&amp;uuml;r Liquids verwendet werden. Es werden hier &amp;Auml;pfel mit Birnen verglichen, denn der Stoff, welcher als Frostschutzmittel &amp;uuml;blicherweise Anwendung findet, ist das sog.  Ethylenglykol , welcher jedoch in keinem einzigen Liquid zu finden ist und auch nicht zu finden sein wird.   
   Es wird hier also ein weiteres Mal versucht die e-Zigarette in ein schlechtes Licht zu r&amp;uuml;cken und mit Unwahrheiten argumentiert. Wenn unwissende Leser dies dann auch noch glauben, f&amp;auml;llt dies unserer Meinung unter die Kategorie &quot;erfolgreiche Lobby-Arbeit&quot;.          
   Apothekerverband lehnt die Einstufung als Arzneimittel ab   
  Weiterhin kann ein Produkt wie die e-Zigarette nur als Arzneimittel eingestuft werden, nachdem eine Heilmittelwirkung nachgewiesen worden ist. Dies hat der Europ&amp;auml;ische Gerichtshof, sowie auch das Bundesverwaltungsgericht eindeutig beschlossen. Weiterhin ist zur Einstufung eines Produkts dessen bestimmungsgem&amp;auml;&amp;szlig;er Gebrauch zu ber&amp;uuml;cksichtigen. Dieser ist im Fall der e-Zigarette eindeutig der Gebrauch als Genussmittel. Entgegen z.B. Nikotinkaugummis oder Nikotinpflaster, wird die e-Zigarette ausdr&amp;uuml;cklich nicht als Entw&amp;ouml;hnungsmittel beworben und somit auch nicht dazu eingestuft werden.  
  Selbst der Apothekerverband lehnt eine Einstufung der e-Zigarette als Arzneimittel ab! Werner Heuking, Pressesprecher des Apotheker-Verbands NRW &amp;auml;u&amp;szlig;ert sich wir folgt: &amp;ldquo;Ich lehne das ab. Auch die Amtsapotheker sind der Meinung, dass E-Zigaretten nicht in die Apotheke geh&amp;ouml;ren&quot;. Er bekr&amp;auml;ftigt dies sogar mit der Aussage: &quot;Ein Arzneimittel ist die elektronische Zigarette jedenfalls nicht. Sie hilft nicht bei der Entw&amp;ouml;hnung, sondern ist ein Fortf&amp;uuml;hren des Rauchens mit anderen Mitteln.&quot; Zum Artikel in der Rheinischen Post geht es hier:   e-Zigaretten geh&amp;ouml;ren nicht in die Apotheke    
  Nikotin als solches ist zwar pharmakologisch wirksam, jedoch l&amp;auml;sst sich ein Produkt aufgrund dieser Wirkung nicht ohne weiteres als Arzneimittel einstufen! Wenn Nikotin denn unbedingt in die Apotheke muss, warum steht weiterhin an jeder Ecke ein Zigarettenautomat? K&amp;ouml;nnte es evtl. vielleicht doch nur um die Steuern gehen?  
  Auch der Generalanwalt des Europ&amp;auml;ischen Gerichtshofs hat in den Verfahren C-316/0, C-316/0, C-299/03, C-316/03, C-317/03 und C-318/03 eindeutig festgestellt:  
   &amp;bdquo; Es muss ausreichende Sicherheit daf&amp;uuml;r bestehen, dass Produkte, die angeblich eine Wirkung als Arzneimittel haben, diese Wirkung auch tats&amp;auml;chlich aufweisen. ...Stuft ein Mitgliedsstaat etwas als Arzneimittel ein, muss es seine Entscheidung auf objektive wissenschaftliche Daten st&amp;uuml;tzen, die sie rechtfertigen k&amp;ouml;nnen. ...Gleichzeitig sollte zumindest eine nachweisbare therapeutische Wirkung vorhanden sein.&amp;ldquo;   
  Diese Auffassung teilt auch das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) 3 C 5.09 am 26. Mai 2009. Auch hier konkretisiert das BVerwG ein weiteres Mal die Vorraussetzungen eines Produkts zur Arzneimittel-Einstufung:  
   &quot;Die Einordnung als Funktionsarzneimittel im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/ 83/ EG erfordert ungeachtet der Zweifelsregelung des Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie den wissenschaftlichen Nachweis, dass die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung des Produkts wiederhergestellt, korrigiert oder beeinflusst werden. Dieser Nachweis kann nicht durch die weiteren, in der bisherigen Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Bestimmung eines Funktionsarzneimittels ersetzt werden.&quot;   
  Die Bundesrepublik Deutschland hat sich an die vom BVerwG und EuGH beschlossenen Verfahren zu halten! Wir m&amp;ouml;chten hierbei anmerken, dass Deutschland bzgl. einer unzul&amp;auml;ssigen Einstufung von Produkten zu Arzneimitteln schon h&amp;auml;ufig vom EuGH wegen Vertragsverletzung nach Artikel 29 und 30 EG verurteilt worden ist: z.B. EuGH Verfahren C-319/ 05 vom 15. November 2007  
  Selbst Prof. Dr. Voit,  Sprecher der Forschungsstelle f&amp;uuml;r Pharmarecht an der Philipps-Universit&amp;auml;t Marburg kommt zu diesem Ergebnis: E-Zigaretten lassen sich nicht als Funktionsarzneimittel einstufen.  Nachzulesen hier:&amp;nbsp;  Experten halten Verbot der e-Zigarette f&amp;uuml;r nichtig    
   E-Zigaretten fallen nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz   
  Im Nichtraucherschutzgesetz ist klar definiert, was in Nichtraucherbereichen verboten ist. Es bezieht sich n&amp;auml;mlich ausdr&amp;uuml;cklich auf das Rauchen selbst. Rauchen wird klar als &amp;bdquo;Verbrennung von Tabakstoffen&amp;ldquo; definiert. Da e-Zigaretten weder Tabak beinhalten noch diese verbrennen, ist die e-Zigarette also vom Nichtraucherschutzgesetz ausgeschlossen und darf &amp;uuml;berall gedampft werden (Hausrecht).  
  Wir zitieren Prof. Dr. Dr. J. Ruhlmann, Mitglied des Lungenkrebszentrums Bonn und hochdekorierten Nuklear-Mediziner:  &quot;Da sie [Anm.: die e-Zigaretten] keinen Tabak verbrennen und die gef&amp;auml;hrlichen Schadstoffe nicht beinhalten, stellen sie f&amp;uuml;r Dritte keine Gefahrenquelle dar. ... Das Verbot der elektronischen Zigarette kommt einer Placebo-Ma&amp;szlig;nahme gleich. ... Die rationale Bewertung und nicht staatliche Willk&amp;uuml;r sollten Grundlage f&amp;uuml;r den Erlass nachvollziehbarer Regelungen sein und m&amp;uuml;ssen eigenverantwortliche Entscheidungen der B&amp;uuml;rger erm&amp;ouml;glichen aber nicht ersetzen.&quot;   
  Weiterhin wurden e-Liquids bereits mehrfach im Labor auf Ihren Passivdampf getestet. Es lie&amp;szlig; sich bisher nie eine Sch&amp;auml;digung durch Passivdampf feststellen und die Nikotinkonzentration im ausgeatmeten Dampf lag jedes Mal unter der Nachweisgrenze. Die letzte Labor-Untersuchung hierzu finden Sie hier:   Passivdampf von e-Zigaretten enth&amp;auml;lt keine nachweisbaren gef&amp;auml;hrlichen Stoffe    
  Abschlie&amp;szlig;end l&amp;auml;sst sich also sagen, dass es in Deutschland nicht ein einziges Gesetz gibt, welches den Verkauf und die Benutzung von e-Zigaretten einschr&amp;auml;nkt. Dies w&amp;auml;re auch sehr schade, wenn es denn kommen w&amp;uuml;rde! Denn  warum sollte man dem Zigaretten-Raucher ein Produkt vorenthalten, welches tausendfach weniger Schadstoffe enth&amp;auml;lt als eine normale Zigarette?   
   Ein Verbot w&amp;auml;re auch nach unserer Ansicht ethisch nicht vertretbar.   
   Wir bitten die Vertreter der deutschen Presse und alle Journalisten hiermit eindringlichst nicht nur &quot;Copy-Paste-Journalismus&quot; zu betreiben wie es in der Vergangenheit leider geschehen ist, sondern ihre Artikel erst einmal zu hinterfragen, die Aussagen darin rechtlich zu &amp;uuml;berpr&amp;uuml;fen und erst dann abzudrucken! Denn 99% aller Presseartikel bzgl. e-Zigaretten waren bisher eindeutig falsch!   
  In diesem Sinne.... frohes Dampfen!  
  Das Team von iSmokeSmart.de  
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                            <updated>2012-03-01T12:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Warum sollten Sie sich für unser Qualitäts-Liquid entscheiden</title>
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                                            München 24.01.2012 – Wir möchten Ihnen hiermit darstellen, warum es sich bei unserem angebotenen Vinirette Liquid (made in Germany) für Ihre e-Zigarette um ein echtes Qualitäts-Liquid handelt und warum Vinirette Liquid zu einem fairen Verkaufspreis angeboten wird. Viele Verbra...
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                  M&amp;uuml;nchen 24.01.2012 &amp;ndash; Wir m&amp;ouml;chten Ihnen hiermit darstellen, warum es sich bei unserem angebotenen Vinirette Liquid (made in Germany) um ein echtes Qualit&amp;auml;ts-Liquid handelt und warum Vinirette Liquid zu einem fairen Verkaufspreis angeboten wird.   
  Viele Verbraucheranfragen erreichten uns in letzter Zeit bzgl. der Qualit&amp;auml;t unseres Vinirette Liquids und dem damit zusammenh&amp;auml;ngenden Verkaufspreis. In dieser Erkl&amp;auml;rung beziehen wir uns auf Informationen, welche wir vom Hersteller unseres Liquids, der deutschen Firma Vinirette erhalten haben:  
  Unser Vinirette Liquid ist kein &quot;Standard-Liquid&quot; und auch kein &quot;Billig-Liquid&quot; oder &quot;gepanschtes Liquid&quot;, sondern ein rennomiertes deutsches Liquid, was vielen Dampfern in ganz Deutschland und Europa ein Begriff ist. Entgegen vielen auf dem Markt befindlichen Liquids (es gibt Ausnahmen!) wird unser angebotenes Vinirette Liquid in Deutschland im Labor hergestellt und von dort aus vertrieben. Vinirette ist ein rennomierter Liquid Hersteller mit Sitz in Hamburg, Deutschland. Alle Aromastoffe und Inhaltsstoffe, sowie die Herstellung sind nach deutschem Lebensmittelgesetz zertifiziert. Weiterhin ist unser angebotenes Vinirette Liquid in Fl&amp;auml;schchen abgef&amp;uuml;llt, welche KEINE Weichmacher enthalten! Gerade Weichmacher waren in der Vergangenheit viel im Gespr&amp;auml;ch (z.B. Babyartikel oder Erotikartikel), welche gerade auch hier mit dem Liquid gesundheitsgef&amp;auml;hrdende Stoffe bilden k&amp;ouml;nnen, wenn Sie l&amp;auml;nger mit dem Liquid in Ber&amp;uuml;hrung kommen (was bei einer Abf&amp;uuml;llung und Lagerung darin nicht zu vermeiden w&amp;auml;re).  
  Die Fl&amp;auml;schchen von Vinirette Liquid haben KEINE Weichmacher und sind f&amp;uuml;r den Medizinbedarf in Deutschland zugelassen und zertifiziert. Aus diesem Grund ergibt sich schon bei den Liquid-Fl&amp;auml;schchen ein wesentlich h&amp;ouml;herer Preis als bei vielen &quot;weichen&quot; Standard-Flaschen, welche mitunter f&amp;uuml;r diesen Gebrauch nicht zertifiziert sind und lediglich daf&amp;uuml;r verwendet werden.  
  Weiterhin unterliegt Vinirette Liquid st&amp;auml;ndiger analytischer Kontrolle im Labor um gleichbleibende Qualit&amp;auml;t zu sichern. Vinirette Liquid wird in Deutschland hergestellt, es arbeiten in der Herstellung Personen zu deutschem Gehalt, ein Labor und eine Vertriebsstruktur wird in Deutschland betrieben. Hieraus erkl&amp;auml;rt sich bereits, warum Vinirette Liquid nicht zu solchen Spottpreisen angeboten werden kann wie ein Liquid, welches &quot;gr&amp;ouml;&amp;szlig;tenteils&quot; im Ausland produziert wird...  
  Im Bezug auf unzugelassene oder nicht zertifizierte Inhaltsstoffe m&amp;ouml;chten wir keinem Liquid-H&amp;auml;ndler oder Liquid-Hersteller einen Mangel unterstellen, jedoch wei&amp;szlig; unser iSmokeSmart.de Team leider, dass es in der Branche der e-Zigaretten Liquids viele &quot;schwarze Schafe&quot; gibt, welche momentan jede M&amp;ouml;glichkeit ausnutzen, Liquid so g&amp;uuml;nstig wie m&amp;ouml;glich anzubieten um sich auf dem Markt zu behaupten. Denn es ist leider sehr gel&amp;auml;ufig Liquid zu importieren, abzuf&amp;uuml;llen oder zu strecken und es dann in Deutschland zu verkaufen. Bei Vinirette Liquid k&amp;ouml;nnen Sie sich sicher sein, dass dies nicht passiert!  
  Wir von iSmokeSmart.de tun und wollen das NICHT! Wir haben uns f&amp;uuml;r qualitativ hochwertiges Liquid aus Deutschland entschieden - Vinirette Liquid.  
  Aus o.g. Gr&amp;uuml;nden verkaufen wir auch kein Liquid aus dem Ausland bei dem wir die Herstellung und die Abf&amp;uuml;llung nicht kennen. Weiterhin und gerade mit dem momentanen &amp;ouml;ffentlichen Hintergrund, welcher das Dampfen zur Zeit in eine sehr unsch&amp;ouml;ne Ecke dr&amp;auml;ngt, es ja in Presse und diversen anderen Medien so hochkochen l&amp;auml;sst, dass man meinen k&amp;ouml;nnte der Dampf einer e-Zigarette w&amp;uuml;rde genauso viel Schadstoffe beinhalten wie der Rauch normaler Tabak-Zigaretten, forcieren wir von iSmokeSmart.de Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz! Denn der Dampf einer e-Zigarette enth&amp;auml;lt tausendfach weniger Schadstoffe wie der Rauch von Tabak-Zigaretten!  
  Aufgrund dieser Merkmale, welche meist nur sehr wenige Liquidhersteller und Liquidh&amp;auml;ndler erf&amp;uuml;llen k&amp;ouml;nnen, hat Vinirette Liquid auch einen &quot;h&amp;ouml;heren&quot; Preis. Die Qualit&amp;auml;t, das Dampfverhalten, der unserer Meinung (und der Meinung vieler zufriedener Kunden) &amp;uuml;beraus gute Geschmack und die sehr gro&amp;szlig;e Aromenvielfalt von Vinirette Liquid wird eben aufgrund o.g. Gr&amp;uuml;nde zu einerm unserer Meinung fairen Preis f&amp;uuml;r den Verbraucher angeboten.  
  Vielleicht sollte man auch nicht &quot;Vinirette Liquid&quot; preislich mit &quot;billigem Liquid&quot; vergleichen, sondern mit wirklich TEUREN Tabak-Zigaretten, welche keine einzige dieser Kriterien erf&amp;uuml;llen und welche zudem noch hoch gesundheitssch&amp;auml;dlich sind!   
  Tabak-Ziagretten sind hochgradig gesundheitssch&amp;auml;dlich, krebserregend und dennoch &amp;uuml;berall erlaubt, ja sie h&amp;auml;ngen in Automaten ja eigentlich an jeder Ecke?!   
  Irgendetwas l&amp;auml;uft hier wirklich falsch in diesem Land!!!  
  In diesem Sinne, frohes Dampfen! Wir lieben Vinirette Liquid!  
  Euer iSmokeSmart.de Team  
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                            <updated>2012-01-24T15:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Stellungnahme - Verband der e-Zigarettenhändler wehrt sich gegen Falschaussagen</title>
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                                            Seevetal (ots) 20.12.2011 – In den letzten Wochen wurden vermehrt falsche Aussagen über die elektrische Zigarette veröffentlicht. Der Verband des deutschen eZigarettenhandels (i.G.) wehrt sich gegen die Meinungsmache von berufener Seite. Ziel ist die Image-Schädigung eines seh...
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                <![CDATA[
                  Seevetal (ots) 20.12.2011 &amp;ndash; In den letzten Wochen wurden vermehrt falsche Aussagen &amp;uuml;ber die elektrische Zigarette ver&amp;ouml;ffentlicht. Der Verband des deutschen eZigarettenhandels (i.G.) wehrt sich gegen die Meinungsmache von berufener Seite. Ziel ist die Image-Sch&amp;auml;digung eines sehr erfolgreichen Produktes, welches erwiesener Ma&amp;szlig;en tauendfach weniger Schadstoffe beinhaltet als der Rauch einer Tabakzigarette. &amp;Uuml;ber die Gr&amp;uuml;nde der Kampagne kann nur spekuliert werden.  
  Im weiteren Verlauf werden die Verlautbarungen der einzelnen Stellen aufgelistet und juristischen sowie wissenschaftlichen Fakten gegen&amp;uuml;bergestellt.  
    1. Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen am 16.12.2011:    
  &amp;ldquo;Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen f&amp;uuml;r E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten.&amp;rdquo;  
    Widerlegung:   &amp;nbsp;   
  Die derzeitige Rechtslage besagt eindeutig, dass die genannten Produkte nicht durch das Arzneimittel- (AMG) oder Medizinproduktegesetz (MPG) geregelt sind, nach mehreren Gerichtsentscheiden des europ&amp;auml;ischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts derzeit sogar nicht einmal geregelt werden d&amp;uuml;rfen. Keines der derzeit am Markt gehandelten Produkte unterliegt Reglementierungen durch das Arzneimittelgesetz oder das Medizinproduktegesetz. Auch das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder best&amp;auml;tigte dies j&amp;uuml;ngst durch die Feststellung, dass Arzneimittel nicht nur &amp;uuml;ber eine therapeutische/diagnostische Eignung verf&amp;uuml;gen sondern auch dazu bestimmt sein m&amp;uuml;ssen, was bei dem Genu&amp;szlig;mittel eZigarette nicht zutrifft. (Eine Liste der Urteile befindet sich auf Seite 2 der PDF Datei, welche unten zum Download bereit steht)  
    2. Bundeszentrale f&amp;uuml;r gesundheitliche Aufkl&amp;auml;rung am 19.12.2011:    &amp;nbsp;   
  &amp;ldquo;Bislang v&amp;ouml;llig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbeh&amp;ouml;rde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine nachweisen k&amp;ouml;nnen.&amp;rdquo;  
    Widerlegung:    
  Die Untersuchung der FDA aus dem Jahre 2009 ist h&amp;ouml;chst umstritten, da von der US-Beh&amp;ouml;rde bis heute nicht die Menge der nachgewiesenen Nitrosamine in den untersuchten e-Zigaretten-Liquids bekanntgegeben wurde. Und auf diesen Wert kommt es entscheidend an. Das renommierte Analyselabor &amp;ldquo;Eurofins Dr. Specht Laboratorien&amp;rdquo; in Hamburg hat Aromaliquids von e-Zigaretten auf krebserregende Nitrosamine untersucht. Das Ergebnis: Sowohl im fl&amp;uuml;ssigen Zustand als auch in der Dampfphase sind Nitrosamine in den untersuchten Aromaliquids nicht nachweisbar.  
    3. Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) am 2. Dezember in Heidelberg &amp;ldquo;Propylenglykol ist ein Reizgas.&amp;rdquo;    
  In einem Selbstversuch des DKFZ wurde die Wirkung von e-Zigarettendampf getestet. Dazu haben sich Mitarbeiter des DKFZ in einen Raum gesetzt und zwei elektrische Zigaretten gedampft. Das Ergebnis der &amp;ldquo;Untersuchung&amp;rdquo;: &amp;ldquo;Nachdem in dem Raum zwei E-Zigaretten geraucht worden waren, hatten meine Kollegen und ich Atemwegsreizungen und ein Benommenheitsgef&amp;uuml;hl.&amp;rdquo; (Zitat Dr. Martina P&amp;ouml;tschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebspr&amp;auml;vention DKFZ)  
    Widerlegung:    
  Dieser m&amp;uuml;ndliche Erfahrungsbericht widerspricht nicht nur zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen, sondern ist selbst h&amp;ouml;chst unwissenschaftlich.  
  Zitat Bundesinstitut f&amp;uuml;r gesundheitlichen Verbraucherschutz: &amp;ldquo;Die niederkettigen, mehrwertigen Alkohole sind toxikologisch praktisch unbedenklich. Glyzerin und 1,2-Propylenglykol werden seit Jahren in in pharmazeutischen und kosmetischen Pr&amp;auml;paraten im oralen und dermalen Anwendungsbereich eingesetzt.&quot;  
  Diese drei Aussagen sind Beispiele f&amp;uuml;r eine gezielte Desinformations-Kampagne zur Verunsicherung des Marktes. Der Verband fordert die genannten Stellen dazu auf, diese Kampagne mit sofortiger Wirkung einzustellen.   Unterzeichner:&amp;nbsp;  Verband des deutschen eZigarettenhandels (i.G.)   
   &amp;Uuml;ber den Verband des deutschen eZigarettenhandels:   
  Der Verband rekrutiert sich aus den gr&amp;ouml;&amp;szlig;ten e-Zigarettenh&amp;auml;ndlern in Deutschland. Zweck des Vereins ist es, an der Sicherheit der B&amp;uuml;rger mitzuwirken, indem etwaige Gefahren von elektronischen Zigaretten sowie Zubeh&amp;ouml;r ergr&amp;uuml;ndet werden und Aufkl&amp;auml;rungsarbeit betrieben wird. Unter Ber&amp;uuml;cksichtigung der Regelungen f&amp;uuml;r Tabakprodukte soll insbesondere &amp;uuml;ber m&amp;ouml;gliche Gesundheitssch&amp;auml;den vollumf&amp;auml;nglich aufgekl&amp;auml;rt werden. Dabei soll auch ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt werden. Zur Erf&amp;uuml;llung dieses Zwecks wird der Verein gemeinsame Ma&amp;szlig;nahmen entwickeln, wie z.B. die Kennzeichnung der Produkte mit Warnhinweisen, &amp;Uuml;berpr&amp;uuml;fung der H&amp;auml;ndler auf Zuverl&amp;auml;ssigkeit, freiwillige Selbstbeschr&amp;auml;nkung des Nikotingehalts der elektronischen Zigaretten etc. Zur F&amp;ouml;rderung dieses Ziels in Europa sind Vereinsgr&amp;uuml;ndungen in den einzelnen europ&amp;auml;ischen L&amp;auml;ndern geplant, welche die gemeinn&amp;uuml;tzigen Ziele der Vereinssatzung verfolgen. Dieser Verein ist geschaffen worden, um die gemeinn&amp;uuml;tzigen Ziele in der Bundesrepublik Deutschland zu verfolgen. Bei s&amp;auml;mtlichen Vereinsmitgliedern handelt es sich um Hersteller oder Vertreiber von elektronischen Zigaretten und Zubeh&amp;ouml;r. Die Beteiligten teilen die Auffassung, dass es im Interesse des Verbraucherschutzes sinnvoll ist, die bestehenden Eigenkontrollma&amp;szlig;nahmen im Hinblick auf die Ver&amp;auml;u&amp;szlig;erung von elektronischen Zigaretten und Zubeh&amp;ouml;r weiter auszubauen.  
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                            <updated>2011-12-20T18:34:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Offener Brief an die Presse, das Deutsche Krebsforschungszentrum und das NRW-...</title>
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                                            München, 19. Dezember 2011 Diesen Offenen Brief, verfasst vom Youtube-User „Dampferhimmel“, gerichtet an Fr. Dr. Pötschke-Langer (Deutsches Krebsforschungsinstitut Heidelberg), Frau Ministerin Steffens (MdL NRW, Gesundheitsministerin) und an die Vertreter der Presse möchten wi...
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                 M&amp;uuml;nchen, 19. Dezember 2011 
 Diesen Offenen Brief, verfasst vom Youtube-User &amp;bdquo;Dampferhimmel&amp;ldquo;, gerichtet an Fr. Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer (Deutsches Krebsforschungsinstitut Heidelberg), Frau Ministerin Steffens (MdL NRW, Gesundheitsministerin) und an die Vertreter der Presse m&amp;ouml;chten wir Ihnen nicht vorenthalten: 
 &amp;bdquo;In den letzten Wochen und Monaten wurden wiederholt und mit sich h&amp;auml;ufender Kadenz Negativmeldungen &amp;uuml;ber die elektrische Zigarette in Presse, Funk und Fernsehen verbreitet. Wenn man sich die M&amp;uuml;he macht und sich die Verbreitung in den Medien, die H&amp;auml;ufung der Meldungen und die Aussagen in den Berichten genauer anschaut muss man zwangsl&amp;auml;ufig zu der Vermutung kommen dass es sich um eine gezielte und systematische Kampagne handelt. Diese gipfelte nun in einer offiziellen Erkl&amp;auml;rung des Ministeriums f&amp;uuml;r Gesundheit des Landes Nord-Rhein-Westfalens. 
 Frau Ministerin Steffens l&amp;auml;sst in dieser Meldung verlauten, 
 Zitat: &quot;Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen f&amp;uuml;r E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten.&amp;ldquo; -Zitat Ende 
 Zu dieser Aussage w&amp;uuml;rde mich interessieren wo genau dieses Gesetz zu finden ist. Es widerspricht n&amp;auml;mlich g&amp;auml;ngigem EU-Recht. Der Europ&amp;auml;ische Gerichtshof hat mehrfach geurteilt dass die elektrische Zigarette oder die dazu verwendeten Liquids keine Arzneimittel sind und auch nicht als solche eingestuft werden k&amp;ouml;nnen. Ich bin mir nicht sicher ob sich hier das Land Nord-Rhein Westfalen aus einer Laune heraus &amp;uuml;ber das EU-Recht hinwegsetzen kann. 
 Im Weiteren f&amp;uuml;hrt Frau Ministerin Steffens aus: 
 Zitat:  &amp;bdquo;Wer gegen die genannten Vorschriften des Arzneimittelgesetzes verst&amp;ouml;&amp;szlig;t, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Ahndung aus.&amp;ldquo; - Zitat Ende 
 Hier wird also den H&amp;auml;ndlern und Verk&amp;auml;ufern von heute auf Morgen mit Strafe gedroht falls sie ihrem Beruf weiter nachgehen sollten. Obschon die elektrische Zigarette nicht unter das Arzneimittelgesetz f&amp;auml;llt und die H&amp;auml;ndler somit auch nicht gegen selbiges verstossen. 
 Ich zitiere noch einmal Frau Ministerin Steffens: 
 Zitat:  &quot;Es gibt derzeit keinen wissenschaftlichen Beleg daf&amp;uuml;r, dass der bei der Nutzung der elektrischen Zigarette entstehende Dampf f&amp;uuml;r Personen, die sich im gleichen Raum wie die Nutzerin oder der Nutzer der E- Zigarette befinden, ungef&amp;auml;hrlich ist.&quot; - Zitat Ende 
 Nun, diese Aussage ist schlicht falsch. Diese wissenschaftlichen Belege gibt es. Sie wurden sogar schon von mehreren Amtsstellen festgehalten. 
 Das Bundesamt f&amp;uuml;r Risikobewertung h&amp;auml;lt dazu beispielsweise fest: 
 Zitat:  &amp;bdquo;Eine ma&amp;szlig;gebliche Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen wird bei Verwendung von elektronischen Zigaretten, die nikotinhaltige L&amp;ouml;sungen vernebeln, nicht erwartet.&amp;ldquo; - Zitat Ende 
 Prof. Bernd Sch&amp;ouml;nhofer, Chefarzt f&amp;uuml;r Lungenheilkunde best&amp;auml;tigt in einer Stellungnahme: 
 Zitat:  &amp;bdquo;Nach dem Stand des heutigen Wissens besteht bei der E-Zigarette keine relevante Gefahr, dass Mitmenschen durch Passivrauchen gesch&amp;auml;digt werden.&amp;ldquo; - Zitat Ende 
 Dies best&amp;auml;tigt auch eine Untersuchung der Raumluftbelastung im Vergleich E-Zigarette/Zigarette am Institut f&amp;uuml;r Umweltmedizin und Krankenhaushygiene des Universit&amp;auml;tsklinikums Freiburg. 
 Ich m&amp;ouml;chte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen dass der einzige Schadstoff den eine elektrische Zigarette enth&amp;auml;lt das Nikotin ist. Nikotin wurde aber im Zusammenhang mit Passivrauchen niemals als Problem eingestuft. Im Gegenteil, es wurde in allen Studien zum Passivrauchen mit Tabakzigaretten immer wieder darauf hingewiesen dass Nikotin das kleinste aller &amp;Uuml;bel sei, da es nur in Minimalstmengen in die Raumluft gelangt, vergleichbar mit der Nikotinkonzentration beim Kartoffel- oder Tomatenkochen. 
 Eine kleine Anmerkung f&amp;uuml;r diejenigen die es nicht wissen, auch in Kartoffeln, Tomaten, Auberginen und in anderen Naturprodukten ist Nikotin enthalten. 
 Die Aussage dass diese minimalen Nikotinmengen in der Raumluft f&amp;uuml;r Drittpersonen sch&amp;auml;dlich sei wurde auch von Frau Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer mehrfach ge&amp;auml;ussert. Frau Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer ist die Leiterin der Stabsstelle Krebspr&amp;auml;vention im Deutschen Krebsforschungszentrum und des WHO-Kollaborationszentrums f&amp;uuml;r Tabakkontrolle. In dieser Funktion war sie in den letzten Wochen als Expertin immer h&amp;auml;ufiger in allen Medien vertreten. Dabei hat Frau Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer ganz erstaunliche Argumente gegen die elektrische Zigarette vorgebracht. 
 Sie hat zum Beispiel einen bemerkenswerten Selbstversuch durchgef&amp;uuml;hrt. Dabei hat sie allerdings nicht selber an einer elektrischen Zigarette gezogen, sondern sie hat zwei Probanden zugezogen die je eine E-Zigarette gedampft haben &amp;ndash; im gleichen Raum wie sich auch Frau P&amp;ouml;tschke und andere Mitarbeiter befunden haben 
 Ich m&amp;ouml;chte hier Frau Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer zitieren wie dieser Selbstversuch ausgegangen ist: 
 Zitat:  &amp;ldquo;Nachdem in dem Raum zwei E-Zigaretten geraucht worden waren, hatten meine Kollegen und ich Atemwegsreizungen und ein Benommenheitsgef&amp;uuml;hl&amp;rdquo; - Zitat Ende 
 Frau Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer, dieser Selbstversuch scheint mir nicht wirklich einen wissenschaftlichen Wert zu haben. Es ist weder eine wissenschaftliche Arbeit, noch eine Untersuchung oder gar eine Studie die man in allen Medien glaubw&amp;uuml;rdig vertreten k&amp;ouml;nnte. Und unter uns: Entweder sind sie da einem kollektiven Placebo-Effekt zum Opfer gefallen &amp;ndash; oder es waren Substanzen involviert die wir Dampfer bestimmt nicht rauchen w&amp;uuml;rden. Elektrische Zigaretten verursachen weder Atemwegreizungen noch ein Benommenheitsgef&amp;uuml;hl. Weder f&amp;uuml;r den Dampfer selbst noch f&amp;uuml;r Personen im Umfeld. 
 Frau Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer hat sich in der Folge mehrfach ge&amp;auml;ussert dass das Propylenglycol &amp;ndash; das ist der Hauptbestandteil in den Liquids &amp;ndash; mit gr&amp;ouml;sster Wahrscheinlichkeit sehr sch&amp;auml;dlich sei, einem Reizgas &amp;auml;hnlich und es dazu noch keine ausreichenden Studien g&amp;auml;be. 
 Nun ist es aber ausgerechnet so, dass es zu Propylenglycol &amp;ndash; abgek&amp;uuml;rzt PG, sehr viele Studien gibt, im Speziellen auch zur Inhalation des Dampfes. Alle diese Studien kommen ausnahmslos zum gleichen Schluss: N&amp;auml;mlich dass Propylenglycol f&amp;uuml;r den Menschen in keiner Weise sch&amp;auml;dlich ist. 
 PG ist eine sehr weit verbreitete Substanz die in der Kosmetik, in Lebensmitteln und Arzneimitteln zum Einsatz kommt. Auch in Asthma- und anderen medizinischen Inhalatoren ist PG der Tr&amp;auml;gerstoff. Da Propylenglycol bakterienhemmend wirkt laufen in den USA bereits Versuche in denen PG-Dampf in die Bel&amp;uuml;ftungsanlagen von Schulh&amp;auml;usern und Beh&amp;ouml;rden eingespeist wird, um die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. 
 &amp;Uuml;brigens besteht auch der bekannte Disco- oder Konzertnebel aus Propylenglycol-Dampf. Und da werden dann ganz andere Mengen verdampft als mit einer elektrischen Zigarette. 
 Von Reizgas oder hoher Sch&amp;auml;dlichkeit kann hier also ganz sicher keine Rede sein. 
 Die n&amp;auml;chste Aussage von Frau Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer war &amp;ndash; ebenfalls wieder sehr breit in allen Medien gestreut &amp;ndash; dass Nikotin in elektrischen Zigaretten krebserregend sei. 
 Darauf m&amp;ouml;chte ich hier aber gar nicht n&amp;auml;her eingehen, weil es dazu gen&amp;uuml;gend und ausf&amp;uuml;hrliche Studien gibt die allesamt aussagen dass Nikotin ohne Tabakverbrennung erwiesenermassen nicht canzerogen &amp;ndash; also nicht krebserregend ist. Sonst m&amp;uuml;ssten ja auch Nikotinpflaster und Nikotinkaugummis krebserregend sein, in diesen Produkten ist exakt das gleiche Nikotin enthalten wie in den Liquids der elektrischen Zigaretten. 
 Ja, es ging weiter, nun brachte Frau Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer Nitrosamine ins Spiel. Nitrosamine sind stark krebserregende Stoffe die auch in Zigaretten enthalten sind, man nennt sie da tabakspezifische Nitrosamine. 
 Frau P&amp;ouml;tschke bezieht sich da auf eine Untersuchung aus dem Mai 2009 der amerikanischen Arzneimittelbeh&amp;ouml;rde, der FDA. 
 Diese hatte verschiedene Liquids auf Nitrosamine untersucht. Die meisten davon waren frei von Nitrosaminen, in einigen wenigen hat man sie aber nachweisen k&amp;ouml;nnen. Allerdings hat die FDA die Ergebnisse nie offen gelegt, es ist also unklar in welcher Menge Nitrosamine gefunden wurden. Allgemein geht man deshalb davon aus dass sich die gefundenen Mengen unmittelbar in der N&amp;auml;he der Nachweisgrenze befinden und somit kaum sch&amp;auml;dlich sind. Durch das Verweigern der Ver&amp;ouml;ffentlichung der Resultate wird diese FDA-Untersuchung allgemein nicht anerkannt. Der Versuch der FDA - unter anderem - mittels dieser Untersuchung die elektrische Zigarette als Arzneimittel einzustufen ist deshalb vor den US-Gerichten gescheitert. 
 In der Zwischenzeit gibt es neue und aktuelle Untersuchungen zu Nitrosaminen in den Liquids, die Aktuellste vom November 2011. Ein angesehenes Analyselabor in Hamburg hat bei keinem der getesteten Liquids Nitrosamine nachweisen k&amp;ouml;nnen. Oder nur im unbedenklichen Marginalbereich wie sie auch in P&amp;ouml;kelfleisch, K&amp;auml;se, Bier, Fisch usw. Vorkommen. 
 Dies sind nur ein paar wenige Beispiele um aufzuzeigen wie negativ und offensichtlich falsch im Zusammenhang mit der elektrischen Zigarette argumentiert wird. In der Berichterstattung der vergangenen Wochen wurden noch ganz andere Argumente ins Feld gef&amp;uuml;hrt die sich ebenfalls sehr leicht widerlegen lassen. 
 Ich m&amp;ouml;chte hier Frau Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer in keiner Weise irgend eine unlautere Absicht unterstellen. Ich bin &amp;uuml;berzeugt davon dass Frau Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer nach bestem Wissen und Gewissen im Dienste der Gesundheit handelt. 
 Allerdings ist es ganz erstaunlich dass &amp;ndash; trotz der unbestrittenen Fachkompetenz von Frau Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer auf vielen Gebieten &amp;ndash; so viele Falschmeldungen, Halb- und Unwahrheiten &amp;uuml;ber das elektrische Rauchen in die Medienberichte eingeflossen sind. 
 Man muss sich deshalb die Frage stellen ob Frau Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer zum Thema elektrische Zigarette als Expertin hinzugezogen werden soll, oder doch eher jemand mit einem umfassenderen Detailwissen auf diesem Gebiet. 
 Damit m&amp;ouml;chte ich den ersten Teil meiner kleinen Botschaft an Sie abschliessen, ich sehe Sie gleich wieder im zweiten Teil&amp;hellip;&amp;ldquo; 
 Teil 2 des Offenen Briefs: &amp;bdquo;Ich habe Ihnen im ersten Teil aufgezeigt welche zurecht gebogenen Wahrheiten in der Berichterstattung &amp;uuml;ber die elektrische Zigarette verbreitet werden. Im zweiten Teil m&amp;ouml;chte ich Ihnen noch ein paar grunds&amp;auml;tzliche Gedanken und weitere Fakten zum elektrischen Rauchen er&amp;ouml;rtern. 
 Erstens zum Thema Tabakpr&amp;auml;vention. Als Dampfer halte ich die Tabak- und Suchtpr&amp;auml;vention f&amp;uuml;r sehr wichtig und unerl&amp;auml;sslich. Und zwar aus dem einfachen Grund weil wir Dampfer zu diesen S&amp;uuml;chtigen geh&amp;ouml;ren. Wir wissen aus eigener Erfahrung wie schlimm es ist mit dieser Sucht zu leben und wie sehr diese Sucht den Alltag und die Lebensquali&amp;auml;t beeintr&amp;auml;chtigt. Wir unterst&amp;uuml;tzen deshalb die Pr&amp;auml;vention uneingeschr&amp;auml;nkt, damit nicht noch mehr Leute in die gleiche Suchtfalle tappen wie das bei uns leider der Fall ist. 
 &amp;Uuml;ber 80% der Dampfer sind zwischen 40 und 60 Jahre alt und blicken auf eine unr&amp;uuml;hmliche Karriere von 20, 30 oder gar 40 Jahren Tabakrauch zur&amp;uuml;ck. Alle diese Menschen haben zahlreiche Versuche unternommen mit dem Rauchen aufzuh&amp;ouml;ren. Sie sind aber laufend gescheitert weil der Suchtdruck schlicht zu gross ist. Diese Menschen haben mit der elektrischen Zigarette die M&amp;ouml;glichkeit erhalten ihre Sucht auf eine Art und Weise zu befriedigen, welche tausendfach weniger Schadstoffe beinhaltet als der Rauch von Tabak-Zigaretten. 
 Dampfen ist nicht gesund! Dampfen ist sch&amp;auml;dlich! Ich werde nicht m&amp;uuml;de dies immer wieder zu betonen. Aber der Dampf einer e-Zigarette enth&amp;auml;lt genau EINEN Schadstoffe - n&amp;auml;mlich Nikotin - verglichen mit ca. 4000-5000 in Tabak-Rauch. 
 Wir Dampfer sind &amp;uuml;brigens sehr gesundheitsbewusste Menschen. Das mag im ersten Moment ein wenig paradox klingen, es ist aber tats&amp;auml;chlich so. Wir haben es geschafft mit den Zigaretten aufzuh&amp;ouml;ren und achten deshalb sehr genau darauf was wir inhalieren und dass da keine zus&amp;auml;tzlichen Schadstoffe involviert sind. 
 Und damit komme ich zu einem Thema dass immer wieder in der Presse verbreitet wird. Das Argument man wisse nicht was f&amp;uuml;r Stoffe in den Liquids enthalten sind. Diese Aussage ist komplett falsch. Wir wissen sogar sehr genau woraus Liquids bestehen &amp;ndash; im Gegensatz zu der Zigarette, dort wissen wir es nicht. 
 Wie haben von der Konsumentenseite her immer Druck auf die Hersteller und die H&amp;auml;ndler gemacht und Transparenz gefordert. Mit gutem Erfolg. Heute sind auf vielen Liquidfl&amp;auml;schchen die genauen Inhaltsangaben deklariert oder es gibt separate technische Datenbl&amp;auml;tter oder Zertifikate dazu. 
 Auch die Forderung nach Liquidflaschen mit kindersicheren Verschlusskappen und die Forderung nach Warnhinweisen auf den Flaschen kam immer wieder von uns Konsumenten. Wir sind in dieser Frage auf dem richtigen Weg, immer mehr H&amp;auml;ndler und Hersteller erf&amp;uuml;llen diese Forderungen. Aus diesen Gr&amp;uuml;nden unterst&amp;uuml;tzen wir auch Kontrollen und Regulierungen der Inhaltsstoffe, das ist in jedem Fall in unserem Sinne. Dazu bedarf es aber ganz sicher keiner Einstufung als Arzneimittel. Zum besseren Verst&amp;auml;ndnis der Liquids m&amp;ouml;chte ich Ihnen noch kurz die Inhaltsstoffe aufz&amp;auml;hlen, es sind n&amp;auml;mlich nur 3 oder vier. Prpylenglycol und Glycerin machen &amp;uuml;ber 90% der Liquids aus, dazu kommen Lebensmittelaromen und &amp;ndash; nur wenn gew&amp;uuml;nscht &amp;ndash; Nikotin. Alle diese Inhaltsstoffe sind auch in Zigaretten enthalten. 
 Ich erw&amp;auml;hne dies um Ihnen aufzuzeigen wie absurd die Diskussion &amp;uuml;ber ein Verbot der elektrischen Zigarette oder eine Einstufung als Arzneimittel ist. 
 Es wird also tats&amp;auml;chlich &amp;uuml;ber ein Verbot &amp;ndash; oder &amp;uuml;ber eine massive Einschr&amp;auml;nkung &amp;ndash; der elektrischen Zigarette diskutiert obwohl Tabakzigaretten, die exakt die gleichen Stoffe beinhalten und noch einige hundert nachweislich sch&amp;auml;dliche und krebserregende mehr &amp;ndash; in jedem Warenhaus frei verk&amp;auml;uflich sind. 
 Meine Damen und Herren, das ist absurd! Ein Schelm wer dabei B&amp;ouml;ses denkt....... 
 Ein weitere Punkt der immer wieder in der Presse angef&amp;uuml;hrt wird: Es gibt noch keine Studien &amp;uuml;ber die elektrische Zigarette. Falsch, falsch. Es gibt Studien, es gibt wissenschaftliche Arbeiten, es gibt Untersuchungen und es werden immer mehr. Immer mehr Wissenschaftler besch&amp;auml;ftigen sich mit der elektrischen Zigarette und ver&amp;ouml;ffentlichen ihre Ergebnisse. Man muss sie einfach lesen wollen. 
 Nat&amp;uuml;rlich gibt es keine Langzeitstudie &amp;uuml;ber einen Zeitraum von 15 oder 20 Jahren. Das kann es nicht geben, weil es das elektrische Rauchen erst seit ca. 6 Jahren gibt. Also der Ruf nach solchen Langzeitstudien ist komplett verfehlt. 
 Auf der anderen Seite gibt es sehr viele Langzeitstudien &amp;uuml;ber die Sch&amp;auml;dlichkeit der Zigarette oder &amp;uuml;ber die Lungenbelastung durch den Strassenverkehr. Es wurde aber trotz all dieser Studien niemals &amp;uuml;ber ein Verbot von Verbrennungsmotoren oder einer Einstufung derselben ins Arzneimittelgesetz diskutiert. 
 Prof. Dr. Michael Siegel von der Universit&amp;auml;t in Boston kommt in seiner letztj&amp;auml;hrigen Studie zum Schluss dass die elektrische Zigarette 
 Zitat:  &amp;bdquo;mindestens 1000mal weniger sch&amp;auml;dlich ist als die Tabakzigarette&amp;ldquo;. - Zitat Ende 
 In seinen Schlussbemerkungen zur Studie schreibt Professor Siegel: 
 Zitat: &quot; W&amp;uuml;rde man diese Produkte vom Markt nehmen, w&amp;uuml;rde dies tausende Nutzer dazu zwingen, wieder Zigaretten zu rauchen. &#039;warum sollten die FDA und Anti-Raucher-Gruppen solche Schritte unternehmen, die die &amp;ouml;ffentliche Gesundheit ernsthaft sch&amp;auml;digen w&amp;uuml;rden? Die Einzigen, die durch ein Verbot der E-Zigarette gesch&amp;uuml;tzt w&amp;uuml;rden, sind die Tabakkonzerne, da diese neuen Produkte die erste wirkliche Bedrohung ihrer Profite seit Jahrzehnten darstellen.&quot; - Zitat Ende 
 Damit m&amp;ouml;chte ich mich nun direkt an die Presse wenden, sehr geehrte Journalistinnen und Journalisten. Es liegt jetzt in Ihrer Pflicht in dieser Sache objektiv zu berichten. Sie alle wissen um den Pressekodex. Die journalistische Ethik verbietet es Ihnen offensichtliche Falschaussagen ohne Pr&amp;uuml;fung zu ver&amp;ouml;ffentlichen auch wenn sie von noch so hoch dekorierten Pers&amp;ouml;nlichkeiten kommen. 
 Ich bitte Sie alle in dieser Angelegenheit Ihre Hausaufgaben zu machen und seri&amp;ouml;s zu recherchieren. Die Recherchen zu diesem Thema sind &amp;uuml;brigens sehr einfach, Sie finden alle Informationen im Netz und das mit einem sehr geringen Suchaufwand. 
 Ich bin kein Freund von Verschw&amp;ouml;rungstheorien, &amp;uuml;berhaupt nicht. Wenn man sich aber die Ver&amp;ouml;ffentlichungen in den letzten Wochen und Monaten anschaut dann erkennt man ein Muster und es scheint offensichtlich dass hier eine Kampagne l&amp;auml;uft. Sehr gezielt und sehr systematisch. Wer im Hintergrund die F&amp;auml;den zieht, auf diese Spekulation m&amp;ouml;chte ich mich nicht &amp;ouml;ffentlich einlassen. Ich &amp;uuml;berlasse sie gerne Ihrem eigenen Urteilsverm&amp;ouml;gen. 
 Ich komme zum Schluss, aber ich m&amp;ouml;chte Ihnen unbedingt noch die Geschichte von Klaus erz&amp;auml;hlen, sie ist mir sehr wichtig. Klaus ist 56 Jahre alt, er ist ein sehr humorvoller, intelligenter und belesener Mensch. Er besitzt seit 30 Jahren ein kleines Buchantiquariat im Norden von Deutschland. 
 Klaus hat 40 Jahre lang geraucht, 50 bis 60 Zigaretten t&amp;auml;glich. Ich habe seit gut einem Jahr Kontakt mit ihm und er hat im Dezember 2010 von einem Tag auf den anderen mit dem Rauchen aufgeh&amp;ouml;rt und ist auf die elektrische Zigarette umgestiegen. 
 Er hat mir dann immer mal wieder geschrieben wie es ihm so geht. 
 Sein vorher bedenklicher Gesundheitszustand hat sich in diesem Jahr massiv verbessert. Es war mir immer eine grosse Freude seine Emails zu lesen in denen er von seiner neuen Lebensqualit&amp;auml;t berichtete. Er hat gespr&amp;uuml;ht vor Lebenslust, ist dem &amp;ouml;rtlichen Turnverein beigetreten und hat mit seiner Frau zusammen das Wandern als Hobby entdeckt. 
 Diese Woche kam nun die folgende Emai von Klaus: 
 Zitat:  &amp;bdquo;Lieber Phil,  
  Ich kann nicht mehr. Nach dem RTL-Bericht von gestern Abend bin ich es leid. Ich habe genug mich st&amp;auml;ndig &amp;uuml;berall rechtfertigen zu m&amp;uuml;ssen vor Leuten die ihre Bildung bei RTL-Extra abholen. Ich kann es nicht mehr h&amp;ouml;ren wie sie mir alle erz&amp;auml;hlen wie gef&amp;auml;hrlich und sch&amp;auml;dlich das Dampfen doch ist.  
  Ich habe heute Morgen 5 Stangen Zigaretten geholt und soeben die dritte Schachtel aufgemacht. Ich sch&amp;auml;me mich und ich verachte mich, vor meiner Frau und vor mir selbst.  
  Ich gebe auf. Sie sollen feiern dass sie es geschafft haben. Ich bin am Boden zerst&amp;ouml;rt, aber ich bin wieder Raucher. Das haben sie doch alle gewollt.&amp;ldquo; - Zitat Ende 
 Ich bin bin sehr traurig und zornig zugleich. 
 Frau Ministerin Steffens, Frau Dr. P&amp;ouml;tschke-Langer, meine Damen und Herren von der Presse. Ist es das was sie wollen? M&amp;ouml;chten Sie dass Leute wie Klaus wieder zu Rauchern werden? Warum tun sie das! Welche Interessen verfolgen Sie? 
 Falls Sie ein intaktes und funktionierendes Gewissen haben &amp;ndash; denken Sie bitte an meinen Freund Klaus.&amp;ldquo; 
 Die Videos von &amp;bdquo;Dampferhimmel&amp;ldquo; finden Sie hier: 
 Video Teil 1:  http://www.youtube.com/watch?v=oIpOpU-hgQQ   Video Teil 2:  http://www.youtube.com/watch?v=r9JO19bzft0   YouTube-Kanal:  http://www.youtube.com/user/Dampferhimmel  
 Wir hoffen mit diesem Artikel ist einiges &amp;bdquo;klarer&amp;ldquo; geworden! 
 Liebe Gr&amp;uuml;&amp;szlig;e, 
 Ihr iSmokeSmart.de Team 
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                            <updated>2011-12-19T11:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Produktvorstellung - Die Ovale Elips</title>
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                                            München, 17. Oktober 2011. Endlich ist es so weit! Die neueste Evolution von e-Zigaretten feiert ihre Geburtsstunde, die Ovale Elips. Ein neuer Standard ist geboren, denn die Ovale Elips ist nicht nur smart, sie ist definitiv super smart und deshalb das neue High-End Produkt v...
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                <![CDATA[
                 M&amp;uuml;nchen, 17. Oktober 2011 
 Endlich ist es so weit! 
 Die neueste Evolution von e-Zigaretten feiert ihre Geburtsstunde, die  Ovale Elips . Ein neuer Standard ist geboren, denn die Ovale Elips ist nicht nur smart, sie ist definitiv  super smart  und deshalb das neue High-End Produkt von Ovale! 
 Detaillierte Produktinfos findet ihr wie immer im Shop. Hier ein kurzer Vorgeschmack, was euch erwartet: 
  &quot;          &quot;  
    Erh&amp;auml;ltlich ab sofort in unserem Shop!     
                ]]>
            </content>

                            <updated>2011-10-13T19:44:00+02:00</updated>
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