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e-Zigaretten Blog - Aktuelles über die e-Zigarette und Liquid im Überblick

Herzlich Willkommen in unserem e-Zigaretten Blog!

In diesem Blog über die e-Zigarette veröffentlichen wir regelmäßig Neuigkeiten unseres iSmokeSmart.de Onlineshops. Weiterhin findet ihr in diesem e-Zigaretten Blog interessante und gut recherchierte Hintergrundinformationen zu aktuellen Geschehnissen rund um das Thema elektronische Zigaretten. Sobald wir tolle und interessante News über e-Zigaretten und Liquid für Euch haben, findet ihr diese hier im e-Zigaretten Blog. Ein regelmäßiger Besuch lohnt sich definitiv!

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Viel Spaß beim Lesen, Euer iSmokeSmart Team

Urteil: EU-Richtlinie und Bundesregierung entkräften Richterentscheidung in Frankfurt

München, 29.08.2013. Im Folgenden finden Sie eine Stellungnahme von iSmokeSmart zum jüngsten Urteil bzgl. der e-Zigarette, insbesondere zu nikotinhaltigem Liquid für die e-Zigarette. Das Landgericht Frankfurt hat am 24.06.2013 ein Urteil gefällt, welches im Nachhinein betrachtet, rechtlich wohl grundlegend falsch ist. Weiterhin hat unsere Recherche ergeben, dass Richter Dr. Immerschmitt in einem früheren gleichen Fall genau spiegelverkehrt urteilte. Der Gleichheitssatz „Das Recht achtet auf Gleichheit“ wurde hierbei wohl schlichtweg vergessen.

Im neuesten Urteil entschied Richter Dr. Immerschmitt, dass importiertes nikotinhaltiges Liquid für die e-Zigarette eines Händlers aus NRW aufgrund des enthaltenen Nikotins, welches aus der Tabakpflanze extrahiert wurde, plötzlich unter das Tabakgesetz (TabakG) fällt (2012 schloss er dies in einem vergleichbaren Verfahren jedoch grundlegend aus).

Im Liquid des Händlers aus NRW wurde angeblich ein Inhaltsstoff durch ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes Gutachten festgestellt, welcher nicht in der Tabakrichtlinie erwähnt sei. Daher urteilte der Richter aufgrund der ihm vorgelegten Fakten, dass der Handel mit diesem Liquid für die e-Zigarette somit verboten sei, weil es andere als die in der Tabakrichtlinie aufgeführten Stoffe enthält bzw. Stoffe in einer falschen Konzentration.

Dem Urteil lag ein Gutachten zugrunde, in welchem der Gutachter behauptet, dass Liquid mit Nikotin, welches aus der Tabakpflanze extrahiert ist, als Tabakerzeugnis einzustufen wäre und in diesem ein Stoff enthalten wäre, welcher nicht unter die im Vorläufigen Tabakgesetz erlaubten Stoffe fällt.

Doch wie kam es überhaupt zu diesem Urteil? Welche Voraussetzungen müssen für solch einen unserer Meinung nach „Geistigen Durchfall“ im Gericht überhaupt erfüllt sein?
 

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