STEUER-ERHÖHUNG SEIT 01.01.2024      Mehr Informationen

 

zur Übersicht (39 von 54) | Zurück | Weiter

EU Parlament entscheidet PRO e-Zigarette –Richtlinie enthält KEIN Verbot von e-Zigaretten!

München, 08.10.2013. Im EU Parlament wurde heute gegen 12 Uhr über die neue Tabakrichtlinie abgestimmt. Unter anderem wurde darüber abgestimmt ob die e-Zigarette bzw. nikotinhaltige Liquids (Verdampfer-Flüssigkeiten) in Zukunft als Arzneimittel deklariert werden soll. Es gab selbstverständlich auch im EU Parlament Gegner und Befürworter der e-Zigarette, jedoch kam das EU Parlament in Abstimmung abschließend zu dem Ergebnis, dass eine e-Zigarette KEIN Medizinprodukt und auch ein nikotinhaltiges Liquid KEIN Arzneimittel ist und daher völlig legal und frei verkäuflich ist.

Neue EU Tabakrichtlinie erlaubt freien Handel der e-Zigarette

Somit wurde auch vom EU Parlament mit der neuen Tabakrichtlinie bestätigt, dass die e-Zigarette und das nikotinhaltige Liquid völlig legal und frei verkauft werden darf und nicht in einem Regal in einer Apotheke verstauben muss.

EU Parlament: e-Zigarette kann jährlich 700.000 Leben retten

Überaus viele Redner im EU Parlament, z.B. Marina Yannakoudakis (Conservative Party, Vereinigtes Königreich), Frédérique Ries (Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa) und auch Dagmar Roth-Behrendt (Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament) haben die große Chance der e-Zigarette eindeutig erkannt um hunderttausenden Menschen mit der e-Zigarette jedes Jahr das Leben zu retten. Eine elektronische Zigarette kann jedes Jahr folglich ca. 700.000 Menschen die Folgen von Tabakkonsum ersparen und soll daher nicht seitens der EU verboten werden.

EU: Warum sollte die e-Zigarette nicht nur in Apotheken verkauft werden dürfen?

Während der Sitzung des EU Parlaments wurde insbesondere auf die Absurdität einer Verbannung der e-Zigarette in die Apotheke mehrfach hingewiesen. Ein Verbot des freien Handels mit der e-Zigarette hätte wohl auch an schwerer Körperverletzung gegrenzt. Der Vorschlag ein Produkt, welches tausendfach weniger Schadstoffe enthält als eine normale Zigarette, durch eine EU Entscheidung in die Apotheke zu verbannen, während die Tabakindustrie ihre tod-bringenden Glimmstängel an jeder Straßenecke weiter verkaufen darf, kann nur ein schlechter Scherz von entsprechenden Gremien gewesen zu sein.

Zur überaus großen Freude für viele Dampfer (e-Zigaretten Nutzer), hat heute die Tabak- und Pharmalobby (Nikotinpflaster, -kaugummis) einen rabenschwarzen Tag erlebt.

EU Parlament erlaubt freien Handel der e-Zigarette in Europa

Heute ist somit einer der größten Tage in der Geschichte der e-Zigarette in Europa. Das EU Parlament hat mit seiner Abstimmung eine klare Anweisung an alle EU-Staaten gegeben die e-Zigarette nicht vom Markt zu verbannen und diese weiterhin Rauchern frei zugänglich zu machen. Nutzer sollen überall in Europa die Möglichkeit haben elektronische Zigaretten zu kaufen um auf diese neue Art zu „Rauchen“ umsteigen zu können, welche tausendfach weniger Schadstoffe enthält.

Während der Debatte mussten das EU Parlament über verschiedene Anträge der Kommission und Änderungsanträge der Parlamentarier abstimmen. Der für die e-Zigarette wichtige Teil dieser Abstimmung war der Antrag der Kommission, , welcher den freien Verkauf e-Zigarette bzw. nikotinhaltige Liquid verbieten sollte (-> Download Antrag 71). Das EU Parlament hat diesen Antrag der Kommission mit überzeugender Mehrheit abgelehnt und hiermit dem Änderungsantrag 170 (-> Download Antrag 170) zugestimmt. Hierdurch wurde eindeutig von der EU beschlossen, dass die e-Zigarette und auch nikotinhaltiges Liquid weiterhin frei verkäufich ist und auch definitiv bleiben wird!

Die Debatte im EU Parlament und die abschließende Abstimmung können Sie hier noch einmal per Klick auf die folgenden Links verfolgen (Die Sprache lässt sich unter dem Video auswählen bei "Anhören auf"):

EU Debatte über e-Zigarette

EU Abstimmung über e-Zigarette

Auch auf EU Ebene hat die Vernunft gesiegt und die Debatte "ob Arzneimittel oder nicht" ist hiermit offiziell zum Wohle aller Dampfer beendet.

Wir sind sehr froh über diese abschließende Klärung zur e-Zigarette im EU Parlament und wünschen weiterhin viel Spaß beim Dampfen!

In diesem Sinne,

Don't be a Smoker, just be Smart!

 

Euer iSmokeSmart.de Team

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

 

e-Zigarette Shop und Liquid Shop

 

© 2013, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdrücklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf natürlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!

 
 

1 Kommentare

  • Dampfmaschine2013 4. Dezember 2013 10

    Wenn Blinde endlich sehen können

    Hallo Freunde des gepflegten Dampfes,

    voller Freude habe ich die Entscheidung des EU Parlaments entgegengenommen. Endlich ist die Debatte, ob E-Zigaretten sowie das dazugehörige Liquid verboten werden sollte, vom Tisch - zumindest vorerst.
    Für mich persönlich grenzt es jedoch an Idiotie überhaupt eine Debatte zu führen und ein Verbot in Erwägung zu ziehen.

    Umso schöner ist es, dass dieses Problem nun behoben ist und E-Zigaretten weiterhin frei im Handel und nicht in der Apotheke zu erwerben sind. In meinem Augen habe die Verantwortlichen in Brüssel jeden Bezug zur Realität verloren. Eine lange Debatte zu führen, ob man ein Produkt verbieten sollte, welches weniger Schadstoffe und weniger Belästigung durch Passivrauchen für die Bevölkerung stellt, ist nicht zweckmäßig. Vor allem, wenn weiterhin normale Tabakerzeugnisse frei im Handel zu erwerben sind.

    Alleine die Idee Liquids unter das Arzneimittelgesetzt zu stellen ist Idiotie in höchster Form. Eventuell herrschte auch nur Frust, da dem Staat immer mehr eine wichtige Steuereinnahme wegbricht. Wie soll man auch auf ein Produkt eine Tabaksteuer erheben, welches kein Tabak ist, aber sehr wohl Nikotin beinhaltet?

    Die Politik sollte sich eigentlich über den gesundheitsbewussten Wandel in der Bevölkerung freuen - weg vom Rauch, hin zum Dampf. Endlich weiß die Bevölkerung um die körperlichen Schäden, welche durch das Rauchen entstehen bescheid und sucht nach gesünderen Alternativen, schon werden jedem einzelnen Konsumenten und Händler der E-Zigarette Steine in den Weg gelegt.

    Bevor man sich Gedanken macht, ob man E-Zigaretten und Liquids verbieten sollte, sollte man sich lieber Gedanken machen, ob es rechtens ist, das weiterhin Werbung über die heimischen TV-Geräte für Spirituosen und Bier flackert. TV-Spots wie der Malboro-Cowboy oder das HB-Männchen wurden bereits vor vielen Jahren verboten. Jedoch darf weiterhin Werbung für Bier und Co. gemacht werden, die immer mehr ihre Spots auf Jungendliche ausrichten. Nehmen wir das Beispiel Jägermeister. Vor zwanzig Jahren war Jägermeister ein altes Opagetränk. Kein junger Mensch wäre auf die Idee gekommen Jägermeister - ein Kräuterlikör - zu kaufen. Vor über zehn Jahren begann die Firma Jägermeister ihre Werbung gezielt auf junge Verbraucher auszurichten. Nun tranken junge Menschen Jägermeister in der Werbung. Auch wurden Jägermeister-Partys in Bars veranstaltet. Trotzallem hat hier die Politik nicht reagiert, obwohl man über die gesundheitlichen Schäden durch den Alkoholkonsum weiß.

    Bevor man sich Gedanken macht, ob man Liquids und Co. verbieten will, sollte man sich Gedanken machen, ob man nicht Alkohol verbieten sollte.

    Man darf auch nicht vergessen, dass der Staat, obwohl keine Tabaksteuer auf E-Prodkukte liegt, weiterhin seinen Anteil an jeder verkauften E-Zigarette und Liquid in Form der Mehrwertsteuer erhält.

    Ich für meinen Teil bin erleichtet, dass es nun doch nicht zu einem Verbot der E-Zigarette kommt.

    Frohes Dampfen

    Dampfmaschine
     
 

Kommentar schreiben

Bewertungen sind nur mit gültiger e-Mail Adresse möglich!

Sie müssen Ihre Bewertung per Link bestätigen, bevor wir diese freischalten können.
Den Link hierzu finden Sie in der an Sie automatisch versendeten Email.

Um Missbrauch vorzubeugen, werden Bewertungen erst nach Überprüfung freigeschaltet.

Bitte haben Sie hierfür Verständnis.


Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

 


WICHTIG: Bitte vergessen Sie nicht Ihre Bewertung per Link zu bestätigen. Prüfen Sie am besten gleich nach Ihrer Bewertung Ihren Email Account.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.