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Verpackungsverordnung

Hinweis auf Beteiligung am Rücknahmesystem der Landbell AG

Bereits seit 1991 ist in Deutschland die Privatwirtschaft für die Erfassung gebrauchter Verpackungen verantwortlich. Mit der Einführung der Verpackungsverordnung wurden angesichts der immer weiter steigenden Verpackungsabfälle die Inverkehrbringer von Verpackungen zur Rücknahme und Verwertung ihrer Verpackungen verpflichtet.

Daher wurde zur getrennten Entsorgung von Verkaufsverpackungen parallel zur öffentlichen Abfallentsorgung ein zweites Entsorgungssystem, ein „duales Erfassungssystem“, aufgebaut.

Haushaltsnah anfallende Verkaufsverpackungen werden seitdem über dieses duale System erfasst und anschließend gemäß gesetzlich vorgegebener Quoten verwertet.

Durch das Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) im Jahr 2019 wurden hinsichtlich der Einhaltung der Rücknahmeverpflichtungen weitreichende Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz und Rechtssicherheit sowie Verschärfung der Kontrollen umgesetzt. So wurde die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), kurz „Zentrale Stelle“, als Gremium geschaffen, das zur Erfüllung des VerpackG entsprechende Aufgaben wahrnimmt.

Das sog. duale System gewährleistet die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen gemäß den Vorgaben des Verpackungsgesetzes.

Damit bestehen im deutschen Markt klare gesetzliche Regelungen und Rahmenbedingungen dafür, dass Verpackungen zurückgenommen und der Verwertung bzw. dem Recycling zugeführt werden.

Hersteller und Vertreiber von Waren sind folglich gesetzlich dazu verpflichtet, sich an einem Rücknahmesystem zu beteiligen und sich um das entsprechende Recycling sowie die umweltverträgliche Verwertung von Verpackungen zu kümmern, die sie in Verkehr gebracht haben.

Hinsichtlich der von uns erstmals in Deutschland in Verkehr gebrachten, mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen iSmokeSmart daher zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 7 VerpackG dem bundesweit tätigen System der Landbell AG, Mainz, angeschlossen.


Landbell AG

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landbell AG. 

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