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e-Zigaretten und Liquids sind KEIN Arzneimittel!

München, 02.03.2012 - Wieder müssen wir mit Bedauern feststellen, dass die deutsche Presseberichterstattung versucht, das überaus positive Bild und die Vorzüge der elektronischen Zigarette bzw. e-Zigarette gegenüber der normalen Tabak-Zigarette mit allen Mitteln schlecht zu machen. Am 01.03.2012 erschienen diverse Berichte, nachdem die Bundesregierung die e-Zigarette angeblich als Arzneimittel eingestuft hätte. Diese Aussage ist allen Belangen schlichtweg falsch!

Bisher haben sich ca. 1-2 Millionen mündige deutsche Staatsbürger für die e-Zigarette entschieden, welche tausendfach weniger Schadstoffe als eine herkömmliche Zigarette enthält und zusätzlich auch noch weitaus günstiger ist, da sie nicht unter das Tabaksteuergesetz fällt. Letzteres scheint einigen Politikern und Lobbyisten mittlerweile wohl ein sehr großer Dorn im Auge zu sein. Aus diesem Grund wird die Hoffnung aller Raucher, die e-Zigarette, welche übrigens seit ca. 5 Jahren in Deutschland frei verkäuflich ist, seit ca. 2-3 Monaten in übelster Weise in der Presse torpediert. Den vorläufigen Gipfel der Berichterstattung erreichten wir gestern, als die Presse eine "Auffassung der Bundesregierung" abdruckte, in welcher die e-Zigarette angeblich ein Arzneitmittel sei. Wollen wir jedoch erst einmal die Fakten hierzu festhalten.

Denn selbst mit einer so genannten „Auffassung der Bundesregierung“ ist weiterhin die Rechtslage nicht eindeutig geklärt, denn es gibt kein Gesetz bzgl. e-Zigaretten und Liquids! Eine "Auffassung" ist nichts anderes wie eine "Meinung", und eine Meinung ist bekanntlich in einem Rechtsstaat wie Deutschland kein Gesetz! Es scheint wohl, dass die Bundesregierung dieser politischen Diskussion ganz einfach aus dem Weg geht und dies selbst nicht per Gesetz entscheiden will. Sie wälzt die Verantwortlichkeit lediglich auf die Länder und Kommunen ab, welche dann auch noch ohne gesetzliche Grundlage handeln sollen. Jedoch ist das Arzneimittelgesetz ein Bundesgesetz, und solange dies nicht bundeseinheitlich gesetzlich verankert ist, können die Länder hierbei nicht rechtskonform gegen die e-Zigarette und Liquids vorgehen.

Rechtlich hat sich also bis zum heutigen Stand nichts geändert, denn selbst wenn es eine Meinung der Bundesregierung ist, ist diese Meinung kein Gesetz und auch kein Urteil. Die E-Zigarette und Liquids sind weiterhin kein Arzneitmittel und bleiben frei verkäuflich! Warum auch nicht? Wenn man ein Produkt wegen dem Inhaltsstoff Nikotin als Arzneimittel deklarieren muss, wieso gibt es weiterhin Zigaretten an jeder Ecke und nicht in der Apotheke? – Vielleicht weil auf Zigaretten ca. 80% Tabaksteuer veranlagt ist?!

Unserer Meinung nach versucht hier lediglich die Tabak-Industrie durch ihre Lobbyisten diverse Politker und die Presse momentan zu manipulieren, um die e-Zigarette in ein schlechtes Licht zu rücken. Diese Art von Kampagne nennt man FUD – Fear, Uncertainty & Doubt, was nichts anderes bedeutet, dass Interessenverbände versuchen, ein erfolgreiches Produkt durch die Presse gezielt zu attackieren, um es in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen. Es stecken hier meist ausschließlich wirtschaftliche oder steuerliche Interessen dahinter. Die Erklärung zu FUD finden Sie hier: Wikipedia Artikel

Laut Aussage des Verbandes der e-Zigarettenhändler verstrickt sich die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linkspartei sogar in Widersprüche. Die Bundesregierung sagt z.B. einerseits aus, dass es sich bei einer Beschlagnahme immer um eine Einzelfallentscheidung handeln würde, also dass nicht jedes Liquid verboten wäre usw... Andererseits sagt die Bundesregierung jedoch aus: „Derzeit bestehen für die Gesamtheit der elektrischen Zigaretten keine speziellen Rechtsvorschriften.“ Und genau so ist es! Der Verkauf und der Gebrauch von e-Zigaretten ist in Deutschland nicht verboten!

Die in der Presse berichtete „Auffassung der Bundesregierung“ liegt auch uns vor und wir können die Widersprüche darin belegen. Wir haben das Dokument prüfen lassen und möchten Ihnen zwei Schlüssel-Aussagen nicht vorenthalten. Die Bundesregierung sagt in dieser Erklärung klar aus: "Die Einstufung eines Produktes als Arzneitmittel stellt eine Einzelfallentscheidung dar. Sofern ein Produkt...zur Raucherentwöhnung beworben wird, unterliegt es grundsätzlich dem Arzneitmittelrecht." Genau dies ist bei der elektronischen Zigarette bzw. e-Zigarette eben nicht der Fall, denn diese wird lediglich als Genussmittel beworben welche tausendfach weniger Schadstoffe enthält als die normale Tabak-Zigarette und eben nicht als Raucherentwöhnungsmittel, und ist somit auch kein Arzneimittel! Nicht mehr und nicht weniger. Abschließend erklärt die Bundesregierung sogar: "Der Diskussionsprozess auf europäischer Ebene ist noch nicht abgeschlossen." Dies ist unserer Meinung nach eigentlich der wichtigste Satz, denn die Bundesrepublik Deutschland muss sich an die europäischen Gesetze bzgl. Arzneimittel halten! Und die EU hat schon entschieden...zugunsten der e-Zigarette! (siehe weiter unten)

Weiterhin versucht die Presse ihren Lesern zu verkaufen, dass die e-Zigarette z.B. in der Schweiz oder in China illegal wären. Auch dies ist schlichtweg falsch! E-Zigaretten sind weder in der Schweiz illegal noch in China! Lediglich in Hong Kong sind e-Zigaretten verboten; jedoch liegt Hong Kong nur in China und kann, aufgrund seines Sonderstatus in China, eigenmächtig Gesetze erlassen. Weiß die Presse nicht, dass Hong Kong nicht Mainland- China ist, oder wird auch hier wieder versucht Negativmeldungen zu konstruieren?

E-Zigaretten Akkus sind NICHT gefährlich!

Den vorläufigen Gipfel der schlechten Berichterstattung über die e-Zigarette mussten wir vor wenigen Wochen ertragen. In diesen Berichten publizierte die Presse seit Wochen über einen einzigen Fall, bei dem ein Amerikaner einen Unfall mit seiner e-Zigarette hatte. Der Akku seiner e-Zigarette sei angeblich explodiert. Nach Ansicht von Experten und internen Informationen handelte es sich hierbei jedoch nicht um eine normale e-Zigarette, wie man sie im Handel kaufen kann, sondern um einen sogenannten „Mod“. Dies ist eine selbst zusammengebaute bzw. modifizierte e-Zigarette, um z.B. die Leistung maßgeblich zu erhöhen – also ein e-Zigaretten Eigenbau! E-Zigaretten Händler hierzulande verkaufen ausschließlich e-Zigaretten, welche das CE-Zertifikat führen und die gültigen europäischen Sicherheitsstandards erfüllen. Somit lässt sich also im Allgemeinen sagen, dass Akkus von in Deutschland gekauften e-Zigaretten genauso „gefährlich“ sind, wie Akkus von Handys, Laptops, MP3 Playern, Fernbedienungen etc., denn es handelt sich hierbei um ganz normale Lithium-Ionen-Akkus.

Warum schreibt also die Presse in Hunderten von Berichten, dass die e-Zigarette jetzt auch noch explodieren können? Was ist das für eine objektive Berichterstattung? Oder soll dem Leser suggeriert werden, dass e-Zigaretten wirklich gefährlich sind, weil sie auch noch explodieren? Denn eigentlich ist es genau anders herum. Lesen Sie hierzu mehr in unserm Artikel: Was ist eine e-Zigarette

e-Zigaretten enthalten tausendfach weniger Schadstoffe als Tabak-Zigaretten

Sogar Frau Ministerin Barbara Steffens bekräftigt in einem Interview am 22.01.2012 im Deutschlandradio Kultur, Radiofeuilleton Wissenschaft und Technik um 11:05 Uhr, dass e-Zigaretten im Vergleich zu normalen Tabakzigaretten ein harmloses Produkt darstellen. Zitat: „Gegen die normale Zigarette, die eine solche Giftlast darstellt, 
stellt eine e-Zigarette ein vergleichsweise harmloses Produkt dar...Es wird [Anm.: bei der e-Zigarette] kein Tabak verbrannt. Es ist in dem Dampf von e-Zigaretten weder Teer, Kohlenmonoxid oder auch zahlreiche andere Kanzerogene enthalten,
die aus dem Rauch einer herkömmlichen Zigarette dieses hochgefährliche Giftgemisch machen."“

Die Liquids in e-Zigaretten enthalten, verglichen mit einer normalen Tabakzigarette, ca. 4000 mal weniger Schadstoffe und bieten dem Raucher den gleichen Genuss wie bei einer normalen Zigarette! All diese Vorteile sind auf unserer Homepage nachzulesen.

Propylenglykol: KEIN Frostschutzmittel, sondern ein in der EU zugelassener Lebensmittelzusatzstoff!

Nicht nur sogenannte "Gesundheitsexperten" der Bundesregierung sondern auch die diverser Institute und Ämter, allen voran das Deutsche Krebsvorschungsinstitut mit Frau Dr. Martina Pötschke-Langer und Frau Ministerin Barbara Steffens (NRW-Gesundheitsministerin), sowie auch die Presse verbreiten seit Monaten eine weitere Unwahrheit! Propylenglykol, der Grundbestandteil des Liquids wird immer in Verbindung mit Frostschutzmittel erwähnt. Sämtliche Zeitungen schreiben nämlich seit Wochen, dass Propylenglykol auch als Frotschutzmittel Anwendung findet und versuchen somit dem Leser so zu suggerieren, er würde selbigen Schadstoff bei der elektronischen Zigarette inhalieren. Die ist jedoch schon im Ansatz grundlegend FALSCH!

Propylenglykol (bzw. 1,2 Propandiol) ist nämlich gar kein Frostschutzmittel! Propylenglykol, als Hauptbestandteil des Liquids, ist in der EU unter der Bezeichnung E1520 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und darf somit ohne jegliche Einschränkung auch für Liquids verwendet werden. Es werden hier Äpfel mit Birnen verglichen, denn der Stoff, welcher als Frostschutzmittel üblicherweise Anwendung findet, ist das sog. Ethylenglykol, welcher jedoch in keinem einzigen Liquid zu finden ist und auch nicht zu finden sein wird.

Es wird hier also ein weiteres Mal versucht die e-Zigarette in ein schlechtes Licht zu rücken und mit Unwahrheiten argumentiert. Wenn unwissende Leser dies dann auch noch glauben, fällt dies unserer Meinung unter die Kategorie "erfolgreiche Lobby-Arbeit".

Apothekerverband lehnt die Einstufung als Arzneimittel ab

Weiterhin kann ein Produkt wie die e-Zigarette nur als Arzneimittel eingestuft werden, nachdem eine Heilmittelwirkung nachgewiesen worden ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof, sowie auch das Bundesverwaltungsgericht eindeutig beschlossen. Weiterhin ist zur Einstufung eines Produkts dessen bestimmungsgemäßer Gebrauch zu berücksichtigen. Dieser ist im Fall der e-Zigarette eindeutig der Gebrauch als Genussmittel. Entgegen z.B. Nikotinkaugummis oder Nikotinpflaster, wird die e-Zigarette ausdrücklich nicht als Entwöhnungsmittel beworben und somit auch nicht dazu eingestuft werden.

Selbst der Apothekerverband lehnt eine Einstufung der e-Zigarette als Arzneimittel ab! Werner Heuking, Pressesprecher des Apotheker-Verbands NRW äußert sich wir folgt: “Ich lehne das ab. Auch die Amtsapotheker sind der Meinung, dass E-Zigaretten nicht in die Apotheke gehören". Er bekräftigt dies sogar mit der Aussage: "Ein Arzneimittel ist die elektronische Zigarette jedenfalls nicht. Sie hilft nicht bei der Entwöhnung, sondern ist ein Fortführen des Rauchens mit anderen Mitteln." Zum Artikel in der Rheinischen Post geht es hier: e-Zigaretten gehören nicht in die Apotheke

Nikotin als solches ist zwar pharmakologisch wirksam, jedoch lässt sich ein Produkt aufgrund dieser Wirkung nicht ohne weiteres als Arzneimittel einstufen! Wenn Nikotin denn unbedingt in die Apotheke muss, warum steht weiterhin an jeder Ecke ein Zigarettenautomat? Könnte es evtl. vielleicht doch nur um die Steuern gehen?

Auch der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat in den Verfahren C-316/0, C-316/0, C-299/03, C-316/03, C-317/03 und C-318/03 eindeutig festgestellt:

Es muss ausreichende Sicherheit dafür bestehen, dass Produkte, die angeblich eine Wirkung als Arzneimittel haben, diese Wirkung auch tatsächlich aufweisen. ...Stuft ein Mitgliedsstaat etwas als Arzneimittel ein, muss es seine Entscheidung auf objektive wissenschaftliche Daten stützen, die sie rechtfertigen können. ...Gleichzeitig sollte zumindest eine nachweisbare therapeutische Wirkung vorhanden sein.“

Diese Auffassung teilt auch das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) 3 C 5.09 am 26. Mai 2009. Auch hier konkretisiert das BVerwG ein weiteres Mal die Vorraussetzungen eines Produkts zur Arzneimittel-Einstufung:

"Die Einordnung als Funktionsarzneimittel im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/ 83/ EG erfordert ungeachtet der Zweifelsregelung des Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie den wissenschaftlichen Nachweis, dass die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung des Produkts wiederhergestellt, korrigiert oder beeinflusst werden. Dieser Nachweis kann nicht durch die weiteren, in der bisherigen Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Bestimmung eines Funktionsarzneimittels ersetzt werden."

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich an die vom BVerwG und EuGH beschlossenen Verfahren zu halten! Wir möchten hierbei anmerken, dass Deutschland bzgl. einer unzulässigen Einstufung von Produkten zu Arzneimitteln schon häufig vom EuGH wegen Vertragsverletzung nach Artikel 29 und 30 EG verurteilt worden ist: z.B. EuGH Verfahren C-319/ 05 vom 15. November 2007

Selbst Prof. Dr. Voit, Sprecher der Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg kommt zu diesem Ergebnis: E-Zigaretten lassen sich nicht als Funktionsarzneimittel einstufen. Nachzulesen hier: Experten halten Verbot der e-Zigarette für nichtig

E-Zigaretten fallen nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz

Im Nichtraucherschutzgesetz ist klar definiert, was in Nichtraucherbereichen verboten ist. Es bezieht sich nämlich ausdrücklich auf das Rauchen selbst. Rauchen wird klar als „Verbrennung von Tabakstoffen“ definiert. Da e-Zigaretten weder Tabak beinhalten noch diese verbrennen, ist die e-Zigarette also vom Nichtraucherschutzgesetz ausgeschlossen und darf überall gedampft werden (Hausrecht).

Wir zitieren Prof. Dr. Dr. J. Ruhlmann, Mitglied des Lungenkrebszentrums Bonn und hochdekorierten Nuklear-Mediziner: "Da sie [Anm.: die e-Zigaretten] keinen Tabak verbrennen und die gefährlichen Schadstoffe nicht beinhalten, stellen sie für Dritte keine Gefahrenquelle dar. ... Das Verbot der elektronischen Zigarette kommt einer Placebo-Maßnahme gleich. ... Die rationale Bewertung und nicht staatliche Willkür sollten Grundlage für den Erlass nachvollziehbarer Regelungen sein und müssen eigenverantwortliche Entscheidungen der Bürger ermöglichen aber nicht ersetzen."

Weiterhin wurden e-Liquids bereits mehrfach im Labor auf Ihren Passivdampf getestet. Es ließ sich bisher nie eine Schädigung durch Passivdampf feststellen und die Nikotinkonzentration im ausgeatmeten Dampf lag jedes Mal unter der Nachweisgrenze. Die letzte Labor-Untersuchung hierzu finden Sie hier: Passivdampf von e-Zigaretten enthält keine nachweisbaren gefährlichen Stoffe

Abschließend lässt sich also sagen, dass es in Deutschland nicht ein einziges Gesetz gibt, welches den Verkauf und die Benutzung von e-Zigaretten einschränkt. Dies wäre auch sehr schade, wenn es denn kommen würde! Denn warum sollte man dem Zigaretten-Raucher ein Produkt vorenthalten, welches tausendfach weniger Schadstoffe enthält als eine normale Zigarette?

Ein Verbot wäre auch nach unserer Ansicht ethisch nicht vertretbar.

Wir bitten die Vertreter der deutschen Presse und alle Journalisten hiermit eindringlichst nicht nur "Copy-Paste-Journalismus" zu betreiben wie es in der Vergangenheit leider geschehen ist, sondern ihre Artikel erst einmal zu hinterfragen, die Aussagen darin rechtlich zu überprüfen und erst dann abzudrucken! Denn 99% aller Presseartikel bzgl. e-Zigaretten waren bisher eindeutig falsch!

In diesem Sinne.... frohes Dampfen!

Das Team von iSmokeSmart.de

 
 

1 Kommentare

  • Steffen 2. März 2012 10

    Wir lassen uns nicht hinters Licht führen!

    Es wirklich unglaublich wie der Staat alles versucht, ein tolles Produkt einzustampfen, nur um seine Tabaksteuern zu retten... 1-2 Millionen e-Raucher können bestätigen wie toll e-Zigaretten sind und wieviel besser sie sich damit fühlen, seitdem sie keine normalen Zigaretten mehr rauchen müssen. Dem Staat schmeckt das natürlich auf der anderen Seite gar nicht, denn 1-2 Millionen mal 1 Schachtel à 5 EUR mal 365 Tage mal 80% Tabaksteuer... das ergibt nach meiner Rechnung ca. 2 Milliarden Tabaksteuer weniger... Damit lässt sich so einiger Journalist und Politiker kaufen und für sich zu instrumentalisieren...

    Genau das passiert gerade!!! Jeder sollte diesen Artikel lesen und weiter senden!!!! Per eMail, Facebook usw...

    LG, Steffen

    P.S.: Ich bin sooooo enttäuscht von unserer Politik! Es ist einfach nur UNGLAUBLICH! Wir lassen uns doch nicht verarschen von dieser Tabaklobby!!!!!
     
 

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