München, 13.10.2015. Das heutige Urteil des Landgericht München I ist eine schallende Ohrfeige für das DKFZ rund um Frau Dr. Martina Pötschke-Langer und es kann generell einen massiven Wendepunkt für die e-Zigarette in Deutschland bedeuten: das Münchener Unternehmen iSmokeSmart gewinnt vor Gericht gegen das Deutsche Krebsforschungszentrum.
Die Klage des DKFZ wurde vom Gericht heute abgewiesen – und ist mittlerweile rechtskräftig (Nachtrag vom 29.12.2015).
Eines der erfolgreichsten Unternehmen für e-Zigaretten in Deutschland, das Unternehmen iSmokeSmart aus München wurde vor gut einem Jahr vom Deutschen Krebsforschungszentrum (Heidelberg) auf Unterlassung verklagt, weil es zwei korrekt zitierte Aussagen der wohl größten Gegnerin der e-Zigarette, Frau Dr. Martina Pötschke-Langer (DKFZ) in dessen Werbemittel verwendet hat.
Das DKFZ versuchte dem Unternehmen iSmokeSmart über einen geschickten Umweg ins Markenrecht die Nennung des Markennamens „DKFZ“ und des Namens von Frau „Dr. Martina Pötschke-Langer“ in Werbeflyern und auf dessen Internetpräsenz gerichtlich zu verbieten.
Es handelte sich dabei um die folgenden zwei wörtlichen Zitate:
„gegen die normale Zigarette, die eine solche Giftlast darstellt, stellt eine E-Zigarette ein vergleichsweise harmloses Produkt dar.“
„Es wird [bei der e-Zigarette] kein Tabak verbrannt. Es ist in dem Dampf von e-Zigaretten weder Teer, Kohlenmonoxid oder auch zahlreiche andere Kanzerogene enthalten, die aus dem Rauch einer herkömmlichen Zigarette ja dieses hochgefährliche Giftgemisch machen.“
(Quelle: Dr. Martina Pötschke-Langer (DKFZ), Deutschlandradio Kultur, Radiofeuilleton Wissenschaft und Technik, 22.01.2012 um 11:05 Uhr)
Diese beiden Aussagen zur e-Zigarette wurden vom Unternehmen iSmokeSmart auch entsprechend korrekt zitiert. Da das DKFZ jedoch wegen des Zitatrechts keine Möglichkeit darin sah diese Aussagen aus der Öffentlichkeit verschwinden zu lassen, versuchte man auf eine andere – eher ungewöhnliche – Weise diese Aussagen wieder einzufangen und quasi regelrecht zu "monopolisieren".
Das DKFZ versuchte per Unterlassungsklage das Unternehmen iSmokeSmart davon abzuhalten diese Zitate zu verwenden und verklagte dieses wegen angeblicher Verletzung des Markenrechts. Es wäre laut DKFZ nicht gewünscht den Namen „Dr. Martina Pötschke-Langer“ und die Marken „DKFZ“ sowie „Deutsches Krebsforschungszentrum“ im Zusammenhang mit Werbung für e-Zigaretten zu benutzen.
Hintergrund (Exkurs): Wir haben gesicherte Erkenntnisse und Informationen darüber, dass der Öffentlichkeit in Deutschland in Zukunft per Gesetzesänderung effektiv vorenthalten werden soll, dass elektronische Zigaretten weniger schädlich sind als traditionelle Tabakzigaretten. Für dieses Ziel setzt sich das DKFZ mittlerweile auch in der Politik ein und unterstützt daher auch einen solchen neuen Gesetzesentwurf. Dass entsprechende (übrigens wissenschaftlich belegte) Aussagen von Frau Dr. Pötschke-Langer im Umlauf sind, passt hierbei wohl nicht ganz ins Konzept. Zudem widersprechen diese getätigten Aussagen vor allem dem hochgespielten Gefahrenszenario rund um e-Zigaretten und sollten daher auf diese Art beseitigt werden.
Im Jahr 2009 verfolgte Frau Dr. Martina Pötschke-Langer und das DKFZ seltsamerweise noch folgenden ethischen Grundsatz – welcher jedoch mittlerweile in Vergessenheit zu geraten scheint:
“Es ist ethisch nicht vertretbar, Konsumenten das geringere Risiko rauchloser Tabakprodukte im Vergleich zum Rauchen zu verschweigen.”
(Quelle: Seite 20, Tabakatlas Deutschland 2009, herausgegeben vom DKFZ, verantwortlich für den Inhalt: Dr. Martina Pötschke-Langer)
Seit Jahren führt das DKFZ rund um Frau Dr. Martina Pötschke-Langer nämlich einen regelrechten Krieg gegen die e-Zigarette. Es werden Studien nach den eigenen Vorstellungen gezielt interpretiert (sog. Cherry-Picking) und eine geschickte Lobbyarbeit unter dem Deckmantel des DKFZ hilft bei der Durchsetzung eigener Ideologien bzw. von Ideologien der WHO.
Hierbei werden nachweislich Tatsachen verdreht oder frei erfunden (z.B. „e-Zigaretten sind Medizinprodukte“ oder "nikotinhaltige Liquids sind Arzneimittel"), internationale Studien schichtweg ignoriert und die Bevölkerung mit widersprüchlichen und nachweislich falschen Aussagen zur e-Zigarette regelrecht in die Irre geführt. Wenn man manche Presseartikel zur e-Zigarette liest, könnte man fast meinen, dass eine e-Zigarette schädlicher sei als eine normale Zigarette.
Wir möchten an dieser Stelle daher gerne noch ein weiteres Zitat von Frau Dr. Martina Pötschke-Langer aufgreifen:
„Die elektrische Zigarette, im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette, ist in der Tat viel viel weniger gefährlich, das können wir mit Sicherheit sagen.“
(Quelle: „Telemed“-Beitrag vom 12.03.2012, Dr. Martina Pötschke-Langer)
Vielmehr gibt es hierzu wohl auch nicht zu sagen. Wir hoffen, dass sich das DKFZ nach diesem Urteil des Landgericht München I wieder auf dem Boden der Tatsachen zurück findet und in Zukunft zur Abwechslung das Genussmittel e-Zigarette mal als das sieht was es ist:
Das Genussmittel e-Zigarette ist eine deutlich weniger schädliche Alternative zur hochgiftigen Tabak-Zigarette, an welcher an jedem einzelnen Tag immer noch tausende Menschen weltweit sterben.
Der Wissenschaftler Prof. Jean-Francois Etter von der Universität Genf hat bereits vor einiger Zeit leicht verständlich erklärt was passiert, wenn Raucher gezielten Negativ-Kapagnen gegen die e-Zigarette Glauben schenken:
"Weniger Raucher steigen um.
Und wenn weniger umsteigen, sterben mehr."
(Quelle)
Es bleibt zu hoffen, dass gezielte Negativ-Kampagnen gegen die e-Zigarette in Zukunft unterlassen werden und man endlich (nach 5 Jahren) die große Chance dieses Produkts erkennt. Über 2 Millionen Raucher in Deutschland haben diese schon erkannt, sind umgestiegen und sind jetzt Dampfer.
Das heutige Urteil des Landgericht München I ist zwar noch nicht rechtskräftig (Az.: 33 O 20512/14), aber die Aussichten auf Erfolg in einer möglichen Berufung stehen für das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) nach wie vor erdenklich schlecht.
Nachtrag vom 29.12.2015: Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, da keine Berufung seitens des DKFZ eingelegt worden ist – Das Unternehmen iSmokeSmart hat diesen Prozess gegen das DKFZ also endgültig gewonnen.
In diesem Sinne,
viel Spaß beim Dampfen!
Euer iSmokeSmart Team
P.S.: Wir möchten uns auf diesem Weg für den großen Zuspruch aus der gesamten Dampfer-Community in der Vergangenheit und auch in Zukunft ganz herzlich bedanken. Wir werden natürlich auch weiterhin für eine sachliche und objektive Aufklärung der Öffentlichkeit im Bezug auf die e-Zigarette kämpfen und freuen uns hierbei auf jede Unterstützung!
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Volle Punktzahl
Was für eine geile Nummer von euch. Schön das ihr das durchgezogen habt. Hut ab.
Vape On
Das Gesicht von denen hätte ich gerne gesehen.
Da schmeckt mir meine Dampfe gleich doppelt so gut.
Weiter so.
Gutes Urteil
Toll dass das so ausgegangen ist.
Touch Down
Das schaut nach einem möglichen Touch Down aus für die E Zigarette.
habe einen stent bekommen
habe einen stent bekommen. vermisse das rauchen sehr. kann ich dampfen, oder ist das auch zu gefährlich fürs herz ?
gruss, mm
Kommentar von iSmokeSmart: Bitte klären Sie solche Fragen unbedingt mit Ihrem Arzt ab. Wir können und dürfen hierzu leider keine verbindliche Aussage treffen.
KLATSCHE!
Schönes Ding. Mit den eigenen Waffen geschlagen. Die ganze Aktion erinnert mich ein bisschen an der Ende von 8 Mile, als Eminem seinem Gegner beim Reim-Battle alles vorgesagt hat, was der Gegner IHM negativ anlasten wollte. BAZINGA liebe Frau Dr. Martina Pötschke-Langer. WE WON - YOU LOOSE!
In die Hose gegangen.
Hahaha das freut einen ja richtig :)
Jetzt müsste man doch mal prüfen ob man gegen das gezielte falschinformieren des DKFZ in dieser Sache nicht auch mal die Krallen ausgefahren werden können.
Zitat:"...wenn Raucher gezielten Negativ-Kapagnen gegen die e-Zigarette Glauben schenken:
"Weniger Raucher steigen um.
Und wenn weniger umsteigen, sterben mehr."
"
Wegen unterlassener Hilfeleistung oder Verhinderung der Eingrenzung eines Massensterbens (polarisierend formuliert).
Das ist echt eine gehörige Frechheit der Einzelperson im Namen des DKFZ und des DKFZ.
Das blöde ist die Leute haben dicke Taschen und Einfluss.
Aber naja - ich hoffe mal der Gesunde Menschenverstand wird sich auch noch einschalten bei den Herren Gesetzgebern.
Liebe Grüße.
Wundervolle Klatsche!
Super Ergebnis! Man kann Euch nur aus vollstem Herzen beglückwünschen! Danke für Euer Engagement und diese wirklich tolle Aktion!
Herzlichen Glückwunsch
... das Ihr den Prozess gewonnen habt!
Vorallem, dass Ihr euch nicht habt einschüchtern lassen!
Das zeigt wieder einmal: die Fakten sprechen für das Dampfen!!!
Flanke Kopfball Tor
Hoffentlich haben die jetzt nicht den Schiri geschmiert. hrhr
Prost und gut Dampf
Super gemacht Leute!! Mega Daumen hoch! Danke dass ihr auch für mich gekämpft habt, Danke.
Herzlichen Glückwunsch...
...zu diesem für uns alle wichtigen Sieg. Super, das ihr das durchgefochten habt. Danke!
Endlich mal ein erfolg
Endlich mal ein erfolg das hätte ich nie gedacht so läuft das und sollte auch so bleiben gruß aus Gelsenkirchen.
Sehr schön
Dieses Urteil stellt doch die generelle Glaubwürdigkeit der aussagen der DKFZ insbesondere der Frau Dr. Pötschke Langer in frage bezüglich des Dampfens. Nur Sollte nicht vergessen werden das zur Zeit ( noch bis zum 20.01.2016) eine Petition ( Petition 61453) auf der Seite des Deutschen Bundestages läuft worin gefordert wird die Tabakrichtlinienverordnung in der geplanten Form nicht umzusetzen. Diese beläuft sich zur zeit auf ca. 25.000 von mindestens 50.000 Mitzeichnungen sofern wir wollen das eine angemessene Regulierung stattfindet sollte sich jeder dem dies am herzen liegt durch seine Mitzeichnung beteiligen.