STEUER-ERHÖHUNG SEIT 01.01.2024      Mehr Informationen

 

zur Übersicht (9 von 54) | Zurück | Weiter

E-Zigarette: Die beste Alternative zu Menthol-Zigaretten

München, 20.05.2020. Ab sofort sind Menthol-Zigaretten ein Relikt der Vergangenheit. Bereits im Jahr 2016 beschlossen, ist das Thema für viele schon fast wieder in Vergessenheit geraten. Doch die lange angekündigten Ergänzungen zur EU-Tabakproduketrichtlinie (TPD2) treten ab dem 20.05.2020 mit neuen, strengeren Vorschriften für den Verkauf von Tabakprodukten und tabakähnlichen Produkten in Kraft.

Ein wesentlicher Teil dieser Änderungen bezieht sich auf den Zusatz von Aromen in Tabakprodukten. Genauer gesagt, Aromen, welche den eigentlichen Tabakgeschmack verändern oder überdecken. Und dazu zählt auch der Zusatz von Menthol oder Menthol-Aroma. Die neuen Richtlinien gelten für Tabakprodukte wie Zigaretten, Cigarillos oder auch Drehtabak. Auch die IQOS von Philip Morris wurde hier nicht ausgenommen und so sind auch die HEETS mit Menthol-Zusatz ab dem 20.05.2020 nicht mehr erhältlich.

Der genaue Wortlaut ist dabei wie folgt:

„Es ist verboten, in den Verkehr zu bringen: Zigaretten und Tabake zum Selbstdrehen, die a) ein charakteristisches Aroma haben oder b) Aromastoffe in ihren Bestandteilen enthalten oder sonstige technische Merkmale aufweisen, mit denen sich der Geruch oder der Geschmack oder die Rauchintensität verändern lassen" (Quelle)

Menthol für e-Zigaretten bleibt selbstverständlich verfügbar


Wie sieht das Ganze aber nun bei e-Zigaretten aus? Gerade bei Dampfern sind Liquids mit Menthol oder einem ähnlichen „Cooling-Aroma“, wie Minze oder Anis äußerst beliebt. Manch einer dampft sogar nichts anderes als Spearmint- oder Menthol-Geschmack. Und insbesondere Dampfer, welche mit Hilfe der e-Zigarette das Nikotin komplett abgesetzt haben und nur noch nikotinfreie Liquids dampfen, schwören auf die frischen Menthol-Liquids.

Menthol oder menthol-ähnliche Liquids liefern meist selbst ohne den Zusatz von Nikotin einen sogenannten „Throat Hit“ – also das spürbare Gefühl im Hals, das simuliert, man würde Nikotin dampfen, selbst wenn keines vorhanden ist. Dies hilft vielen ehemaligen Rauchern nun endlich die Nikotinsucht zu besiegen.

Die gute Nachricht: Die neue Regelung trifft nur Tabak-Produkte und gilt nicht für sog. „verwandte Produkte“, zu der laut Gesetzestext die e-Zigarette gehört.

Das heißt, im Grunde ändert sich für Dampfer gar nichts und sie können weiterhin Liquids mit Menthol, Minze oder ähnlichen Aromen genießen. Raucher hingegen müssen sich Gedanken um Alternativen machen. Es ist also der perfekte Zeitpunkt um über einen Umstieg nachzudenken.

Sie möchten mit dem Rauchen aufhören oder suchen eine wesentlich weniger schädliche Alternative zur Menthol-Zigaretten bzw. Tabak? Unser Team von iSmokeSmart steht Ihnen gerne jederzeit für eine ausführliche und unverbindliche Beratung zur Verfügung. Ob telefonisch oder online. Am besten besuchen Sie uns in unserem Ladengeschäft in der Münchner Innenstadt. Unser kompetentes Fachpersonal steht jederzeit für mit einem Lächeln zur Verfügung.


In diesem Sinne,

„Don’t be a Smoker, just be Smart!“

Euer iSmokeSmart.de Team

Liquid

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

 

© 2020, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdrücklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf natürlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!

 
 
 

Kommentar schreiben

Bewertungen sind nur mit gültiger e-Mail Adresse möglich!

Sie müssen Ihre Bewertung per Link bestätigen, bevor wir diese freischalten können.
Den Link hierzu finden Sie in der an Sie automatisch versendeten Email.

Um Missbrauch vorzubeugen, werden Bewertungen erst nach Überprüfung freigeschaltet.

Bitte haben Sie hierfür Verständnis.


Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

 


WICHTIG: Bitte vergessen Sie nicht Ihre Bewertung per Link zu bestätigen. Prüfen Sie am besten gleich nach Ihrer Bewertung Ihren Email Account.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.