München, 26.02.2015. Derzeit liest man in der Presse vermehrt Artikel zu einer „geforderten“ Nikotinsteuer bzw. einer angeblich „geplanten“ Steuer auf e-Zigaretten bzw. nikotinhaltige Liquids.
Zunächst möchten wir hiermit erst einmal – wie schon so oft in den letzten Jahren – ENTWARNUNG geben.
Entsprechende Presseartikel sind lediglich Teil einer seit Jahren groß angelegten Medien-Kampagne gegen die e-Zigarette und entbehren jeglicher rechtlichen oder faktenbasierten Grundlage.
Eine Einführung einer neuen Steuer ist in Deutschland zu Recht mit diversen hohen Hürden belastet. Aufgrund dieser rechtlichen Hürden ist die Einführung einer Nikotinsteuer bzw. die steuerliche Gleichstellung mit der Tabak-Zigarette (Einbindung in die Tabaksteuer) mit der gültigen Rechtslage nicht durchführbar und würde – wie schon die Einstufung als Arzneimittel oder die Implementierung ins Nichtraucherschutzgesetz – von deutschen Gerichten regelrecht abgeschmettert werden.
Zunächst möchten wir hiermit erst einmal – wie schon so oft in den letzten Jahren – ENTWARNUNG geben.
Entsprechende Presseartikel sind lediglich Teil einer seit Jahren groß angelegten Medien-Kampagne gegen die e-Zigarette und entbehren jeglicher rechtlichen oder faktenbasierten Grundlage.
Eine Einführung einer neuen Steuer ist in Deutschland zu Recht mit diversen hohen Hürden belastet. Aufgrund dieser rechtlichen Hürden ist die Einführung einer Nikotinsteuer bzw. die steuerliche Gleichstellung mit der Tabak-Zigarette (Einbindung in die Tabaksteuer) mit der gültigen Rechtslage nicht durchführbar und würde – wie schon die Einstufung als Arzneimittel oder die Implementierung ins Nichtraucherschutzgesetz – von deutschen Gerichten regelrecht abgeschmettert werden.