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Fachgeschäfte für e-Zigaretten dürfen während LOCKDOWN öffnen!

München, 29.12.2020. Unser Unternehmen iSmokeSmart hat sich kurz nach Beginn des zweiten Lockdowns in Bayern mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht München (VG München) gewandt, da wir der festen Überzeugung sind, dass Fachgeschäfte für e-Zigaretten zur Versorgung der Bevölkerung unverzichtbare Ladengeschäfte sind – auch während eines Corona-Lockdowns. Wir waren erfolgreich!

Damit gilt: Unser Laden ist wieder geöffnet!

Es kann nicht sein, dass Dampfer, welche bewusst auf eine deutlich weniger schädliche Alternative umgestiegen sind, während eines Lockdowns von der Politik genötigt werden wieder Tabakzigaretten rauchen zu müssen. Selbst Suchtmediziner haben sich gegen einen Verkaufsstopp in Spezialgeschäften ausgesprochen und bestätigen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit E-Zigaretten im Fachhandel vor Ort gerade in Zeiten der Corona-Pandemie unverzichtbar sei.

Unsere Überzeugung hat das VG München heute in einem richterlichen Beschluss (AZ: M 26a E 20.6704) vollumfänglich geteilt:

Wir dürfen unser Fachgeschäft für e-Zigaretten auch während des Corona-Lockdowns für unsere Kunden in München öffnen.

So führt das VG München in seinem Beschluss (auszugsweise) aus:

„[...] der Konsum [von e-Zigaretten bedeutet] typischerweise keinen verzichtbaren Luxus oder bloße Freizeitgestaltung durch entspannten Genuss, sondern dient ähnlich wie bei Tabakkonsumenten, typischerweise einer legalen Suchtbefriedigung in Bezug auf Nikotin. E-Zigaretten sind zwar keine Lebensmittel, sondern werden den „Genussmitteln" zugeordnet, die nicht in erster Linie wegen ihres Nährwertes und zur Sättigung konsumiert werden, sondern aufgrund ihres Geschmacks und ihrer anregenden oder berauschenden Wirkung.“

 „Diese Begrifflichkeit impliziert aber keinen Ausschluss der E-Zigaretten aus dem Kreis der für die tägliche Versorgung der Bevölkerung unverzichtbaren Güter. Für den typischen, von den entsprechenden Stoffen abhängigen, Konsumenten von E-Zigaretten ist die tägliche Versorgung mit E-Zigaretten samt Zubehör unverzichtbarer Grundbedarf seiner Lebensführung, nicht etwa ein für längere Zeit verzichtbarer Luxus.“

Beschluss vom 29.12.2020 zum Download

beschluss

hier klicken

 
Lange Rede, kurzer Sinn: Wir haben wieder offen und das ist auch gut so.

Wir freuen uns sehr darüber, dass wir ab sofort wieder für Euch in gewohnter Weise da sein können!


In diesem Sinne,

liebe Grüße vom gesamten Team und bleibt gesund!

die Geschäftsführung von iSmokeSmart"

Liquid

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© 2020, iSmokeSmart. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdrücklicher Genehmigung und Quellen-Nennung. Von externen Seiten darf natürlich per Link auf diesen Blogartikel verlinkt werden!

 
 

1 Kommentare

  • Bernd Grodzycki 14. Januar 2021 10

    Danke für so viel Einsatz für e-Zigaretten !

    Danke an die Inhaber von iSmokeSmart für den Rechtlichen Einsatz zum Öffnen von e-Zigaretten Shops in dieser so schwierigen Pandemie Zeit.
    Steamcorner sagt Danke alles Gute und bleibt Gesund!
     
 

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