München, 29.12.2020. Unser Unternehmen iSmokeSmart hat sich kurz nach Beginn des zweiten Lockdowns in Bayern mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht München (VG München) gewandt, da wir der festen Überzeugung sind, dass Fachgeschäfte für e-Zigaretten zur Versorgung der Bevölkerung unverzichtbare Ladengeschäfte sind – auch während eines Corona-Lockdowns.
Es kann nicht sein, dass Dampfer, welche bewusst auf eine deutlich weniger schädliche Alternative umgestiegen sind, während eines Lockdowns von der Politik genötigt werden wieder Tabakzigaretten rauchen zu müssen. Selbst Suchtmediziner haben sich gegen einen Verkaufsstopp in Spezialgeschäften ausgesprochen und bestätigen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit E-Zigaretten im Fachhandel vor Ort gerade in Zeiten der Corona-Pandemie unverzichtbar sei.
Diese Auffassung hat das VG München heute in einem richterlichen Beschluss (AZ: M 26a E 20.6704) vollumfänglich geteilt:
Wir dürfen unser Fachgeschäft für e-Zigaretten auch während des Corona-Lockdowns für unsere Kunden öffnen.
Es kann nicht sein, dass Dampfer, welche bewusst auf eine deutlich weniger schädliche Alternative umgestiegen sind, während eines Lockdowns von der Politik genötigt werden wieder Tabakzigaretten rauchen zu müssen. Selbst Suchtmediziner haben sich gegen einen Verkaufsstopp in Spezialgeschäften ausgesprochen und bestätigen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit E-Zigaretten im Fachhandel vor Ort gerade in Zeiten der Corona-Pandemie unverzichtbar sei.
Diese Auffassung hat das VG München heute in einem richterlichen Beschluss (AZ: M 26a E 20.6704) vollumfänglich geteilt:
Wir dürfen unser Fachgeschäft für e-Zigaretten auch während des Corona-Lockdowns für unsere Kunden öffnen.